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THEMA:   Klauen ist erlaubt

 5 Antwort(en).

jo begann die Diskussion am 05.11.04 (17:13) mit folgendem Beitrag:

Hier im Forum wurde über das Thema des Klauens und Kopierens schon wiederholt diskutiert. Nun sehe ich ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, aus dem herauszulesen ist, daß Ideen- und Bilderklau grundsätzlich zulässig ist, hier ein verkürzter Auszug, das ganze Urteil nachzulesen unter unten angegebener URL:

„Das Landgericht hat . . . die Klage . . . als unbegründet abgewiesen. Urheberrechtliche Ansprüche kämen nicht in Betracht., da Dateinamen weder als Computerprogramm . . . noch als Datenbank . . . Urheberrechtsschutz zukomme. Soweit es der Klägerin darum gehe, die Gestaltung ihrer Website zu schützen, dringe sie mit ihrem Begehren deshalb nicht durch, weil der Website die erforderliche Schöpfungshöhe fehle. Dies gelte sowohl für die Website insgesamt als auch für die Grafik in der Kopfleiste.

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche hat das Landgericht unter Hinweis auf die grundsätzlich bestehende Nachahmungsfreiheit verneint .“

Es handelt sich um eine Auseinandersetzung zwischen als Web Designer im Wettbewerb liegenden Dienstleistungsanbietern. Wenn aber schon die voneinander kopieren dürfen, wie groß ist der Schutz für Nicht-Gewerbliche oder gar Hobby Designer wie unsereinen?

Und es entsteht natürlich die Frage: Wo ist die Schöpfung hoch genug, daß sie vor einem Gericht als schützenswert Bestand hat? Nur eigene Knipsprodukte können es ja wohl nicht sein, private Webseiten sind selten so genial, daß man sie überhaupt als Schöpfung bezeichnen könnte, besonders wenn es sich um Halbfertigprodukte wie den CMS – Einheitsbrei handelt.

Es gibt Schutzmöglichkeiten, ich habe es mit der nicht ausreichenden Deaktivierung der rechten Maustaste versucht, die höchstens Laien abschreckt, es gibt einige bessere Möglichkeiten, deren nachträglicher Einbau in mehrere tausend Programmen zu aufwendig ist (früher hatte ich noch an das Gute im Menschen geglaubt und gar nichts gemacht).

Umgekehrt: Es darf geklaut werden, auch von uns ???

Internet-Tipp: https://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/hamm/j2004/4_U_51_04urteil20040824.html


pilli antwortete am 05.11.04 (18:02):

ich kann mich gut jo :-)

an die zeiten erinnern, wo die *webgrrls* oftmals plagiat-seiten nur mit anderem inhalt gefüllt, aufspürten und in den foren bekannt machten. da hatten manche ein gutes design entwickelt und nächtelang alle vorarbeiten geleistet um die kunden zufriedenzustellen und dann sowatt...:-)

wie oft haben wir, aktive und leserinnen, die gästebücher gestürmt und einer mit *klau* sich von der besten seite präsentieren wollenden firma gezeigt, watt netzwerkeln auch bedeuten kann...lach...einmal waren es in einer nacht mehr als 50 negative eintragungen und auch der mehrmalige hinweis auf den *klau* fehlte nicht.

da hatten die webdesigner einiges auszuhalten von den kunden, denn die haben sich wiederum massiv bei den web-werkstätten beschwert.

aber heute? nicht mehr vorstellbar; da wird gklaut ohne hemmungen...egal watt.

sie schleimen sich ein in die gästebücher und eh du dich versiehst, schwupps nehmen sie mit, watt ihnen gefällt von der hp. bilder, gifs, fotos...nix ist sicher vor den netzhyänen und je oller...je doller klauen sie und schämen sich nicht, das auch noch stolz zu verkünden.

:-)


Karl antwortete am 05.11.04 (20:03):

Es gibt Grenzen. Das ST-Logo ist z. B. als Bildmarke geschützt.


pilli antwortete am 05.11.04 (21:13):

bei texten weiß ich von der möglichkeit, den im netz zu veröffentlichen text in einem verschlossenen und versiegelten briefumschlag an sich selbst per einschreiben zu senden. das datum des textes und das datum des poststempels gelten vor gericht wohl als beweis, wenn erst der richter den versiegelten umschlag öffnet.

es soll schon verlage haben, die einen text ablehnen um ihn dann später mit pseudo-verfasserInnen vorzustellen...

:-)


ortie antwortete am 06.11.04 (07:10):

Da frag' ich mich nur noch: was soll eigentlich "Schöpfungshöhe" sein (s. im Text von Jo)?


jo antwortete am 06.11.04 (08:41):

Tja, das hätte ich auch gerne gewust, aber das wird wohl eine der bewährten juristischen Gummiformulierungen sein.

Ich denke jedenfalls, unsere Produkte gehören nicht dazu, so schöpferisch sind wir nicht, als daß wir auch noch rechtlichen Schutz beanspruchen könnten.