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THEMA:   Welches Recht hast Du

 26 Antwort(en).

eulenhanni begann die Diskussion am 27.06.06 (18:46) :

Du kannst nicht aus Deiner Garage wiel ein fremdes Auto dort parkt (auf Deiner privaten Einfahrt)Du rufst den Abschleppwagen welche Folgen könnte das für Dich haben.


 Tobias antwortete am 27.06.06 (19:32):

Du mußt den Abschleppwagen bezahlen denn die Order kam von dir und dann schaun wie du zu deinem Geld kommst.


 hugo1 antwortete am 27.06.06 (19:55):

Es wäre fair, den störenden Wagen bis zum nächstgelegenem freien Parkplatz zu verbringen und nicht 25 Kilometer bis zu einem Betriebsteil der Abschleppfirma.
Das birgt jedoch die Gefahr das der Besitzer des -um die Ecke verbrachten Autos- seinerseits Schadenersatz ausfindig macht oder einfach davonrauscht und der Gestörte auf den Kosten sitzen bleibt.
Das für mich wirkungsvollste wär: Den Namen des Besitzers ausfindig machen und unter dessen Namen die Abschleppfirma beauftragen. *g*


 Catty antwortete am 27.06.06 (20:27):

" ... und unter dessen Namen die Abschleppfirma beauftragen."

Soll das witzig sein?
:-(((


Wie wäre es, die Polizei zu rufen und der die weitere Abwicklung zu überlassen?


 elvi antwortete am 27.06.06 (20:34):

Guut ... dass ich kein Auto habe ..... - und - über meiner Garage befindet sich mein Balkon ... einem Falschparker würde da 'versehentlich' ein Ei aufs Dach/Scheiben fallen ...

Oohh...

;-))))


 Ursula antwortete am 27.06.06 (21:28):

Ich würde grundsätzlich nicht eigenmächtig abschleppen lassen, sondern die Polizei rufen, damit diese erst einmal klärt, ob Du überhaupt zur Selbsthilfe greifen darfst; das ist nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt!


 pilli antwortete am 27.06.06 (21:43):

wenn das fahrzeug auf privatem grund steht eulenhanni

wird dir die polizei nicht helfen können, weil sie nur für das öffentliche strassenland zuständig ist. bereits bei der ersten telefonischen kontaktaufnahme aber werden sie dir raten, gut zu überlegen, ob du als eigentümerin im wege der ersatzvornahme auch die nicht geringen kosten tragen möchtest, denn dazu bist du "zunächst" verpflichtet. leider gilt bei privaten grundstücken: "wer bestellt, bezahlt",

kosten entstehen bereits durch die anfahrt des abschleppunternehmers...selbst wenn der fahrzeughalter zwischenzeitlich zurückgekehrt ist.

jedoch bleibt dir der weg der privatklage auf erstattung, wenn der fahrzeughalter sich nicht einsichtig zeigt, dir kostenersatz freiwillig zu zahlen.

auch für diese privatklage zahlst zunächst du die entstehenden kosten.


 hugo1 antwortete am 27.06.06 (23:30):

Wie wäre es, die Polizei zu rufen und der die weitere Abwicklung zu überlassen?
oh das reizt aber die Lachmuskeln, die Polizei dein Freund und Helfer, nicht mal ein Formular für eine Anzeige hätten die dafür in ihrem Fundus.
Wenn jedoch der Wagen in öffentlicher Verbotszone steht, dann kann -muss aber nicht- die Polizei ein Auge drauf werfen und falls es in Ihrem Interesse ist, einen Abschleppdienst beauftragen/anfordern.
Ja und wenn der AS dann pennt und der Polizei nicht meldet welcher Wagen wohin verbracht wurde, oder bei der Polizei die Meldung irgendwie unter dem Teppich landet, dann kanns vorkommen das der Besitzer sein Auto bei der Versicherung als gestohlen meldet, dafür die Versicherungssumme kassiert, sich ein neues Auto kauft, um später -wenn die Polizei und der AS aufgewacht sind- plötzlich 2 Autos sein Eigen nennen muss. *g*

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/qxNwr5INy


 Ursula antwortete am 28.06.06 (10:58):

Die Polizei wird selbst nicht aktiv werden, wird den Fall aber aufnehmen und kann über das Kennzeichen den Fahrzeughalter ermitteln.

