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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Folterklage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof

 31 Antwort(en).

James begann die Diskussion am 14.08.05 (08:30) :

In der Beschwerde schreibt RA Heuchemer, bei den Drohungen gegen Gäfgen handele es sich "um die massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des Menschenrechts und des Folterverbots". Die Verurteilung Gäfgens basiere im Kern auf dem durch Gewaltanwendungen erpressten Geständnis. Eine "effektive Wahrnehmung der Verteidigungsrechte" sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die erdrückenden Beweise mit Folter erlangt worden waren.

https://onnachrichten.t-online.de/c/48/11/93/4811932.html

Internet-Tipp: https://onnachrichten.t-online.de/c/48/11/93/4811932.html


 Wolfgang antwortete am 14.08.05 (09:01):

Warum so empfindlich, James ? - In anderen Themen redest Du dem Rechtsbruch doch permament das Wort. Fuehrst sogar selbst erfundene angebliche Straftatbestaende ein. Also, was ist los mit Dir ? Den Rechtsbruch schoenreden oder gar gutheissen, wenn es Dir in den Kram passt ? Ihn anprangern, wenn es Dir nicht in den Kram passt ? Weisst Du nicht, dass das Recht unteilbar ist ?


 James antwortete am 14.08.05 (09:04):

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist entscheidend, sonst nichts oder.


 Wolfgang antwortete am 14.08.05 (09:12):

Das ist eine Platituede. Sprich Dich aus. Was genau willst Du sagen ?


 James antwortete am 14.08.05 (09:17):

Offensichtlich hast du Probleme die Gewaltenteilung zu
verstehen, checks and balances. Daher dein Springen von
einem zum anderen.

Verschiebebahnhöfe um Vorurteile anstatt Sachdiskussion.


 BarbaraH antwortete am 14.08.05 (10:26):

Folter ist ein schwerer Vorwurf. Wir haben hier ausführlich über den Fall des entführten und ermordeten Bankierssohn Jakob von Metzler diskutiert. Obwohl immense Unterschiede zwischen den Arten von Folter bestehen, haben wir mehrheitlich davor gewarnt, "ein klein wenig Folter bzw. Androhung von Folter" zuzulassen, da dadurch ein Damm brechen könnte.

Auf einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Fall Daschner und den Folterungen im "Kampf gegen den Terrorismus" möchte ich jedoch hinweisen: Im Fall des ermordeten Bankierssohn hat sich ein Mensch schuldig gemacht. Im Fall der Anwendung von Folter gegen "mutmaßliche Terroristen" macht sich ein Staat schuldig. Es gibt staatliche Folter-Anweisungen in Hülle und Fülle. Ich empfehle dazu folgende Lektüre in der Süddeutschen Zeitung vom 18.06.05:

Wie die US-Regierung Folter legitimiert
Der lange Weg zur Grausamkeit
https://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/315/55260/

Internet-Tipp: https://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/315/55260/


 James antwortete am 14.08.05 (10:35):

Die deutsche Gerichtsbarkeit hat den Vorwurf Folter auch
umschifft, daher die Klage des Rechtanwalts zur Überprüfung
dieser Begründung.

Ausserdem ist so, dass die US Gerichtsbarkeit noch
eingreift, falls die Vorwürfe zu Fakten sich darstellen,
und Bedarf für eine Auslegungsklärung entsteht.


 BarbaraH antwortete am 14.08.05 (10:44):

>>Die Konsequenz dieses und folgender Memoranden im Herbst 2001 war, dass dem Präsident (der USA, Anm. abh) weitreichende Exekutivgewalten zugestanden wurden, über die der Kongress keinerlei Kontrolle beansprucht. Im November autorisierte der Präsident daraufhin, dass für Terrorverdächtige, die sich in amerikanischem Gewahrsam befinden, Militärgerichte zuständig seien, die nicht den Regeln der amerikanischen Strafjustiz unterliegen.

"Kraft meiner Amtsgewalt die mir die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika . . . als Präsident und Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten übertragen haben, ordne ich folgendes an:
. . .

IV. a) Jedes individuelle Subjekt soll gemäß dieser Verordnung für alle und jede Straftat . . . von einer Militärkommission abgeurteilt und mit allen Strafmaßnahmen, die vom betreffenden Recht vorgesehen werden, inklusive lebenslanger Haft und Tod, bestraft werden.
. . .

VII, b, 2) Das Individuum soll nicht das Privileg genießen, direkt oder indirekt Rechtsmittel oder Verfahren vor einem Gericht der Vereinigten Staaten oder jedem anderen Staat, einem Gericht einer anderen Nation oder einem internationalen Tribunal einzufordern oder einfordern zu lassen."

