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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   ... und es war doch Untreue

 7 Antwort(en).

Karl begann die Diskussion am 21.12.05 (12:30) :

"Der BGH sieht im Mannesmann-Verfahren bei den Angeklagten Josef Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel „den Tatbestand der Untreue verwirklicht“. Sie hätten ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und der Mannesmann AG einen Vermögensnachteil zugefügt, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf am Mittwoch in Karlsruhe. Die damaligen Aufsichtsräte seien „nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter gewesen“ und somit zwingend einer Treuepflicht unterworfen."


"Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben. Nun müssen die Angeklagten – darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann – wieder vors Landgericht treten. Es sieht nicht gut für sie aus."

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/mannesmann


 Roby antwortete am 21.12.05 (12:58):

Irgendwie kann ich das alles nicht ganz nachvollziehen, was die Justiz da veranstaltet. Die Richter im ersten Prozess haben die Angeklagten freigesprochen. Das sind keine Richter von irgendeinem kleinen Amtsgericht gewesen. Das waren Leute mit sehr hohem juristischen Wissen. Die sollen sich geirrt haben? Hm? Das glaub ich nicht! Unfähigkeit oder Irrtum der Richter scheidet m. E. aus. Untreue ist ja nun nicht gerade der komplizierteste Tatbestand im deutschen Strafrecht. Aber warum dann das – wie es sich nun herausstellt – Fehlurteil?

Ich denke, dass die Herren Ackermann und Co. (bzw. deren Anwälte) den Dingen gelassen entgegen sehen. Mehr als eventuell Bewährungsstrafen wird wohl kaum bei rauskommen.


 mart antwortete am 21.12.05 (13:04):

"Die Untreue gehört zu den komplizierteren Tatbeständen im deutschen Strafrecht. Nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer seine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens verletzt oder seine Befugnis, darüber zu verfügen, missbraucht. Die Höchststrafe beträgt fünf, in besonders schweren Fällen zehn Jahre Haft.

"Bei strikter Anwendung wäre der Untreue-Tatbestand auf viele Entscheidungen von Unternehmen anwendbar, wenn diese sich hinterher als falsch erweisen. Um den unternehmerischen Freiraum zu sichern, hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine zusätzliche Voraussetzung für die Strafbarkeit entwickelt: Die Karlsruher Richter verlangen bei riskanten Prognoseentscheidungen – etwa bei der Vergabe von Krediten – eine „gravierende Pflichtverletzung“."

Das Landgericht Düsseldorf hatte diese hohe Hürde für die Strafbarkeit auch auf die nachträglichen Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme übertragen. Zwar sei das Aktienrecht verletzt, jedoch liege darin noch keine „gravierende Pflichtverletzung“, so dass eine Verurteilung wegen Untreue ausscheide. Nach der BGH-Entscheidung vom Mittwoch sind die Düsseldorfer Richter aber von zu hohen Hürden für die Strafbarkeit ausgegangen.

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/Uz4nSig4T


 Lars antwortete am 21.12.05 (14:11):

Unsere Tageszeitungen sind heute auch voll von diesen Machenschaften.
Finde das in Ordnung, dass das Verfahren in Karlsruhe wieder eröffnet wird. Der Entlebucher Ackermann wird keine Freude daran haben, obschon er sich nicht selber bereichert hat. Es ist leider Mode geworden, dass sich die Reichen, auch bei einem Abgang, sich ein paar Millionen zuschieben lassen. Die Schere öffnet sich immer mehr!


 Tobias antwortete am 21.12.05 (16:13):

Das die Düsseldorfer Richter falsch geurteilt haben steht ja nun fest, sonst hätten dieses Urteil die Karlsruher Richter nicht verworfen. Dies ist für mich Fakt. Also zurück nach Düsseldorf an eine andere Strafkammer und danach können wir nochmals darüber schreiben.


 BarbaraH antwortete am 21.12.05 (16:38):

Kurz vor Prozessbeginn eröffnete ich hier eine Diskussion unter dem Thread >>Mannesmann-Prozess: "Größtes juristisches Ungleichgewicht in der Geschichte"<<. Der Link zur Diskussion:

/seniorentreff/de/diskussion/archiv6/a1289.html

Meine Eröffnung basierte auf einem Artikel von Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung. Es lohnt sich, diesen Artikel heute noch einmal zu lesen:

Internet-Tipp: Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2003
Mannesmann-Prozess
"Größtes juristisches Ungleichgewicht in der Geschichte"
Drei in Wirtschafts-Strafsachen unerfahrene Richter treffen auf die Elite der Anwaltschaft.
von Hans Leyendecker

Internet-Tipp: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/294/20274/


 hugo1 antwortete am 21.12.05 (17:36):

Es gibt Politiker, die werden für die Veruntreuung oder Falschangabe oder Steuervergesslichkeit von einem Tausendstel dieser Summe ihren Job los./(Cem Özdemir/Gysi)
Dafür gibts andere die einen tausendfachen Schaden anrichten und denen dafür nicht am Zeuge geflickt wird,,
Natürlich war es Untreue. Wenn der Zwickel und der Ackermann dem Esser Geld rüberschieben was den kleinen Aktionäre gehört ist es eben unerhört, aber andererseits eben für unsere Gesellschaft kaum verwunderlich. Sowas ähnliches kommt wohl tagtäglich hier vor -aber nicht immer in diesen Größenordnungen.ob die Merkel ihrem Freund Ackermann diesmal wieder hilft ?


 schorsch antwortete am 21.12.05 (20:42):

Wer so mit fremdem Geld um sich wirft, der soll seine Strafe dafür bekommen. Das so an seine Lieblinge verteilte Geld musste nämlich erst mal von vielen kleinen Sparern abgeknöpft werden......