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THEMA:   Lebenslänglich = 24 Jahre?

 106 Antwort(en).

elena begann die Diskussion am 22.01.07 (21:13) :

Die Bundesstaatsanwaltschaft erwägt Brigitte Mohnhaupt, eine der Terroristinnen aus den 70-igern, auf Bewährung frei zulassen.

Mohnhaupt war 1985 unter anderem wegen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto, Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer und sechs weiteren Menschen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Sie zählte zum harten Kern der RAF, die sich später selbst aufgelöst hatte.

Wenn ich mich an diese schreckliche Zeit zurück erinnere wäre es mir lieber sie würde nicht begnadigt. Anderseits sollte jeder Mensch eine Chance für einen Neuanfang bekommen.

Wie seht ihr das: Gnade Ja oder Nein?

Grüsse von Elena

Internet-Tipp: https://www.heute.de/


 eko antwortete am 22.01.07 (22:47):

Ich denke, da sollte man schon auch ein bisschen Menschlichkeit walten lassen. Nach 24 Jahren Knast und in dem Alter wird sie sicher niemandem mehr gefährlich.

Wenn man sie weiterhin im Knast ließe, davon werden diese Menschen, die sie ja nicht direkt selbst umgebracht hat, auch nicht mehr lebendig. Ich habe auch heute im Fernsehen gehört, dass sie bei einer Besprechung versichert hat, sich keiner Vereinigung mehr anschließen zu wollen. Und die RAF ist ja eh nicht mehr existent.

Ich würde sie freilassen mit der Auflage, dass sie sich regelmäßig melden muss. Das kann sie zwar nicht daran hindern, evtl. unterzutauchen, aber wem sollte sie sich denn anschließen ?


 Gerdi antwortete am 22.01.07 (22:54):

Ob der Knast sie geläutert hat, kann niemand wissen.
Aber egal -: eine Chance, es zu beweisen, sollte man ihr geben.


 kreuzkampus antwortete am 22.01.07 (22:59):

Mein Verstand sagt "Gnade", mein Gefühl sagt "Keine Gnade".


 matti antwortete am 22.01.07 (23:33):

Mir geht es wie Kreuzkampus, ich wüßte auch erst einmal gern, wie die Frau sich in den Jahren entwickelt hat.Ist sie geläutert, oder hat sie ihren Zorn kultiviert und wird sich nur schwer wieder in die Gesellschaft von heute integrieren?

Frau Mohnhaupt ist jetzt 56 Jahre alt, hat nichts gelernt und wird sicher auch nicht arbeiten können. Was wird sie tun, wenn sie wieder in Freiheit ist?

Meine Prognose sieht so aus: Bücher schreiben, Interwievs geben und sich durch die verschiedenen Talk-Shows talken?

Dann hätte sie wenigstens genug Geld, um ihren Unterhalt zu finanzieren. Sonst müsste sie auch weiterhin (nach 25 J.) auf Kosten des Steuerzahlers unterhalten werden.

Aber Geld ist in diesem Fall sicher zweitrangig.

Einen schönen Abend wünscht euch
Matti


 eko antwortete am 22.01.07 (23:50):

Man sollte nicht vergessen:

Auch Frau Mohnhaupt ist.........ein Mensch!!!


 Elfenbein antwortete am 22.01.07 (23:53):

Vielleicht wird Frau Mohnhaupt hier auftauchen - und die Seniorenrevolution anheizen. (... so schlimm, wie es um die Senioristen in Deutschland bestellt ist.)


 kropka antwortete am 22.01.07 (23:54):

"gnade". mein gefühl sagt "gnade".


 dutchweepee antwortete am 23.01.07 (00:15):

@matti

wieso hat Brigitte Mohnhaupt nichts gelernt? im webtipp findest du den link zu ihrer kurz-biografie. ausserdem hatte sie 24 jahre zeit zu gründlichem studium.

.

Internet-Tipp: https://www.rafinfo.de/bio/m-q/mohnhaupt.php


 matti antwortete am 23.01.07 (00:42):

@ Dutch

Nach 24 Jahren ohne Arbeitserfahrung, wie stehen da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bei einer ohnehin kritischen Lage?

Grüsse zur Nacht von
Matti


 dmz antwortete am 23.01.07 (01:49):

Was ist am Ende der Sinn von einer Verurteilung 15mal lebenslaenglich,
zu der Fr.Monhaupt verurteilt worden ist ?
Andererseit kostet die BRD ein lebenslang verurteilter Haeftling 25'000 EURO / Jahr.
MfG/dmz.


 dutchweepee antwortete am 23.01.07 (02:37):

bei den RAF-mitgliedern dürften die haftkosten wesentlich höher ausfallen, da für diese extra das hochsicherheitsgefängnis STAMMHEIM gebaut wurde.

.


 Gerdi antwortete am 23.01.07 (06:07):

zu mattis Beitrag am 22.01.07 (23:33):

"... ich wüßte auch erst einmal gern, wie die Frau sich in den Jahren entwickelt hat ..."

Was heißt "erst einmal"?
So etwas kann man nur erfahren, wenn ein lange Inhaftierter wieder frei - "unter uns" - leben wird.


 Medea. antwortete am 23.01.07 (06:20):

Gab es Gnade für die später Ermordeten?

Also: Gnade vor Recht?

Ich vermag das nicht zu entscheiden.


 Gudrun_D antwortete am 23.01.07 (06:36):

Wenn man sich den Lebenslauf der Mohnhaupt ansieht und daran denkt,dass sie über Jahre hinweg an verbrecherischen Tätikeiten beteiligt war,so denke ich,hat sie absolut nicht verdient,in die Freiheit entlassen zu werden!

Sie war ein gebildeter junger Mensch,der ganz bewusst und überlegt an mehreren Verbrechen beteiligt war.

Zu 5x zu lebenslänglich verurteilt
-und dann soll sie nach 24 Jahren begnadigt werden??

Da werden ja die damaligen Richter und unser Rechstsystem lächerlich genmacht!






 Arno_Gebauer antwortete am 23.01.07 (08:45):

Hallo, ST-Beteiligte,

was ist das für ein blödes Urteil:

5 mal Lebenslang!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Viele Grüße
Arno


 Gudrun_D antwortete am 23.01.07 (08:54):

Arno

meiner Ansicht nach ist das kein

"blödes Urteil"

sondern durchdacht!

Mit ausgeklügelter Raffinesse war die Mohnhaupt an mehreren Verbrechen und auch bei den Planungen zur Ermordung mehrerer Opfer beteiligt!

5 x lebenslänglich
sollte vermutlich
1. die Schwere der Schuld ahnden
2. die Möglichkeit zur vorzeitigen Begnadigung verhindern.


 Gerdi antwortete am 23.01.07 (09:17):

Vielleicht versteht A._G. ja nicht, was "5x lebenslang" bedeutet, und es fallen ihm nur Katzen mit ihren neun Leben ein, und er denkt: ich kann mein Leben ja sowieso nicht viermal länger leben als einmal :-)) Und danach kommt er zu seinen ca. 16 Ausrufungszeichen: "was ist das für ein blödes Urteil".

Aber bei "x-mal lebenslang" ist eben eine Begnadigung oder eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach einer gewissen Zeit nicht möglich wie in anderen Fällen mit "lebenslang".


 Elfenbein antwortete am 23.01.07 (09:42):

Wer sich hier die Meinungen und die in dem u. g. ZEIT-Artikel durchliest - und die dortigen Kommentare - hat ein Abbild der 68er Hysterie.
Alle wissen Bescheid - aber keiner weiß irgendein Faktum über die Entstehung der Tötungsbereitschaft dieser Mörder und Mörderinnen. (Und damals waren es zum ersten Mal in der BRD, die aus politischen Gründen mitmordeten.)
Doch wer "gut" oder "böse" für angeboren hält, braucht sich auch nicht damit zu beschäftigen...

Und man könnte einfach in Schillers Krimi "Verbrecher aus verlorener Ehre" nachlesen; dann hätte man die sozialen Muster: psychische und soziale Verwahrlosung, die Verstehen und Mitleid tötet.

.. dazu könnte man einen PISA-Test machen, aber erst mal unter den Lehrern.

... für wenn hier Lesebereitschaft besteht: Analyse zu der Schiller-Novelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Verbrecher_aus_verlorener_Ehre

Internet-Tipp: https://www.zeit.de/online/2007/04/RAF-Kommentar


 mandy antwortete am 23.01.07 (10:38):

So viele Schreiber - so viele unterschiedliche Meinungen!

Meine subjektive Meinung hierzu ist:
Gnade vor Recht ergehen lassen!

Warum:
Ich könnte mir vorstellen, das nach einer geraumen Zeit wieder auf freiem Fuss, unter all den unterschiedlich denkenden Menschen, sich Frau Mohnhaupt vielleicht wünschen würde, wieder SICHER hinter den Gefängnismauern zu sein.
Aber wie sagt der Deutsche Kaiser Franz Beckenbauer immer so schön:
Schaun mer mal, dann sehn mer scho!


 schorsch antwortete am 23.01.07 (11:08):

Nur einfach so in die "Freiheit" entlassen wäre unüberlegt. Ich hoffe, sie hat die Auflage - und auch die Möglichkeit dazu - sich in der Freiheit akklimatisieren zu können. Und das sollte nicht vom billigsten und willigsten Psychologen angegangen werden.


 dmz antwortete am 23.01.07 (12:09):

Hatte in meinem Beitrag am 23.01.07 (01:49) irrtuemlich geschrieben: < ... Verurteilung 15mal lebenslaenglich, zu der Fr.Monhaupt verurteilt ... >
- Muss 5mal lebenslaenglich heiszen; wie in anderen Beitraegen schon mehrfach hier korregiert.
:::
Weil die Argumentation aufgekommen ist:
Was ist der Sinn von mehrfach lebenslaenglich ?
Ich meine, wenn man in einem Falle begnadigt oder nachtraeglich in einem Falle freigesprochen wird,
dann haette man statt zB 5X immerhin noch 4X lebenslaenglich auf dem Konto.
Das Mehrfach-Lebenslaenglich ist mE quasi eine Sicherheitsbarriere gegen zu fruehe Entlassung bei Schwerverbrechern.
Die Begnadigung von Fr.M. also Ausdruck einer falschen Humanitaet ?
MfG/dmz.


 Marina antwortete am 23.01.07 (12:10):

Zum Glück leben wir (noch) in einem Rechtsstaat, wenn auch inzwischen mit Rissen, in dem nicht das Prinzip der Rache, sondern der Chance auf Resozialisierung vorherrscht.

