James
begann die Diskussion am 07.05.05 (06:45) :
Was tut Müntefering bei einem umgekehrten Beweislast, wie im Gesetz eingebaut?
Antidiskriminierungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz
Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz
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iustitia
antwortete am 07.05.05 (08:39):
Die Akten-Sammlung animalischer Vergleiche, ja böser tierischer Verumglimpfungen wird schon geführt (in der AKTE FAZ 104.6.052005/31): Z.B. der Masssenhinrichter von "Heuschrecken": Lenin (in "Prawda" vom 31.08.1918; simultan alte und neue, revolutionäre Zeitrechnung): "Insketen", Ungeziefer", "Skorpione", "Vampire", "Parteivorsitzende"... Und der Große Aufruf Lenins: "Arbeiter, die Zeit zur Vernichtung der Bourgeoisie ist gekommen. Alle diese Herren werden in einer Kartei erfasst und diejenigen, die eine Gefahr für die revolutionäre Sache darstellen, werden ausgerottet." * Die gereinigte Fassung der "Prawda" wird gerade erstellt und neu-nachgedruckt. Dort heißt es: "...werden in ein Museum für Entomologie verbracht und dort für die nachfolgenden Generationen der heuschreckenlosen Jahrhunderte ausgestellt."
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Graugans
antwortete am 07.05.05 (17:36):
Hallo iustitia,
mit der Aussage des Herrn Müntefering kommt jeder sofort auf den Hundt.
Viele Grüße Graugans
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James
antwortete am 07.05.05 (19:01):
Es fragt sich, ob Münte im Rahmen eines umgekehrten Beweislastes konkret beweisen kann, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bei Nicht-Beweis drohen die Sanktionen des Gesetzes.
Induktive Behauptungen werden also auf ihrer deduktiven empirischen Validität via eines umgekehrten Beweislastes hinterfragt.
Hier beginnt wohl die Krise der Linken insgesamt...
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James
antwortete am 08.05.05 (09:01):
Die induktive Argumentation https://de.wikipedia.org/wiki/Argument#Die_induktive_Argumentation
Hier haben wir es mit Argumenten zu tun, bei denen es rational ist die Konklusion für wahr zu halten, wenn alle Prämissen wahr sind, obwohl die Konklusion nicht logisch aus den Prämissen folgt. Induktiv gültige Argumente umfassen nicht nur die eine Form des sog. Schließen "vom Besonderen auf das Allgemeine" zum Zweck des Erkenntnisgewinns, sondern vor allem auch sämtliche Argumentationsformen, die von innen heraus, also im übertragenen Sinne vom emotional besonderen Umstand auf die allgemeine Entscheidung des Gegenüber schließen.
Die deduktive Argumentation https://de.wikipedia.org/wiki/Argument#Die_deduktive_Argumentation
Argumente, in denen die Konklusion logisch aus den Prämissen folgt. Neben dem Schluss vom Allgemeinen auf das Besondere auch die Argumentationsformen, welche vom rationalen zum emotionalen Verstehen hin Gültigkeit haben. Damit werden alle Argumente erfasst, die ggf. Emotionen auslösen, aber zunächst auf der Vernunftebene wirken.
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/skjlVJAlJ
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James
antwortete am 08.05.05 (09:06):
"Die induktive Argumentation stellt das Werkzeug zum Überreden dar, während die deduktiv gültige Argumentation Überzeugungsarbeit leistet."
https://de.wikipedia.org/wiki/Argument
Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Argument
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rolf
antwortete am 08.05.05 (11:59):
Wie können Sanktionen eines Gesetzes drohen, das garnicht in Kraft ist?
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James
antwortete am 08.05.05 (13:31):
Die EU Richtlinie ist bereits in Kraft und entfaltet rechtliche Wirkung, auch wenn die nationale Umsetzung noch nicht erfolgt ist.
D.h. die "harte" Allgemeinversion ist also bereits klagefähig.
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James
antwortete am 08.05.05 (14:52):
Ausnahmsweise können Bürger sich aber trotzdem unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, nämlich dann, wenn ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat und die Richtlinie Bestimmungen enthält, die so konkret formuliert sind, dass sich daraus Berechtigungen des Einzelnen eindeutig ableiten lassen. Fehlt es an einer solchen Konkretisierung und erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist haben aber EU-Richtlinien insoweit Rechtswirkungen, als die nationalen Rechtsnormen im Wege einer "europarechtskonformen Auslegung" soweit möglich unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie zu interpretieren sind, um Kollisionen zwischen europarechtlichen Vorgaben und innerstaatlichem Recht zu vermeiden (vergleiche Kollisionsregeln).
https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie
Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Richtlinie
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Marina
antwortete am 08.05.05 (16:53):
Sag mal James, betest du hier den Rosenkranz ab? Oder wirst du von Wikipedia bezahlt?
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James
antwortete am 08.05.05 (19:15):
Wikipedia ist eine gute Adresse für Infos... Mehr nicht.
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