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THEMA: Massen-DNA-Tests in Dresden - alles fauler Zauber?
23 Antwort(en).
Gevatter
begann die Diskussion am 15.07.06 (21:23) :
In Dresden sollen jetzt die Gendaten von über 100 000 Männern bestimmt werden, aus dem Grund, dass zwei kleine Kinder vergewaltigt worden sind. Ein schlimmes Verbrechen, ganz ohne Zweifel, und den Verbrechern wünsche ich lebenslange Schikane seitens Mitgefangener im Knast. Ein Auschlussverfahren mittels Massen-DNA-Test ist sicher sehr hilfreich, und kann die Auffindung des Täters beschleunigen. Dennoch habe ich hinsichtlich des ganzen Verfahrens so meine Bedenken. Was nämlich geschieht in der Folge mit diesen Daten? Diesem Staat, das wissen wir nunmehr recht klar, ist jede Schandtat zuzutrauen. Ein Missbrauch der Daten ist praktisch vorprogrammiert. "Wer nichts zu befürchten hat, kann ja sorglos zum Gentest hin gehen", so einige der befragten Männer, aber: Mit dieser Massenaktion werden 100 000 Menschen quasi unter Generalverdacht gestellt! Von einer Umkehr der Beweislast in diesem Fall mal ganz zu schweigen.
Im übrigen geht der Täter bestimmt nicht zum Test hin. Also werden alle getestet, die garantiert damit nichts zu tun haben. Schon seltsam, dass die meisten Leute nicht selber draufkommen, dass der DNA Test dann einen anderen Hintergrund haben muss.
Gevatter
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dmz
antwortete am 16.07.06 (00:27):
< Im übrigen geht der Täter bestimmt nicht zum Test hin. Also werden alle getestet, die garantiert damit nichts zu tun haben. Schon seltsam, dass die meisten Leute nicht selber draufkommen, dass der DNA-Test dann einen anderen Hintergrund haben muss. > ::: Aber welcher Art ist dieser andere Hintergrund ? Kann mir das vielleicht jemand beantworten ? MfG/dmz.
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dutchweepee
antwortete am 16.07.06 (06:17):
schlicht und ergreifend: DATENERFASSUNG
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Ursula_J
antwortete am 16.07.06 (07:03):
Diese DNA Tests dürfen nur für diesen Fall benutzt werden und müssen danach vernichtet werden. Obīs stimmt, da bin ich mir nicht so sicher.
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wanda
antwortete am 16.07.06 (07:59):
ja, so sollte es sein - wozu das Ganze ? auch um die Bevölkerung zu beruhigen, man tut was und dabei findet man auch die, die nicht hingehen, bezw. die, die sich weigern.
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schorsch
antwortete am 16.07.06 (09:18):
Die freiwilligen Tests zwingen weitere Männerkreise, auch hin zu gehen. Falls es so im Schneeballsystem weitergeht, wird am Ende nur noch 1 Mann übrig bleiben: der Täter. ODer der Kreis derer, die sich nicht testen lassen, wird so klein sein, dass es für die Polizei leichter wird, in den Vergangenheiten dieser "Verdächtigen" zu grübeln.
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rolf
antwortete am 16.07.06 (11:08):
Die Tests werden vernichtet, die Sicherungskopien der Daten natürlich nicht.
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mart
antwortete am 16.07.06 (11:20):
Vielleicht wurden die Kinder ermordet (ich weiß aber nichts näheres darüber), damit man sich der DNA der Männer bemächtigen kann? - das wäre nur eine weitere der vielen Verschwörungs- und Verfolgungswahntheorien.
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eko
antwortete am 16.07.06 (11:52):
Der Fantasie sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt.
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dmz
antwortete am 16.07.06 (13:46):
@dutchweepee (am 16.07.06 (06:17)): < Schlicht und ergreifend: DATENERFASSUNG > ::: Aber was will man mit diesen Daten bezwecken oder erreichen ? Ich verstehe: Erstellen einer Kriminal-Datenbank; - weil der potentielle Schurke nicht zum angesetzten DNA-Test gehen wuerde. Dann hat man seine Daten schon mal fuer alle zukuenftigen Faelle in der Datenbank. Ist doch gar nichts gegen einzuwenden vonseiten derer, die ein ernstzunehmendes Sicherheitsbeduerfnis haben. Oder besteht VerwechselungsGefahr und damit Fehl-Verurteilung ? MfG/dmz.