Den ewigen Rächern empfehle ich einen sehr klugen Kommentar von Heribert Prantl aus der SZ von gestern.

Auszüge:
„Strafe, nicht Vernichtung
Ein normaler Mörder hat nach 15 Jahren, so steht es in Paragraf 57 a, eine erste Chance auf bedingte Strafentlassung; das Gericht muss prüfen, ob er diese Chance erhält. Es gibt keinen Entlassungsmechanismus, nicht nach 15 Jahren und nicht nach zwanzig; die Praxis ist hier strenger, als gemeinhin angenommen wird.
Doch selbst das höchste Strafmaß ist keine Erlaubnis zur psychischen Vernichtung; auch ein Lebenslänglicher hat Anspruch auf Resozialisierung: dazu gehört die Aussicht, irgendwann wieder ein Leben in Freiheit führen zu können - und zwar nicht erst dann, wenn es ans Sterben geht.
[. . . ]
Wer für Gnade eintritt, der vergisst, so heißt es oft, das Leid der Opfer. Es ist dies ein gewichtiges Argument. Dieses Leid kann aber durch Strafe nie ausgeglichen werden. Wer wollte behaupten, dass 30 Jahre Haft dem Leid eher entsprechen als 25?
Nach einer so langjährigen Haft wie bei Mohnhaupt und Klar kann man davon kaum reden. Es geht nicht um "Gnade vor Recht", sondern um "Gnade nach Recht". Ein Gnadenerweis nach 24 Jahren Haft ist kein Widerruf des Urteils. Er ist ein Akt der Menschlichkeit von Staats wegen.“

Internet-Tipp: https://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/936/98838/


 dmz antwortete am 23.01.07 (12:42):

@Marina
Was ist aber dann der Sinn von 'mehrfach-lebenslaenglich'?


 sammy07 antwortete am 23.01.07 (14:58):

Marinas Beitrag (12:10)
Auszug wiedergegeben; "Wer für Gnade eintritt, der vergisst, so heißt es oft, das Leid der Opfer. Es ist dies ein gewichtiges Argument. Dieses Leid kann aber durch Strafe nie ausgeglichen werden. Wer wollte behaupten, dass 30 Jahre Haft dem Leid eher entsprechen als 25?"

...dann frage ich mich, was bedeuten dann überhaupt Verurteilungen zu lebenslanger Haft und mehr?
Wo nach richtet sich das Strafmaß, das im Namen des Volkes gesprochen wird? Vom Leid der Opfer ausgehend oder von der Tatausführung des Täters?
Ich bin immer der Auffassung gewesen, die SCHWERE der TAT soll durch entsprechendes Urteil gesühnt werden.....ohne Rachgefühle...ohne Beeinflussung durch Opfer und Leidtragende.
Wer aber eine "5 mal lebenslange Haftstrafe gleichsetzt mit "psychischer Vernichtung",der sollte sich zuerst Gedanken machen über "Angemessenheit von Tat und Strafe".


 seewolf antwortete am 23.01.07 (15:44):

Zur Strafzumessung hier eine lesenswerte Abhandlung:

https://www.unifr.ch/lman/downloads/publikationen/strafzumessung.pdf

Internet-Tipp: https://www.unifr.ch/lman/downloads/publikationen/strafzumessung.pdf


 seewolf antwortete am 23.01.07 (16:04):

Auch aufschlußreich:

https://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-19.html

Internet-Tipp: https://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-19.html


 schorsch antwortete am 23.01.07 (17:10):

"...Ein normaler Mörder..."

Gibts den wirklich?


 kagula antwortete am 23.01.07 (17:53):

Hat sie eigenhändig getötet? Oder wurde sie wegen Beihilfe verurteilt? Ich denke auch dieses wird bei einem Gnadenerlaß in Betracht gezogen werden müssen.


 dutchweepee antwortete am 23.01.07 (18:11):

bei welcher art von mörder besteht wohl mehr chance auf sinnvolle wiedereingliederung in die gesellschaft nach einer begnadigung:

a) bei einem tumben totschläger, der nicht mehr als 5 klassen schuldbildung hatte und gar nichts anderes kann, als mord und todschlag, oder

b) bei einer hochintelligenten frau mit universitätsbildung, die sich in zeiten gesellschaftlichen umbruchs zum bewaffneten kampf hat verleiten lassen.

im fall der brigitte mohnhaupt, kann es garkeine andere entscheidung geben, als sie zu begnadigen.

.


 sammy07 antwortete am 23.01.07 (20:05):

@dutchweepee,
dein Zitat; "bei welcher art von mörder besteht wohl mehr chance auf sinnvolle wiedereingliederung in die gesellschaft nach einer begnadigung:....bei einer hochintelligenten frau mit universitätsbildung, die sich in zeiten gesellschaftlichen umbruchs zum bewaffneten kampf hat v e r l e i t e n lassen.

...ja dutchweepee, zu dem fällt mir nichts mehr ein...da bleibe ich doch glatt sprachlos...!!!!!!!!


 matti antwortete am 23.01.07 (20:32):

Ja, Sammy, die Aussage von Dutch kann ich auch nur schwer verstehen. Vielleicht liegt es daran, dass ich diese Zeit erlebt habe mit all´ ihren unglaublich brutalen Morden.

Damals war von *verleiten* nichts aber auch garnichts zu spüren. Es waren ganz gezielte Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens, ein Töten ohne Beispiel, das die ganze Republik in Angst und Schrecken versetzt hat.

Frau M. hatte übrigens schon eine zweite Chance, die sie seinerzeit nicht genutzt hat. Wenn sie dann jetzt frei kommt, was ich durchaus befürworte, dann nur unter erheblichen Auflagen.

Grüsse für einen schönen Abend von
Matti


 Medea. antwortete am 23.01.07 (21:02):

Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie die Nation bangte um das Leben von Martin Schleyer, der verschleppt worden war und dann "hingerichtet" wurde, weil die Regierung sich nicht auf Erpressung durch die RAF einlassen konnte. Frau Mohnhaupt war daran maßgeblich beteiligt.

Diese Tat war kaltblütiger Mord (und nicht nur diese).
"Psychische Vernichtung" scheint mir doch ein wenig weit hergeholt als Erklärung für die Freilassung. Wurden nicht sämtliche Opfer physisch vernichtet?


 eko antwortete am 23.01.07 (22:00):

Angesichts dessen, was hier z.T. gepostet wird, muss man ja direkt froh sein, dass diese "Rächer" nicht darüber zu entscheiden haben, ob diese Frau freigelassen wird oder nicht.

Sie hat 24 Jahre ihres Lebens verloren, ich denke, das ist Strafe genug. Sie jetzt immer noch hinter Gittern zu belassen, ist in meinen Augen kaltblütige Herzlosigkeit und blinde Rachsucht, sonst nichts. Mit solchen Menschen möchte ich nichts zu tun haben. (:-(((


 matti antwortete am 23.01.07 (23:30):

@ Eko

War es nicht ebenso herzlos und rachsüchtig, was diese Frau ihren Opfern und deren Familien angetan hat? 'S i e' hat noch ihr Leben, die Getöteten nicht. Das bitte ich dich mal zu bedenken! Frau M. hat keine Rücksicht auf die Menschen genommen, sondern einfach blindwütig getötet oder töten lassen( wie oben schon mehrfach gesagt).

Wieso werden in unserem Lande so oft die Täter bedauert, aber viel weniger die Opfer? Ich gebe ehrlich zu, damit habe ich meine Probleme.

Grüsse für eine gute Nacht von
Matti


 dutchweepee antwortete am 24.01.07 (00:28):

sinn und zweck des strafvollzugs ist nicht die rache der opfer, sondern betrafung und "korrektur" der Täter. selbst gefängnisse früherer jahrhunderte, hiessen ZUCHTHAUS.

sicher ist 5x lebenslänglich ausdruck für die schwere einer straftat und hat auswirkung auf die haftbedingungen und haftdauer. jedoch würde das beharren auf der vollen inhaftierungszeit, den strafvollzug ad absurdum führen und dem täter keine möglichkeit zur reue und besserung geben.

rache hat im strafvollzug nichts zu suchen.

.


 eleonore antwortete am 24.01.07 (04:45):

frau monhaupt wird , falls sie freikommt, sofort die herren ackermann, hartz und konsorten entführen.
und den RAF wiederbeleben mit neuen rekruten.
(sollte jemand diesen schwachsinn glauben, ist selbts schuld)

gnade ist ein großes wort.
ein *normale* mörder mit ein lebenslang urteil,hat gute chancen hat, nach 15 jahren freizukommen., falls keine sicherungs verwahren angeordnet wurde.

ich möchte den RAF in keinste weise in schutz nehmen, oder dessen tun gutheissen, aber die motive waren ein wenig anders, wie rache oder tumbe habgier.


 Medea. antwortete am 24.01.07 (07:24):

"dem täter keine möglichkeit zur reue und besserung geben."

(Dutchweepee)


Zeigt Frau Mohnhaupt Reue, hat sie sich öffentlich von ihren Taten distanziert?

Sollte das bisher verschwiegen worden sein?

Ich glaube nicht, daß der Gedanke an "Rache" die hier Schreibenden bewegt, bei mir ist das nicht der Fall, aber ihre Taten sind derart schwerwiegend, die m.M.n. auch viele Jahre danach noch erschrecken.

Ekos Beitrag ist so was von daneben: kaltblütige Herzlosigkeit und blinde Rachsucht dürfte bei keiner der hier geposteten Meinungen eine Rolle spielen.
Mord bleibt Mord - politische Gründe sind da nicht anders zu bewerten als sonstige.

Wenn ich an die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht denke und der vielen anderen, dann kommt mir noch heute die Galle hoch, daß es möglich war, die ungesühnt zu lassen.

Ob im sogenanten "linken" oder "rechten" Lager gemordet wird, ändert doch nichts an der Schwere der Tat.


 sammy07 antwortete am 24.01.07 (08:27):

@duchtweepee;
dein Zitat; "sicher ist 5x lebenslänglich ausdruck für die schwere einer straftat und hat auswirkung auf die haftbedingungen und haftdauer."
...deine gemachten Äußerungen stehen doch nicht im Einklang....,denn bei alledem wird doch die Rechtsprechung einschließlich Strafmaß (5 mal lebenslang) "ad absurdum" geführt.
Noch ein Hinweis, wenn schon eine "Resozialisierung" für jedweilige Täter für eine humane Gesellschaft in Frage kommen, dann sollte diese doch zumindest u. a. in der Strafzumessung und im "Reueverhalten des Täters" enthalten sein..!


 schorsch antwortete am 24.01.07 (09:17):

@ eko: "...Sie hat 24 Jahre ihres Lebens verloren, ich denke, das ist Strafe genug...."