Ich halte das private Abschleppen für eine juristisch ziemlich zweifelhafte, wenn nicht sogar gefährliche Angelegenheit. Die Abschleppkosten trägt auf jeden Fall derjenige, der den Auftrag erteilt - und ob er das Geld von dem Falschparker zurückbekommt, steht erst einmal in den Sternen.

Aber was ist beispielsweise, wenn das fremde Fahrzeug während der Abschleppaktion auch noch beschädigt wird ...?


 rolf antwortete am 28.06.06 (12:54):

Wenn ich an der Ausfahrt aus meiner Garage gehindert werde darf ich das störende Fahrzeug abschleppen lassen.
In vielen Städten funktioniert der Abschleppservice so gut, daß der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges dieses nur gegen Zahlung der Kosten und der Standgebühr zurück erhält.
Diese Unternehmen überwachen sogar Privatgrundstücke und schleppen ab, ohne daß der Grundstückseigentümer tätig werden muß.
Gegen Schäden beim Abschleppen sind die Unternehmen versichert.


 dutchweepee antwortete am 28.06.06 (13:10):

warum brauchen die deutschen eigentlich immer die polizei oder die gerichte?

sollte ich in holland so blöd sein, in einer privateinfahrt zu parken, macht mich entweder gleich ein nachbar darauf aufmerksam, oder ich hab dann eine schwere eisenkette an der achse (die hat hier jeder als fahrradschloss) und muss mich dann reumütig beim besitzer melden.

die deutschen schrein mir viel zu oft nach polizei und gericht. das war einer der gründe, land und bürger zu verlassen. das klima in holland ist entspannter.

.


 eulenhanni antwortete am 28.06.06 (13:53):

auf das Thema bin ich gekommen,weil über so einen Fall im WDR Fernsehen berichtet wurde.Ich fand es ungerecht eine Frau wollte zum Bahnhof und die Mutter abholen.Die Politesse meinte das sei kein zwingender Grund sie solle ein Taxi nehmen,Auf Abschleppkosten von Ihrer privaten Einfahrt bliebe Sie so gut wie immer sitzen



An Rolf die Frage welche Städte gehen so vor?


 rolf antwortete am 28.06.06 (14:01):

Ich habe darüber mal einen TV-Bericht gesehen, da wurde diese Praxis vom ADAC kritisiert, weil ungenutzter Parkraum so der Allgemeinheit entzogen würde.
Es waren überwiegend Geschäftsparkplätze, die außerhalb der Öffnungszeiten so geräumt wurden und eine gute Einahmequelle für den Abschlepper waren.
Von welchen Städten und welchen Firmen da berichtet wurde, weiß ich nicht mehr.
An den Plätzen wurde durch eine relativ kleine Tafel darauf hingewiesen, wohin die Fahrzeuge verbracht wurden.


 Silhouette antwortete am 28.06.06 (14:05):

Klasse!
Eine schwere Eisenkette an die Achse eines fremden Autos zu hängen, ist genauso Nötigung, wie jemanden daran zu hindern, sein Grundstück mit dem Auto zu verlassen, und auch nicht besser, als "immer gleich nach der Polizei zu rufen". Ich nehme an, auch bei den Niederländern ist Nötigung ein Straftatbestand und Falschparken eine Ordnungswidrigkeit.

Bevor ich mich wegen eines Streits zum Thema Parken krankenhausreif schlagen lasse (so geschehen vor 4 Wochen in meinem Bekanntenkreis), rufe ich lieber die Polizei. Auch wenn, wie ich aufgrund dieses Falles weiß, auf sie neuerdings weniger Verlass ist als auf den Zivi im Notarztwagen - aber das ist eine andere Geschichte.

Für den beschriebenen Fall kommen § 12 StVO (Parkverbote) und § 240 StGB (Nötigung) in Frage.

Ob man am Schluss seine berechtigten Forderungen eintreiben kann, ist in diesem Beliebigkeits-Rechtmittelstaat eine andere Frage.

In einem Anwaltsportal antwortet ein Anwalt ausführlich. Wen's interessiert, kann's lesen.

Mir soll keiner vorhalten, ich mülle ein Forum zu.
Salut!

