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THEMA:   PC abhörbar oder ablesbar

 4 Antwort(en).

liese begann die Diskussion am 03.09.06 (15:55) mit folgendem Beitrag:

An die PC-Fachleute

Kann man mit einem Gerät, mit dem sich Musik und Fernsehbilder, von einem Raum in den anderen drahtlos übertragen lassen, auch PC-Bilder, -Schreibenreien usw übertragen lassen?
Ganz konkret, könnte mein Nachbar,wenn er dieses Gerät an die Wand stellt, in meinem PC mitlesen oder sogar mitschreiben evtl sogar Kosten verursachen für die ich aufkommen müsste?

Gibt es so etwas wirklich?

lg liese


 Oldie antwortete am 03.09.06 (16:25):

@liese,

was soll das denn für ein Gerät sein? Also ich kenne nur sowas wie im Internet-Tipp...

und solange du ein solches Gerät nicht an deinem PC - und dein Nachbar ein gleiches an seinem PC hat - wird auch nichts übertragen.

Solltest du so ein Gerät an deinem Fernseher haben und dein Nachbar hat ein gleiches an seinem TV, dann könnte es sein, dass er genaus das sieht was du auch siehst.

Die Geräte sind m.E. eher harmlos.

Anders sieht es mit Webcams aus!!! Wenn du irgendwo etwas mit Web-Cam aufnimmst, kann es durchaus sein, daß diese Aufnahme auch von jedem anderen - auch außer Haus, aber in Reichweite - übernommen werden kann. So zumindest wurde letztes Jahr ein Fall von Kindesmißhandlung zufällig entdeckt.

dr Oldie

Internet-Tipp: https://www.pearl.de/p/PE1158-Funksystem-zur-Bild-und-Tonuebertragung.html


 hl antwortete am 03.09.06 (16:55):

Hallo liese, solltest du ein wireless Lan betreiben (drahtloser Router) und dieses nicht durch Passwort geschützt haben, kann es durchaus passieren, dass ein Nachbar in "deine Leitung" einsteigt.


 dutchweepee antwortete am 03.09.06 (19:02):

@liese

ich weiss nicht, ob dein nachbar das kann, aber prinzipiell strahlt ein pc-monitor elektromagnetische frequenzen ab, die mit geeigneter abhörtechnik auch aus 50 bis 100 meter entfernung empfangen werden können. DAS GEHT BEI JEDEM PC + TV.

deshalb befinden sich die computer brisanter forschungs- und entwicklungsabteilungen auch in speziell gesicherten gebäuden in einer art farraday´schen käfig.

solange dein nachbar jedoch nicht beim BKA oder beim verfassungsschutz arbeitet, besteht für dich keine gefahr.

.


 Pensionist antwortete am 03.09.06 (19:34):

RICHTIG, das geht problemlos z.B. wenn es sich um drahtlose Übertragungswege zwischen z.B. Stereoanlage/FS und Lautsprecher/Kopfhörer handelt, das sind meistens unverschlüsselte Funkwege im Frequenzbereich z.B. 433... MHz oder anderer Frequenz-Bereiche.