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schorsch
antwortete am 16.07.06 (19:11):
In einigen Jahren wird man schon bei der Geburt die DNA der Neugeborenen speichern....
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schorsch
antwortete am 17.07.06 (08:59):
Vielleicht wird man aber auch einfach die Nabelschnüre sammeln. Zusammengeknüpft ergeben sie dann ein Welt umspannendes Netz von DNA-Daten....
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Gevatter
antwortete am 17.07.06 (15:43):
schorsch schrieb: "In einigen Jahren wird man schon bei der Geburt die DNA der Neugeborenen speichern...."
Das wird sicher bald so kommen. Unter dem Vorwand, den Bürgern gutes zu tun hinsichtlich der Frühbehandlung evtl. Erbkrankheiten, von denen man dann ja schon quasi mit der Geburt Kenntnis hätte, werden diese Daten gesammelt. Und dann werden die versammelten Flachköpfe der Krankenkassen aus ihren Löchern kriechen, und feststellen: Ui, der kriegt mit 30 Jahren Zucker, die mit 50 Krebs, ei-ei-ei, das wird mal richtig teuer werden, da müssen wir doch mal kräftig die Beiträge der betreffenden anheben. Auch Einstellungsgespräche könnten dann nicht nur die fachliche Eignung des Bewerbers betreffen, sondern auch noch eine medizinische Prognose beinhalten, mit dem Ziel, die künftige Nicht-Verfügbarkeit des Mitarbeiters zu ermitteln. Das könnte unter Umständen manches Bewerbungsgespräch abkürzen. Aber auch der aktuelle Mitarbeiterbestand könnte unter diesem Aspekt mal ordentlich durchleuchtet werden. Der darauf folgende Entlassungsgrund: minderwertige DNA. Aber kein Schaden ohne Nutzen, wie mein Opa immer zu sagen pflegte. Labore, die dem Besitzer einer "untauglichen" DNA eine bessere verschaffen, eine, mit der man sich sowohl bei der Krankenkasse, als auch beim Arbeitgeber sehen lassen kann, hätten satt zu tun.
Gevatter
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schorsch
antwortete am 17.07.06 (15:48):
Naja, vielleicht sticht man dann ja profilaktisch den Schwangeren mit einer langen Nadel in den Bauch, zieht etwas Fruchtwasser ab - und lässt bei Nichteignung des Embrios diesen absterben? ):-(
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idurnnamhcab
antwortete am 17.07.06 (18:51):
Hallo Gevatter, Du hast Recht: Ein scheußliches Verbrechen! Jedoch, auch wenn's schwer fällt: Sexualverbrecher sind oft kranke Menschen. Die Opfer haben ein Recht auf Bestrafung. Mögliche Opfer ggf. ein Recht, dass der nicht mehr therapierbare Täter in sichere Verwahrung kommt. Die kranken Täter haben aber auch ein Recht auf ärztliche Behandlung und ggf. das Recht eine Chance zu bekommen.
Ich denke, dass wir zumindest über diese Punkte nachdenken sollten.
Übrigens: Die geladen sind und nicht erscheinen, werden, nachdem die Polizei einen entsprechenden Gerichtsbeschlusses hat, geholt.
Gruß Rudi
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utelo
antwortete am 17.07.06 (18:57):
Rudi, <Die kranken Täter haben aber auch ein Recht auf ärztliche Behandlung und ggf. das Recht eine Chance zu bekommen.>
Eine Chance wofür? Dass sie irgendwann die nächsten Opfer suchen und finden? Ob sie krank sind oder nicht, spielt für die missbrauchten und getöteten Kinder keine Rolle mehr. Wenn die Täter ihre Taten rückgängig machen könnten und die Toten wieder lebendig werden ließen, ja dann wäre eine Chance eventuell gerechtfertigt. Da dies aber unmöglich ist, wegsperren auf immer.
