Catty
begann die Diskussion am 17.06.06 (16:36) :
So ein Forum. Ja. Dort werden einem Texte gestrichen wie zum Beispiel, wenn man etwas aus Wikipedia zitiert unter Angabe der Quelle. So etwas sei rechtswidrig. Dann wird man von mehreren Moderatoren mittels mehrerer PNs "ermahnt" und im Wiederholungsfall gefeuert.
Wie ist das nun? Darf man auch keine Artikel aus (großen) Tageszeitungen hierher tippen -, auch nicht mit Angabe der Quelle einschließlich Name des Autors??
Ich hätte da so etwas Hübsches über den italienisch-österreichisch-deutschen Bären.
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Giovanni
antwortete am 17.06.06 (16:53):
So ist es. Komplette Artikel unterliegen dem Urheberschutz. Darf man nicht. Auch nicht mit Quellenangabe.
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Catty
antwortete am 17.06.06 (17:33):
Noch versteh' ich es nicht.
In allen Foren wird doch hemmungslos aus (oline-)Lexika, Zeitungen und Büchern zitiert.
Heißt das nun, man darf Ausschnitte zitieren, nur nicht das "Gesamtwerk" (z.B. kleinen Zeitungsartikel)?
Wäre für mich unlogisch. Da könnte ich von einem Artikel den ersten und den letzten Satz mit meinen einfachen Worten umschreiben oder weglassen - und darf den Rest dann abschreiben?
Hilfe :-)
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pilli
antwortete am 17.06.06 (17:57):
"In allen Foren wird doch hemmungslos aus (oline-)Lexika, Zeitungen und Büchern zitiert."
na und?
das bedeutet doch nicht, dass es rechtens sei? wo bliebe denn da die logik? nur weil alle...???
:-)
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Catty
antwortete am 17.06.06 (18:47):
Na dann ...
... überleg ich's mir noch einmal mit dem netten Artikel von Matthias Stolz: "Der Gute-Laune-Bär".
Wer die "ZEIT" abonniert hat, kann ihn allerdings auch selbst lesen.
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Karl
antwortete am 17.06.06 (20:13):
Zitate mit ein paar Zeilen und Quellenangabe sind in Ordnung und für Diskussionen oft hilfreich. Ein Zitat ist aber umfangmäßig zu begrenzen.
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Catty
antwortete am 18.06.06 (06:38):
Und wie ist das mit der an vielen Stellen in Foren seitenlang abgeschriebenen Poesie aus der Literatur? Hat da niemand (mehr) ein copyright? Was sagen die Verleger dazu?
Darf man (berühmte) Zeilen anderer als Signatur verwenden?
Insgesamt entsteht (mir) der Eindruck, als sei die Rechtsprechung in diesen Punkten uneinheitlich.
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Catty
antwortete am 18.06.06 (06:59):
Ach ja, und in diesem Zusammenhang auch noch dieses:
In jenem Forum, auf das ich in der Überschrift bezug genommen habe, hat jemand jemandem NIVEA und DOVE zur Hautpflege empfohlen. Sofort wurden die beiden Firmennamen (nur diese, nicht der übrige Text) von den Moderatoren gelöscht und mit roten Verbotstexten ersetzt. Sie sind wohl der Auffassung, das sei "Schleichwerbung". Wie steht es allgemein damit?
------------------------ Allerletzte Frage: w a s darf man eigentlich in Foren schreiben??? :-))
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schorsch
antwortete am 18.06.06 (11:04):
Ist es denn nicht so, dass Jeder und Jede hier mal "Schleichwerbung" macht für sich?
Wer schleicht sich mit Werbung durch alle Foren? Wers niemals tut, gehört wohl zu den Toren....
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Giovanni
antwortete am 18.06.06 (13:10):
Man muss zwischen sogenannten Kleinzitaten und Großzitaten unterscheiden.
Großzitate sind Zitate kompletter Werke und nur in wissenschaftlichen(!) Arbeiten erlaubt. Hierbei ist zu beachten, dass auch einzelne Passagen eines größeren Werkes, für sich genommen, als eigenständiges Werk angesehen werden können (zum Beispiel einzelne Kapitel eines Buches). Wenn ich also ein Gedicht oder einen Zeitungsartikel komplett kopiere, dann ist das ganz klar ein Großzitat, was in Foren wie diesem hier nicht erlaubt ist - es sei denn, der rechtmäßige Urheber hat es ausdrücklich gestattet. Die Erben von Erich Kästner zum Beispiel gehen rigoros gegen unerlaubte Veröffentlichungen vor und machen auch nicht vor kleinen privaten Webseiten halt.
Kleinzitate sind Auszüge aus anderen Werken, die man (unter Angabe des Urhebers) unterstützend für die eigene Argumentation einsetzen darf. Wenn ich zum Beispiel jetzt sage, dass Rudi Carell der Meinung ist ''Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird.'', dann ist das in diesem Fall erlaubt, weil es nur ein Auszug ist, als Zitat erkennbar ist, der Urheber genannt wird, zum Thema passt und nur ein kleiner Teil meiner eigenen Aussage ist.
Das Urheberrecht verfällt allerdings 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
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Marina
antwortete am 18.06.06 (14:51):
Das Urheberrecht verfällt allerdings 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Eben, und deshalb darf man auch Auszüge aus literarischen Werken oder Gedichte oder von mir aus "Großzitate" einstellen, wenn der Autor mehr als 70 Jahre tot ist.
