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THEMA: Geschwindigkeitslüge
4 Antwort(en).
renno
begann die Diskussion am 16.05.06 (18:33) mit folgendem Beitrag:
Hallo und guten Abend,
ich hab da mal eine Frage bezüglich meiner Internetverbindung, ich habe bei Versatel einen Anschluss DSL 6000 und in den Vertragsbedingungen steht, das durch die örtlich technischen Voraussetzungen nicht immer die volle Geschwindigkeit erreicht wird.
Bei mehreren online ausgeführten Tests habe ich eine durchschnittliche Downstreamgeschwindigkeit von gerade mal 3300 kb/s das ist die Hälfte von dem was sein sollte. Mein Anruf bei der Hotline brachte nur die Aussage, das steht in den Vertragsbedingungen das die volle Geschwindigkeit nicht immer erreicht wird. Im Übrigen hatte ich nach einer ersten Beschwerde kurzfristig die volle Bandbreite zur Verfügung. Die Upstreamgeschwindigkeit ist immer gleich bleibend gut. Mein Betriebssystem Windows XP Home SP2
Nun meine Frage: muß ich das so hinnehmen, oder ist das ein Grund zur ausserordendlichen Kündigung. Der Vertrag läuft noch bis Ende 09/2007
einen schönen Abend renno
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jolli
antwortete am 16.05.06 (22:28):
Die Vertragsbedingungen sagen aus, dass es auf die örtlichen Voraussetzungen ankommt. Das ist dann wohl kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Übrigens wird bei allen anderen Providern ebenso formuliert, da die Entfernung deines Standortes zum zuständigen Einwahlknoten maßgeblich ist. Je weiter entfernt, desto geringer die definitiv erreichbare Geschwindigkeit.
Ich selbst habe als Tarif DSL 6000, die Leitungskapazität ist 8160, die ATM-Datenrate ist jedoch (wegen der Entfernung) nur 3456, wobei die Nutzdatenrate bei mir dann 3130 ist.
Du bist nicht allein... ;-) übrigens mache ich auch ab und zu Geschwindigkeitstests, aber die Ergebnisse sind so unterschiedlich wie Tag und Nacht.
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renno
antwortete am 17.05.06 (11:42):
@ jolli, Guten Morgen die Geschwindigkeitstests mache ich immer bei der unten angegebenen Seite und die Ergebnisse sind mit geringen Abweichungen immer gleich. Unverständlich ist mir, das ich kurzfristig die volle Bandbreite zur Verfügung hatte.
Gruß renno
Internet-Tipp: https://www.wieistmeineip.de/speedtest/
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jolli
antwortete am 17.05.06 (13:39):
Wenn du schon mal volle Bandbreite gemessen hast, wäre eigentlich dein Provider der rechte Ansprechpartner. Denn dann erhältst du ja nur die Hälfte ;-) von dem, was sein sollte. Aber wie schon geschrieben, ein außerordentlicher Kündigungsgrund wäre das nicht, da lediglich "bis zu" 6000er Bandbreite in den Vertragsbedingungen steht.
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Pensionist
antwortete am 18.05.06 (10:27):
Das mit dem Geschwindigkeitstest ist so eine Sache, hängt man mit einem Anschluß direkt am Provider und dessen nicht "ausgelagerten" Hardware, kann man eher von einem Geschwindigkeitstest sprechen, verwendet man irgendwelche Testadressen weis man nie genau was dazwischen hängt und bremsen könnte. Ladet man ein File von ca. 10Mb in die eigenen Mailbox und holt man die 10Mb wieder zurück könnten die DL-Daten eher stimmen, wie geschrieben, KÖNNTEN! Mein Internetprovider bietet zum Geschwindigkeitstest gleich das DLoad von 5, 10 oder 20 Mb an und das passt dann fast genau. Aber sicher ist nur, es könnte stimmen oder auch nicht. AVM-Modems zeigen solche Daten recht gut an.
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