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THEMA: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht??
10 Antwort(en).
Helu2
begann die Diskussion am 07.07.06 (16:03) :
Hallo,diese beiden Themen wurden gestern im Kreise mehrerer Senioren heiß diskutiert.Wer hat davon schon gehört?? Werkann solch einen Vordruck hier einstellen? Gruss Helu2
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Catty
antwortete am 07.07.06 (16:13):
Alles bereits vor Jahren erledigt :-)
Persönlich würde ich die Vordrucke der Ärztekammer Berlin empfehlen. Werde versuchen, einen Link dazu zu finden.
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Catty
antwortete am 07.07.06 (16:17):
Zur allgemeinen Orientierung s. Link
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/zahId1NDZ
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Catty
antwortete am 07.07.06 (16:19):
... und hier die Ärztekammer Berlin s. Link
Internet-Tipp: https://aekb.arzt.de/45_Patienteninfo/4_patverf/
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Karl
antwortete am 07.07.06 (16:37):
Ich stelle hier einmal Links zu früheren Diskussionen des immer aktuellen Themas hier im ST ein:
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/threads8/thread411.php
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Karl
antwortete am 07.07.06 (16:38):
sowie:
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/threads/thread2948.php
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Karl
antwortete am 07.07.06 (16:39):
und:
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/threads8/thread454.php
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ratte
antwortete am 13.07.06 (11:11):
Gültig für Österreich seit 1.6.2006
Wie der Wille des Kranken verbindlich wird: Mehr als 100.000 Menschen haben bereits eine Patientenverfügung errichtet: Das ist eine Willenserklärung, mit der bestimmte lebensverlängernde medizinische Maßnahmen abgelehnt werden können. Auch Behandlungswünsche können festgehalten werden. Seit 1. Juni sind die Inhalte solcher Verfügungen erstmals gesetzlich geregelt. Der Sprecher der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Warum gibt es überhaupt ein neues Gesetz? "Vieles war nicht eindeutig festgelegt, etwa Geltungsdauer oder Verbindlichkeit", so Bachinger: "Die Rechtssicherheit für Patient und Arzt ist jetzt deutlich höher." Neu ist, dass es eine verbindliche und eine beachtliche Verfügung gibt.
Was steht in einer Patientenverfügung? "Welche Behandlungen man ablehnt. Das kann z. B. eine Magensonde für die künstliche Ernährung sein. Oder bei einem Patienten mit Herzschwäche, der schon mehrere Infarkte hinter sich hat, eine Reanimation nach einem weiteren Infarkt." Pflegemaßnahmen - etwa das Füttern mit der Schnabeltasse - können nicht abgelehnt werden. Verboten bleibt aktive Sterbehilfe.
Wann ist eine Patientenverfügung verbindlich? "Der Patient benötigt eine Bestätigung von einem Arzt, dass er umfassend medizinisch aufgeklärt wurde, welche Folgen es haben kann, wenn er Behandlungen ablehnt. Außerdem muss der Arzt bestätigen, dass der Patient einsichts- und urteilsfähig ist." Der Patient muss jene Behandlungen, die er ablehnt, genau beschreiben. Diese Form wird v.a. für Menschen in Frage kommen, die schon an einer schweren Krankheit leiden, sagt Bachinger. Ihre Verbindlichkeit erhält die Verfügung erst durch die Unterschrift eines Anwaltes, Notars oder rechtskundigen Mitarbeiters einer Patientenanwaltschaft. Die Gültigkeit ist auf fünf Jahre beschränkt.
Was ist eine beachtliche Verfügung? Eine schriftliche Willenserklärung des Patienten, die nicht alle formalen Voraussetzungen für eine verbindliche Verfügung (ärztliche Beratung, Errichtung vor Anwalt, Notar...) erfüllt. Hier sind auch allgemeinere Formulierungen wie "ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen" möglich. "Auch solche Verfügungen sind nicht unerheblich", so Bachinger: "Der Arzt muss sie beachten und in seine ärztlichen Entscheidungen einfließen lassen." Die Gültigkeit ist unbefristet, die Patientenanwälte empfehlen, sie alle fünf Jahre zu erneuern.
Was kostet eine verbindliche Verfügung? Die juristische Beratung bei einem Anwalt soll 120 Euro kosten, bei einer Patientenanwaltschaft fallen keine Kosten an. Einen Tarif für die ärztliche Beratung gibt es noch nicht.
Wann wird eine Verfügung wirksam? Wenn der Patient nicht mehr einsichts-, urteils-, oder äußerungsfähig ist, so Bachinger: "So lange er sich mitteilen kann, gelten die aktuellen Willensäußerungen."
Was passiert mit alten Patientenverfügungen? Sie werden automatisch zu "beachtlichen" Verfügungen.
Copyrighthinweis: © Kurier-Wien
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Arno_Gebauer
antwortete am 15.07.06 (11:51):
Hallo, Forumsbeteiligte,
ich halte von den Patientenverfügungen gar nichts, weil sie ein selbstbestimmtes Sterben nicht garantieren! Sie sind nicht das Papier wert, auf dem sie abgefaßt werden! Ein selbstbestimmtes Sterben ist in der BRD-Gesellschaft lediglich eine Fiktion, denn solche Patientenverfügungen sind rechtlich, oder per Gesetz nicht abgesichert. Legalisierte Patientenverfügungen würden doch die gesetzliche Handlungspflicht des Arztes außer Kraft setzen!! Patientenverfügungen halte ich für Schreibtischkonstrukte, damit dieser komische Ethikrat der Bevölkerung Glauben machen kann, daß der Wunsch, wie wir sterben wollen, mit der fürchterlichen Realität, wie wir sterben, in Übereinstimmung gebracht wird, bzw. werden kann. Auch mit Patientenverfügungen kann man nicht "würdevoll sterben", sie sind keine Sterbehilfe oder Sterbeerleichterung! Sie sind ein Mittel der Täuschung ! Die Realität sieht zumindest anders (fürchterlich) aus!
Viele Grüße Arno Gebauer
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schorsch
antwortete am 15.07.06 (15:19):
Arno, ich hoffe für die BRD, dass deine Befürchtungen nicht so allgemein stimmen. Bei uns in der Schweiz jedenfalls wird der Wille des Individuums ernster genommen.
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mea
antwortete am 15.07.06 (17:10):
Ich habe vor Jahren eine widerrufliche Generalvollmacht an meine drei Töchter erteilt zur Vermeidung einer staatlichen Fürsorge usw , wenn ich nicht mehr in der Lage bin eigenen Willen zu äußern , soweit gut . Aber eine Patientenverfügung habe ich nicht , weil diese bis jetzt nicht rechtsverbindlich ist , hab auch mit meinem Arzt gesprochen . Vordrucke habe ich von verschiedenen Stellen mir schicken lassen , daran mangelt es mir nicht , aber das nutzt mir auch nichts , solange es nicht gesetzlich geregelt ist . Ich hoffe , daß ich noch lange relativ gesund bleibe.....
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