Beide noch immer einsitzenden RAF-Mitglieder wiederholten bei Interwiews immer wieder auf die Frage, ob sie ihre Taten bereuten, mit "Nein - das war damals nötig". Glaubt denn wirklich jemand hier, mit einer solchen Einstellung habe sich ein Mensch in 24 Jahren auch nur um ein Haar gebessert? Glaubt denn wirklich jemand, die beiden hätten etwas Positives gelernt in der Haft? Glaubt denn wirklich jemand, die beiden würden, wenn wieder in Freiheit, nicht wieder morden, wenn sie es als "nötig" erachten würden? Ich denke, die beiden wissen, dass ihr Leben draussen keinen Sinn mehr hat; sie werden ihm einen Sinn zu geben wissen; weiter morden?


 dmz antwortete am 24.01.07 (11:18):

@schorsch: ..... akzeptable Meinung.
-
Es sollte auch nicht vergessen werden:
Haette es in unserem Lande noch die Todesstrafe gegeben,
waeren die Monhaupts und Klars heute kein Thema mehr;
so gravierend sind ihre Taten gewesen.
MfG/dmz.


 Marina antwortete am 24.01.07 (13:12):

Jetzt kommmen sie wieder hervor aus ihren Löchern.
Rübe ab!!! Das wär doch das beste. Ja, der Adolf, der hätte kurzen Prozess mit ihnen gemacht. Das war noch die große Zeit, wo unsereins nicht um Leib und Leben fürchten musste. Schade, dass der weg ist.


 Elfenbein antwortete am 24.01.07 (14:00):

Todesstrafe für die, die sie wieder einführen wollen!
(Das ist die einzige, natürlich ironische Antwort auf solche Forderungen oder Andeutungen... - wie dmz das illustriert.


 Medea. antwortete am 24.01.07 (14:10):

Was dmz da schreibt, ist selbstverständlich Unsinn - und das weiß er auch; wollte wohl provozieren - kenne keinen, der so etwas hier ernsthaft in Betracht zieht.


 dmz antwortete am 24.01.07 (16:53):

@Marina, Elfenbein, Medea
Wann werdet ihr verstehen, was ihr gelesen habt ?
Nicht die Einfuehrung der Todesstrafe wird von mir gefordert,
sondern in diesem Zusammenhange geht es darum,
auf die Schwere der Taten u Vergehen hinzuweisen,
auf die in gewissen anderen Laendern heute noch speziell verurteilt wird.
Mir scheint, dass hier im Sinne einer falsch verstandenen Humanitaet unterbewertet wird.
MfG/dmz.


 matti antwortete am 24.01.07 (17:27):

@ DMZ

Nicht zum ersten Mal haben wir für oder gegen die Todesstrafe diskutiert und müssen das sicher nicht noch einmal wiederholen.

Gib mal bei Google (ST-Archiv) das Stichwort *Todesstrafe* ein und lies dort nach, da findest du u.a. meine und viele andere Meinungen.

Ich bin jedenfalls froh, dass in meinem Namen, auch nicht von staatlicher Seite, Menschen hingerichtet/ermordet werden. Also ist dein Beitrag oben eine glatte Provokation, für alle, die sich nach vorn orientiert haben.

Es grüsst euch
Matti


 eleonore antwortete am 24.01.07 (18:23):

ich habe eine bescheidene frage.

hat jemand mal nachgedacht, wie es zu ein frau monhaupt oder meinhof,ensslin, die herren baader;raspe;klar; überhaupt kommen konnte?? es waren gebildete junge menschen,aus sogenannten *gutem hause*, die von der herrschende regime bitter enttäuscht waren, und rebellierten.dass es aus der ufer lief, ist fraglos.

es waren unter ihre symphatisanten immerhin menschen, wie sartre, der bader in gefängnis sogar besucht hat.

wie wird es, wenn die ganze *no future* jugendliche sich organisieren, und den aufstand anzetteln?
schreien wir dann nach der guillotine??


 sammy07 antwortete am 24.01.07 (18:54):

@eleonore;
ich glaube du verkennst etwas....ausgehend vom WIDERSTAND zum Staat, bis hin zu MORDEN ist ein weiter Weg und MORDE sind wohl mit NICHTS zu "erklären".....!!


 pilli antwortete am 24.01.07 (18:57):

eleonore

ich denke seit beginn des themas von elena an so manches und habe absichtlich bisher nix dazu geschrieben; wartete aber schon ahnungsvoll auf beiträge, wie ich sie zuletzt von schorsch und dmz bestätigt sehe.

die zeit scheint gekommen zu sein, mal heute nacht ein paar fragen, die ich hätte, an die zeitzeugen zu stellen; vielleicht kann mir ja doch noch jemand eine antwort geben, die mich davon überzeugt, warum Brigitte M. nicht begnadigt werden sollte...nach 24 jahren!

vielleicht wird elena, die themen-eröffnerin, bissel mehr wissen als ich; hätte sie ansonsten eine so schwierige thematik angesprochen...leider nur unter "Allgemein"...

für mich der denkbar schlechteste platz für eine diskussion, die politik und gesellschaft betrifft.

Karl :-) stell schon mal für heute nacht die 500 wort begrenzung für mich aus; es hat sich einiges angesammelt in den vergangenen tagen an fragen und überlegungen.

:-)


 elena antwortete am 24.01.07 (19:11):

Ja Pilli, ich weiss, unter Politik hätte dieses Thema richtiger gepaßt, aber dort liefen gerade so viele andere Threads durcheinander und hier war gerade so schön viel Platz:-)

Künftig werde ich mich bessern und ein Thema richtiger plazieren.

Das mir die Begnadigung von Frau M. derart unter die Haut ging, liegt vielleicht daran, dass ich einige der Ermordeten gekannt habe. Noch heute kann ich daher mein Entsetzen von damals gut nachfühlen.

Ich freue mich schon jetzt auf die Beiträge und deine Sicht der Dinge.

Grüsse von Elena


 che antwortete am 24.01.07 (19:33):

Ja, es ist aus heutiger Sicht natürlich leicht, die politischen Kämpfer von einst als vernagelte Bekloppte zu sehen, die auch auch heute noch eine Gefahr für die Menschheit darstellen. Die haben diesen Staat von damals abgelehnt, und das war auch richtig und notwendig. Okay, sie wählten die falschen Waffen... Aber wahrscheinlich merkten sie, dass die sog. 68-er in der Mehrheit doch nur bürgerliche Muttersöhnchen waren, denen zu wirklichen Veränderungen in der Gesellschaft der Mumm und auch der Intellekt fehlte. Aber sie wollten was verändern - und so wurden sie radikal. Für mich waren sie Helden, wenn auch tragische. Heute sehe ich es, ebenso wie sie selbst, etwas gedämpfter. Sie gingen gerade, doch der Weg war schief. Und - sie sind auch Opfer! Opfer eines stets negierten POLITISCHEN STRAFRECHTS in der BRD!


 dmz antwortete am 24.01.07 (21:53):

@che: < Aber sie wollten was verändern - und so wurden sie radikal >
< Für mich waren sie Helden, wenn auch tragische >
-
Ausgerechnet diese Art von Typen wollten was veraendern ?
Da hat uns wohl eine 'hoehere Macht' vor bewahrt.
Strick mir bitte keinen Mythos .....


 che antwortete am 24.01.07 (23:08):

dmz, der Otto-Normalbürger hatte zu keiner Zeit auch nur irgendetwas zu befürchten vor der RAF.
Wohl aber die Elitebonzen der BRD. Die arrogantesten Vertreter des Finanzadels und der Industrie, die oben Sekt saufen, während unten verreckt wird. Die, die sich zu jedem System bekannten, egal , ob es die Nazis waren, oder die Demokratie der BRD. Hauptsache oben. Und dort gehörten sie rein von ihrem Charakter her nicht hin.


 matti antwortete am 25.01.07 (00:10):

@ che

Da sträuben sich mir doch die Nackenhaare, wenn ich das lese, was du geschrieben hat. Bei den verübten Anschlägen sind durchaus auch 'Otto-Normalbürger' umgekommen.

Vielleicht solltest du dich mal genauer informieren, bevor du hier schreibst.

Siehe Link unten.

Grüsse für eine gute Nacht von
Matti

Internet-Tipp: https://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/chronologie/89361.asp


 dmz antwortete am 25.01.07 (02:50):

@che
Hier nur wenige Beispiele ueber Normal-Buerger als RAF-Opfer:
22. Dez 1971 (Banküberfall in Kaiserslautern), Polizist erschossen
11. Mai 1972 (Bombenanschlag auf ein US-Offizierscasino in Frankfurt am Main), 1 Toter
19. Mai 1972 (Im Hamburger Springer-Hochhaus detonieren drei Bomben), 17 Verletzte
24. Mai 1972 (Bombenanschlag auf eine US-Kaserne in Heidelberg), 3 Toten
Oktober1971 (Schusswechsel in Hamburg Poppenbüttel), Polizist getötet
22. Dez1971 (Banküberfall in Kaiserslautern), Polizist erschossen
25. Apr 1975 (Militärattachee von Mirbach d dtsch Botschaft i Stockholm) u 1 Geisel erschossen
13. Okt 1977 (Entführung des Lufthansa-Flugzeugs 'Landshut' n Mogadischu), Flugkapitän Schuhmann erschossen.
Alle Ermordeten waren Normal-Buerger.


 dutchweepee antwortete am 25.01.07 (04:11):

ich möchte keinesfalls wieder in verdacht geraten, zum bewaffneten widerstand aufzurufen, aber die intellektuelle jugend der 68er hatte, vor allem nach der ermordung BENNO OHNESORGs durch einen berliner polizisten, auch eine ohnmächtige wut gegen den polizeistaat. einige wenige wollten zurückschlagen.

https://www.stern.de/politik/historie/316834.html?eid=501091

............................................................

@dmz

deine opferliste ist unvollständig - im webtipp findest du eine ausführlichere liste der opfer der RAF.

die attentate richteten sich ausschliesslich gegen repräsentanten des machtapparates, oder der hochfinanz. opfer unter staatsschützern wurden hingenommen und zivile opfer sollten vermieden werden und führten auch zu einigen distanzierungen von RAF-mitgliedern und -symphatisanten.

besonders tragisch ist das SPRINGER-attentat, daß eigentlich die politische redaktion zu nächtlicher zeit treffen sollte, allerdings in der setzerei hochging, wo dort gerade nur arbeiter tätig waren.

p.s.: bemerkenswert auch, daß damals schon ein SIEMENS-vorstand in die luft gesprengt wurde.

