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THEMA:   Im Namen der Ehre?

 83 Antwort(en).

elena begann die Diskussion am 14.04.06 (01:12) :

Heute hat das Berliner Landgericht das Urteil gegen die drei Männer gesprochen, die ihre deutschtürkische Schwester ermordet haben, weil die sich nicht gefügt hat und ihr eigenes Leben leben wollte.

Ich persönlich empfinde das Urteil als viel zu milde, es lädt geradezu ein 'Ehrenmorde im Namen der Familie' zu begehen.

Hier die Begründungen zu dem Urteil.

Der jüngste Angeklagte sei des Mordes an seiner Schwester schuldig, entschieden die Richter am Donnerstag. Anders als die Staatsanwaltschaft hielten sie jedoch ein Mordkomplott aller drei Brüder nicht für erwiesen. Die Anklage war davon ausgegangen, daß die Männer im Alter zwischen 20 und 26 Jahren ihre Schwester getötet haben, weil sie den westlichen Lebensstil der Frau als Kränkung der Familienehre empfanden. Die 23jährige Hatun Sürücü, die sich von ihrem türkischen Ehemann getrennt und ihren kleinen Sohn allein erzogen hatte, war am 7. Februar 2005 in Berlin-Tempelhof auf offener Straße durch mehrere Kopfschüsse getötet worden. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen und für politische Diskussionen um so genannte Ehrenmorde und Zwangsehen gesorgt.

Mehr dazu siehe die untere URL

Grüße von Elena

Internet-Tipp: https://www.welt.de/data/2006/04/13/874012.html


 uul antwortete am 14.04.06 (01:26):

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision eingelegt. Also ist dieser Prozess noch lang nicht zu Ende. Warum auch wurde nur der Jüngste verurteilt? Weil er noch nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde!


 wanda antwortete am 14.04.06 (08:15):

in erster Linie deshalb, weil er die Tat vollbracht hat.


 utelo antwortete am 14.04.06 (08:34):

Der jüngste Bruder hat die Tat im Auftrag der Familie ausgeführt, eben weil ihn am wenigsten Strafe erwartet. Das ist halt so und wird mit jedem milden Urteil noch schlimmer.


 Lars antwortete am 14.04.06 (08:39):

Aber meiner Meinung nach sind die anderen Brüder gleich mitschuldig Wanda.
So ein Urteil hat Signalwirkung und sollte niemals toleriert werden, wo leben wir denn?


 Ursula antwortete am 14.04.06 (09:22):

Dieses Urteil ist ein Skandal! Hoffentlich wird es über die Revision gekippt!


 Karl antwortete am 14.04.06 (09:35):

Wenn ich richtig gelesen habe, dann konnte die Tatbeteiligung der älteren Brüder nicht wirklich nachgewiesen werden und dann gilt eben "Im Zweifel für den Angeklagten". Solche Prinzipien dürfen wir nicht aufgeben. Sollte in der Revision der Nachweis der planenden Mittäterschaft geführt werden können, bin auch ich natürlich für eine Verurteilung, aber nur dann und nicht, weil die Springer Presse es verlangt.


 Ursula_J antwortete am 14.04.06 (09:38):

Es ist schwierig die beiden Mittäter zu verurteilen, wenn man es ihnen nicht beweisen kann. Es reicht nicht aus zu wissen, dass in der Regel solche Taten in der Familie abgesprochen werden. Wenn der jüngere Bruder zu gibt, allein die Tat begangen zu haben, dann muss den anderen Familienmitgliedern nachgewiesen werden, dass sie daran beteiligt waren.

Und wie soll man das machen?

Ich finde es auch schlimm, dass nur der Jüngste verurteilt ist.


 herb antwortete am 14.04.06 (09:41):

Der von Elena zitierte Artikel beschreibt doch recht umfassend und deutlich die Hintergründe. Verständlich ist natürlich die emontionale Reaktion, die hier von einigen zum Ausdruck gebracht wird.
Bitte bedenkt, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem immer noch gilt, dass jeder so lange unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Revision wurde ja von der Staatsanwaltschaft eingelegt.

Die besonnene Betrachtungsweise von Karl ist nur zu unterstützen.


 Tobias antwortete am 14.04.06 (09:57):

Ursula, es ist leider oft so, dass jüngere Brüder sich gegenüber älteren Geschwister beweisen wollen und damit ist es gut möglich, dass wirklich der Jüngste die treibende Kraft war.


 uki antwortete am 14.04.06 (10:15):

Meine Überlegungen zu dem Urteil gehen in die gleiche Richtung wie von Karl und Ursula J., auch wenn ich emotional die anderen Brüder auch verurteilen würde.
Dazu stellt sich noch die Frage, wie Vater und Mutter zu der Tat standen.
Wie sollte das geklärt werden, wenn die Familienmitglieder schweigen oder die Tatbeteiligung abstreiten.
Ich glaube auch, der jüngste der Brüder, hat es aus dem Grund getan, weil er die geringste Strafe zu erwarten hatte. Schweigt er über die Mittäterschaft seiner Familienangehörigen, steht er zumindest innerhalb der Familie als Held da.


 elvi antwortete am 14.04.06 (12:03):

Wenn der jüngste Sohn noch nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt werden kann - - was ist dann mit der Verantwortung der Eltern ??

