Zur Seniorentreff Homepage

Neues ChatPartnersuche (Parship)FreundeLesenReisen LebensbereicheHilfe



Archivübersicht | Impressum

THEMA:   Der heilige Vater und das diplomatische Protokoll

 14 Antwort(en).

Mulde begann die Diskussion am 17.09.06 (12:58) :

Der Vatikan ist in Italien durch Staatsvertrag vom 11.02.1929 als eigenständiges
Staatsgebiet „Vatikanstaat“ entstanden.
bezieht sich auf die vatikanischen Hügel innerhalb der Stadt Rom!
Offizieller Name „Stato della Citta del Vaticano“
Das Staatsoberhaupt ist der jeweilige Bischof der Katholischenkirche von Rom!
Im Allgemeinen auch als Pabst bezeichnet!
Dieser Pabst ist in Personalunion zu gleich Staatsoberhaupt im Völkerrechtlichen sinne
Und zugleich Oberster einer Religionsgemeinschaft.
Da ist aber da eigentliche Dilemma geht der Chef dieser Religionsgemeinschaft
Als Bischof von Rom also als Staatspräsident des Vatikanstaates auf Reisen
müssen ihm logisch alle Ehrungen des diplomatischen Protokolls erwiesen werden!
Kommt er jedoch als Pabst in ein fremdes Land ist er im eigentlichen Sinne
nur ein Vorsitzender eines Vereins religiöser gleich gesinnter – nie aber
ein Gast im Sinne des diplomatischen Protokolls!
Es sei denn es bestehen Bilaterale Verträge bei den die Person des Bischofs von Rom
also landläufig der Staatspräsident des Vatikanstaates höher gestellt wird.
oder Die Kirche steht doch über dem Staat! Im Vatikanstaat ist es so üblich!
Da haben wir nicht drüber zu richten!
Anders stellt sich die Frage bei Auslandsbesuchen wie gehabt in Deutschland
Was sagt hier das Protokoll?
Hier wird der Pabst stets als Kirchenoberhaupt empfangen als oberster Vertreter des „Heiligen Stuhls“ als seine Heiligkeit .
die Regeln des Diplomatischen Protokolls besagen aber , das der Gast beim Gastgeber
zur Audienz kommt –In Deutschland ist es umgekehrt und nur bei Besuchen seiner
Heiligkeit da muß der Bundespräsident oder der Kanzler/in sich zur Audienz einfinden“
warum geht also der Papst wenn er in Rom besuch von einem anderen Staatsoberhaupt
erhält nicht zu ihm- nein nach Protokoll wird er besucht - Protokoll gerecht!
Es zeigt doch allzu deutlich , das die viel beschworene Trennung von Staat und Kirche
nie bis in aller Konsequenz noch in weiter Ferne liegt.
oder kennt jemand andere Gründe wo das diplomatische Protokoll was anderes aussagt?


 Medea. antwortete am 17.09.06 (15:00):

Verdammich -
ist es denn nicht möglich, das Wort "Papst" richtig zu schreiben? Es geht doch zur Zeit durch jede Zeitung, auch durch das kleinste Käseblatt. Könnte man nun nach all der Aufregung um sein aus dem Zusammenhang gegriffenes Zitat aus dem Mittelalter den Mann nicht in Ruhe lassen? Da fährt ja der stoischste Mensch aus der Haut.


 Giovanni antwortete am 17.09.06 (17:34):

Danke, Medea! Du sprichst mir aus der Seele.


 schorsch antwortete am 17.09.06 (17:38):

Medea, glaubst du, dass der Papst Freude hätte an deiner Kombination "Verdammich + Papst"?

Für mich ist und bleibt der Papst übrigens nie ein "Heiliger Vater". Heilig sind für mich nur Tote .....


 elena antwortete am 17.09.06 (17:53):

.... Schorsch und auch die nicht immer:-))

Grüsse von Elena


 Mulde antwortete am 17.09.06 (17:57):

Medea ich bitte untertänigst um Entschuldigung!Natürlich muss es "PAPST" heissen meine Flüchtigkeit und somit mein Fehler!
Was ändert das an der Problematik der gestellten Frage?
Um dazu etwas zu sagen ist die schreibweise nicht von Bedeutung.
Bei aller gerechtigkeit ist bei solch einem Schreibfehler
der "PAPST" in irgendeiner Form gefährdet?
Die Frage war doch nach dem diplomatischen Protokoll?
Steht nun der "Papst" höher in der Rangordnung als das Gastgebenden Staatsoberhaupt?
Ja oder Nein ???


 uki antwortete am 17.09.06 (18:42):

Da bekomme ich schon fast Verständnis für die Massenproteste der hitzköpfigen Moslems, wenn schon Medea wegen eines Schreibfehlers so leicht aus der Fassung zu bringen und zum Fluchen bereit ist. :-)
Menschen sind eben nicht unfehlbar. Ich auch nicht. :-)


 Mulde antwortete am 17.09.06 (19:15):

Wie hieß doch nur das Eingangsthema?
Wer weis das noch ??


 uki antwortete am 17.09.06 (19:32):

mulde, ich weiß das Eingangsthema, aber nicht die Antwort.
Wer sollte das alles besser wissen, als die Protokollchefs, die dafür zuständig sind.
Vielleicht doch noch jemand von den ST-lern?