.

Internet-Tipp: https://www.rafinfo.de/opfer.php


 eleonore antwortete am 25.01.07 (05:12):

@pilli,

mir wurde auch leise übel beim lesen manche beiträge.
elenas beweggründe kann ich bis zu einen gewissen punkt verstehen.


 pilli antwortete am 25.01.07 (05:18):

wenn ich so erschreckt war, elena

ein so gesellschaftsbewegendes thema derart verallgemeinert dargestellt zu lesen, bedeutet das nicht, dass du dir nicht selbstverständlich wählen kannst, wie wichtig dir der platz ist, deine frage zu stellen? :-)

sehr viel mehr aber haben mich die senioren mit ihren beiträgen erschreckt, die sich jetzt berufen fühlten, in einem forum abzustimmen, als hätte man ihnen die richter-fähigkeit im traume verliehen. da krochen sie hervor aus ecken und winkel, bestückt mit noch weniger halbwissen als ich es aufweise und schwadronieren los:

"Da werden ja die damaligen Richter und unser Rechstsystem lächerlich genmacht!"

haben sie denn vergessen oder gar verdrängt, wie lächerlich sich dieses rechtssystem vor den augen der öffentlichkeit gemacht hat bei der ergreifung der RAF-leute? die frage ob Schleyer noch leben könnte, dürfen sich da nicht nur die täter stellen!

ich zitiere im folgenden aus mehreren seiten und zeitzeugenberichten des WDR, so begann es:

- "Sechs Wochen lang hatten die Terroristen Deutschland und die Welt in Atem gehalten. Am 5. September 1977 um 17.29 Uhr stoppt das vierköpfige RAF-Kommando „Siegfried Hausner" in Köln-Braunsfeld Schleyers Fahrzeugkonvoi. Die Terroristen eröffnen sofort das Feuer. Schleyers Fahrer und drei Polizisten sterben im Kugelhagel, der Arbeitgeberpräsident wird aus dem Wagen gezerrt und per VW-Bus in eine Hochhauswohnung in Erftstadt verschleppt. Im Auto findet die Polizei die erste Nachricht der Terroristen: „an die bundesregierung. sie werden dafür sorgen, dass alle öffentlichen fahndungsmaßnahmen unterbleiben, oder wir erschießen schleyer sofort, ohne dass es zu verhandlungen über seine freilassung kommt. raf.

aktion "Big Raushole"

Big Raushole" haben die Terroristen zynisch die Aktion getauft, mit der sie elf inhaftierte Gesinnungsgenossen - darunter die führenden RAF-Köpfe Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe - aus dem Gefängnis freipressen wollen. Die Schleyer-Entführung ist der traurige Höhepunkt des blutigen Terrorjahres 1977, das als „Deutscher Herbst" in die Geschichte eingehen sollte. Im selben Jahr waren schon Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Bankier Jürgen Ponto dem RAF-Terror zum Opfer gefallen.

Der Staat bleibt hart

Während Schleyer seine ersten Stunden im so genannten „Volksgefängnis" verbringt, tagt in Bonn bereits der Krisenstab. Die von Helmut Schmidt (SPD) geführte Regierung setzt mit Zustimmung aller Parteien auf Härte, will Zeit gewinnen. Der Staat solle sich nicht wieder erpressbar machen wie 1975 bei der Lorenz-Entführung. Der CDU-Politiker war gegen inhaftierte Terroristen ausgetauscht worden. Ex-Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski: „Eines war klar. Wir wollten niemals die Terroristen in Stammheim freilassen."

Bonn reagiert. Mit Rasterfahndung, Straßen- und Nachrichtensperren sowie umstrittenen Anti-Terror-Gesetzen wie dem Kontaktsperregesetz, das in Gefahrensituationen Terror-Häftlingen den Kontakt zu ihren Anwälten verbietet. Doch Schleyer bleibt verschwunden, weil die entscheidende Spur auf das „Volksgefängnis" in Erftstadt durch das Fahndungsrost fällt. Auf Videobändern, die die RAF den Behörden schickt, beklagt sich der Entführte zunehmend über die Haltung der Regierung: „Ich habe nie um mein Leben gewinselt. Was sich aber seit Tagen abspielt, ist Menschenquälerei ohne Sinn." Und weiter: „Ich bin nicht bereit, lautlos aus diesem Leben abzutreten, um die Fehler der Regierung und die Unzulänglichkeit des hochgejubelten Chefs des Bundeskriminalamtes zu decken."

fortsetzung


 pilli antwortete am 25.01.07 (05:20):

Schleyer-Sohn scheitert beim Verfassungsgericht

Der zermürbende Austausch von Forderungen der Entführer und Reaktionen der Regierung geht bis zum 13. Oktober weiter. Dann kapert ein arabisches Terrorkommando die Lufthansa-Maschine „Landshut" auf dem Weg von Mallorca nach Frankfurt. Die Terroristen wollen zusätzlich Druck machen, um ihre Gesinnungsgenossen frei zu bekommen. Fast zeitgleich wird Schleyer erst nach Den Haag, später nach Brüssel verschleppt. Die Lage spitzt sich zu. Am 15. Oktober versucht Schleyers Sohn Hanns-Eberhard, per einstweiliger Anordnung beim Bundesverfassungsgericht die Regierung zu zwingen, den Forderungen der Terroristen nachzugeben, um seinen Vater frei zu bekommen. Vergeblich.

Selbstmorde in Stammheim

Drei Tage später stürmt die GSG 9 - eine Eliteeinheit des Bundesgrenzschutzes - in Mogadischu die „Landshut" und befreit die 91 Geiseln. Die Terroristen Baader, Ensslin und Raspe begehen im Stammheimer Gefängnis Selbstmord. Damit ist Schleyer als Geisel für die RAF wertlos geworden. Sein Todesurteil ist gefällt. Mit einem Staatsakt in Stuttgart verabschiedet sich Deutschland am 25. Oktober 1977 von Hanns Martin Schleyer. Ins kollektive Gedächtnis hat sich dabei jenes Bild eingebrannt, als Bundeskanzler Helmut Schmidt gramgebeugt Schleyers Witwe kondoliert.

...

und dazu dann ein zeitzeugenbericht eines ermittelnden polizisten:

...

"Schleyer könnte noch leben!"

Entscheidende Spur auf Terroristenversteck ging verloren

Von Frank Menke

"Der Schleyer könnte noch leben", sagt Ferdinand Schmitt und schüttelt den Kopf. Der heute 72-jährige Polizeihauptmeister a.D. aus Erftstadt bei Köln hätte zum Helden des Schleyer-Dramas werden können. Wenn, ja wenn sein entscheidender Hinweis nicht im Labyrinth der Fahndungsmaschinerie verschwunden wäre. Denn so nahe wie Schmitt und seine Erftstadter Kollegen war kein zweiter Ermittler an Schleyer und seinen Entführern dran. wdr.de schildert er noch einmal die wohl entscheidende Fahndungspanne.

Miete mit bündelweise Bargeld bezahlt

7. September 1977: Seit zwei Tagen ist Schleyer verschleppt. Von seinem Chef erhält Schmitt die Weisung, in Großwohnanlagen nach einem möglichen Versteck zu suchen. In Schmitts Stadtteil Liblar kommen fünf Hochhäuser in Frage. Also fährt er hin und trifft den Hausmeister: "Ich suche den Aufenthaltsort von Herrn Schleyer. Hat es in letzter Zeit eine Wohnungsanmietung unter seltsamen Umständen gegeben?" Der Hausmeister schickt Schmitt zu seiner Schwiegermutter, die für die Hausverwaltung zuständig ist. Schmitt: "Sie erinnerte sich an eine Frau, die im dritten Stock eine Wohnung gemietet hatte. Als sie Kaution und Miete bezahlen sollte, zog sie mehrere Bündel Geldscheine aus der Handtasche und legte den Betrag bar auf den Tisch. Möbel hatte die auch keine."

fortsetzung


 pilli antwortete am 25.01.07 (05:22):

Fernschreiben verschlampt

Das Schema passte. Kaum 48 Stunden waren seit der Entführung vergangen, da hatte Schmitt das so genannte "Volksgefängnis" der RAF-Terroristen aufgespürt. Keine Dreiviertelstunde entfernt vom Bundeskanzleramt, wo der Krisenstab tagte. Per Fernschreiben gingen die Informationen an die Kölner SOKO. Schmitt und seine Kollegen warteten. Doch nichts passierte. Einige Tage später hakte er nach. Das Fernschreiben war verloren gegangen. Schmitt konsterniert: "Bis heute ist ungeklärt, wo das Fernschreiben abgeblieben ist. Aber solche Fehler werden nur von Idioten oder absichtlich gemacht." Die Koordination der einzelnen Polizeistellen sei mehr als mangelhaft gewesen.

Terroristen den Strom abdrehen

Während Schmitt und Kollegen warteten, wurde Schleyer von seinen Peinigern zehn Tage lang in der Hochhaus-Wohnung gefangen gehalten, verhört, gequält. Schmitt war so sauer, dass er sich als Zeitschriftenwerber tarnen und an der Wohnung klingeln wollte: "Das wurde mir von meinem Stationsleiter untersagt." Der Hauptkommissar a. D. hatte auch die Idee, in der in Frage kommenden Wohnung Strom, Wasser und Telefon abstellen zu lassen: "Dann hätten die sich ja irgendwie rühren müssen." Doch auch das wurde ihm untersagt.

Mini-Kampfpanzer öffnete Wohnung

Nachdem die Polizeistation Erftstadt am 8. November (!) 1977 noch einmal gemeldet hatte, dass die verdächtige Wohnung trotz pünktlicher Mietzahlungen nicht genutzt werde, ließ das BKA sie mit einem Minikampfpanzer öffnen. Schmitt: "Das BKA glaubte, die Täter würden an den Tatort zurückkehren und ließ die Wohnung von einem Hochhaus gegenüber beobachten. Dem dort lebenden Ehepaar wurde auf Staatskosten sogar der Urlaub verlängert." Geholfen hat es nichts. Im Gegenteil. Als die Beamten an den Fenstern mit ihren Waffen rumfuchtelten, riefen besorgte Nachbarn die Polizei an: "Da sind die Terroristen."
https://www.wdr.de/themen/politik/personen/h_m_schleyer/zeitzeuge_schmitt.jhtml?rubrikenstyle=politik

...

noch lustiger aber scheint mir die im folgenden geschilderte begegnung eines zeitzeugen, einem polizisten mit Brigitte M.
zu sein:

zitiert aus der gleichen quelle:

...