Entweder ist ein junger Mensch für sich selbst verantwortlich - dann muß ihn auch die ganze Härte der Gesetze treffen, oder er steht noch unter der Mitverantwortung der Eltern - dann müssen auch diese für falsche Erziehung in einem demokratischen Land zur Rechenschaft gezogen werden !

Wenn seitens der Verteidigung auf 'EHRENtat' plädiert wird, dann wäre das für mich ein Zeichen für NICHTintegrierfähig / -willig.
Sollten die Eltern noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, dann würde ich für ihre Ausweisung stimmen !


 Ursula antwortete am 14.04.06 (12:11):

Nach meiner Ansicht schreit dieser Fall, der natürlich Schule machen wird, dringend nach einer Änderung des Jugendstrafrechtes ... !


 Ursula_J antwortete am 14.04.06 (13:07):

Wenn das Strafrecht dahin gehend geändert wird, dass 18jährige wie Erwachsene verurteilt werden, dann sorgt die Familie dafür, dass die Tat noch vor der Vollendung des 18. Lebensjahres statt findet.


 Medea. antwortete am 14.04.06 (14:04):

Machen 'wir' uns doch bitte nichts vor: der nächste Mord nach dem gleichen oder einem ähnlichen Muster wird nicht lange auf sich warten lassen ......

Fast möchte ich darauf wetten - wäre es nicht so tragisch.


 seewolf antwortete am 14.04.06 (15:02):

Ein Mord "wegen der Ehre" - DAS ist nach meinem Rechtsverständnis eine Tat aus besonders niederen Beweggründen.

Folglich ist hier die härteste der im Gesetz vorgesehenen Bestrafungen zu verhängen.

Das bedeutet lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung ohne Anspruch auf vorzeitige Entlassung oder Begnadigung.

Solche Signale erwarte ich von unserer Justiz.


 Ursula antwortete am 14.04.06 (15:40):

So sehe ich das auch, seewolf!

Völlig unverständlich finde ich, dass das Gericht den Täter überhaupt als Jugendlichen behandelt hat: Dieser war zur Tatzeit immerhin 18 Jahre alt und damit kein Jugendlicher, sondern ein "Heranwachsender", auf den das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann ...
Das Gericht ist mit 9 Jahren, 3 Monaten aber noch unter der Höchststrafe für Jugendliche (=10 Jahre) geblieben ...


 Felix antwortete am 14.04.06 (19:50):

Es ist sowieso äusserst problematisch, in einem Fall RECHT zu sprechen, wo für die Täterschaft ein Rechtsempfinden gilt, wo derjenige, der gegen Glaubenregeln verstösst, kein Recht zum Leben mehr hat.
Die wirkliche Schuld liegt eigentlich bei denjenigen, die dem Volke diese perverse Moral beibringen oder gelehrt haben.
Da müsste so mancher über die Klinge springen.
Wir kennen ein ähnliches Rechtsproblem bei der Beurteilung der Mitschuld z.B. bei militärischen Handlungen gegen das Leben.
Ich denke z.B. an den Schiessbefehl für DDR-Soldaten an der Grenze zur BRD.
Wie gross bleibt in diesem Fall die Eigenverantwortung des einzelnen Ausübenden.
Für mich bleibt der Täter zumindest mitschuldig!


 hema antwortete am 14.04.06 (21:21):

Es ist schon mehr als interessant, welche EHR-Begriffe bei diesen Menschen sind.

Herzlose Männer zwingen ihre Töchter zur Heirat mit Männern die diese nicht wollen. Alleine das ist KEINE EHRE für diese Väter. Ebenso nicht,wenn sie ihre VON MÄNNERN vergewaltigten Töchter steinigen lassen.

Bei allen diesen Völkern, ob Tradition oder islamische Lehre ist die EHRE BEI DEN FRAUEN, denn sie müssen das alles ertragen, was EHRLOSE MÄNNER sich anmaßen!


 uki antwortete am 14.04.06 (22:28):

hema, ich hatte diese Gedanken schon des öfteren.


 utelo antwortete am 15.04.06 (08:33):

Die Frau ist die Ehre des Mannes -so steht es geschrieben.
Und das heißt für mich, dass der Mann gar keine eigene Ehre hat. Deshalb muss er so stark darauf achten, dass ihm die Ehre seiner Frau oder Tochter nicht verloren geht.

