heinzdieter
begann die Diskussion am 14.09.05 (18:35) :
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird das amtliche Wahlergebnis bekannt gegeben, trotzdem im Wahlbezirk Dresden I eine Nachwahl stattfindet, die ungünstigenfalls ausschlaggebend ist. Bei dem knappen Wahlausgang kann es doch möglich sein, dass dass das Direktmandat oder die paar Milleprozente ausschlaggebend für den Gewinn der Wahl ist. Wem ist mit einem solchem Urteil gedient?? Hoffen wir das dieser Fall nicht eintritt und das unsere Politiker zur glorreichen Einsicht kommen, dass für jeden Kandidaten auch ein Ersatzkandidat zubenennen ist.
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jolli
antwortete am 14.09.05 (20:20):
nee, heinzdieter, das amtliche Wahlergebnis wird nicht bekannt gegeben, nur das vorläufige Ergebnis der Sonntags-Wahl. Das amtliche kann erst nach Auszählung der Nachwahl veröffentlicht werden.
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rolf
antwortete am 14.09.05 (20:24):
Nur wegen des evtl. knappen Ergebnisses darf aber nicht gegen Wahlgesetz und Wahlordnung verstoßen werden. Das Urteil konnte also nicht anders ausfallen.
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rolf
antwortete am 14.09.05 (20:25):
Es sind übrigens nicht die ersten Wahlen mit Nachwahl.
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Ursula_J
antwortete am 14.09.05 (23:21):
Die armen Dresdner. Ab Montag werden sich alle Parteien in Dresden einnisten, um die Wähler auf ihre Seite zu ziehen. So konzentriert wurde vermutlich noch nie ein Wahlkreis bearbeitet.
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heinzdieter
antwortete am 15.09.05 (05:49):
Herr Gisy hatte doch einen guten Vorschlag zur Problemlösung gemacht: Erststimme am 2.10.05 also Nachwahltermin Zweitstimme am Wahltag also am 18.09.05 Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schwarzen oder Roten hier ein Direktmandat holen ist gering. Hierdurch ist eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch populistische Wahlkampfführung so gut wie ausgeschlossen.
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Agnes
antwortete am 15.09.05 (08:47):
Ja, und dann freuen wir uns auf die Neuwahl nach der Nachwahl (Merkel heute).
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York65
antwortete am 15.09.05 (11:14):
Lieber Heiz-Dieter, das Bundeswahlgesetz ist fehlerhaft und es muss schleunigst auf den neuesten Stand gebracht werden,d.h.Veränderungen eingefügt werden. So einfach ist das. Gruss Y.
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rolf
antwortete am 15.09.05 (12:47):
Und wer soll es so schnell ändern?
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jolli
antwortete am 15.09.05 (12:48):
> das Bundeswahlgesetz ist fehlerhaft und es muss schleunigst auf den neuesten Stand gebracht werden,d.h.Veränderungen eingefügt werden.<
Wieso? Wir hatten 15 Bundestagswahlen in der Vergangenheit, wenn das Bundeswahlgesetz fehlerhaft wäre, hätte doch bestimmt irgendeine Partei längst dagegen geklagt.
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schulle
antwortete am 15.09.05 (14:19):
Jolli,
bisher hatten die Nachwahlen auch das vorläufige amtliche Endergebnis nicht verändert. Diesmal könnten sie es, was ich aber nicht hoffe. Und für diesen Fall hat das BVG die Klage der im Eilverfahren abgewiesenen Klägerin für zulässig erklärt.
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heinzdieter
antwortete am 16.09.05 (05:29):
@York 65 die Änderung des Wahlgesetzes ist wohl das Vernüftigste, denn stellen wir uns vor: eine Pattsitaution Nachwahl im Wahlbezik Dresden I eine der beiden Parteien schwarz oder rot gewinnt einen Sitz dazu und ist somit regierungsfähig. Die Presse überschlägt sich und und ......
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