"Auf so ein Ereignis war die Polizei nicht vorbereitet. Das war eine völlig neue Dimension der Gewalt", sagt Reinke. In einer solchen Ausnahmesituation sei klar, dass Fehler entstünden. Dabei hatten die Ermittler durchaus Spuren, die zu den Tätern geführt hätten. Spur 1942 war so eine. Einem Zeugen war Tage vor der Entführung am Kölner Raderthalgürtel ein verdächtiges Auto aufgefallen. Alles sah so aus, als hätten zwei Frauen eine Autopanne. Die Polizei kam - und geleitete die beiden Frauen mit ihrem scheinbar defekten Alfa Romeo zu einer nahegelegenen italienischen Autowerkstatt. Reinke: "Wochen später wurde der Wagen in Frankfurt gefunden, in der Nähe einer konspirativen RAF-Wohnung. Das BKA nahm das Auto auseinander und fand die Fingerabdrücke der Terroristinnen Brigitte Mohnhaupt und Adelheid Schulz. Sie hatten offenkundig Schleyers Fahrt-Route ausgekundschaftet."

(aus wdr zeitzeugen)

...

das mal zur erinnerung, wer noch alles dazu beigetragen hat, dass Schleyer nicht gerettet werden konnte.

meine erste frage bezieht sich auf die person von Schleyer, der für die RAF ein symbol des von ihnen gehassten kapitalismus war. hat Brigitte Mohnhaupt ihn mit drei schüssen getötet?


 Gerdi antwortete am 25.01.07 (06:27):

"pilli antwortete am 24.01.07 (10:36):
deine portion
"rechthabeundendloseschreibe-tabletten-ration"
war heute überaus grosszügig, Gerdi? ich stelle fest, du bietest noch varianten, die verblüffen.
ich darf mir erlauben, dir ein beruhigendes und virtuelles
"cool down"
zu widmen?"

RE: dito :-))


 pilli antwortete am 25.01.07 (06:55):

klar stellen möchte ich, dass ich die taten der RAF und den entschluss zu töten, ihre geplante systemveränderung des staates durchzusetzen, in keinster weise früher und jetzt billige, denn das ziel der RAF war, die demokratie, wie sie sich ihnen...aber auch anderen zeitzeugen...zeigte, zu vernichten.

sie töteten spitzenkräfte des staates sowie der gesellschaft und gefährdeten die öffentliche sicherheit.

darum waren sie zu verfolgen und zu bestrafen.

warum aber ihren motive die anerkennung als "politische motive" pauschal verweigert wurde, frage ich mich und euch?

die RAF hat menschen benutzt, sie als stellvertreter des staates bzw. des systems zu vernichten, aber das rechtfertigt nicht, mit gewalt gesellschaftliche strukturen ändern zu wollen, sei die wut und der hass auf dieses system auch noch so stark oder auch berechtigt.

mit terror als reaktion auf bestehende verhältnisse im staat zu reagieren...egal wie schlimm diese sein mögen, lehne ich ab.

mit verbrechen wie mord, totschlag und anderen kriminellen taten sind keine politischen auseinandersetzungen zu führen.

und unter missachtung bestehender gesetze, der bevölkerung
ihre sichtweise aufzwingen zu wollen ohne sich der anforderung einer langen politischen arbeit und auseinandersetzung zu stellen, empfinde ich ebenso als demokratieschädigend.

die RAF leute haben getötet aber doch nicht aus lust am töten?

ihr motiv, der herrschenden doppelmoral, etwas entgegensetzen zu wollen, ist nicht mit gewalt zu stärken und das töten ist kein moralisch erlaubtes mittel.

aber die milde, die ein staatliches system leuten seinerzeit wie z.bsp. Schleyer und anderen zeigte, die dürfen sie wohl für sich erwarten...nach verbüssung ihrer strafe.

sehr milde wurde doch auch die tötung des Benno Ohnesorg während einer demonstration geahndet durch einen polizisten, K. H. Kurras, der meinte, "etwas aufblitzen" zu sehen und dann schoss; wurde er nicht lediglich versetzt und dann pensioniert?

war das nicht ein vergehen gegen bestehende gesetze?

die erheblichen mängel der demokratie und die hörigkeit der seinerzeitigen entscheidungsträger zur wirtschaft braucht wohl nicht diskutiert zu werden?

dutchie wis bereits auf die seiten www.rafinfo.de hin, wo einiges zu erfahren ist über die zusammenhänge, was die RAF wollte und es hat dort originalmanuskripte sich zu informieren. das sollte bekannt sein, bevor sich die frage stellt, ob eine begnadigung rechtens sei?!


 mart antwortete am 25.01.07 (09:30):

Ich möchte nur auf eine von Che getätigte Anmerkung eingehen.

<<dmz, der Otto-Normalbürger hatte zu keiner Zeit auch nur irgendetwas zu befürchten vor der RAF.
Wohl aber die Elitebonzen der BRD. Die arrogantesten Vertreter des Finanzadels und der Industrie, die oben Sekt saufen, während unten verreckt wird. Die, die sich zu jedem System bekannten, egal , ob es die Nazis waren, oder die Demokratie der BRD. Hauptsache oben. Und dort gehörten sie rein von ihrem Charakter her nicht hin.<<

Daraus folgt für mich die Frage, ob das Strafgesetz einen Passus enthalten sollte, der den Tatbestand des Mordes abhängig macht vom Einkommen, von der Lebensweise, der Einstellung und vom vergangenen oder gegenwärtigen Beruf des Ermordeten.

Hat also ein "Normalbürger" mehr Anspruch auf sein Leben als der "Elitebonze der BRD"? Wird jemand dadurch, daß er sich wirklich oder nur in der Einbildung des Verbrechers schweinisch verhält, als Wild zum Abschuß freigegeben.
Hat ein Mensch, der in den Augen von anderen Menschen Böses tut, Böses denkt, Böse handelt, Böse gehandelt hat, sein Leben verwirkt?

Sollten sich wirklich Menschen als Richter über Leben und Tod eines anderen erheben dürfen, so nach dem Motto "Wir wollen die Welt verbessern und wo gehobelt wird, da fallen Späne?"

Gehört nicht zum Rechtsverständnis in "unserem" Teil der Welt das Übereinkommen, daß ein Tötungsdelikt unabhängig von der Person des Getöteten beurteilt werden muß, wobei persönliche Gründe des Täters sowohl in die Anklage (Notwehr, Totschlag, Mord) als auch in das Strafausmaß einfließen?


 mart antwortete am 25.01.07 (10:48):

Dazu noch folgender Gedanke:

Sollte die kriminelle Energie, die hinter einem Verbrechen steht, nicht mehr bei der Strafbemessung in Betracht gezogen werden?


 sammy07 antwortete am 25.01.07 (10:49):

Zitat mart;
"Gehört nicht zum Rechtsverständnis in "unserem" Teil der Welt das Übereinkommen, daß ein Tötungsdelikt unabhängig von der Person des Getöteten beurteilt werden muß, wobei persönliche Gründe des Täters sowohl in die Anklage (Notwehr, Totschlag, Mord) als auch in das Strafausmaß einfließen?"
...genau so sehe ich es auch mart.., wenn es auch immer wieder mal bei der Ermittlung sogenannter Be- und Entlastungspunkte zu kritischen Beurteilungen kommen mag, so leben wir doch nicht im rechtsfreien Raum.....und das Strafmaß war nun mal 5 mal lebenslänglich, denn es waren keine Tötungen...sondern MORDE!!!
...deshalb sehe ich in dem Sammelsurium einer kölschen Vielschreiberin schon demagogische Züge und kann mich nur noch wundern......!


 dmz antwortete am 25.01.07 (11:15):

<<<sammy07 antwortete am 25.01.07 (10:49):
<<< .... und das Strafmaß war nun mal 5mal lebenslänglich,
<<< denn es waren keine Tötungen...sondern MORDE!
-
Man kann dazu ergaenzen:
Die Begnadigung eines 5fach lebenslang Verurteilten
waere als Schlag ins Gesicht der damaligen Richter zu werten - oder -
der Sinn von mehrfach lebenslang wird damit ad absurdum gefuehrt ?


 pilli antwortete am 25.01.07 (12:11):

sicher bist du sammy (oder auch dmz) fähig, in wenigen worten zu erklären was unter "lebenslang" dem deutschen rechtsgebrauch nach,zu verstehen ist?

bitte nicht dabei unerwähnt lassen, das "lebenslang" mit anschliessender sicherheitsverwahrung unterschiedliche begrifflichkeiten sind;

- wann und bei welchen fällen erfolgt anschliessende sicherheitsverwahrung?

- warum trifft diese variante im fall Brigitte Mohnhaupt nicht zu?


 pilli antwortete am 25.01.07 (12:14):

mart

deiner überlegung nach, träfe dieser aspekt auch für Stauffenberg und andere zu, die trotz immensem zuspruch der bevölkerung, verbrecherisches tun bei den entscheidungsträgern erkannt und gehandelt haben?


 mart antwortete am 25.01.07 (12:16):

Nun die Rechtssituation in Deutschland ist offensichtlich so, daß in Mohnhaupts Fall nicht von einer Begnadigung, für die es keinen Rechtsanspruch gibt, zu sprechen ist, sondern von einer Entlassung auf Bewährung, für die es einen Rechtsanspruch gibt.



...."Wenn Mohnhaupt die Voraussetzungen des Strafgesetzbuches (Paragraf 57a) erfüllt, hat sie einen Anspruch darauf, dass sie auf Bewährung entlassen wird. Konkret muss ihre gerichtlich vorgegebene Mindesthaftzeit von 24 Jahren abgelaufen sein, was Ende März der Fall ist. Außerdem dürfen der Entlassung keine "Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit" entgegenstehen. Nach einem Gutachten des Sachverständigen Norbert Leygraf und der Gefängnisleitung sind diese Anforderungen ebenfalls erfüllt. Ob Mohnhaupt ihre Taten bereut oder sich davon distanziert, spielt in diesem Verfahren keine Rolle, solange keine Rückfallgefahr besteht.
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist kein Gnadenakt. Es geht auch nicht um eine "kleine Gnade", wie manche Journalisten schreiben. "Mit Gnade hat das Verfahren von Frau Mohnhaupt nichts zu tun", betont Oliver Mosthas, der Sprecher des OLG. Wenn Mohnhaupts Antrag abgelehnt würde (womit im Moment niemand rechnet), könnte sie eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof einfordern. ..."