(Federal Register, Volume 66, Nummer 2, Memorandum von Präsidenten Bush, 13. November 2001)

Ende Dezember und Anfang Januar legte das Justizministerium seine Auffassung nieder, dass die Gefangenen vom Schutz der Genfer Konventionen ausgenommen seien.<<

Wie die US-Regierung Folter legitimiert
Der lange Weg zur Grausamkeit
https://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/315/55260/

Internet-Tipp: https://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/315/55260/


 James antwortete am 14.08.05 (10:51):

Das ist längst richterlich gekippt. Das System funktioniert.

Montag, 31. Januar 2005
Der Spruch der US-Richterin: Kritik an Guantanamo

Eine US-Bundesrichterin in Washington hat die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantánamo Bay für verfassungswidrig erklärt. Zugleich sprach sie den von den USA als mutmaßliche Terroristen festgehaltenen Häftlingen das Recht zu, ihre Gefangenschaft gerichtlich anzufechten.

https://www.n-tv.de/300588.html

Internet-Tipp: https://www.n-tv.de/300588.html


 BarbaraH antwortete am 14.08.05 (11:02):

Gerade wollte ich meinen Jubelschrei starten...
schon blieb er mir beim Lesen Deines Links in der Kehle stecken. Dort heißt es u.a.:

>>Das Verfahren, die Gefangenen von Tribunalen in ihrem Status als "feindliche Kämpfer" bestätigen zu lassen und sie dann weiter auf unbestimmte Zeit festzuhalten, verletze die Rechte der Betroffenen, befand Richterin Joyce Hens Green. Ihr Urteil steht im Widerspruch zur Entscheidung eines anderen Bundesrichters vor zwei Wochen, in der den Gefangenen das Recht auf Einspruch abgesprochen worden war. Beide Urteile haben keine unmittelbaren Auswirkungen, da sie mit größter Wahrscheinlichkeit von der jeweiligen Verliererseite angefochten werden. Aller Voraussicht nach wird die Streitfrage am Ende von einem Bundesberufungsgericht geklärt werden müssen.<<

Wielange meinst Du, James, müssen die Menschen in Guantanamo noch darauf warten, die Vorzüge eines Rechtsstaates erfahren zu dürfen?

Quelle: n-tv.de vom 31.01.05
Kritik an Guantanamo
https://www.n-tv.de/300588.html

Internet-Tipp: https://www.n-tv.de/300588.html


 James antwortete am 14.08.05 (11:05):

Wahrscheinlich genauso lange wie der Richterspruch in
Brüssel gegen Deutschland. Dennoch funktionieren beide
Systeme oder.


 James antwortete am 14.08.05 (11:20):

Warte bis Deutschland im Sicherheitsrat ist, dann werfen
alle mögliche Leute ihr Vorurteile Richtung Deutschland nur
weil es Deutschland ist.

Dann ist der behütete Status als Nachkriegs-Deutschland
vorbei. Es ist heute schon vorbei.

Dabei muss man bedenken, dass auch schwierige und komplexe
Verlierer/Verlierer Entscheidungen zu treffen sind.

Undifferenzierte Vorurteile und Schnellschüsse aus der
Hüfte greifen zu kurz.


 Wolfgang antwortete am 14.08.05 (11:25):

Du scheinst froh darueber zu sein, James, dass es auch in Deutschland einen Folterfall gegeben hat (s. Link). Ich hoffe, Du versteigst Dich nicht zur Behauptung, es gaebe in Deutschland etwas Guantanamo-Aehnliches.

Was mir Kopfschmerzen bereitet: Wie ist es moeglich, dass wieder oeffentlich die Folter als noetig hingestellt wird ? Wie ist es moeglich, dass unter beredtem Schweigen der Mehrheit eine Folter mit der anderen gerechtfertigt wird ? Wie ist es moeglich, dass der Kern des Rechtsstaat durch die Maechtigen angegriffen wird, ohne dass sich ausreichender Widerstand formiert ?

Internet-Tipp: https://www.jungewelt.de/2004/12-21/010.php


 BarbaraH antwortete am 14.08.05 (11:30):

Kleine Anmerkung noch, James.

Folter ist in Deutschland verboten, ausnahmslos.

Man wird dem Mordfall des kleinen Jakob von Metzler nicht gerecht, wenn man daraus Deutschland zum Folterstaat machen möchte. Hier geht es um einen einzigen Fall. Einen sehr schwierigen Grenzfall von Folter.

In Guantanamo bedeutet das Herauszögern gerichtlicher Entscheidungen eine Fortsetzung von Unrecht gegen hunderte Menschen. Sie sind tagtäglich weiter der Willkür staatsgewollten Unrechts ausgesetzt.