 Medea. antwortete am 17.09.06 (20:09):

:-)) für Uki.
Habe mir meine Haut gerade wieder übergestreift.

Mulde, was stelltst Du auch für schwierige Fragen.
Da wäre wohl die Dame von Papritzen eher zuständig gewesen das zu erläutern.
;-)


 Giovanni antwortete am 17.09.06 (20:40):

Mulde, ich verstehe nicht wirklich, was du eigentlich nicht verstehst.

Der Papst als Staatsoberhaupt würde wohl in jedem Land vom jeweiligen dortigen Staatsoberhaupt empfangen. Reisen eines Papstes als Staatsoberhaupt sind meines Wissens allerdings recht selten.

Der Papst als Kirchenoberhaupt dagegen besucht in der Regel das dortige Kirchenoberhaupt. Da er aber innerhalb der römisch-katholischen Kirche zugleich auch dessen Vorgesetzter ist, kann er es sich wohl aussuchen, wer denn nun wen empfängt.

Da der Papst aber dennoch sein zweites Amt, nämlich das des Staatsoberhauptes, für die Dauer des Besuches nicht ablegen kann, wird es sich oft ergeben, dass auch Begegnungen mit Staats- oder Landes-Chefs bei diesen seltenen Besuchen stattfinden.

So, und wie verfährt man nun in solchen Fällen? Ich denke, das sind rein praktische Erwägungen, die keiner einheitlichen Regelung unterstehen. Die Besuche des Papstes sind von kurzer Dauer mit eng geplanten Terminen an unterschiedlichsten Orten. Da ist es einfach naheliegend, dass die Gesprächspartner sich zu Orten begeben, die ohnehin auf seiner Reiseroute liegen.

Hätte Mr. Bush vor einigen Wochen nicht unsere Kandesbunzlerin besucht, sondern eine Deutschlandreise unternommen, so wäre wohl auch Frau Merkel zu ihm gekommen und nicht umgekehrt!?

Im Falle des letzten Papst-Besuches sollte man zudem bedenken, dass er nicht Deutschland, sondern eigentlich ''nur'' Bayern besucht hat. Schon von daher ist es naheliegend, dass er in diesem Bundesland blieb.

Nicht zuletzt sollte man berücksichtigen, dass der Papst als Staats- und Kirchenoberhaupt in einer Person von einem Staatsoberhaupt, das ebenfalls dieser Kirche angehört, stets als der Ranghöhere angesehen werden dürfte.

Ach, was schreibe ich mir eigentlcih die Finger fusselich!? Das alles ist dir doch im Grunde eh klar und du wolltest einfach nur mal provozieren, gell? :o)


 schorsch antwortete am 18.09.06 (10:50):

Wer als Gast zu einem Einladenden geht, wird mit jener Ehrerbietung empfangen, dem einem Gast gebührt. Der Gast aber soll sich so benehmen, wie man es für jemanden erwartet, der hier nicht zu Hause ist: er richtet sich nach den Regeln, die dort herrschen. Wenn er das nicht will, soll er auf einen Besuch verzichten.

Leider wird diese einfache Regel von vielen Staatsoberhäutern nicht gelebt. So z.B. von solchen, die einem riesigen Land vorstehen und glauben, dank dem Umstand, dass sie eine Kriegsmacht vertreten, müssten sich die Gastgeber nach den Sitten des Gastes richten - und der Besuch sei eigentlich nur ein Kontrollgang, ob das "befreundete" Land auch schön spure....


 pamina antwortete am 18.09.06 (11:38):

"Kandesbunzlerin" ist ja nun ein besonders hübscher "Dreckfuhler" :-)))


 Felix antwortete am 19.09.06 (01:56):

lach ... hat es glaub ich ...nicht einmal extra gemacht!


 Giovanni antwortete am 19.09.06 (12:16):

Oh doch, Felix! Meine Kandesbunzlerin sollte meine kleine Retourkutsche für den Pabst (mit B) sein. ;o)