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Catty
antwortete am 18.06.06 (15:04):
Danke, Giovanni, daß Du Dir - am Sonntag - so viel Zeit für eine ausführliche Antwort genommen hast :-)
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Und wie ist es nun mit "NIVEA" und "DOVE"?
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Giovanni
antwortete am 18.06.06 (15:40):
@Catty:
Markennamen sind ja an sich keine Zitate. Allerdings sind manche Foren-Master diesbezüglich überzogen pingelig.
Man sollte da unterscheiden, ob Jemand Werbung macht, was aus verständlichem Grund unerwünscht ist, oder ob Jemand lediglich Empfehlungen abgibt, was ja durchaus erwünscht sein kann. Vorsichtig sollte man aber mit öffentlicher negativer Kritik an bestimmten Produkten bzw. Marken sein, da man sich hier schnell eine Anzeige einhandeln kann.
Zu deiner Frage, was man überhaupt in Foren schreiben darf:
Nun, die Grenzen zwischen erlaubt und verboten sind leider oft fließend. Man sollte sich meines Erachtens einfach selber fragen, ob das, was man schreiben möchte, einen Anderen in irgendeiner Form schädigen könnte, wobei es nicht darauf ankommt, ob es eine körperliche, materielle Schädigung ist oder ''nur'' eine verbale.
Auch sollte man bedenken, dass letztlich der Betreiber des Forums für die Äußerungen der Mitglieder mit zur Verantwortung heran gezogen werden kann. Da gebietet es eigentlich schon die Fairness, dass man seine virtuelle Zunge im Zaum hält, finde ich.
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Catty
antwortete am 18.06.06 (16:03):
Oh, Giovanni, danke!
Die letzte Frage allerdings, was man in Foren überhaupt schreiben darf, war pure Ironie. Denn man zitiert ja nicht n u r und man empfiehlt einem Hautleidenden nicht n u r NIVEA.
(Manche plädieren in letzterem Fall übrigens für Kohlblätter, und die haben ja wohl nicht dieses berühmte "eingetragene Warenzeichen". So kann man sich doch aus der Affäre ziehen :-))
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Catty
antwortete am 18.06.06 (16:05):
Noch etwas: darf ich Deinen Ausdruck "virtuelle Zunge" weiter verwenden - oder hast Du darauf das copyright?
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Giovanni
antwortete am 18.06.06 (22:15):
@Catty: In den USA hätte ich darauf vermutlich tatsächlich das Copyright. Ich frage mich nämlich schon seit langem, wie die sich dort überhaupt noch verständigen können, da dort so ziemlich alles, was schon mal gesagt (bzw. geschrieben) wurde geschützt ist. ;o)
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Catty
antwortete am 19.06.06 (06:58):
Giovanni, :-( zur Weiterverwendung, z.B. in hobby-literarischen Texten, hast Du mir Dein placet ja nun wohl nicht gegeben.
Hatte es mir so schön vorgestellt: Überschrift: "Motivationen einer virtuellen Zunge" - und der Text: ziemlich ironisch.
Ich würde auch versprechen, daß NIVEA und DOVE darin nicht vorkommen :-)
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Giovanni
antwortete am 19.06.06 (09:40):
@Catty: Ich weiß zwar nicht, was ''placet'' heißt, aber wenn du damit mein Einverständnis meinst, dann hast du es natürlich. Meine Bemerkung sollte lediglich eine Anspielung auf das fragwürdige Copyright der US-Amerikaner sein, das ja zum Glück bei uns keine Bedeutung hat.
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Catty
antwortete am 19.06.06 (11:54):
Oh prima, danke :-)
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Catty
antwortete am 19.06.06 (12:01):
"Also da gibt es doch so ein Forum ...",
... in dem den Mitschreibern verboten ist, anderen eine bestimmte Creme zu nennen, wo aber die Moderatoren Medikamente unter deren eingetragenen Namen empfehlen.
Weist man sie in PNs auf diese Diskrepanz hin, löschen sie ganz eilig ihre Texte.
Amüsier ...
Damit ist für mich dieses Thema ausdiskutiert. Vieles scheint eben Auslegungssache zu sein ...
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schorsch
antwortete am 19.06.06 (16:38):
Viele wissen eben etwas noch nicht und werden durch hiesige Postings darauf hingewiesen. Das ist kein Grund, auf ihnen herum zu hacken....
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Catty
antwortete am 19.06.06 (18:29):
schorsch, so ein bißchen habe ich den fatalen Eindruck, Du hast oben nicht alles gelesen. Es ist doch wohl ersichtlich, daß der ST mit dem von mir erwähnten Forum nicht das geringste zu tun haben kann. Und obwohl einen dort einiges doch den Kopf schütteln läßt (insbesondere Inkonsequenz: der Moderator darf sich "rechtswidrig" verhalten, beim Diskutanten wird aber gleich der Rotstift angesetzt), habe ich auf niemandem "herumgehackt".
Eingangs wollte ich hier im ST erfahren, ob in dem betreffenden Forum tatsächlich alles so "rechtswidrig" ist wie behauptet. Ich habe zufriedenstellende Auskünfte bekommen und mich auch immer bedankt.
Also bitte!
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