Befremdlich ist nur, dass Frauen und Kinder mit in ein westliches Land genommen oder geboren werden, in dem sie auch zur Schule gehen müssen und wo andere Regeln gelten als zu Hause.
Hier können sie ohne weiteres die Frauen der Ungläubigen mit ihrer Männlichkeit beglücken und vielfach auch noch eine Zweitfrau nehmen. Besser als zu Hause.
Aber Toleranz den Töchtern bzw. Schwestern gegenüber gibts nicht.
Wenn dann ein Mädchen aufwacht und ein eigenes Leben führen will, dann ist es ehrlos und muss bestraft werden. D.h. jede Menge Schläge und wenn das nicht fruchtet, dann eben Mord (im Namen der Ehre).
Gott sei Dank gibt es aber noch viele Familien, in denen die Väter, Mütter und Brüder sich lieben und den Frauen ihren eigenen Willen lassen. Natürlich muss man sich an Regeln halten, das ist in jedem Land so.

Diese verblendeten Familien, denn es ist nicht nur der kleinste Bruder, sondern alle, soll man umgehend in die Wüste schicken. Vielleicht erhalten sie dort einen Fingerzeig Allahs über die ordentliche Behandlung von Frauen. Solange sie hier aber gehätschelt werden und nur milde bestraft, werden diese Ehrenmorde immer weiter geschehen.


 Medea. antwortete am 15.04.06 (08:57):

Utelo,
ich kann jedes Deiner Worte unterstreichen. Seit Jahrzehnten befasse ich mich mit Kulturen, in denen die Frauen gering geachtet werden und im besten Falle noch hinter dem Lieblingskamel kommen. Ich fürchte sehr, daß dieses milde Urteil Signalwirkung auf potentielle Täter haben wird. In meiner Stadt wurde vor ca. 10 Jahren der Mord an einer jungen Inderin und die lächerliche Strafe dafür vom Vorsitzenden Richter damit begründet, daß die Täter (es waren zwei) aus einem anderen Kulturkreis kämen.


 wanda antwortete am 15.04.06 (09:28):

natürlich finde ich das Urteil auch zu milde - ich hüte mich aber davor, jetzt anders zu urteilen, nur weil es hier um die Ehre ging.
Soweit ich mich erinnere gab es 8 Jahre für das Erschießen des Geliebten aus Eifersucht und 2 Jahre für Mutter und Tochter, die den Ehemann und Vater mit dem Bügeleisen ersc hlugen. Einen Tyrannen zwar, aber immerhin, den hätte man auch verlassen können.
Es gibt die Tötung, den Mord, den vorsätzlichen Mord, den Mord aus Notwehr, im Affekt usw. usw. Wie soll hier jemals Recht gesprochen werden.
Dann müßte es für jeden Mord lebenslänglich geben - aber was wäre dann das, was Felix anspricht.


 rolf antwortete am 15.04.06 (09:36):

Hat ein Staat, der zum töten ausbilde und die Todesstrafe durch die Hintertür wieder einführte überhaupt noch das Recht, über Mord zu richten?


 Lars antwortete am 15.04.06 (10:33):

Habe gerade interessantes gelesen in der Tageszeitung über diesen Fall.
"Familie soll gehen"
Innenminister Ehrhard Körting (SPD) sagte, die Familie solle Deutschland verlassen,"wenn sie dann wirklich Ehre im Leib hätte".
"Offensichtlich gehören sie mit ihren Wertvorstellungen nicht hierher".
Genau dieser Meinung bin ich auch und sicher die meisten.
Solche Leute unverzüglich wieder in ihre Heimat senden, wo es scheinbar toleriert wird! Das das würde bestimmt eine abschreckende Wirkung zeigen.


 Mulde antwortete am 15.04.06 (10:47):

Felix@
Können wir uns darauf einigen - Jeder Schiessbefehl eines
Militaristen ist nicht der Ehre wert!

Der Offizier X befiehlt einen jungen Menschen im Namen der
"Ehre" einen anderern zu töten -keiner hat den anderen je
zu Gesicht bekommen!
Nur im Namen der Ehre? wer wird dann im geehrt der Kleine?
Der ist dabei auch getötet worden!!!
oder doch wieder der Große? Der im sicheren Hinterland war!
Ich glaube darin sind wir uns einig -- oder ?
-------------------------------------------
Alle Familien die diesen "Ehrenkodex" noch praktizieren
sollten als ganzes behandelt werden und unverzüglich
zurück geschickt werden!
So wie der eine Tötet hat der andere geholfen und das Oberhaupt hat es wie auch immer geduldet!
Hier wäre das Wort Kollektievschuld wohl mehr als zutreffend.


 Tobias antwortete am 15.04.06 (12:21):

Wer den Befehl gibt einen Menschen zu töten macht sich als Anstifter zum Mord schuldig. Der Ausführende ist ein Mörder und demnach zu verurteilen.


 hema antwortete am 15.04.06 (14:31):

Bei dem eingangs zitierten Fall handelt es sich mit Sicherheit um ein FAMILIENURTEIL. Da handeln 18-jährige nicht auf Eingeninitiative. Das Urteil fällt laut Tradition die Familie.
Damit sind sie alle schuldig!