Der Mörder von Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, sitzt inzwischen seine Strafe im normalen Strafvollzug ab, die er nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren erhalten hat. In Guantanamo werden Menschen seit Jahren festgehalten und gequält, und das ohne anwaltlichen Beistand geschweige denn ordentlicher Gerichtsverfahren.

Siehst Du noch immer keinen Unterschied?


 James antwortete am 14.08.05 (11:38):

Formal verboten ja, nur richterlich sachlich nicht
implementiert. Dafür ausuferndes Polizeigewalt, daher die
konkrete Klage des Rechtsanwalts.

Polizeibericht zu Deutschland

Geschlossene Gesellschaft

Der ai-Bericht über unverhältnismäßige Polizeigewalt in Deutschland fordert präventive Maßnahmen. Die Behörden lehnen jedoch unabhängige Kontrollen bislang ab.

https://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/3687382558b72f79c1256f97003d4ee7?OpenDocument

Internet-Tipp: https://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/3687382558b72f79c1256f97003d4ee7?OpenDocument


 James antwortete am 14.08.05 (11:45):

Zusatzprotokoll UN-Anti-Folter-Konvention

Deutschland braucht effektive Foltervorbeugung statt "Feigenblatt" !

Bundestag debattiert morgen über das absolute Folterverbot und Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention / Bisheriger Vorschlag sieht nicht arbeitsfähige deutsche Länderkommission vor / Bundesrepublik würde mit schlechtem Beispiel Schule machen

https://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/6979f298889338c7c1256fb10051a4ec?OpenDocument

Internet-Tipp: https://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/6979f298889338c7c1256fb10051a4ec?OpenDocument


 James antwortete am 14.08.05 (11:48):

Die Folterspiele mit Bundeswehrrekruten kommen noch dazu.


 BarbaraH antwortete am 14.08.05 (11:49):

James,

kann es sein, dass Du Angestellter des Propagandaministeriums der USA bist? Uns ist bekannt, dass Bush liebend gern Angela an der Spitze Deutschlands sehen möchte. Trotzdem solltest Du Dir wenigstens am Sonntag einmal ein kleines Päuschen gönnen.


 rolf antwortete am 14.08.05 (11:54):

Eine Klage einreichen heßt noch lange nicht, daß es zu einem Urteil im Sinne des Klägers kommt.
Was soll also mit dem Thema bewiesen werden?


 James antwortete am 14.08.05 (11:58):

Mit Verlaub, ich denke, ihr seid hypokritische Moralisten
mit einem blinden Fleck für das Eigene.


 Tobias antwortete am 14.08.05 (13:06):

Wieder einmal ein Mann aus Österreich der Menschen in Deutschland nach seiner Vorstellung ändern will. Ich glaube, gerade die in Deutschland, die diesen 1000 Jährigen erlebt haben, reicht so ein Machtbessesener wie gehabt. James leg die Ohren an und behalte deine schwülstigen Reden für dich, oder für deine Freunde in Österreich.

Ich müsste dir sonst über selbst erlebten Folterungen, an denen einige deiner Landsleute beteiligt waren, hier einen Aufsatz schreiben. Es waren damals Idioten und sie haben uns damals auch als Menschen 2. Klasse behandelt. Mir steigt deshalb der Kamm, wenn heute wieder solche Neunmalkluge mit dem Mundwerk so gross auftrumpfen wie du James.

für mich gibt es schon immer nur Menschen die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Aber du James willst beleidigen Menschen klassifizieren und dies ist verwerflich. Meine Freunde meine Bekannten in Tirol und Ausseer Land möchte ich nicht missen weil wir uns mögen. Ich schätze sie und sie mich, so einfach ist das.


 mart antwortete am 14.08.05 (13:15):


Als ob man einen Punkt am Himmel anstarrte - doch man kann den daneben liegenden Stern nicht sehen, weil das Licht, das er aussendet, auf den blinden Fleck fällt,

dorthin, wo der Sehnerv die Netzhaut durchbricht. Gäbe es diesen Fleck nicht, unsere Augen wären zwecklos; sie wären außerstande, die Finsternis der Welt zu erhellen.

Wir sind der blinde Fleck der Schöpfung, der die Finsternis der Welt erhellt.

(nach Peter Strasser, Philosoph)


 webmaster antwortete am 14.08.05 (18:39):

@ james,

bitte verwende doch bei langen URLs die Funktion des URL kürzens, sonst müssen die Leser mit kleinen Bildschirmen nach rechts scrollen.

https://www.seniorentreff.de

Internet-Tipp: https://www.seniorentreff.de


 Karl antwortete am 14.08.05 (18:52):

@ james,

mir scheint es schon so zu sein, dass dieses Thema von dem zuvor eröffneten Thema "Guantanamo: BUSH-Krieger lassen dort in unserem Namen foltern" ablenken soll. M. E. sind die angesprochenen Fälle aber keineswegs zu vergleichen und prinzipiell sollte sowieso niemals ein Unrecht durch ein anderes gerechtfertigt oder relativiert werden.