So entspricht es der gesetzlichen Situation und an die muß sich ein Rechtsstaat und seine Bürger gebunden fühlen. Das heißt natürlich nicht, daß nicht über die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze diskutiert werden darf.
Ich meine, man sollte den Begriff "Lebenslänglich" aus dem Strafgesetzbuch eliminieren und durch die Höchststrafe "24 Jahre" ersetzen, wobei eine weiteren "Verwahrung" bei Wiederholungsgefahr eingeräumt wird.

Leider wird aber Mohnhaupts Freilassung denjenigen wieder Auftrieb verleihen, die von der Weltverbesserung und hehren Zielen träumen und zuerst einmal mit Morden beginnen bzw. diejenigen Gesinnungsgenossen glücklich machen, die diesen Weg befürworten auch wenn sie nicht selbst zur Tat schreiten und die die Kollateralschäden an "Otto-Normalbürger" billigend in Kauf nehmen.

Internet-Tipp: https://www.taz.de/pt/2007/01/24/a0068.1/text


 pilli antwortete am 25.01.07 (12:37):

danke mart für deine sachliche darstellung!

da braucht es doch tatsächlich mehr als 60 beiträge, damit klarer wird, was eigentlich zu diskutieren wäre!

eine "begnadigung"; also "Gnade" walten lassen obwohl dazu keine rechtlichen möglichkeiten bestehen oder die "Sinnhaftigkeit" von gesetzen!

:-)


 pilli antwortete am 25.01.07 (13:19):

schade dass Medea. als ehemalige schöffin, ihren beitrag an elena so undurchsichtig verfasst hat; sehr viel früher hätte sie doch berichtigend und aufklärend tätig sein können?


 dmz antwortete am 25.01.07 (13:36):

@mart: Danke fuer die Aufklaerung.
:::
Die Angelegenheit hat also 2 Betrachtungsmoeglichkeiten - eine juristische u noch eine ethisch-moralische separat.
Wer also ausschlieszlich auf diese separate ethisch-moralische Argumentation setzt (ein unvollkommenes Volksempfinden)
- wie juengst teilweise geschehen bei Parteien, in Medien u in der allgemeinen Meinungsmache im Falle von 'Monhaupts Begnadigung',
bringt damit zum Ausdruck, dass er die juristischen Belange nicht durchschaut oder er billigt die Gesetzeslage nicht.
Das ist der Charm der freien Meinungsaeuszerung ? :-))
MfG/dmz.


 Marina antwortete am 25.01.07 (13:37):

"Leider wird aber Mohnhaupts Freilassung denjenigen wieder Auftrieb verleihen, die von der Weltverbesserung und hehren Zielen träumen und zuerst einmal mit Morden beginnen" ???

Ja, die werden sich natürlich sagen: Och, so ein leichtes Strafmaß von 24 Jahren steh ich gut durch, dafür lohnt sich glatt ein Mord, so schlimm ist das ja gar nicht.
Also: Wegsperren für immer. Damit die Gesellschaft Ruh hat und den Rachebedürfnissen Genüge getan wird.
Und vor allem, weil 24 Jahre Knast viel zu einfach wäre. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Mörder nur 24 Jahre im Knast sitzen müsste?


 elena antwortete am 25.01.07 (16:51):

Wie gut, dass Mart hier mal eine genaue Darstellung der Rechtslage rausgesucht und zur Info hier reingesetzt hat. Jetzt sehe ich klarer.

Marinas Aussage soll sicher eine Satire sein?

Dir Pilli, ebenfalls ein Dank für deine Mühe. Ich hatte auch viel gegoogelt und mich informiert, aber oft ist es gut, noch einmal andere Auszüge zu lesen und sich durch den Kopf gehen zu lassen.

Grüsse von Elena


 che antwortete am 25.01.07 (17:49):

Der Mord an einem Staatsträger der alten BRD wurde mit 5-fach lebenslänglich geahndet, während ein vergleichbares Verbrechen an einem ganz normalen Menschen in der Regel nach 15 Jahren Knast gesühnt ist. Das zeigt doch wohl sonnenklar, das es ein politisches Strafrecht gibt, in dessem Ergebnis das Leben eines Bonzen wertvoller ist, als das von Otto-Normal.


 pilli antwortete am 25.01.07 (17:59):

die FAZ (siehe auch den artikel im u.a. link) bot am 23. Januar die gelegenheit, sich über die hintergründe zu informieren.

ich zitiere aus dem u.a. link:

"Mohnhaupt war seinerzeit als Rädelsführerin der RAF verurteilt worden, Klar nur als deren Mitglied. Gleichwohl musste Klar, dem neun Morde und 16 Mordversuche zur Last gelegt werden, nach richterlicher Entscheidung für mindestens 26, Mohnhaupt für 24 Jahre hinter Gitter. Die laufen im Fall Mohnhaupt nun ab, bei Klar Anfang 2009. Kommen keine neuen Anhaltspunkte hinzu und wird die Verurteilte nicht als gefährlich eingestuft, so hat sie einen Anspruch darauf, auf Bewährung freizukommen. Das ist kein Gnadenakt, sondern gesetzlich so vorgesehen.

Frau Mohnhaupt lehnt Gewalt nach Auffassung der Bundesanwaltschaft nunmehr ab, sie wolle sich auch keiner Terrororganisation mehr anschließen, zudem hatte sich die RAF 1998 aufgelöst. Es handelt sich um eine Prognoseentscheidung, wie der zuständige Bundesanwalt Hemberger hervorhebt. Er hatte am Montag an der Anhörung Monhaupts vor dem Oberlandesgericht Stuttgart teilgenommen und sich auch auf Aussagen des zuständigen Anstaltsleiters und eines kriminologischen Gutachters gestützt. „Sie ist keine Taktiererin“, sagte Hemberger auf F.A.Z.-Anfrage, und er fügte hinzu: „Auf ihr Wort ist Verlass.“ Zwar ging es um ihre Person, doch wurde auch berücksichtigt, dass keines der übrigen verurteilten RAF-Mitglieder wieder straffällig geworden sei."

ich habe nur dieses eine beispiel gewählt elena

aber es hat zahlreiche weitere möglichkeiten, die erklärend informieren.

:-)
p.s. zum fall Klar ist zu lesen: "Auf Gnade gibt es keinen Anspruch." dazu hätten m.e. die überlegungen einiger diskutanten eher gegriffen.

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/3WeAeyOBB


 gerald antwortete am 25.01.07 (20:52):

@ che
Diese Verbrecher wurden nicht nur wegen eines "Allerweltsmordes" verurteilt. Die hatten vor, unser System der freiheitlichen Demokratie zu stürzen. Und das wiegt schwer, da es an die Fundamente unseres Vaterlandes ging. Sowas kann und darf ein Staat nicht durchgehen lassen. Deshalb ist ein hartes Urteil eindeutig gerechtfertigt. Die 5 mal lebenslänglich sind natürlich Käse und bloße juristische Spitzfindigkeit. Eine Inhaftierung bis zum Ableben, ein wirkliches lebenslänglich also, muss in solchen Fällen die eigentliche Antwort des Staates sein.


 Karl antwortete am 25.01.07 (21:57):

Für mich sind die Fundamente unseres Rechtsstaates die Menschenrechte, welche ihren Niederschlag im Grundgesetz und auch in weiten Teilen der Rechtssprechung gefunden haben. Menschlichkeit zu zeigen ist eine Tugend, eine christliche dazu, Vergebung ebenso. Ich bin froh, gerald, das nicht du zu entscheiden hast, was in diesem unseren Staat geschieht, der nicht der Staat unserer Väter und Mütter ist, sondern vor allem der Staat der jetzt hier Lebenden.


 pilli antwortete am 25.01.07 (23:45):

im Oktober 2002 sah ich den "schuldbeladenen und schuldpräsentierenden" Peter Jürgen Boock bei seiner begegnung mit den familienangehörigen des getöteten fahrers von Schleyer anlässlich einer Fliege-Sendung und ich dachte zu der zeit, dass es ein weg sein könnte, wieder eingegliedert zu werden in eine gesellschaft, die sich m.e. nicht abwenden darf und resozialisierung ermöglichen muss.

"Nach 17 Jahren, einem Monat und 19 Tagen Haft wurde Boock am 13. März 1998 aus der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg-Bergedorf entlassen, in welcher er zuletzt inhaftiert war. Die Entlassung auf Bewährung beruhte auf einem Beschluss des 2. Strafsenates des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 7. März 1995.

Peter-Jürgen Boock lebt heute als freier Autor in der Nähe von Freiburg." mehr zum lebenslauf von Boock:

https://de.wikipedia.org/wiki/Peter-J%C3%BCrgen_Boock

die Fliege-sendung aber hat wohl auch Gerhars Zwerenz angeschaut, denn ich las in seinem aufsatz folgendes und nur als auschnitt zitiert:

...

