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THEMA: Schwäche der EU geschickt genutzt
4 Antwort(en).
Lars
begann die Diskussion am 19.07.05 (09:44) :
Interessante Sachen lese ich heute in unserer Regionalzeitung! Gerade bei uns in der Schweiz dürfte das Verständnis für den Richterspruch aus Karsruhe besonders gross sein. Denn ein Staat, der seine eigenen Bürger der Gerichtsbarkeit eines anderes Staates überstellt, rüttelt sozusagen an der Legitimation für die Existenz von Staatswesen! Auch wenn ich kein EU-Fan bin, bei der Terroimusbekämpfung sollten schon alle Länder eng miteinander mitmachen und auf die eigene Souveränität verzichten.
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dutchweepee
antwortete am 19.07.05 (11:05):
ich bin mir nicht ganz sicher, ob die einzelstaaten der EU ihre hoheit vollständig abgeben sollten. selbst die bundesstaaten der USA behalten sich rechte der individuellen gesetzgebung und auslieferung vor.
im rahmen der terrorpanik werden zur zeit zu viele bürgerrechte aufgegeben. das bankgeheimnis, das postgeheimnis (emails) und das recht sich unbemerkt in ein café zu setzen.
keiner fühlt sich dadurch sicherer!
wenn ab und an ein "böser junge" von diesen freiheiten profitiert, so ist das schlecht, spricht aber letztendlich für die bürgerlichen freiheiten, die seit der französischen revolution stück für stück erkämpft wurden.
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Medea.
antwortete am 19.07.05 (11:13):
Etwas schwierig zu erklären, versuche es mal:
Richter sind dafür da, unsere Freiheitsrechte zu schützen. So darf es in keinem Fall erlaubt werden, einen deutschen Staatsbürger dann in ein anderes europäisches Land auszuliefern, wenn die vorgeworfenen Handlungen/Verbrechen hier in Deutschland begangen wurden, es also einen "maßgeblichen Inlandbezug" gebe. Begeht ein Deutscher aber Straftaten im Ausland und er flieht zurück in sein Heimatland, also Deutschland, so sei es schon erlaubt, ihn dorthin auszuliefern, wo er seine Tat begangen hat. Er muß aber die Möglichkeit haben, zunächst diesen ganzen Vorgang von der deutschen Justiz überprüfen zu lassen - eben bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Das hat Mamoun Darkazanli nun gemacht und da das Karlsruher Gericht eben den Europäischen Haftbefehl für Deutschland außer Kraft gesetzt. Die Folge davon war: Darkazanli mußte aus der Abschiebehqft sofort entlassen werden, obwohl er von einem spanischen Richter seit Jahren beschuldigt wird, eine führende Funktion im internationalen Terrorismus auszuüben. Er soll sogar 'eine Schlüsselfigur im europäischen Teil von Al-Kaisa sein'. Der Bundesgeneralanwalt fand dafür keine Beweise und darum stellte der spanische Richter einen "Europäischen Haftbefehl" aus und verlangte die Auslieferung Darkazanlis, der einen deutschen Paß hat und somit Deutscher ist.
Mit einer einstweiligen Verfügung stoppte das Bundesverfassungsgericht diese Überstellung.
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rolf
antwortete am 19.07.05 (11:17):
Solange das Strafrecht nicht in allen Ländern der EU gleich ist und auch gleich gehandhabt wird, darf § 16 GG nicht soweit vernachlässigt werden, daß nichtmal eine richterliche Kontrolle der Auslieferung deutscher Staatsbürger an die Justiz anderer Staaten möglich ist. sonst kann es sowiet kommen, daß mißliebige Nachbarn in einem anderen Staat angezeigt werden, um sie loszuwerden. Es ist ja nach dem jetzt verworfenen Gesetz nicht einmal nötig, daß die Straftat in dem Land begangen wurde.
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rolf
antwortete am 19.07.05 (11:31):
Es wurde übrigens keine Schwäche der EU genutzt, sondern handwerkliche Mängel im von Regierung und Opposition gemeinsam verabschiedeten Gesetz der BRD. Auch die Ankündigung der Justizministerin, schnell ein neues Gesetz verabschieden zu können, dürfte voreilig sein. Bosbach (CDU) erwägt einen weitere Grundgesetzänderung, um das GG ans Gesetz anzupassen.
Internet-Tipp: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,365741,00.html
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