@ Lars
Wenn der deutsche Innenminister sagt diese Familie soll Deutschland verlassen, dann finde ich diese Denkweise ganz toll. Er sollte diesen Passus in Gesetzesform einbringen, damit diese Familien wissen, dass sie dann "unser Paradies" verlassen müssen. Mit einschließen würde ich in diese Gesetzesform auch die Zwangsverheiratung.

Drei Familien ausgewiesen und sie würden ihre Denkweise sicher rasch ändern,oder vorher freiwillig das Land verlassen. Würde mir auch für Österreich gut gefallen.


 pilli antwortete am 15.04.06 (15:57):

hema

zuviel braune eier versteckt oder warum erinnerst du dich plötzlich an "Sippenhaft"?

da war doch mal was...:-(

...

"Du sollst nicht töten!"

das gilt m.e. für das töten auf befehl; und im namen der ehre...egal für wen!

aber solange waffen und deren ehrenvoll und feierlich vereidigte träger noch gesegnet werden, wird datt wohl nix mit der einhaltung dieses gebotes?

eine familie, die beschließt, ein mitglied dieser verbindung zu töten, verachte ich ebenso, wie eine gemeinschaft, die ihren töchtern und söhnen vermittelt, es sei ehrenvoll, den "Feind" zu töten!

wer die meinungen zum aktuellen thema gelesen hat, wundert sich vielleicht ebenso wie ich, wie wenig bestehendes recht geachtet und verstanden wird? was sollte der richter tun...

geltendes recht brechen?

angt und bange wird mir, wenn ich lese, wie fix bestehende und geltende gesetze, frei nach gusto der jeweils herrschenden meinung, "gekippt" werden sollen. feine "Alte", die sich so präsentieren!


 hema antwortete am 15.04.06 (21:20):

Pilli
Ich hab keine braunen Eier. Wenn du dich mit dieser Kultur (Ehrenmorde, etc.) näher beschäftigst, wirst du drauf kommen, dass es die Sippenhaftung sehr wohl bei ihnen gibt und der Familienrat die Entscheidungen trifft.

Ansonsten stimme ich dem was du geschrieben hast zu. Auch dass der Richter auf Basis der Gesetze entscheiden muss.

Wenn die Gesetze aber zum Schutz der Frauen geändert werden, finde ich das mehr als gut und richtig. Wer soll ihnen sonst helfen?
„Du sollst nicht töten“ gilt auch für diese Brüder und Väter.


 pilli antwortete am 15.04.06 (23:34):

aha hema,

welch interessante überlegung du da anbietest! :-)

das eine mal klagst du "Sippenhaft" an und im gleichen atemzuge möchtest du sie verwirklicht sehen?

"Drei Familien ausgewiesen und sie würden ihre Denkweise sicher rasch ändern,oder vorher freiwillig das Land verlassen. Würde mir auch für Österreich gut gefallen."

watt denn nun? vielleicht magst du dich entscheiden?

:-)


 seewolf antwortete am 16.04.06 (02:52):

Anstifter sind in gleicher Weise zu behandeln/bestrafen wie der Täter. Möglicherweise kommen beim Anstifter noch erschwerende Gesichtspunkte hinzu.

Sippe hin - Familie her: Recht ist nicht diversifizierbar.

Und "Ehre" ist kein Rechtsgut der Qualität wie "Menschenwürde" - die sich unter anderem darin manifestiert, daß man das Recht hat, am Leben zu bleiben, bis zum natürlichen Tode.


 Ursula_J antwortete am 16.04.06 (06:43):

>Anstifter sind in gleicher Weise zu behandeln/bestrafen wie der Täter. Möglicherweise kommen beim Anstifter noch erschwerende Gesichtspunkte hinzu.<

Und wie soll das bewiesen werden?
Allein auf Vermutungen darf in Deutschland niemand verurteilt werden.


 rolf antwortete am 16.04.06 (08:56):

So wurde auch über die Urteilsbegründung im tv berichtet:
Den Mitangeklagten konnt die Beteiligung nicht mit der nötigen Sicherheit BEWIESEN werden.
Ob das Revisionsgericht das genau so sieht, bleibt abzuwarten.


 hema antwortete am 16.04.06 (09:59):

pilli, die Menschen in diesen Kulturkreisen sind stolz auf ihre Sippen und das meine ich positiv. Sie können ohne ihre Sippe kaum überleben. Hat einer Arbeit, sorgt es für die ganze Familie. Es gibt dort keine Arbeitslosenunterstützung wie bei uns. Sie sind auf den Schutz und Zusammenhalt der Familie - Sippe angewiesen.

Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Ob im Positiven oder im Negativen.

