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THEMA:   Vaterschaftstest

 29 Antwort(en).

wuli begann die Diskussion am 14.02.07 (09:22) :

Heimliche Vaterschaftstest:
Zypries plant gesetzliches Verbot
Was für eine Zeit ...! Früher war der Kuckuck besser dran, keiner hat was bemerkt :-) Kam im Radio, auch Ältere können vom Thema betroffen sein, sie (53) wollte endlich wissen wer ihr leiblicher Pappa ist!


 hema antwortete am 14.02.07 (10:02):

Ich bin für Offenheit und Kinder haben das Recht zu wissen wer ihre Eltern sind.

Bisher war doch der Lüge und dem Betrug Tür und Tor geöffnet und zu viele Männer mußten meiner Meinung nach für Sprößlinge zahlen die nicht die ihrigen waren.

Oftmals wissen selbst Frauen nicht wer der Vater ihres Kindes ist, weil "zuviele daran beteiligt waren".


 mart antwortete am 14.02.07 (10:29):

reißerische Überschriften in den Zeitungsmeldungen....

Und was steckt dahinter:

1.Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests v o r Gericht nicht als B e w e i s mi t t e l zugelassen sind.

2.Der Gesetzgeber müsse Männern aber einen einfachen Weg eröffnen, Zweifel an einer Vaterschaft durch einen legalen Gentest zu überprüfen. Bis zum 31. März 2008 müsse das Gesetz erlassen werden.
SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz: „Wir werden Vätern einen legalen und würdigen Weg anbieten müssen, um ihre Zweifel durch genetische Tests auszuräumen beziehungsweise zu bestätigen“


 Ursula_J antwortete am 14.02.07 (10:58):

Wenn der Vaterschaftstest legal durchgeführt wird, ist spätestens dann die Ehe gescheitert.
Wir der Test heimlich durchgeführt und dem Mann wird bestätigt, dass es sein Kind ist - besteht immer noch die Möglichkeit, trotz dieser Heimlichkeit die Ehe zu retten.


 mart antwortete am 14.02.07 (11:26):

Das sind ja nicht wahrlich überzeugende Argumente gegen die Möglichkeit eines Mannes ungerechtfertigten Alimentvorschreibungen zu begegnen.

Seltsame Vorstellungen von Recht geistern hier herum.


 wuli antwortete am 14.02.07 (11:58):

Fakt ist doch, wenn heute aus irgendwelchen Grund ein Mann unsicher ist, dann muß er quasi öffentlich seine Unsicherheit zumindest der Frau mitteilen. Will die Frau davon nix wissen, steht der Mann dann hilflos da! Seine Unsicherheit steigt damit ins Unendliche. Deshalb war die heimliche Feststellung für ihn erst mal die einzige Möglichkeit, doch bezahlen muß er weiter. Doch sollte ein Test ihm bescheinigen, daß er wider Erwarten doch der Vater ist, dann blieb das ganze sein Geheimnis und die Ehe war davon nicht negativ betroffen. Sollte aber das angedeutete neue Gesetz kommen, dann kann er nun per Gerichtsbeschluss aus der falschen Vaterschaft aussteigen oder nicht. Für mich endlich der richtige Weg.


 Kenny antwortete am 14.02.07 (12:49):

Ich stimme wuli zu!

Wenn ich für einen Kuckuck bezahlen soll, dann würde ich auch gerne die Gerichte anrufen.

Im Verlauf dieser Debatte fällt mir auf, dass unsere Kinder 100%ig von uns beiden sein müssen; denn die Ähnlichkeiten zu unseren Familien (Omas, Opas, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten) sind frappierend. :o)

Sobald so ein unschuldiges Kindchen das Licht der Welt erblickt hat, wird - vorwiegend von Omas - nach der Ähnlichkeit in der eigenen Familie gefahndet!

So wurden seit hunderten von Jahren die Vaterschafts-Tests gemacht!


