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THEMA:   Warnung vor einem Vertrag mit "1&1 Internet"

 11 Antwort(en).

Gerdi begann die Diskussion am 12.03.07 (14:49) mit folgendem Beitrag:

Dieses ist die Fortsetzung meines Threads "Skype":
--- > /seniorentreff/de/diskussion/threads2/thread2802.php,
die zu dieser Überschrift nun aber keine Beziehung mehr hat.

Kurz der Sachverhalt:
Derzeit habe ich DSL bei "1&1 Internet".
Im April ziehe ich - ziemlich unerwartet - in eine Wohngegend, in der 1&1 nicht verfügbar ist.

Daher habe ich 1&1-Internet gebeten, mich vorzeitig aus dem Vertrag, der noch bis November 2008 läuft, zu entlassen, damit die monatlichen Gebühren für mich entfallen, für die mir ja dann keine Leistungen mehr zur Verfügung gestellt werden.

"1&1 -Internet" aber läßt sich auf nichts ein - als allenfalls darauf, daß ich meinen Vertrag auf eine andere Person übertragen dürfe
(so geschrieben in einer Mail von heute).

Das bedeutet für mich zum Fenster hinaus geworfene hohe Kosten/Gebühren für mehr als 19 Monate.

------------------
Man kann also nur warnen!

Es ist, als wenn man nach Entfernung seines letzten Zahnes noch monatelang die Versicherung für Zahnbehandlung zahlen müßte,
weil der Versicherungs-Vertrag ja eine Kündigungsfrist hat :-))

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/threads2/thread2802.php


 schorsch antwortete am 12.03.07 (15:19):

Da muss ich aber staunen, dass solches dir passieren kann.


 kreuzkampus antwortete am 12.03.07 (15:23):

Da würde ich doch glatt mal 10 € bei der Verbraucherberatung investieren.....


 Oldie antwortete am 12.03.07 (15:42):

Hallo Gerdi,

mußt du für einen Nachmieter sorgen - oder kennst du den ggf., dann biete ihm doch einfach dein DSL zur Übernahme an!

Er hat dann einen kurzfristigen Vertrag, muss nicht lange auf die Freigabe warten, hat einen "eigentlich" günstigen und guten Anbieter ...

... und du bist die Sache los.

Bei 19 Monaten und dem 30 €-Vertrag sind das 570 €, da kannst du den Nachmieter notfalls sogar mit einem Hunderter (oder einem vornehmen Essen) locken.

empfiehlt

dr Oldie


 Gerdi antwortete am 12.03.07 (16:11):

Guten Tag, oldie,

ich werde nicht für einen Nachmieter sorgen -, auch wenn ich allerhand doppelte Miete zahlen muß.
Aber da ich meinen Haushalt, in dem sich noch jahrelang gehütete Eigentümer meiner längst woanders lebenden "Kinder" befinden, ganz allein auflösen muß, brauche ich aus gesundheitlichen Gründen einfach etwas mehr Zeit für alles (hab' mir inzwischen schon eine deftige Kniegelenks-Überlastung angelacht :-)), zumal ich auch schon länger nicht mehr Auto fahre.

Also leider nix mit "Bestechung" und Galanterien :-))

Aber Deinem Rat aus dem anderen Thread
--- > “Wenn dann jegliche Kulanz fehlt, erkläre denen, daß du aller Welt offerierst, "wie 1&1 Senioren abzockt", ggf. kannst du auch Computerbild oder PC-Praxis einschalten, die helfen in solchen Fällen sicher auch gerne.“ < ---
werde ich jetzt nachgehen


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kreuzkampus,
danke für den Tipp: das werde ich auch machen :-)


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schorsch,
auch Dir vielen Dank ... für die Glosse.


 rolf antwortete am 12.03.07 (17:42):

In einer Verbrauchersendung wurde das Thema vor kurzem behandelt.
Lt. Verbraucherzentrale ist da nichts gegen zu machen, wenn man den Vertrag mit Laufzeit unterschrieben hat und in den AGB kein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund vorgesehen ist.


 pilli antwortete am 12.03.07 (19:40):

vielleicht hätte die headline eher:

"Warnung, einen Vertrag nicht zu unterschreiben, bevor entsprechend gelesen und geprüft wurde"

lauten sollen?


 hugo1 antwortete am 12.03.07 (19:50):

ist dieser 1&1 Vertrag an eine bestimmte Gegend/Ort /Stadt gebunden?
Ich würde ihn über ebay anbieten


 sammy07 antwortete am 12.03.07 (20:23):

Hallo Gerdi,vielleicht schreibst du mal die Leitung des Servicecenter an und drängst auf ein "außerordentliches Kündigungrecht" aus wichtigen Gründen.
hier mal ein Auszug der AGB von 1&1:

8. Kündigung
8.1
Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
8.2
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.3
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
8.4
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

...ich habe damit immer gute Erfahrungen gemacht. Ansonsten ist die Hilfe von z.B. "Computerbild" usw., wie oldie dir schon geraten hat, ein gangbarer Weg.


 Gerdi antwortete am 13.03.07 (05:10):

""Warnung, einen Vertrag nicht zu unterschreiben, bevor entsprechend gelesen und geprüft wurde"" (pilli)

Wer seinen Webmaster kennt, weiß,
daß er endlos lange Überschriften nicht wünscht!!


 Gerdi antwortete am 13.03.07 (05:20):

"8.4
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt."

Danke, s a m m y 0 7 , für die Arbeit, die Du Dir für mich gemacht hast.
Zur Zeit habe ich mit dem Umzug so viel zu tun, daß ich noch nicht in die Statuten von 1&1 hineingelesen habe.

Zwei Briefe (Briefe!!, nicht Mails) haben sie von mir schon bekommen und - trotz "Einschreiben mit Rück-Antwort" nur mit Mails geantwortet.
Mit dem obigen "8.4" werde ich nun einen dritten hinterherschicken.

In Anbetracht des Verlustes einer hohen Geldsumme,
weil ja ohne Erhalt einer Gegenleistung,
bin ich mehr denn je dankbar für gute Tipps!! :-)


Insofern gilt mein Dank natürlich auch h u g o 1 :-)


 schorsch antwortete am 13.03.07 (08:10):

Drum prüfe wer sich ewig bindet......