Mord ist ein Verbrechen! Keiner hat das Recht einen Menschen zu töten ob er nun einer der eigenen Sippe ist oder nicht.

Ich glaube, da sind wir noch immer einer Meinung.

Ein neues Gesetz, dass Familien, die einen "Ehrenmord" begangen haben ausgewiesen werden, ist doch ein gutes und abschreckendes Urteil auch für andere Familien. Vielleicht findest du es zu hart! Aber Mörder haben kein weiches Herz!

Schönen Ostersonntag!


 Ursula_J antwortete am 16.04.06 (10:17):

Hallo Hema,

wie soll es bewiesen werden, dass die ganze Familie den Ehrenmord begangen hat, wenn der Täter die alleinige Schuld auf sich nimmt und alle anderen Mitglieder der Familie die Beihilfe zur Tat bestreiten?

Man kann niemand verurteilen, weil es so üblich ist, dass die ganze Familie daran beteiligt ist. Es muss vor Gericht bewiesen werden.
Und erst dann könnte es Gründe zur Ausweisung geben.


 pilli antwortete am 16.04.06 (10:17):

es interessiert mich wenig, hema

watt nun als zu hart oder zu weich empfunden wird!

es hat eine gesetzgebung und eine rechtsprechung und da fordere ich die einhaltung derselben; nicht mehr und nicht weniger!

:-)


 uki antwortete am 16.04.06 (13:18):

Die geltenden Gesetze sollten voll ausgenutzt werden.
Es dürfen auch keine strafmildernden Umstände, die fremde Kultur berücksichtigend hinzugezogen werden.

In diesem Fall geben die restlichen Familienangehörigen ihre Beteiligung nicht zu. Irgendwie verständlich, aber nicht sehr ehrenvoll, sollten sie damit einverstanden gewesen sein, was anzunehmen ist.


Allgemein gesehen: Menschen aus dieser Kultur, die Ehrenmorde oder Bestrafungen aus Gründen der scheinbar beschmutzten Ehre, die natürlich Frauen begangen haben,
für üblich und akzeptabel halten, dieses sogar öffentlich bekennen, geben zu,
die hier geltenden Gesetze nicht anzuerkennen.
Allein das sollte Grund sein, eine sehr gründliche Prüfung stattfinden zu lassen, ob sie berechtigt sind, vom sozialen deutschen Netz zu profitieren, auch wenn sie selbst keinen Mord begangen haben. Wie gesagt, das meine ich allgemein und nicht unbedingt fallbezogen.
Die vorhandenen Gesetze sollten voll ausgenutzt werden oder evtl. sogar über Änderungen nachgedacht werden.



 hema antwortete am 16.04.06 (18:31):

Selbstverständlich darf nichts getan werden was den Gesetzen widerspricht.
Ursula_J
Wenn der junge Mann den Mord an seiner Schwester auf seine alleinige Kappe nimmt, ist klar dass der Richter die Brüder nicht einsperren kann, obwohl die Vermutung sehr nahe liegt, dass der junge Mann gelogen hat.

Ich bin der Meinung das Gesetz ist hier zu milde, denn es verhindert solche Morde nicht. Dieser Meinung sind auch etliche Muslime, die derartiges Tun auch ablehnen (wurde mir heute gesagt)!


 rolf antwortete am 16.04.06 (19:43):

Da die Strafe einer Straftat folgt, kann sie keine Straftat verhindern,
auch die Todesstrafe verhindert keine Morde.


 Claude antwortete am 17.04.06 (13:07):

Rolf schrieb,

Da die Strafe einer Straftat folgt, kann sie keine Straftat verhindern,
auch die Todesstrafe verhindert keine Morde.
so ein unfug!!!! Lache
Claude


 rolf antwortete am 17.04.06 (14:57):

Wieso Unfug, hat die Todesstrafe nachweisbar auch nur einen Mord verhindert?
Spricht die Mordrate in USA-Staaten mit todesstrafe nicht eindeutig gegen die These, daß Strafverschärfung Verbrechen verhindert?


 Claude antwortete am 17.04.06 (15:49):

rolf,
ich bezog meine Antwort nicht nur auf die Todesstrafe sondern auf Strafen im Allgemeinen. Ich denke da wirken Strafen schon abschreckend!! Ich bin auch nicht für die Todesstrafe. Ich finde den Gedanken unerträglich jemanden zu exekutieren und es stellt sich dann heraus dass es ein Irrtum war!!

Du hattest geschrieben
"Da die Strafe einer Straftat folgt, kann sie keine Straftat verhindern"
Das meinte ich mit Unfug!!
Claude


 simba antwortete am 17.04.06 (16:13):

Wenn man also Gesetze schafft, dass Strafen künftig ungesühnt bleiben, dann herrschen bald Chaos und Anarchie...