 Giovanni antwortete am 14.02.07 (13:36):

Dass heimliche Tests anhand von Schnullern, Haarbürsten usw. keinerlei Beweiskraft haben, dürfte schon allein deshalb einleuchten, weil die Gegenstände bewusst oder unbewusst auch von einem anderen Kind stammen könnten.


 Arno_Gebauer antwortete am 14.02.07 (14:23):

Hallo, ST-Beteiligte,

wieder einmal mußten Juristen Probleme angehen, die die
Politiker hätten längst lösen können.

Bekannt ist, daß ca. 10% der Kinder den Vätern
untergeschoben worden sind.
Es gibt ein Recht für Kinder, zu wissen, wer der leibliche
Vater ist und es gibt ein Recht der Väter, zu wissen, ob
das Kind seine Gene trägt.

Viele Grüße
Arno


 dutchweepee antwortete am 14.02.07 (14:34):

in meinen augen ist es eine sauerei, daß im zeitalter von massen-gentests sich ein vater noch immer auf das urteil der omas verlassen muss.

statistiken beweisen, daß zum beispiel in hafenstädten englands JEDES FÜNFTE KIND ein "kuckucksei" ist. die gesundheitsämter wissen das wohl - die väter nicht.

mit welchem recht dürfen die frauen einen mann zahlen lassen, ohne den beweis für "korrekte lieferung" zu erbringen?

.


 wanda antwortete am 14.02.07 (15:54):

hier bin ich voll und ganz auf Seiten der Männer - es sollte selbstverständlich sein, dass nur da bezahlt wird (freiwillig natürlich ausgenommen,) wo gezeugt wurde.


 schorsch antwortete am 14.02.07 (16:10):

Ich begrüsse die Möglichkeit, dass ein Zahlvater mal inoffiziell abklären kann, ob er der leibliche Vater ist. Das heisst ja noch nicht, dass er vor Gericht MUSS. Es liegt in seiner Kompetenz, zu entscheiden. Meist, in einer momentan glücklichen Ehe, wird er sich kaum dazu hergeben, sein Kind, das ja unschuldig ist, in Aufregung und Ungewissheit zu stürzen.


 Giovanni antwortete am 14.02.07 (18:08):

Einer meiner Freunde hatte vor einigen Jahren den begründeten Verdacht (Hinweis seines Schwagers), dass die beiden Kinder seiner mittlerweile von ihm getrennt lebenden Frau nicht von ihm seien. Ein Anwalt gab ihm den inoffiziellen Tipp, einfach die Zahlungen einzustellen - dann sei die Mutter in der Beweislast. Er hatte den Rat befolgt und seitdem nie wieder eine Forderung bekommen.


 herrlehmann antwortete am 14.02.07 (20:31):

sollte jemals mein partner einen test von mir verlangen, wäre es der anfang vom ende.
das hat etwas mit vertrauen zu tun.
ich bin monogam.
bin ich in keiner beziehung, verhüte ich.
steh ich auf "one night stands" dann erst recht.
bin ich untreu gestehe ich es meinem partner, mit allen konsequenzen.
mir kann keine frau erzählen, das sie nicht weiß vom wem ihr kind ist.
es gibt viele leichen im keller und die männer wissen es nicht.
aber es kann doch wirklich mal passieren, das der vater nicht der erzeuger ist.
warum will man seinen mann dann verletzen? das kind kann nichts dafür und der mann liebt dieses kind, als sein kind.
mit dem schlechten gewissen muß ein lebenlang die frau leben und das ist bestimmt auch nicht so prickelnd.
glückliche beziehungen würden dadurch scheitern.
hätte ein mann dieses kind was er jahrelang als sein kind angesehn hat, nicht mehr lieb?
was wäre das denn für ein mensch?
ich liebe meinen mann an meiner seite, obwohl er nicht der vater meiner kinder ist, weil er meine kids respektiert und liebt.
grüße zum abend
sybille

ich *duck* mich jetzt schon für die schelte, die ich bekomme!


