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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Wurde der Gerechtigkeit genüge getan?

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Illona begann die Diskussion am 01.07.05 (13:16) :

Coole Sitten: Gerichtsvorverhandlung der besonderen Art.
Ortstermin in einem Mietobjekt ( Haus) in Österreich , 27 Grad 11-13 Uhr
Anwesend:
Richterin in Spaghettiträgerkleid , Gutachter und die jeweiligen Anwälte im Anzug, Kläger und Beklagte
Verhandelt sollte werden.
Haben die Kläger( wir) Anrecht auf ca 6000 Euro Rückzahlung von Investitionen an Reparaturen und Verschönerungen in ein Mietshaus, welches die Klägerin nach Einbringen der Vorarbeiten( Elektrosanierung, Fliesen, Böden, ) plötzlich nur dahingehend vermieten wollte, als dass die Hälfte der Miete offiziell , die andere schwarz in die Hand gezahlt werden sollte. Da bei diesem Ansinnen die Reparaturarbeiten am Haus von uns sofort eingestellt wurden und somit zwangsläufig eine „ Baustelle“ zurück blieb, wollte die Vermieterin nunmehr die Fertigstellungskosten von uns beanspruchen. Da sie nicht zur Rückzahlung der eingebrachten Summe bereit war, musste Klage eingereicht werden.
Beim oben genannten Besichtigungstermin stellte sich heraus, dass die Arbeiten inzwischen abgeschlossen waren. Der Richterin und dem Gutachter war aber, was wir bis dato nicht wussten, das Haus aus einem Prozess mit einem anderen Vormieter bestens im alten Zustand in Erinnerung, so dass es innerhalb von zehn Minuten hieß:
Weiterverhandlung im Felsenkeller !!!!???!!!(schönes Lokal ca 10 km entfernt - siehe Link)
Gegen 12 Uhr saßen alle Beteiligten an einem großen Tisch in einer Ecke des Lokales im Sommergarten - mitten unter den anderen Gästen.
Der Gutachter, nicht etwa die Richterin begann dann mit einer sehr klugen und besonnenen Rede:
„ Es ist bei Gericht wohl alles möglich und man könne Richterentscheidungen nie voraussehen, jedenfalls tendiere der Ausgang des Prozesses in eine Richtung , sodass ein Vergleich das einzig Vernünftige wäre, da die Kosten für alle zu erstellenden Gutachten und durch alle Instanzen weit über den Streitwert hinausgehen würden und kein rasches Ende in Sicht wäre.“
Kein Vergleich, wir wollten unser Recht bekommen, Investitionen in ein fremdes Haus unmöglich und Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, uns konnte nichts weiter passieren.
Dachten wir jedenfalls.
Er weiter: „ Verständlich, aber selbst wenn, was wohl wahrscheinlich ist, Sie zu 100 % gewinnen, haben Sie nicht dennoch verloren, an sehr viel Zeit, an Benzingeld und an Nerven. Sie werden immer wieder Termine einhalten müssen, der Beklagten dauernd begegnen und viel an Ihrer Freizeit einbüßen müssen?! Ja und dann kamen wir ins Grübeln...
Irgendwie hatte der Mann Recht.... Wir überlegten hin und her, unser Anwalt war gegen den Vergleich, wir taten es dennoch.
Sind die Ruhe und der Frieden ca 1500 Euro Verlust wert? Hätte man aus Prinzip weitermachen sollen? Ist das Gerechtigkeit?
Jedenfalls diktierte die Richterin den (bedingt -14 Tage Überlegungszeit) geschlossenen Vergleich bei Straßenlärm und Essensgeräuschen der anderen Gäste in ihr Gerät und aus die Maus.
Die Kellnerin sagte beim Bezahlen: „ Das ging heute aber schnell!“ Es war also nicht die erste dort stattfindende Verhandlung.
Wir waren sprachlos.
Sollten wir in der BRD auch so lockere Sitten einführen? Was meint ihr??
Gruß Illona

Internet-Tipp: https://lokaltipp.at/lokale/detail_2_MYQL8MSP9NJY7XLC