 Felix antwortete am 17.04.06 (16:42):

Irgendwie steckt in dieser Problematik die Frage nach der Verantwortung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Wer steckt als Drahtzieher und Aufputscher hinter Ritualmorden, Selbstmord-Attentätern, Terroristen, Kriegshandlungen, Völkermorden, Religionskriegen etc.

In Borcherts "Draussen vor der Tür" versucht nach Kriegsende der Unteroffizier Beckmann die "VERANTWORTUNG" seinen Vorgesetzen wieder zurückzugeben ... wird aber nur lächerlich gemacht!

In der 3. Szene trifft nun Beckmann auf den Oberst, dem er seine Verantwortung, die Toten, die er auf dem Gewissen hat, zurückgeben will:

" ...OBERST: (ihm bleibt doch die Luft weg. Aber dann lacht er seine Beklemmung fort, aber nicht gehässig, eher jovial und rauhbeinig, gutmütig, sagt sehr unsicher) Junger Mann, junger Mann! Ich weiß nicht recht, ich weiß nicht recht. Sind Sie nun ein heimlicher Pazifist, wie? So ein bißchen destruktiv, ja? Aber -- (er lacht zuerst verlegen, dann aber siegt sein gesundes Preußentum, und er lacht aus voller Kehle) mein Lieber, mein Lieber! Ich glaube beinahe, Sie sind ein kleiner Schelm, wie? Hab ich recht? Na? Sehen Sie, Sie sind ein Schelm, was? (er lacht) Köstlich, Mann, ganz köstlich! Sie haben wirklich den Bogen raus! Nein, dieser abgründige Humor! Wissen Sie (von seinem Gelächter unterbrochen), wissen Sie, mit dem Zeug, mit der Nummer, können Sie so auf die Bühne. Die Menschheit lacht sich, lacht sich ja kaputt!!!

Kein Wunder, dass dieses noch hochaktuelle Stück immer wieder verboten wurde!

Ja wer trägt die Verantwortung für diese pervertierte Moral?

Internet-Tipp: https://www.utexas.edu/courses/swaffar/distance/draussen7.htm


 rolf antwortete am 17.04.06 (17:34):

Natürlich halten Strafen einige ab, aber bei jedem Urteil, daß nicht befriedigt, gleich nach Änderung des Strafrechts zu rufen bringt garnichts.


 Ursula_J antwortete am 17.04.06 (18:10):

Wie sollte man im Falle eines "Ehrenmordes" das Strafrecht ändern?
Die ganze Familie einsperren, weil man vermutet, dass alle davon wussten?


 rolf antwortete am 17.04.06 (18:23):

Natürlich, am besten gleich allen, die aus dem gleichen Kulturkreis kommen, die denken doch alle so.


 Claude antwortete am 17.04.06 (18:25):

Felix ,
ich weiß es nicht wer verantwortlich ist und es bedrückt mich manchmal. Ich habe eh manchmal den Eindruck man kann sich nur in die Ironie oder den Zynismus Retten. Alles und jedes wird zerredet, jeder nimmt für sich Toleranz in Anspruch die er wäre er denn politisch erfolgreich niemanden gewähren würde. Es werden und wurden Unrecht und Gewalt in der Gesellschaft mit den abenteuerlichsten Argumenten versehen gerechtfertigt, dass ist nicht nur in der dritten Welt zu beobachten sondern auch im Nachwende-Europa.
Claude


 rolf antwortete am 17.04.06 (18:35):

Streit um Sorgerecht des Sohnes von "Ehrenmord"-Opfer

Berlin - Nach dem Urteil im so genannten Ehrenmord-Prozess will die Familie der ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü das Sorgerecht für deren sechsjährigen Sohn beantragen. «Das wollten wir von Anfang an. Wir haben nur das Urteil abgewartet», sagte eine Schwester der Ermordeten nach Medienberichten.

https://www.mopo.de/2006/20060417/deutschland-welt/politik/streit_um_sorgerecht_des_sohnes_von_ehrenmord

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/MoPo_Sorgerecht


 Claude antwortete am 17.04.06 (18:42):

Rolf,
wie soll ein Richter das Kind betreffend entscheiden??
Meine erste Reaktion war um Gottes Willen die ermorden erst die Tochter/Schwester und jetzt wollen sie das Sorgerecht!!
Was ist für das Kind das Beste sollte die Frage sein, aber was ist das Beste??
Claude


 utelo antwortete am 17.04.06 (18:52):

Wenn diese Familie tatsächlich das Sorgerecht für das Kind bekommt, wird der Junge so geimpft, dass ihm gesagt wird, dass seine Mutter eine Hure war und die Familienehre beschmutzt habe. Andere Gedanken werden ihm dann schon ausgetrieben, damit er später an seine Mutter nur schlecht denken kann.
Sollte er zu eigenem Denken kommen, könnte er Blutrache üben und den Onkel umbringen.


 rolf antwortete am 17.04.06 (19:18):

Mit 6 Jahren und, falls der Artikel die Lage richtig schildert, westlich geprägter Erziehung, wird er dann jetzt schon Zweifel haben, die seiner Entwicklung schaden.
Soweit ich das bei den geringen Informationen zu beurteilen kann, halte ich es für im Sinne des Kindeswohls am besten, ihn in der Pflegefamilie zu lassen.