 dutchweepee antwortete am 14.02.07 (20:38):

dafür musst du dich nicht ducken lehmie, allerdings sollte im streitfall der mann unbedingt das recht haben, seine zahlungsverantwortung prüfen zu lassen. es geht immerhin um eine menge geld.

das sollte dann auch der natürliche erzeuger zahlen. wenn der vermeintliche vater seine kinder liebt, wird er auch weiterhin seine verantwortung wahrnehmen, ist aber nichtmehr der verarschte pseudovater.


 herrlehmann antwortete am 14.02.07 (21:03):

my dear,
ich habe geschrieben"mit allen konsequenzen"
entweder der mann trennt sich von mir oder er liebt sein kind weiter und lebt mit mir zusammen.
im leben nicht wollte ich von nem "one night stand" oder einer "affaire" geld für mein kind.
dann lieber ohne mann,ohne zahlung vom erzeuger und alleine glücklich.
ich stehe für alles gerade, was ich mache.
dafür brauche ich keine zahlungen.

sybille


 herrlehmann antwortete am 14.02.07 (21:18):

dutchi,
wenn du erfahren solltest, das du nicht der leibliche vater bist,aber du liebst dieses kind über alles ,würdest du dann nicht mehr für dieses kind zahlen? es einfach vergessen?
hat liebe immer mit geld zu tun?
sybille


 dutchweepee antwortete am 14.02.07 (21:47):

was soll ich darauf antworten? ich war kein kind von traurigkeit als musiker - und wahrscheinlich nimmt so mancher mann tatsächlich an, daß er vater meines kindes ist.

für eine funktionierende beziehung ist es völlig gleichgültig, wer der leibliche vater des geliebten kindes ist. die probleme beginnen doch erst bei der trennung.

meine brüder haben zum beispiel die kinder aus erster ehe ihrer frauen adoptiert, und damit den leiblichen vater verantwortlich und rechtlich aussen vor gelassen.

aber sollte mich eine frau auf alimente verklagen, würde ich wirklich gerne sicher sein, daß ich das kind auch gezeugt hab, für das ich bezahle.


 Tabaiba antwortete am 14.02.07 (21:53):

@mart
2.Der Gesetzgeber müsse Männern aber einen einfachen Weg eröffnen, Zweifel an einer Vaterschaft durch einen legalen Gentest zu überprüfen. Bis zum 31. März 2008 müsse das Gesetz erlassen werden.
SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz: „Wir werden Vätern einen legalen und würdigen Weg anbieten müssen, um ihre Zweifel durch genetische Tests auszuräumen beziehungsweise zu bestätigen“

Das halte ich für eine vernünftige Regelung. Es bleibt ja jedem Vater freigestellt bei Zweifeln an der Vaterschaft diesen Test machen zu lassen oder das Kind zu akzeptieren ob Kuckuckskind oder nicht. Es gibt auch Väter die ihr Kind lieben auch wenn sie nicht der genetische Vater sind.

In meinem Freundeskreis gibt es auch einen Fall, bei dem der Vater auch nicht ganz sicher ist, ob es tatsächlich sein Kind ist. Er lehnt aber einen Test ab, da er seinen Sohn liebt und ihn auch als "seinen" Sohn anerkennt. Obwohl er nicht mit der Mutter verheiratet war, lebt der Kleine mitttlerweile bei seinem Vater und dessen Lebensgefährtin, da der Mutter wohl nicht viel an ihrem Kind gelegen ist.


 dutchweepee antwortete am 14.02.07 (22:05):

@tabaiba - genauso ist das!

ich hatte eine zweijahres-beziehung zu einer stripperin - ihre kleine tochter war mir sosehr ans herz gewachsen, daß ich heute noch darunter leide - die mutter ist mir heute absolut egal.

mir ist es absolut egal, daß die kleine ein absoluter rotschopf ist und aussieht wie die shirley temple, aber ich hätte sie gerne weiter als "tochter", obwohl ich nicht der leibliche vater bin.


 pilli antwortete am 14.02.07 (22:06):

ist m.e. einfach:

liebe darf doch überreich "geschenkt" werden?

und da liebe mit geld nix zu tun hat, bleibt der geldbeutel zu, watt die alimente betrifft, die frau meint einklagen zu wollen.

