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THEMA:   Privatinsolvenz

 6 Antwort(en).

utelo begann die Diskussion am 15.04.06 (17:06) :

Das relativ neue Gesetz bezgl. Privatinsolvenz ist ja für die Überschuldeten wohl gut. Was ist aber mit den Leuten, denen sie das Geld schulden? Das sind ja nicht nur Banken oder Versandhäuser, sondern auch Handwerker, kleine Händler usw. Die Überschuldeten machen 6 Jahre den Braven und sind dann schuldenfrei. Den Gläubigern geht es sicherlich aber dann noch schlechter, weil es ja nicht nur einer ist, der seine Schulden nicht bezahlt.

Ich kam auf diese Thema wieder einmal, da ich heute einen bekannten Handwerker traf, der kurz vor der Pleite steht, weil er sein Geld nicht bekommt.


 elvi antwortete am 15.04.06 (20:35):

Ich finde, die kleinen Handwerksbetriebe können ruhig Abschlagszahlungen verlangen.

Z.B. wenn ein Maler anrückt und Farben, Tapeten, Kleister, Teppichboden abläd - - gleich die Rechnung begleichen lassen ... dann kann er schlimmstenfalls nur noch auf die Lohnkosten warten müssen ...

Ich habe mir vor zwei Jahren ein Schlafzimmer nach meinen Zeichnungen vom Tischler anfertigen lassen.
Immer wenn eine größere Summe auflief zahlte ich einen Abschlag, nachdem ich mir den Fortgang der Arbeiten in der Werkstatt angesehen hatte.
Das war für beide Seiten ausgesprochen interessant und erfreulich ....

;-))

Moin, moin - elvi.


 jolli antwortete am 16.04.06 (09:20):

alles schön und gut, elvi, aber was, wenn der Tischler selbst insolvent gewesen wäre und nach Halbzeitarbeit nicht mehr weitermachen könnte? Dann würdest du im besten Fall auf zugeschnittenen Brettern sitzenbleiben... :-( auch so herum geht es...

LG jolli


 rolf antwortete am 16.04.06 (09:38):

Das halbfertige Produkt gehört aber dann elvi und zählt nicht zur Konkursmasse, vorausgesetzt natürlich, es ist alles vertraglich richtig abgesichert worden.
Die meisten Handwerksinsolvenzen werden aber nicht von Privatkunden verursacht, sondern durch Generalunternehmer, die ihre Subunternehmer schleppend bis garnicht bezahlen, verstärkt durch die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand.


 Sokrates antwortete am 16.04.06 (09:55):

Früher gab es die "Eidesstattliche Erklärung" bzw. den "Offenbarungseid".
Heute, im Rahmen des Konsumterrors, gibt man den Konsumdeppen die Möglichkeit, nach sechs Jahren, wieder Geld auszugeben.
Rolf hat schon recht, Profiteure dieses Gesetzes sind die Betrüger bzw. sogar der Staat.


 elvi antwortete am 16.04.06 (10:31):

Ich habe immer viel vom Handwerk gehalten und mir im Laufe der Jahre meinen festen Handwerkerstamm nach Testaufträgen
geschaffen.
So habe ich seit langer Zeit und schon in zweiter Generation eine 'Haus-und Hof'tischlerei, Klempnerei, Elektriker und Maler vor Ort oder aus dem Umland ... :-)

Ich wußte, dass diese alte Tischlerei finanziell klamm ist und kurz vor der Schließung stand -
die Anfertigung hat auch recht lange gedauert - aber durch das bestehende Vertrauensverhältnis wurden mein häufiger Aufenthalt in der Werkstatt und das fertige Werk für alle
Beteiligten zum Erlebnis !

;-))

Meine Möbel waren die letzte große Tat des alten Meisters (75) - - aber für Zuschnitt, Transport und Aufstellen hatte er einen jungen Kollegen aus dem Umland angeheuert, der mich
durch seine Kompetenz total überzeugt hat und der ganz sicher meine nächsten Aufträge erhält.
Die alte Tischlerei wurde leider vom Sohn nicht weitergeführt ...

Moin, moin - elvi.


 dutchweepee antwortete am 16.04.06 (13:13):

ich war (und bin) 1999 begeistert, als ich mich als freelancer in holland niedergelassen hab. hier gehört es zum "guten ton" 50% der kosten für einen grossen auftrag als vorkasse zu erhalten.

die zahlungsmoral der hollies ist vorbildlich. in den meisten fällen hab ich am auslieferungstag der ware/leistung, das geld auf dem konto.

tolle sache!

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