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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   der Amtseid des Politikers

 13 Antwort(en).

Lissi begann die Diskussion am 27.07.05 (22:52) :

Ich vermute nicht alle Bürger kennen,den Amtseid,den ein Politiker ablegen muß.

Ich schwöre,daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,Schaden von ihm wenden,das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.


 jolli antwortete am 28.07.05 (06:39):

Das ist so im GG (Art. 56) festgelegt. Allerdings legen "nur" ;-) Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister diesen Eid ab, nicht Politiker allgemein.


 pilli antwortete am 28.07.05 (08:21):

ich vermute mal Lissi,

du kennst nicht alles was vielen bekannt ist?

es geht auch ohne: "so wahr mir Gott helfe"

net gewußt?

:-)


 angelottchen antwortete am 28.07.05 (10:06):

...gut, dass du aml drüber gesprochen hast, Lissimissi


 schorsch antwortete am 28.07.05 (11:29):

@ Lissi, der zentrale Sinn liegt im letzten Satz: "So wahr mir Gott helfe". So kann jeder Politiker stets behaupten, wenn er etwas GEGEN das Volk statt für es tut: "Da hat mir Gott halt mal nicht geholfen!"


 Claude antwortete am 28.07.05 (17:07):

schorsch,
schade ist es auch das der liebe Gott sich ungern im positiven Sinne einmischt! Das nennt sich dann freier Willen.
gruß Claude


 Mulde antwortete am 28.07.05 (20:13):

Was würde eigentlich gesetzlich passieren
eine/r Eidlestenden hat eine Verfehlung begannen
und beruft sich auf den Gott , der da nicht helfen
wollte - konnte wie auch immer!
Ist das nicht auch ein Weg sich ganz vornehm aus der
Affäre zu ziehen?
Wobei die Menscheit nun weiß,einen Gott gibt es nicht!
Also ist doch dieser Eid eigentlich falsch !
Genau genommen hat der / die jenige zwar keinen falschen
so doch einen irregualen Eid geschworen.
Hätte so etwas vor dem BGH bestand ?


 hugo1 antwortete am 28.07.05 (20:35):

Da hab ich so meine Bedenken, das ein Amtseid heutzutage noch großes Gewicht hat.
Egal ob auf das Grundgesetz, die Verfassung, die Bibel oder sonnstige abstrakte Subjekte geschworen wird, wichtig sind die danchachfolgenden Entscheidungen und Taten.
Da spielts doch gar keine Rolle ob man vorher geschworen hat Schaden vom Land abzuwehren und dann vor einem Untersuchungsausschuss lakonisch lächelnd von Ehrenwörtern spricht die man irgendwann mal irgendwem gegeben haben will.


 mart antwortete am 28.07.05 (20:52):

Ist da nicht eine gewisse Ähnlichkeit mit den schönen Worten bei einer kirchlichen Trauung "in schönen wie in schlechten Tagen ......" - wobei ich aber annehme, daß bei diesem Eheversprechen nicht schon von vornherein der Vorsatz da ist, es zu brechen.

Übereinstimmung von Ideal und Realität -- Wer kann das schon im realen Leben durchhalten?


 Claude antwortete am 28.07.05 (22:22):

Mulde,
der Schwur oder der Eid gilt, egal auf wem oder was geschworen wurde, Meineid wird bestraft ob man Christ ist oder nicht.

hugo, ich denke mal der Amtseid gilt nicht bei Irrtümern oder Fehlern sondern nur bei Verfehlungen im strafrechtlichen Sinne.


Freundlicher Gruß Claude


 seewolf antwortete am 29.07.05 (01:52):

Jaja - wir sind schon merkwürdige Demokraten...

Wir wollen von Engeln geführt werden - vielleicht weil wir selbst uns (oft genug) wie Teufel benehmen...

:-)


 Claude antwortete am 29.07.05 (07:57):

seewolf, scheint si zu sein. Mit glühenden Augen die reine Wahrheit verkünden und anschließend die Steuer bescheissen. Lache
Gru? Claude


 schorsch antwortete am 29.07.05 (09:37):

Ich war ein paar Jahre lang Arbeitsrichter. Als vor der neuen Amtsperiode die Vereidigung stattfand, war ich gerade krank, konnte also nicht teilnehmen. Trotzdem ich mich abgemeldet hatte, kam keine Aufforderung, den Eid nachzuholen. Überraschung: Gott hats nicht gemerkt; es ging trotzdem!


 Claude antwortete am 29.07.05 (09:45):

schorsch,
ich denke nicht das du wegen der fehlenden Aufforderung
weniger Pflichten gehabt hast, oder ?
Gruß Claude