 Claude antwortete am 17.04.06 (23:52):

Rolf,
ich denke auch das es für das Kind am besten wäre das es weiter so erzogen wird wie bisher. Wenn man alles bedenkt ist es wohl das beste. Heute Mittag war ich mir noch nicht sicher was dem kindeswohl am ehesten entspräche. Mit dem Gedanken ein Kind bei dieser Familie die ja irgendwie am Mord mitbeteiligt war zu belassen kann ich mich nicht anfreunden.
Claude


 Medea. antwortete am 18.04.06 (07:34):

Die Mutter hatte sich aus den patriarchalischen Strukturen befreit und wollte nach westlichem Muster leben. Dabei wird sie auch das Wohl ihres Kindes und dessen Zukunft im Auge gehabt haben. Es wäre gegen jedes menschliche Empfinden und gegen jegliche Vernunft, dieses Kind nun in die "Mörderfamilie" zu geben. Hier gehört eine mal mutigere Entscheidung der Verantwortlichen her, ich hoffe sehr, sie wird für den Jungen getroffen.


 wanda antwortete am 18.04.06 (11:18):

wenn ein Elternteil ausfällt, ist erst einmal der andere Teil zuständig. Das wäre für das Kind aber ebenfalls eine Katastrophe. Jetzt ist der Junge bereits in einer Pflegefamilie, höchstwahrscheinlich aber in Berlin.
Das beste wäre, wenn er ganz weggekommen wäre, in ein völlig anderes Umfeld , möglichst noch mit anderem Namen.
Denn wenn die Familie das Sorgerecht nicht bekommt und davon gehe ich aus, werden sie diesen Jungen doch nie aus den Augen verlieren.


 mart antwortete am 18.04.06 (14:04):

Es dürfte auch in Deutschland so sein, daß das e i n z i g e Kriterium für das Sorgerecht das Kindeswohl ist; das heißt der Ort und die Pflegefamilie, wo das Kind die besten Chancen für eine gedeihliche Entwicklung hat.

Es gibt keinen Anspruch, der darauf beruht, daß eine Sippe, gleich ob Schwestern oder Großeltern, ein Anrecht auf das Kind hätte.


 rolf antwortete am 18.04.06 (14:06):

So soll es sein, aber die Entscheidung liegt beim Richter!


 margarete antwortete am 19.04.06 (08:00):

Bei dem Mord hat die ganze Familie mitgewirkt,auch die Eltern,jetzt schiebt man den Jüngsten vor,wegen
Strafminderung und so eine Familie soll das Sorgerecht für das Kind bekommen,was haben wir für Volksvertreter.


 Ursula_J antwortete am 19.04.06 (08:44):

Hallo Margarete,

die Schwester des Täter WILL das Sorgerecht beantragen. Das heißt noch lange nicht, dass sie es bekommt.

Ich bin ziemlich sicher, dass das Familiengericht dem nicht statt gibt.


 wanda antwortete am 19.04.06 (08:54):

das würde einen Volksaufstand geben und wäre in gar keinem Falle zum Wohl des Kindes, deshalb bin ich auch ziemlich sicher.


 rolf antwortete am 19.04.06 (09:39):

margarete,
die volksvertreter können zwar in den Medien groß auftreten und ihr Dagegegsein zur Schau stellen,
die Entscheidung liegt beim Familiengericht, beeinflußt durch evtl. Gutachter.


 utelo antwortete am 19.04.06 (11:22):

Heute steht in der Tageszeitung, dass der Clan sich angeblich vom Täter losgesagt habe. Sie versuchen also mit allen Mitteln zu täuschen, nur um Einfluss auf das Kind zu erhalten.


 nasti antwortete am 20.04.06 (09:32):

Es gibt eine Genetik. Es ist möglich, das das Kind wird sich sehnen nach seine leibliche Familie, ob Sie Mörder sind oder nicht. Außerdem die türkische Familie wird Ihm nie in Ruhe lassen, d. Kind wird das sehr schwer haben in Zukunft.


 Karl antwortete am 20.04.06 (19:53):

@ nasti,


die "Genetik" hat mit "sehnen" nichts zu tun. Verhaltensbiologisch sind die Personen, auf die ein Kind geprägt wird seine Eltern. Die Mutter ist tot und hatte einen großen Abstand zur Familie. Die Familienmitglieder werden deshalb dem Kind fremder sein, als seine jetzigen Pflegeeltern.


 utelo antwortete am 20.04.06 (20:20):

Ja Karl, das denke ich auch. Insbesondere da diese Familie so fanatisch ist und der Kleine von seiner Mutter schon freier erzogen wurde.

