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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Grundgesetz

 10 Antwort(en).

Lissi begann die Diskussion am 26.06.05 (10:30) :

Wie lautet wortwörtlich das deutsche Grundgesetz?
Was ist das deutsche Grundgesetz wert,nachdem Deutschland gar keinen Friedensvertrag (wie z.b.Österreich) hat mit den 4 Siegermöchten? Oder hab ich da falsch gelesen?


 Marieke antwortete am 26.06.05 (12:16):

"Siegermöchten"- das ist hübsch.

Jeder versteht aber wenigstens, was gemeint ist.
Lissi- warum hast du mir die "Bilderberger" nicht erklärt?

Ist wahrscheinlich zu allem zu heiss...


 Literaturfreund antwortete am 26.06.05 (13:25):

Die BRD hat einen absolut legitimierten Friedensvertrag - den 2+4 Vertrag. Also zwischen damaligen DDR und der BRD - mit USA und der Sowjetunion, England und Frankreich - und der liegt auch bei der UN.
Was ist daran auszusetzen..?
Außer, dass immer wieder von dulli-dulli-rechs-außen behauptet wird, dass das Deutsche Reich (das unter Hitler keinen einzigen Vertrag eingehalten hat!) mit fast allen Staaten der Erde - im 2. Weltkrieg - Krieg führte bzw. führen wollte, und deshalb mit all diesen Staaten hätte Friedensverträge abschließen müssen; mhm: z.B. auch mit Australien, die auch im Weltkrieg dabei waren - die waren aber im Common Wealth ja mit GB beim Vertrag, den die beiden Häuser in London und im Rat des CW abgeschlossen haben.
Aber vielleicht mit dem "Hultschiner Ländchen" - oder dem "Hocheltener-Gebiet", nördlich von Emmerich, das nach 45 erst einmal zu den NL kam und später nach Abstimmung zurückkam...?
Oder auch: Puinguinistan, auf Feuerland - wo das Panzerschiff "Graf Spee" noch hingekomen wäre, wäre es nicht in die Luft gesprengt worden - ja, wo?
Wer hat denn für Frieden gesorgt - nach 45? Das Grundgesetz, in dem noch immer steht, dass die Bundeswehr - zur Verteidigung - nur im Angriffsfall auf unser Bundesgebiet eingesetzt werden darf.
Und Vorbreitungen zu Angriffshandlungen unter Strafe gestellt sind.
*
(Komisch...?)


 Lissi antwortete am 26.06.05 (14:36):


das ist echt interessant,z.B.,dass die Bundeswehr-zur Verteidigung- nur im Angriffsfall auf unser Bundesgebiet eingesetzt werden darf! Vorbereitungen zu Angriffshandlungen sind unter Strafe gestellt.
Also nach dem Grundgesetz hätte die deutsche Bundeswehr im Ausland nichts zu suchen. Muss man dann sagen,die Politiker sind das Grundgesetz übergangen,indem sie Soldaten auswärts stationierten,etc.
Oder muß man dazu sagen,dasss die Mächte,die die Welt regieren ,die deutschen Politiker eingetunkt haben,das Grundgesetz zu übergehen ? Im Volksmund gesprochen ist das ja Verarschung pur,oder ?


 Ursula_J antwortete am 26.06.05 (14:54):

Lissi,

die nennt man Friedenstruppen. So einfach lässt sich das regeln.


 Claude antwortete am 26.06.05 (15:51):

Jawoll ursula, unsere Freiheit wir am Hindukusch verteidigt.
links zwei drei, links zwei drei.Lache
Gruß Claude


 pilli antwortete am 26.06.05 (16:36):

"Sieger(möchten)" manches...

lachen wollte ich erst auch aber nun hat es sich zum *gröööl* gesteigert!

Lissi du gute, wann bietest du weitere gelegenheit, lachend mal das GG zu betrachten?

:-)


 feldi antwortete am 27.06.05 (01:42):

1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Vom Bundesgebiet steht da nichts.


 dutchweepee antwortete am 28.06.05 (14:49):

wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es noch keinen "friedensvertrag" zwischen deutschland und den siegermächten, da auf JALTA beschlossen wurde, daß in diesem friedensvertrag auch die reparationsvereinbarungen getroffen werden müssen.

das wollten wohl zu zeiten des kalten krieges alle siegermächte nicht (auch eingedenk der konsequenzen aus den versailler verträgen nach dem 1ten WK) und JETZT einen friedensvertrag zu unterzeichnen, erscheint wohl selbst staatsrechtlern blödsinnig.

.


 Lissi antwortete am 23.07.05 (16:23):

Wenn die Leut sagen,Deutschland braucht nicht unbedingt einen Friedensvertrag,dann kann man nur hoffen,dass der Weltpolizist und sein Dackel dies eines Tages nicht schamlos ausnützt.


 Lissi antwortete am 23.07.05 (16:23):

Wenn die Leut sagen,Deutschland braucht nicht unbedingt einen Friedensvertrag,dann kann man nur hoffen,dass der Weltpolizist und sein Dackel dies eines Tages nicht schamlos ausnützt.