:-)


 dutchweepee antwortete am 14.02.07 (22:07):

das war meine "absolute" meinung *lach*


 eleonore antwortete am 14.02.07 (22:17):

mater semper certa est............war die eine der grundlagen römische rechtsprechung.(die mutter ist immer sicher)

dass so väter, wie kinder recht darauf haben, ihre verwandschaft zu wissen, ist ausser frage.
und das, ohne keine heimliche schnullerklau :o))


 dutchweepee antwortete am 15.02.07 (06:04):

du hast soooo recht eleonore - die römers kannten keine gentests. ich weiss, daß das BGB zu 70% oder mehr auf dem römischen recht beruht, aber JETZT könnte man endlich die macht der omas und mütter brechen. nicht die augen, oder die nase bzeugen die abstammung, sondern ein gentest bei geburt.

cäsar hätte das so gewollt, wenn er gewusst hätte, daß das geht.

.


 dmz antwortete am 15.02.07 (21:28):

Ich haette gern mal gewusst,
ob Kinder in den verschiedenen Krankenhaeusern
nach ihrer Geburt wohl verwechselt worden sind,
- den falschen Muettern zugeteilt worden sind -
und damit schlieszlich auch die Vaeter verwechselt worden sind.
:::
< ..... die macht der omas und mütter ..... >
Ich nenne es den Mythos der Muetter.
Ihn der Dialektik zu unterziehen, daran hat es in der gesamten Aufklaerung bisher gefehlt.
Der Gentest ist ein bescheidener Beitrag, diesem Mythos der Ueberhoehung beizukommen.
MfG/dmz.


 wuli antwortete am 15.02.07 (21:54):

In diesem Zusammenhang gefragt, habt ihr eigentlich schon mal drüber nachgedacht, ob ihr selber früher zum richtigen Pappa, Pappa gesagt habt?


 wuli antwortete am 15.02.07 (22:05):

Noch ein Gedanke, welcher Mann (auch Frau) hat in seiner Sturm und Drangperiode nicht mal "einen versteckt" ohne sich um irgendwelche Folgen zu kümmern!? So gesehen, großes Danke an den Pappa!!!


 dutchweepee antwortete am 16.02.07 (04:00):

@wuli ...wir drei brüder sehen uns wirklich unheimlich ähnlich. da hätte meine mutter wirklich ein schlimmer finger sein müssen. zumal zwischen mir und meinem ältesten bruder 20 jahre abstand liegen.


 schorsch antwortete am 16.02.07 (09:20):

Ich möchte lieber nicht an die Zeit denken als unser Vater manchmal in einer üblen Laune raunzte: "Ich weiss nicht, ob und von wem ich wirklich euer Vater bin...."

Wir waren 7 Kinder.....


 kreuzkampus antwortete am 16.02.07 (22:12):

Zur Eingangsbemerkung "Zypries plant gesetzliches Verbot" . Die Frau schwingt sich andauernd zur Superjuristin der Nation auf. Jetzt will sie es auch noch besser machen, als es das Verfassungsgericht gemeint hat. Die Frau sollte sich lieber auf die Probleme konzentrieren, die wirklich drücken; z.B. aktuell darauf, wie juristisch gegen die Gewalt an Schulen und in Stadien wirksam vorzugehen ist. Dort gibt es Verletzte und Tote; aber die scheinen ihr juristisch nicht so wichtig zu sein, wie Väter, die wissen wollen, ob sie es auch sin.