Internet-Tipp: https://www.frag-einen-anwalt.de/Garageneinfahrt__f147.html


 pucki antwortete am 28.06.06 (14:46):

dutchwepee, weil Dir manchmal einfach nichts anderes
übrig bleibt, als die Polizei zu rufen. Meine Tochter
hat auch das "Glück" am Ende einer Straße zu wohnen. Sie
teilt sich das Ende mit ihrem Nachbarn auf der gegen-
überliegenden Seite. Verbunden sind die beiden Grundstücke
durch Garagen. Wie oft hat sie schon bei den Nachbarn
geklingelt und darum gebeten, daß Besucher oder Familien-
mitglieder doch bitte ihre Autos wegfahren möchten, da
sie ihrerseits das Auto braucht. Ich wäre schon längst
zur Polizei gegangen, denn soviel Rücksichtslosigkeit
sollte bestraft werden. Die Phantasie reicht manchmal
nicht aus sich vorzustellen, was passieren könnte, wenn
einem Kind etwas zustößt. Sie hat drei Kinder und die
sind in einem Alter, wo durchaus einmal ein Fall eintreten
kann, daß sie schnellstens ins Krankenhaus fahren muß.

Wir wohnen auf einem Privatweg und müssen darauf
achten, daß unsere Einfahrt nicht blockiert wird.
Fliegen können wir nämlich noch nicht. Bisher hatten wir
immer freie Fahrt, und wenn unser Nachbar einmal parken
mußte, sagte er Bescheid. Sollte es passieren, daß ein
Kirchenbesucher (unsere Straße ist Kircheneigentum)
aus Bequemlichkeit die Einfahrt blockiert (Sonntags oder
bei kirchlichen Festen -wie Trauungen, Konfirmation usw.)
und wir unbedingt wegmüssten, dann bliebe nichts anderes
übrig, als der Küsterin zuzuflüstern, sie solle den
Übeltäter ausfindig machen:-)))) -Bisher war es nicht
nötig. Besser ist es allemal, sich auf solche Situation
einzustellen, um zu wissen, wie man am besten vorgeht und
welche Rechte man hat.


 eulenhanni antwortete am 28.06.06 (17:14):

na Rolf
o.k. bei geschäftseinfahrten die an wochenenden oder in den abendstunden nicht genutzt werden sehe ich ein ,das die zu bestimmten zeiten freigegeben werden könnten.nur hier ging es um eine kleine privateinfahrt.


 rolf antwortete am 28.06.06 (21:43):

Es ging in dem Bericht um Parkraum, überwiegend Kundenparkplätze von Geschäften, die außerhalb der Geschäftszeiten zum Geldverdienen an die Abschlepper "verpachtet" wurden.
D. h. die Abschleppunternehmen erkauften sich das Recht, dort mit dem Freischleppen Geld zu verdienen.
Derartige Verträge zum "Schutz" der Privatgrundstücke kann dann jeder Interessierte abschließen, ob er dafür zahlen muß oder Geld bekommt, richtet sich nach dem Nutzwert.


 Giovanni antwortete am 29.06.06 (04:17):

Rache ist süß, auch wenn es das akute Problem nicht löst. ;o)

Bei uns haben sich die Nachbarn zusammengeschlossen. Wenn bei uns Jemand eine Garage zuparkt, dann stellen ein paar Nachbarn ihre eigenen Autos so hinter den Falschparker, dass der selber nicht raus kommt. Wenn der dann irgendwann klingelt, um zu fragen, wem wohl die Autos gehören, dann erfährt er das nur gegen Zahlung einer ''Parkgebühr''. Kriegt er natürlich ''durch die Blume'' gesagt, denn wir wollen ja Niemanden erpressen. Wir doch nicht! ;o)


 eulenhanni antwortete am 29.06.06 (05:22):

frage sind verträge von denen rolf berichtet rechtens.privat kann ich nichts machen,aber die größeren können sich schon wieder wehren .was wäre wenn.ich z.b.auch so einen vertrag abschliese?


 rolf antwortete am 29.06.06 (10:12):

Versuche es doch einfach.
Ich befürchte aber, daß es für dich zu teuer wird, da ja zum Vertragsinhalt auch die Überwachung deiner Einfahrt gehört. Das rechnet sich aber für den Unternehmer nur, wenn er dort regelmäßig abschleppen kann., andernfalls mußt du seinen Aufwand bezahlen.
Vielleicht hilft dir aber ein Hinweisschild, daß widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.


 mart antwortete am 29.06.06 (10:35):



In Österreich kann das widerrechtliche Parken auf jedem ! Privatgrund durch eine Besitzstörungsklage sehr schnell und effizient aus der Welt geschafft werden.
Die erheblichen Kosten sind auch in Deutschland einforderbar.