"Der vergessene Bernt Engelmann / Gerhard Zwerenz"

veröffentlicht auf den seiten des Mitherausgeber von Ossietzky – Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft, Dr. Rolf Gössner (Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt, Publizist und Parlamentarischer Berater) und im u.a. link angegeben:

"Peter-Jürgen Boock, von gutwilligen Ex-Politikern umgeben, berichtete im Fernsehen, der 1977 entführte und von ihm zeitweise bewachte Hanns-Martin Schleyer habe allen imponiert, sei der Gruppe und ihm selbst in Argumenten und Gesprächen haushoch überlegen gewesen. Kein Unmensch also. Ein Unmensch jedoch, wer da nicht Mitgefühl zeigt. Boock erklärt sich zum x. Mal für mitschuldig am Schleyer-Mord, auch wenn er am Tag, da der Entführte erschossen wurde, nicht im Lande war. Boock hat ein Buch darüber geschrieben: "Die Entführung und Ermordung des Hanns-Martin Schleyer". Es ist nicht seine erste Publikation zu diesem Thema. Ich werde sie nicht lesen. Mir hängen alle diese Werke und Vernebelungsgespräche zum Halse heraus. Genauso wie die übriggebliebenen als Bonner Politiker verkleideten Wehrmachtsoffiziere. Erst suchten sie die Welt zu erobern, dann verteidigten sie die Freiheit gegen ihre nicht weniger schießwütigen Töchter und Söhne, die sich selbst Schießbefehle gaben, während ihre Väter nur gehorsam dem Schießbefehl ihres Führers gefolgt waren. Krieger unter sich. Was berechtigt die Waffennarren, von uns zu verlangen, daß wir die einen Schützen achten und die anderen verachten sollen? Wer zum Schwert greift, soll durch das Schwert umkommen. Diese Welt hängt voller Waffen wie der Himmel voller Geigen. Wer damit nicht Schluß macht und erklärt: Du sollst nicht töten - und ich auch nicht!, gehört weiter zur Waffenlobby der militärisch-industriellen Gangs.

fortsetzung

Internet-Tipp: https://www.sopos.org/aufsaetze/3dd54a92bf34a/1.phtml


 pilli antwortete am 25.01.07 (23:46):

Bei all den RAF-Opfer-Gedenkveranstaltungen fehlte ausdrücklich der Name Bernt Engelmann. Der Bestsellerautor, der als Judenretter im KZ gequält worden war, wußte über Schleyer mitzuteilen, was heute kollektivem Gedächtnisverlust anheimfällt: Der 26jährige SS-Hauptsturmführer Schleyer hatte ab 1941 im Auftrag des SD-Chefs Reinhard Heydrich das Präsidialbüro des "Zentralverbandes der Industrie für Böhmen und Mähren" in Prag geleitet. Engelmann schrieb darüber 1974 in seinem Dokumentarroman "Großes Bundesverdienstkreuz". Schleyer, vom stern befragt, weshalb er dazu schweige: "Warum sollte ich klagen? Es stimmt ja alles."

1987 teilte Engelmann mit, Schleyer habe ihm im Gespräch eingestanden, "ein SS-Haudegen ... auch der letzte Kampfkommandant von Prag" gewesen zu sein. Engelmann schloß daraus konkret und detailliert auf Kriegsverbrechen.

Wie auch immer - weder die führende Rolle des SS- und Industrienazis Schleyer noch seine mögliche Teilhabe an Massakern in Prag können und dürfen den Mord an ihm exkulpieren. Ich stelle mir nur vor, statt des ständig seine Schuld abstotternden Peter-Jürgen Boock diskutierte Bernt Engelmann mit Hanns-Martin Schleyer. Zwei Tote im Dialog. TV-Dramaturgie macht's möglich. Das walte Kafka. Ob Schleyer so offen wie Boock mit seiner dunklen Vergangenheit rechtete?..." (Erschienen in Ossietzky 22/2002)

...

dass schuld nicht gegeneinander aufzurechnen ist und wenn die gesetze und dazu ergangene erlasse es vorsehen, gerald

darf mensch dann nicht im sinne der menschlichkeit handeln und gezeigte sühne zum anlass nehmen, zu vergeben? zum begriff der "Sühne" sagt wikipedia:

"Als Sühne (von ahd. suona = Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss) wird in vielen Religionen der Akt bezeichnet, durch den ein Mensch, der das Verhältnis zu seinem Gott durch eine Sünde verletzt hat, wieder mit Gott versöhnt wird."


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (00:27):

@PILLI ...danke für die info zu SCHLEYER. dass der so ein nazi-schwein war, wusste ich bislang nicht.

.


 dmz antwortete am 26.01.07 (01:18):

Die Lebensgeschichte des Herrn Schleyer selig
- incl seiner Prager Zeit bei Heidrich -
habe ich vor einigen Jahren in einer TV-Doku gesehen.
-
Aber deshalb kann ich damit nicht die RAF-Aktivitaeten rechtfertigen.
-
Peter Jürgen Boock (ehem.RAF) meinte einmal in einem TV-Interview sinngemaesz zu der Schleyer-Ermordung:
"Was sind wir doch fuer 'Deppen' gewesen - denn:
mit seiner Nazi-Vergangenheit haetten wir doch den Herrn Schleyer in der Oeffentlichkeit total fertig machen koennen."


 seewolf antwortete am 26.01.07 (03:57):

Was macht ihr armen Tröpfe denn, wenn irgenwann mal Eure persönlichen Menschenrechtsverletzungen im Fernsehen oder in einer anderen Publikation bekanntgemacht werden?

Ach so - jaaa .... Ihr habt ha nie jemandem Unrecht getan.

Sorry...


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (07:32):

unter diesem gesichtspunkt ist es ja beinahe kriminell, daß es eine hans-martin-schleyer-halle gibt.

aber warum wundere ich mich eigentlich? wenn junge rekruten in eine erwin-rommel-kaserne einrücken, ist die zeit vielleicht auch für ein reinhard-heidrich-stadion reif.

.


 sammy07 antwortete am 26.01.07 (08:01):

...es ist ja kaum zu fassen, da wird die "Vergangenheit Schleyers" in den Raum gestellt und so eine Atmosphäre zu schaffen....die m.E. dazu dient "MORDE der RAF" in einem anderen Licht erscheinen zu lassen....ich kann mich des Eindrucks leider nicht erwehren..es scheint noch zig Jahre danach Sympathisanten zu geben.!!


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (09:08):

die morde der RAF musst du in einem anderen licht, als einen gewöhnlichen mord aus habsucht sehen. das war politischer kampf und hat zum glück auch den staat adenauers verändert.


 schorsch antwortete am 26.01.07 (09:29):

Ich frage mich, wie lange es wohl gehen wird, bis die beiden Haupt-RAFler Identitätsänderung beantragen....


 hugo1 antwortete am 26.01.07 (10:06):

sammy,
Sicherlich hätte die damalige Regierung den Schleier auch geopfert wenn er keine Nazivergangenheit gehabt hätte und die RAF hätte ihn auch ermordet ohne diese braune Weste.
für mich ist diese Diskussion schon interessant, da erfahre ich einiges von dem ich bisher nicht wusste.

Seewolf, so abwegig ist Dein Gedankengang gar nicht.
Wenn ich auch mit persönlichen Menschenrechtsverletzungen kein Problem habe und mich nicht damit auseinandersetzen muss. (das ist Zufall aber es hätte in meinem Ost-Leben auch anders kommen können)
Jedoch mit den gemeinschaftlich begangenen, angeblichen und tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen die der Osten über 40 Jahre zu verantworten hat, für die auch ich angeprangert werde, müssen sich schon 15 Millionen Ossis beschäftigen. Die Medien sorgen schon dafür und auch hier im ST hab ich reichlich damit zu tun.


 pilli antwortete am 26.01.07 (10:17):

natürlich sammy

habe ich mit reaktionen wie deiner bereits im voraus gerechnet; ahne ich doch, wie wenig manchmal leutz sich entscheiden:

"wenn ich schon diskutiere...dann aber mit möglichst vielfältigen sichtweisen."

da wird dann gerne niedergeknüppelt, was mit dazu beitragen könnte, aufklärend zu sein. elena hätte nur bei wikipedia googeln müssen und eine breite informations-plattform hätte sich geöffnet; wenn ein derart schwieriges deutsches thema schon "herhalten" soll, über "Gnade" zu schreiben.

vielleicht ahnte sie ebenfalls, in welche ecke sie die diskutanten stellen könnten; ich verstehe sie gut...

das könnte fordern! :-)

es war mir ebenso klar, dass derjenige, der es wagen sollte, auch nur den geringsten hauch von fakten...egal ob für opfer oder täter...mitteilt, sich angreifbar macht, weil alleine das, schon leute...und hier besonders die zänkischen alten...nutzen möchten.

ich wage es dennoch aus wikipedia zu zitieren, was jedes kind lesen kann!

offensichtlich möchtest du den senioren ähnliches nicht erlauben sammy, aber egal...da musste du jetzt durch; kneife fest die augen zu, damit nur nix von dem aufrührer-kram deine gedanken verwirren könnte! :-):

...

"Hanns-Martin Schleyer (* 1. Mai 1915 in Offenburg; † 18. Oktober 1977 bei Mülhausen, Elsass) war ein deutscher Manager und Wirtschaftsfunktionär. Durch seine nationalsozialistische Vergangenheit und seine Rolle als Arbeitgeberpräsident war er in besonderem Maße der Kritik durch die 68er-Bewegung ausgesetzt. Seine Entführung und Ermordung durch die Terrororganisation Rote Armee Fraktion während des so genannten Deutschen Herbstes waren der Höhepunkt einer der schwersten Krisen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland."

zitiert aus dem ua.a. link

...

meine sichtweise habe ich klar und unmissverständlich genannt und wiederhole das für dich:

"klar stellen möchte ich, dass ich die taten der RAF und den entschluss zu töten, ihre geplante systemveränderung des staates durchzusetzen, in keinster weise früher und jetzt billige, denn das ziel der RAF war, die demokratie, wie sie sich ihnen...aber auch anderen zeitzeugen...zeigte, zu vernichten."

damit deinen eventuellen bösartigen versuchen gleich einhalt geboten wird, sammy:

ich liebe die demokratie! das bedeutet aber doch nicht folgerichtig: "mit geschlossenen augen"?

:-)

Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Hanns-Martin_Schleyer


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (11:33):

du hast recht PILLI - hier wird in "schubladen" diskutiert - sozusagen in politischen lagern. ich bin zum beispiel mit den zielen der RAF einverstanden, jedoch nicht mit den methoden.

ziel war es den rechtsgerichteten polizeistaat der 60er jahre zu kippen und das ist der protestbewegung insgesammt auch gelungen.

dementsprechend wäre eine "reue-bekundung" durch ehemalige RAF-mitglieder auch absoluter schwachsinn.

.


 sammy07 antwortete am 26.01.07 (12:03):

ja pilli, wenn du mich schon direkt ansprichst,ich "eiere" offensichtlich nicht so rum wie du....denn wie sonst muß man es verstehen,wenn die "Schleyer-Biographie" hier herhalten muß (wäre ja mal interessant deine Beweggründe zu lesen)...nach dem "Motto von dutchweepee"....Zitat:.."die morde der RAF musst du in einem anderen licht, als einen gewöhnlichen mord aus habsucht sehen."...um dann zum Schluss ein Statement von dir auf die Demokratie zu lesen...ich hoffe pilli, die leutz werden deine Beiträge sorgsam lesen und einiges dabei erfassen....?
Übrigens, wie schreibst du so moderat...."ihre geplante systemveränderung des staates durchzusetzen,"...und bei dieser geplanten Systemveränderung wurde eben nicht nur M.Schleyer ermordet, aber seine Biographie dir dennoch hier dienlich schien....!!!


 uki antwortete am 26.01.07 (15:51):

@dutch. : ziel war es den rechtsgerichteten polizeistaat der 60er jahre zu kippen und das ist der protestbewegung insgesammt auch gelungen.


