Wolfgang
begann die Diskussion am 27.07.05 (11:26) :
Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannte 'praeventive Telefonueberwachung' verboten. In Niedersachsen wurden bislang auch ohne jeglichen Verdacht unbescholtene Buerger belauscht. Diese Praxis verstosse gegen das Grundgesetz. Die Polizei darf kuenftig nur unter strengen Vorgaben schon im Vorfeld eventueller Straftaten Telefongespraeche abhoeren, Faxe oder E-Mails ueberwachen.
Ganz wichtig ist dieser Richterspruch. Sollte doch bundesweit entsprechend der niedersaechsischen Praxis demnaechst belauscht werden, was das Zeug haelt. Die Herren SCHILY (SPD) und BECKSTEIN (CSU) wurden erst mal gestoppt. :-)
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dutchweepee
antwortete am 27.07.05 (18:16):
ja was sollīs? die NSA wird deshalb ihr "echelon" netzwerk nicht abschalten.
JEDE eurer e-mails wird zumindest automatisch gelesen und ausgewertet. JEDES telefonat wird gefiltert und analysiert. die braven deutschen beamten mögen ruhig schlafen - big brother is watching you!
Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Echelon
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Wolfgang
antwortete am 27.07.05 (18:45):
Dagegen ist noch kein Kraut gewachsen. Aber, dass der deutschen Polizei Zuegel angelegt wurden, das ist auch schon was. Im eigenen Land sind wir fuer unsere eigenen Angelegenheiten verantwortlich. Da hilft kein Verweis auf die USA und ihre Abhoermoeglichkeiten. .
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BarbaraH
antwortete am 27.07.05 (19:46):
für mich ist es äußerst beruhigend erleben zu dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Rechte der Bürger vor den Übergriffen ihrer "Volksvertreter" schützt.
Gut, dass ich in einem Rechtsstaat lebe.
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schorsch
antwortete am 28.07.05 (11:46):
BarbaraH, ist das Gegenteil von "Rechtsstaat" der "Unrechtsstaat" - oder der "Linksstaat"?
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