 Ursula antwortete am 29.06.06 (11:29):

Mart, nicht nur in Österreich! Auch in Deutschland ist die "Besitzstörungklage" der korrekte Weg, solche Fälle zu klären bzw. zu lösen. Allerdings weiß man auch hier im Vorfeld nicht, wie das Gericht entscheiden wird ... ;-)!

Dieser Weg ist zwar weniger riskant als das private Abschleppen, aber auch hier kann (wie bei allen Gerichtsklagen) der Schuß nach hinten losgehen!
Außerdem: Was verstehst Du im konkreten Fall (jemand ist zugeparkt und benötigt akut sein Auto)unter "schnell" ... ?


 mart antwortete am 29.06.06 (12:11):

Empfehlenswerter Link unten zu den diversen Fragen, die hier angesprochen wurden.

Es gibt aber wichtige Unterschiede zu den Besitzstörungsklagen in Deutschland, die es hier nur den Ignorantesten einfallen lassen, sich auf so einen Parkplatz oder Einfahrt, der mit dem Schild, das eine Besitzstörungsklage anspricht, niederlassen.

Die schnelle Lösung wäre in diesem Fall ein Taxi rufen, die Kosten vom Falschparker einfordern (Foto- oder Zeugendokumentation), nach ständiger Rechtssprechung hier überhaupt kein ungewisser Ausgang und kein finanzielles Risiko. 1/2 Stunde zeitlicher Aufwand und das ist es dann.

Internet-Tipp: https://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm#Ein%20kurzer%20Vergleich%20mit%20Deutschland


 mart antwortete am 29.06.06 (12:26):

Nachtrag:

Während hier die Besitzstörungsklagen in diesen Fällen überhaupt kein Risiko darstellen, ist die Vollstreckung des Endbeschlusses (wie bringt man den Verurteilten dazu zu zahlen) eine andere Sache.

Mit Deutschland kein Problem, mit Italien ein großes Problem, was dazu führt, daß Italiener und Südtiroler sich hier überall hinstellen, wo nur ein Plätzchen frei ist - gilt auch für die normalen Halte- und Parkverbote. Diese haben hier einfach Narrenfreiheit. In diesem Fall nicht ärgern, sich mit den Gedanken an südländischen Charme und Schlamperei trösten.


 uki antwortete am 30.06.06 (19:58):

Ich erlaube mir mal noch eine kleine Überlegung zum Recht der Garagenbesitzer auf eine freie Zufahrt zu ihrer Garage, wenn die Garage, wie allgemein üblich, nur zu erreichen ist, wenn auf dem Parkstreifen oder der Straße, die ansonsten die Möglichkeit zum Parken für jedermann bietet, die Garageneinfahrt freigehalten wird, es also eine Parkmöglichkeit weniger für andere Benutzer dadurch gibt.
Das zu jeder Tag und Nachtzeit, egal ob die Besitzer z.B. in Urlaub sind oder nicht.
Jeder Garagenbesitzer hat also automatisch die Möglichkeit sein Auto in seiner Garage zu parken oder aber davor oder beides, wenn er zwei hat.
Ich finde, man sollte diesen Riesenvorteil in Betracht ziehen, wenn tatsächlich mal jemand seinen Wagen, vielleicht aus Versehen so geparkt hat, dass eine Garagenein- ausfahrt blockiert wird und an die Privilegien denken, die man als Garagenbesitzer bei oft großer Parkplatznot genießt.Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, sogar ohne irgendeine zusätzliche Straßennutzungsgebühr, was meiner Meinung nach gerechtfertigt wäre.


 eulenhanni antwortete am 02.07.06 (17:24):

uki
es ging in dem fall darum.jemand hatte nicht vor der garageneinfahrt auf der straße geparkt,sondern er war auf das privatgrundstück genau vor die garage gefahren.


 uki antwortete am 02.07.06 (18:21):

Das war mir klar, eulenhanni, darum hatte ich die Überlegung, die mir einfiel als ich deinen Bericht las, die aber einen etwas anderen Hintergrund hat, auch ziemlich genau beschrieben, denn auch in diesen Fällen ist die Garageneinfahrt immer frei zu halten.