????????????????????
Ich habe mich nie polizeilich beobachtet oder bespitzelt gefühlt.
Welchen Polizeistaat meinst du?


 seewolf antwortete am 26.01.07 (16:14):

... vielleicht DEN, in dem dutchie bis in die 80er Jahre wohnte?


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (16:17):

@uki ...bis anfang der 70er jahre, war die polizei maßgeblich zur aufrechterhaltung von "recht und ordnung" verantwortlich. diese machtausübung gipfelte 1967 in der ermordung des studenten Benno Ohnesorg durch einen Polizisten. (siehe webtipp)

Der Begriff des Polizeistaates entwickelte sich so zum Gegenbegriff eines demokratischen Rechtsstaates, in dem die Polizeigewalt (Verwaltung) nur aufgrund von Gesetzen tätig werden darf (Gesetzesvorbehalt).

In der Folge wurde auch der Ausdruck Polizei in der Bundesrepublik sprachlich zunehmend verdrängt (Gesundheitspolizei, Baupolizei und Ausländerpolizei wurden zu Gesundheitsamt, Bauaufsichtsamt und Ausländeramt).

Die stetige Weiterentwicklung des Polizeirechts führt zu mehr Rechtssicherheit, in einem gewissen Spannungsverhältnis hierzu aber auch zu einer Verrechtlichung von immer mehr Lebensbereichen.

(ich habe in auszügen wikipedia zitiert)

Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Ohnesorg


 Medea. antwortete am 26.01.07 (16:17):

Hallo Sammy, was hier von P. in bekannter Manie insziniert wird, ist so durchschaubar wie die ganze Frau. :-)
Ohne Egozentrik = Verhaltensweise, die die eigene Person
als Zentrum allen Geschehens betrachtet und alle Ereignisse nur in ihrer Bedeutung für und in ihrem Bezug auf die eigene Person wertet -

scheint es nicht zu gehen. ;-)


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (16:31):

ist das thema nicht eigentlich zu wichtig, um sich wieder in persönlichen beleidigungen zu ergehen?


 Medea. antwortete am 26.01.07 (16:49):

Dutchweepee -
Beleidigungen sind mir fern - ich stelle lediglich eine Betrachtung an.


 uki antwortete am 26.01.07 (17:56):

".bis anfang der 70er jahre, war die polizei maßgeblich zur aufrechterhaltung von "recht und ordnung" verantwortlich. diese machtausübung gipfelte 1967 in der ermordung des studenten Benno Ohnesorg durch einen Polizisten."

Dutchweepee, du beschäftigst dich zweifelsohne intensiv mit der Politik in deiner Sichtweise.
Gegenargumente die überzeugen können, müssten von jemandem kommen, der sich ebenso intensiv mit der konträren Sichtweise beschäftigt hat. Ich bin das nicht, habe aber zu jener Zeit in der BRD gelebt und diese nicht als Polizeistaat empfunden.
Dass die stud. Unruhen nicht ohne Gegenreaktionen der Polizei bleiben konnten, ist zu verstehen. Was keinesfalls heißen soll, dass ich die Erschießung Benno Ohnesorgs entschuldigen will.

Die Hauptaufgabe der Polizei war es nicht nur damals für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern ist es auch heute und sie hat die Gesetze des Rechtsstaates einzuhalten.
Fehlverhalten einzelner Polizisten gab es nicht nur damals, sondern auch heute und wird es wohl auch in Zukunft geben.
Warum? Weil es keine Roboter, sondern Menschen sind. Solche Fehlverhalten müssen natürlich untersucht und bestraft werden. Daran ist ein Rechtsstaat zu erkennen.
Auch ich will keinen beleidigen, sondern meine Sichtweise erklären.


 sammy07 antwortete am 26.01.07 (18:15):

Zitat dutchweepee: "ist das thema nicht eigentlich zu wichtig, um sich wieder in persönlichen beleidigungen zu ergehen?"

.....na`dann versuche du doch mal dein Glück bei pilli ...hast du doch augenscheinlich den "besseren Draht" zu ihr...:-))
..über deine weiteren Auslassungen erspare ich mir einen Kommentar,sprechen sie doch für sich......

Zitat dutchweepee: "ziel war es den rechtsgerichteten polizeistaat der 60er jahre zu kippen und das ist der protestbewegung insgesammt auch gelungen. dementsprechend wäre eine "reue-bekundung" durch ehemalige RAF-mitglieder auch absoluter schwachsinn.


 mart antwortete am 26.01.07 (18:22):

<<die morde der RAF musst du in einem anderen licht, als einen gewöhnlichen mord aus habsucht sehen<<

Also dann führen wir einen neuen Tatbestand ins Strafgesetzbuch ein, Morde an Bonzen, an Polizisten und ...... ...... ...... (bitte hier einfügen, welche Leute als besonders störend empfunden werden und durch einen "nicht gewöhnlichen Mord" entfernt werden sollen), sind nicht zu verfolgen und zu bestrafen, da sie ja nicht aus Habssucht erfolgen, sondern nur dazu dienen sollen, den Staat zu unterminieren.

oder wie hätten es denn gerne ein paar von Euch, Ewiggestrige Revoluzzer, nur 1 Jahr Kerker oder nur Hausarrest, oder vielleicht doch etwas mehr?

Übrigens ich meine gelesen zu haben, daß wenigstens Morde aus dem Motiv "Habsucht" erfolgen.

Mir graut vor Deutschen, die immer noch nicht gescheiter geworden sind.


 dutchweepee antwortete am 26.01.07 (19:38):

MORD BLEIBT MORD und auch ich verabscheue das politische morden von menschen zutiefst - egal ob hans martin schleyer erschossen wird, oder salvador allende in chile. ich habe aber verständnis, daß zu den zeiten des damaligen gesellschaftlichen umbruchs in der BRD, einige radikale intellektuelle "zurückschlagen" wollten.

zitat: "Diese Proteste richteten sich zunächst gegen den Vietnamkrieg und gegen veraltete Strukturen und Methoden in Schulen und Universitäten. Sie waren aber auch Ausdruck der Unzufriedenheit über die herrschenden Gesellschaftszustände. Der Tod des Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration gegen den Besuch des Schahs in Berlin, am 2. Juni 1968, und der Mordanschlag auf den Studentenführer Rudi Dutschke radikalisierte Teile der Studentenbewegung. Das Gefühl von "Der Staat hat auf uns alle geschossen" war einigen späteren Terroristen gemein."

alle angehörigen der RAF haben inzwischen den falschen weg eingesehen, jedoch nicht das bedürfnis von ihren zielen abzuschwören. insofern ist es blödsinn, von den inhaftierten "reue" zu erwarten.

.

Internet-Tipp: https://www.netzmagazin.ch/135/denken/300.html


 dmz antwortete am 26.01.07 (20:11):

Der RAF gehoerten doch ueberwiegend pseudopolitisch agierende Leute an.
Schon die fuehrenden Koepfe der ersten Generation wie Baader, Ensslin, Meinhoff, Raspe, Meins u Co sind
- das geht aus ihren nachzulesenden Biographien hervor -
gescheitert an ihrer eigenen Lebensgestaltung, nicht an den politischen Verhaeltnissen der Gesellschaft,
- die keinen Polizeistaat repraesentierte, wie hier faelschlicherweise behauptet worden ist.
-
Die endscheidend u erfolgreich Veraenderung anstrebenden Leute der 1968/1970,1980,1990er Jahre
- jene, die im Sinne des Transparentes 'Unter den Talaren der Muff von 1000 Jahren' die Gesellschaft aufgemischt haben -
gehoerten nicht zu den apolitischen Moerdern der RAF.
-
Der RAF hier einen politisch relevanten Stellenwert zuordnen zu wollen,
ist laecherliche Mythenbildung.
MfG/dmz.


 eko antwortete am 27.01.07 (19:07):

Na, das meine ich aber auch!!!


 dutchweepee antwortete am 28.01.07 (03:05):

Übrigens:
Nach Vorschlägen der taz (linke berliner tageszeitung) wird nun ein Teil der berliner Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße umbenannt. Mit der Mehrheit von Linkspartei und den Grünen sowie 26 zu 21 Stimmen wurde nun das Bezirksamt aufgefordert, den Namenswechsel zu betreiben.

Pikantes Detail der Angelegenheit: Prominentester Anlieger der neuen Rudi-Dutschke-Straße ist der Axel Springer Verlag. Dessen Zeitung BILD wurde vorgeworfen, im Blatt eine Hetzjagd auf Dutschke veranstaltet zu haben, die am 11. April 1968 im Attentat auf den Studentenführer gipfelte.

Quelle: hauptstadtblog

Internet-Tipp: https://www.hauptstadtblog.de/article/261/nun-also-doch-die-rudi-dutschke-strasse


 Medea. antwortete am 30.01.07 (08:48):

Hat sich in Deutschland eine neue terroristische Vereinigung gebildet, die sich in Anlehnung an die RAF "Revolutionäre Antimilitaristische AktivistInnen" nennt? Am Sonntag ging ein Bekennerschreiben bei der "Hamburger Morgenpost" ein den Brandanschlag auf das Haus und Auto des Finanzstaatssekretärs Thomas Mirow (SPD) betreffend, der vor circa einem Monat verübt worden war. Angedroht werden weitere militante Aktionen gegen "Rüstungsmanager".


 dutchweepee antwortete am 05.02.07 (00:46):

"Gnade die keine Schuld tilgt, nicht erworben werden kann, sondern unverdient gewährt wird."

ein hochinteressanter artikel von BETTINA GAUS ...der tochter von günter gaus, zum thema begnadigung der RAF-terroristen.

Internet-Tipp: https://www.taz.de/pt/2007/01/31/a0174.1/text


 sammy07 antwortete am 05.02.07 (08:24):

...zugegeben dutchweepee, es ist immer eine "tolle Geste" auf der Seite der "Gnadenerbringer" zu stehen, aber heißt das auch gleichzeitig auf der Seite der "Gerechtigkeit" zu stehen???
Wenn es danach geht,....."Gnade die keine Schuld tilgt,nicht erworben werden kann,sondern unverdient gewährt wird.",dann muß man sich doch fragen....,steht damit nicht auch die Rechtssprechung an den Pranger, nämlich überhaupt Urteile zu fällen,die über ein vermeintlich humanes Mass hinausgehen?