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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Major Pfaff rehabilitiert!

 6 Antwort(en).

DietrichStahlb begann die Diskussion am 22.06.05 (16:15) :

»Gewissensfreiheit gilt auch bei der Bundeswehr«

»Bundesgericht hebt Strafe wegen Befehlsverweigerung auf«

Auch bei der Bundeswehr gilt das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil. Es hob damit die Bestrafung eines Soldaten auf, der im Zusammenhang mit dem Irakkrieg einen Befehl verweigert hatte.

Der Major hatte es abgelehnt, an einem militärischen Computerprogramm mitzuarbeiten, das möglicherweise in dem aus seiner Sicht völkerrechtswidrigen Krieg im Irak hätte verwendet werden können. Daraufhin war er vom Truppendienstgericht zum Hauptmann herabgestuft worden.

Gewissensfreiheit auch für Soldaten

Gegen die Rückstufung legten sowohl der Soldat als auch der Wehrdisziplinaranwalt Berufung beim Bundesverwaltungsgericht ein. Der Zeitsoldat verlangte seinen Freispruch, der Wehrdisziplinaranwalt forderte, ihn ganz aus der Bundeswehr zu entlassen. Wie nun der Zweite Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts entschied, können sich auch Soldaten auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen - selbst dann, wenn sie keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Auch Berufssoldaten stehe das Grundrecht der Gewissensfreiheit zu.

Als Teil der staatlichen Gewalt sei die Bundeswehr "an Recht und Gesetz und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden", heißt es in dem Urteil weiter. Davon machten sie auch "Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit" nicht frei. Der Major habe seine Gewissensentscheidung glaubwürdig dargelegt. "In der konkreten Lage" habe daher der Befehl das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht verdrängen können. Vielmehr habe die Bundeswehr den Soldaten anderweitig einsetzen können und müssen.

Mit Material von AFP

(ZDFheute.de von heute, 22.06.05)


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Anmerkung:

Major Florian Pfaff hat den Prozess gewonnen. Ein Musterprozess, der eine Grundsatzdiskussion über die logistische Unterstützung fremder Kampftruppen in völkerrechtswidrigen Kriegen wie den Irakkrieg durch die Bundeswehr auslösen müsste. Ebenso über Auslandseinssätze der BW in Kampfgebieten.

Wir haben darüber hier schon einmal diskutiert. Hintergründe seines Falles sind dokumentiert unter dem Titel

„Kadavergehorsam? Bundeswehr-Major verweigert Irakeinsatz und wird schikaniert“:

dst.

Internet-Tipp: https://f27.parsimony.net/forum66372/messages/964.htm


 Karl antwortete am 22.06.05 (16:48):

Der Bericht des Herrn Pfaff ist lesenswert.

Ob solche löblichen Gerichtsbeschlüsse beim nächsten Fall erinnert werden?


 BarbaraH antwortete am 22.06.05 (17:41):

Auch ich habe den Brief von Major Pfaff an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Dr. Willfried Penner, mit großem Interesse gelesen... sowie die anschließend geführte Diskussion darüber und möchte mich bei Dietrich Stahlbaum für den Verweis darauf bedanken.

Gut, dass es noch ein paar mutige Leute in Deutschland gibt...

Internet-Tipp: https://f27.parsimony.net/forum66372/messages/964.htm


 Gevatter antwortete am 27.06.05 (23:07):

Was mich in solchen "Fällen" immer wieder interessiert, ist, was diese Menschen wohl einst motiviert hat, einen militärischen Beruf zu ergreifen. Denn, dass man seine gelernten soldatischen Fähigkeiten auch irgendwann mal wird anwenden müssen, wird denen bei der Einstellung schon irgendwie vermittelt worden sein...


 BarbaraH antwortete am 27.06.05 (23:56):

>>Denn, dass man seine gelernten soldatischen Fähigkeiten auch irgendwann mal wird anwenden müssen, wird denen bei der Einstellung schon irgendwie vermittelt worden sein...<< (Gevatter)

Schauen wir doch einmal in unser Grundgesetz. Unter Artikel 26 (1) steht dort:

>>Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.<<

Da Angriffskriege untersagt sind, käme also lediglich ein Waffengebrauch zu Verteidigungszwecken in Frage.

Wie im Eröffnungsbeitrag zu lesen ist, ging es hier jedoch um eine eventuelle Mitwirkung an der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der widersetzte sich der Major. Zu recht, da er sich sonst strafbar gemacht hätte.


 seewolf antwortete am 28.06.05 (02:15):

Dann ist die Bundesregierung unter Anklage zu stellen. Schließlich stellt die BRD seit Jahren Luftwaffenstützpunkte für Angriffskriege zur Verfügung. Wer schreibt die Anzeige an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe?


 BarbaraH antwortete am 28.06.05 (09:25):

Es hat bereits mehrere Anzeigen gegeben, seewolf. Wenn Du 0,50 € investierst, erfährst Du mehr.... unter:

>>ANGRIFFSKRIEG-VORBEREITUNG

Keine Ermittlungen gegen Schröder

Bundeskanzler Gerhard Schröder und andere Minister bleiben von Ermittlungen wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges verschont. Generalbundesanwalt Kay Nehm will auf Grund entsprechender Anzeigen kein Verfahren einleiten.<<

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,241448,00.html

Internet-Tipp: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,241448,00.html