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THEMA: Ist das normal?? oder Bestechung?
6 Antwort(en).
jolli
begann die Diskussion am 04.10.06 (17:43) :
Vor einigen Wochen bin ich von einer Kur zurück gekommen. Heute hat mir nun meine Orthopädin eine Kopie des Entlassungsberichtes zukommen lassen. Die Arzthelferin hat wohl die Kopiererei zu wörtlich genommen. Ich habe das Anschreiben an meine Ärztin ebenfalls zur Kenntnis bekommen. Darin steht neben einigem blabla.. eine Einladung für meine Ärztin ein Gratis-Wochenende - natürlich mit Begleitung - in diesem Hause zu verleben.
Irgendwie hat mich diese Einladung unangenehm berührt. Ist das Bestechung? Oder nur ein wenig Werbung?
Auf jeden Fall werde ich mit meiner Ärztin darüber reden. Denn das Haus selbst hat auch während meines Aufenthaltes den Anschein eines Hotels gehabt. Reha-Status? eigentlich nicht gegeben.
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Tabaiba
antwortete am 04.10.06 (21:54):
Jolli, wenn Deine Ärztin Einfluss darauf hat, in welches Haus Du zur Kur kommst würde ich sagen, das geht über eine Werbung schon hinaus. In meiner Firma, wir sind ein Tochterunternehmen einer amerikanischen Firma, müssen wir jedes Jahr ein Ethik Quiz absolvieren und nach den dort herrschenden ethischen Grundsätzen würde ich sagen, das ist Bestechung. Habe unlängst im Fernsehen noch einen Bericht darüber gesehen, was Pharmafirmen auf die Beine stellen, um die Ärzte dazu zu bewegen, dass sie Medikamente von genau diesen Firmen verschreiben. Würde mich mal interessieren, wie Deine Ärztin reagiert, wenn Du sie darauf ansprichst.
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kreuzkampus
antwortete am 05.10.06 (14:49):
Klar ist das ein Bestechungsversuch. Nur: Ich würde an Deiner Stelle nicht mit der Ärztin reden. DICH geht's nichts an, und Du kannst auch nichts verhindern. Du kannst höchstens das Klima zu Deiner Ärztin trüben, wenn sie vielleicht die Absicht hatte, hinzufahren. Dann entstünde womöglich im Moment, wo sie Dir sagt: "Neeeeeiiiiin"---würde ich doch niiie machen"...eine unsichtbare Schranke. Oder glaubst Du, dass sie Dir was anderes sagen würde? Vergiss es und buch' es ab unter der Abteilung: Sowas ist GangSiemens Gigaset 4015 und Gäbe....
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carla
antwortete am 05.10.06 (16:28):
Ich würde beim Gespräch mit der Ärztin über diese Reha-Klinik fragen, ob sie das Haus eigentlich kennt. Du hast ja offensichtlich ein paar kritische Anmerkungen dazu zu machen. An und für sich empfinde ich es eher als Vorteil, wenn ein Arzt das Haus, das er empfiehlt, auch kennt. Allerdings sollte er dann eben die guten und schlechten Seiten kennen. Wenn er sich nur auf einen Prospekt verläßt, bringt das wenig. Da sieht alles immer wunderbar aus.
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hugo1
antwortete am 05.10.06 (17:52):
bisher war ich stets der Meinung, das folgendes üblich ist: 1. "Eine stationäre Kur wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt, der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet, und der Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung u.a.) bestimmt den Kurort und die Kureinrichtung." 2."Eine ambulante Kur, Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort, wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt. Wenn der Kostenträger (Krankenkasse/-eventuell unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes) die Kur genehmigt hat, können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt am Heimatort den Kurort und den Kurbeginn selbst bestimmen. aber das der Arzt so ohne Weiteres über die Richtung, die Entfernung, die Gegend und damit wesentlich die Höhe der Kosten entscheidet ist hier nicht üblich. Im Gegenteil, wir wundern uns sehr oft über die Gepflogenheit der -ansonnsten über Finanzmangel klagenden- Kasssen, die hiesigen Patienten sehr weit (z.B. von der Ostseeküste mit sehr vielen Kurheimen) nach Bayern oder BW zu schicken. Das kann ich nur verstehen wenn es gleiche Voraussetzungen hier nicht hätte (z.B. Salzsohle oder Heilstollen, Radonanwendung usw.)
Internet-Tipp: https://www.staffelstein.de/gaesteinformation/kur_gaestekarte.php?navid=57
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jolli
antwortete am 05.10.06 (20:19):
hugo1, es geht auch ohne medizinischen Dienst. Ein solcher Arzt hat mich nie zu sehen bekommen, wie mir auf einen Einwand hin bescheinigt wurde, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse nur nach Aktenlage entschieden. Eine überstandene OP und etliche chronische Krankheiten haben bei mir die Zusage für eine stationäre Aufnahme auf meinen Antrag (natürlich mit allen Untersuchungsergebnissen und OP-Berichten) ergeben. Ich habe das erste Mal über die Krankenkasse eine Rehamaßnahme erhalten. Mit der Bewilligung habe ich eine Liste mit vier Vertrags-Kliniken meiner Kasse erhalten, die für mein gesamtes Krankheitbild in Frage kamen. Die Entscheidung habe ich getroffen, da meine Orthopädin und auch mein Hausarzt diese Kliniken nicht kannten (bis auf eine, die aber bis Ende Oktober ausgebucht war, und bei mir war eine dringende Reha-Behandlung (Ende Juli) nötig).
So läuft das heute....
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Tabaiba
antwortete am 06.10.06 (13:14):
@hugo
bisher war ich stets der Meinung, das folgendes üblich ist: 1. "Eine stationäre Kur wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt, der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet, und der Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung u.a.) bestimmt den Kurort und die Kureinrichtung." 2."Eine ambulante Kur, Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort, wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt. Wenn der Kostenträger (Krankenkasse/-eventuell unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes) die Kur genehmigt hat, können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt am Heimatort den Kurort und den Kurbeginn selbst bestimmen.
Kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man einen gewissen Einfluss auf die Wahl des Kurortes bzw. der Kurklinik hat. Mein Mann hatte einen Herzinfarkt und sollte zur Kur, da er mich gerne als "zahlenden Gast" mitnehmen wollte, hatte der soziale Dienst des Krankenhauses eine Kurklinik empfohlen, wo ich auch als Gast wohnen konnte. Es ist also möglich, ohne das oben beschriebene procedure.
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