Der Foltervorwurf in Guantanoma richtet sich gegen eine staatlich gewollte Praxis, bei dem Fall "Gäfgen" handelt es sich um die nicht ausgeführte Ankündigung einer Tat eines einzelnen Beamten, der deswegen gemaßregelt wurde. Die Aussetzung der Menschenrechte auf Guantanamo sind offizielle Politik, die Lokalität "Guantanamo" wurde absichtlich gewählt, um der Gesetzgebung im Territorium der USA zu entgehen.

Traurig, wenn jemand glaubt, diese Praxis würde der USA zum Nutzen und zur Ehre gereichen. Dass wir Gefahr laufen in Deutschland ein Folterstaat zu werden, sehe ich zur Zeit (glücklicherweise) nicht.


 James antwortete am 15.08.05 (08:01):

Ich habe die Links gefunden und gebracht.

Amnesty Deutschland hat den Inhalt geschrieben,
der deutsche Rechtsanwalt hat die Klage eingereicht,
deutsche Bundeswehrrekruten haben berichtet.

Diese Leute sehen das anders, wie man nachlesen kann.

Gelten die vorgetragene Argumente zu meiner Person auch
für Amnesty Deutschland, dem deutschen Anwalt, und den
berichtenden Bundeswehrrekruten?


 James antwortete am 15.08.05 (08:26):

Gemeinsame Presseerklärung von amnesty international, BUKO-Kampagne Stoppt den Rüstungsexport, Kampagne gegen Rüstungsexporte bei Ohne Rüstung Leben, Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS), Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), AG Rüstungsexport im Netzwerk Friedenskooperative, Oxfam Deutschland, RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.)

anlässlich der Debatte im Bundestag am 10. März 2005 über den Rüstungsexportbericht 2003

Kriegswaffenexport vervierfacht: "Öl ins Feuer bestehender Konflikte"

Berlin, 08. März 2005 - "Einen eklatanten Verstoß gegen die eigenen menschenrechtlichen, friedens- und entwicklungspolitischen Entscheidungskriterien" und "eine mangelhafte Transparenz im Dunkel der deutschen Rüstungstransfers" werfen Friedens-, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen aus dem ganzen Bundesgebiet anlässlich der Bundestagsdebatte zum Rüstungsexportbericht 2003 am 10. März 2005 der Bundesregierung vor.

https://kuerzer.de/EGODKoLP1

Internet-Tipp: https://kuerzer.de/EGODKoLP1


 James antwortete am 15.08.05 (08:31):

1. "Nicht mit unseren Jungs" Peter Nowak 08.12.2004

Die merkwürdige Schieflage bei der Diskussion um Folter bei der Bundeswehr

In der letzten Wochen machte das Thema "Folter bei der Bundeswehr" in allen Medien die Runde (Folter in Coesfeld?). Am Wochenende hatte auch das österreichische Nachbarland einen Folterskandal bei ihrem Militär. Viel wird darüber diskutiert, warum die Soldaten denn nicht früher an die Öffentlichkeit gegangen sind und warum sie die Art der Behandlung wohl nicht als Skandal sondern als Normalfall bei der Bundeswehr hingenommen haben.

https://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18971/1.html

Internet-Tipp: https://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18971/1.html


 James antwortete am 15.08.05 (09:23):

Die empirische Belege von Amnesty sprechen eine klare
Sprache. Man muss auch den Link oben lesen, bevor
Polemik Sachargumente ersetzt, denke ich.

"In den zurück liegenden Jahren hat amnesty international
immer wieder Kenntnis über Misshandlungen und den Einsatz
unverhältnismäßiger Gewalt durch Polizeibeamte in
Deutschland erhalten.

Im Januar 2004 veröffentlichte das internationale
Sekretariat von ai einen Bericht über diese Vorwürfe.

Die fraglichen Übergriffe haben sich gewöhnlich bei der
Festnahme der mutmaßlichen Opfer oder in Polizeihaft
zugetragen.

Dokumentiert wurden auch Fälle von Misshandlungen und
übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber ausländischen
Staatsbürgern, die aus Deutschland abgeschoben werden
sollten."


 schorsch antwortete am 15.08.05 (10:50):

Was ist der Unterschied zwischen Dialog und Monolog?

Antwort: James.....


 James antwortete am 15.08.05 (11:16):

Fakten-Blindheit...


 Karl antwortete am 15.08.05 (22:21):

@ schorsch,


du bringst es auf den Punkt ;-))


 James antwortete am 16.08.05 (11:18):

Antwort: oder Polemik...