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mart
antwortete am 17.07.06 (19:57):
<<Die Opfer haben ein Recht auf Bestrafung.<< (idurnnamhcab)
Es existiert kein diesbezügliches Recht.
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Gevatter
antwortete am 17.07.06 (20:17):
Rudi schrieb: "Übrigens: Die geladen sind und nicht erscheinen, werden, nachdem die Polizei einen entsprechenden Gerichtsbeschlusses hat, geholt."
Ich kann mir gar nicht recht vorstellen, dass die dazu befugt sein sollen. Die zwingen ja quasi 99,999% dieser Bürger dazu, einen Verdacht auszuräumen, unter den sie der Staat einfach mal so gestellt hat, für etwas, was sie nicht getan haben. So was darf`s einfach nicht geben, das ist Nötigung der übelsten Sorte.
Gevatter
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idurnnamhcab
antwortete am 17.07.06 (22:49):
Hallo, ich denke: "Jeder hat ein Recht auf Emutionen".
Ich denke aber auch: "Gott sei Dank, dass sich die Rechtsprechung im Großen und Ganzen nicht davon leiten lässt".
Hallo Mart, ich gehe einmal davon aus, dass Du schon etwas vom Strafgesetzbuch -StGB-, der Strafprozessordnung -StPO- etc. gehört hast, nach dem ein gefasster Täter zur Verantwortung gezogen wird.
Hallo Gevatter, Du kannst davon ausgehen, dass die meisten von der Polizei Geladenen kommen, dass die Rechtslage eindeutig geregelt ist und dies nichts mit einem Generalverdacht zu tun hat, und ich frage mich, ob Du nicht der Erste wärst, der die Rechtsorgane kritisieren würde, wenn sie nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten?
Rudi
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mart
antwortete am 17.07.06 (23:43):
idurnnamhcab, Ich habe nirgends bezweifelt, daß ein gefaßter Täter, dem die Tät zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, zur Verantwortung gezogen muß.
Du sprachst aber vom Recht des Opfers auf Bestrafung des Täters.
Von den vielen Begründungen und Rechtfertigungen für die Macht eines Staates Strafen über Täter zu verhängen, gehört dieses "das Recht des Opfers auf Bestrafung des Täters" zu den uralten und archaischen Begründungen, die seit einigen 100 Jahren m.Meinung nach zu Recht in den Hintergrund getreten sind.
Die Strafrechtstheorien unterscheiden zwischen
Vergeltungstheorie Sühnetheorie
Generalprävention und Spezialprävention
bzw. verschiedene Kombinationen aus den oben erwähnten.
Dein "Recht des Opfers auf Bestrafung des Täters" gehört zu den Vergeltungstheorien.
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mart
antwortete am 17.07.06 (23:59):
Anders und wesentlich besser und klarer formuliert:
"...Der Strafanspruch jedenfalls sei im modernen Strafrecht kein Anspruch, der dem Opfer zustehe, nicht seinetwegen werde bestraft, es sei vielmehr ein Anspruch der Öffentlichkeit, dessen Re-Privatisierung einen beträchtlichen gesellschaftlichen Rückschritt darstellen würde..."
Frankfurter Allgemeine Zeitung 13. März 2002, von Oliver Tolmein
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seewolf
antwortete am 18.07.06 (03:52):
mart - genauso sei es:
für das öffentliche Rechtsempfinden ist der Staat zuständig.
(für meines bin ich zuständig).
Wer den Staat verletzt, wird nach dessen Befindlichkeiten sanktioniert.
Wer mich verletzt, wird sehen, was er davon hat :-)
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schorsch
antwortete am 18.07.06 (08:09):
Der Staat sind wir - wir vergessen das nur hin und wieder.....
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dutchweepee
antwortete am 19.07.06 (04:19):
ich würde meinen speichel nicht abgeben ...und ich hab noch nie nem kind an den schlüpfer gefasst.
nachdem ich meine steuern gezahlt hab, fühle ich mich in keinster weise dem staat verpflichtet. die können mich alle mal küssen, wo keine sonne auf meinen körper scheint (wenn ich drauf sitze).
das mein ich ernst.
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