Im TV gab u.a. die Schwester ein Interview, in dem sie lachend sagte, dass Hatun es jetzt doch gut habe, sie sei schließlich im Paradies. Und diese Frau will das Sorgerecht für das Kind. Hoffentlich passiert das nicht.


 nasti antwortete am 21.04.06 (08:41):

Die Schwester ist so hässlich und so gut gelaunt, wenn in meinem Kraft die ganze Rache wäre, ich zerschlage das Gesicht , die großen Zähne schlage ich raus, danach lasse ich Sie
Sehr langsam krepieren. Wochen lang, und immer frisch Ihr Gesicht zerschlagen, dabei ewig Ihr zusingen, wie sie hässlisch war, und ist.


 Marina antwortete am 21.04.06 (15:26):

Es ist doch immer wieder überaus belebend und erfrischend, Nastis Beiträge zu lesen. Sie sind wohlbesonnen, klug und weise und getragen von den Idealen unserer christlichen Leitkultur. An solch erfreulichen Beiträgen sieht man doch gleich, in welchem Maße diese unsere Kultur sich von der islamischen abhebt. Wir hegen keine Rachegefühle, geschweige denn Mordgedanken, wir sind kultivierte, freundliche und friedliche Zeitgenossen und werden bald, so Ursula von der Leyen will, unsere christlichen Werte mehr in die Kindergärten und Schulen hineintragen. Zur Veranschauung sollte man Nastis Beitrag exemplarisch vorstellen, er könnte Kindern und Jugendlichen zur Belehrung und den Muslimen als ein vorbildliches Beispiel von unserer chrstlichen, humanen, wertegetragenen und aufgeklärten Leitkultur dienen.


 Karl antwortete am 21.04.06 (15:40):

Hallo Marina,


ich bin erst durch deinen Beitrag auf nastis Geschreibsel aufmerksam geworden. Recht hast du, er ist widerlich. Ich lasse ihn zur Demonstration stehen. Er beweist, wie wenig wir Anlass haben uns anderen Kuturen überlegen zu fühlen.


 Marina antwortete am 21.04.06 (15:51):

Narrenhände beschmieren Tisch und Wände. :-)


 Felix antwortete am 21.04.06 (16:21):

Nasti ... das ist beschämend ... pfui!


 wanda antwortete am 21.04.06 (18:21):

nasti - das kannst Du nicht sein, das passt überhaupt nicht zu Dir :-((((


 Ursula_J antwortete am 21.04.06 (19:14):

In jedem Menschen steckt ein kleiner Teufel.

Nasti, eigentlich ist es doch egal wie die Schwester aussieht.
Ich finde das Schlimme ist, dass sie vermutlich genau so lügt wie die anderen Familienangehörige, denn ich glaube ihr nicht, dass sie sich von der Familie losgesagt hat.
Wenn es stimmen würde, hätte sie sicher eine Chance den Jungen zu bekommen. Ich hoffe nur, dass der Familienrichter ihr ihren angeblichen Wandel nicht abnimmt.


 rolf antwortete am 21.04.06 (19:43):

Ich glaube nicht, daß nasti wirklich das Aussehen meinte, ich vermute, sie meint mit dem häßlichen Gesicht das Wesen der Schwester, das sie mit dem häßlichen Lachen zeigt.
Nasti sieht sie wohl so, wie sie sie malen würde.


 nasti antwortete am 21.04.06 (22:58):

Ich habe einige sehr gute Freunde, und die sind Muslime. Die Frau, die Schwester von der ermordete Frau hat etwas in Gesicht, was mich bringt von Fassung. Das triumphierende lachen ohne Reue, der unbegrenzte Fanatismus ist Ihr in Ihrem hässlichen Gesicht geschrieben. Das teuflische steht in Ihrem gesicht.
Ich kann sprechen über „Erhabenheit meines Geistes“ und eine zivilisierte Art zum leben, in Prinzip wenn es ganz hart geht, ein Mensch ganz schnell verlässt das „Mäntelchen des Scheins“, und schlägt zu.
Und weil ich das schon in Geiste erlebe, brauche ich es nicht realisieren. In meiner Vorstellung kann ich Sie zurichten so, wie ich mir das auch wünsche. Selbst Justiz habe ich noch nie geübt. :O)))


 Medea. antwortete am 22.04.06 (07:44):

Das Interview habe ich ebenfalls im TV gesehen und ich kann Nastis Reaktion auf die unverschämte Aussage, ihre Schwester sei jetzt ja im Paradies und habe es gut verstehen. Mir kam ebenfalls der Gedanke, in dieses lachende fanatische Gesicht hineinzuschlagen, damit sie endlich aufhört, mit ihren Gerede die Tote zu verhöhnen. Denn als eine Verhöhnung habe ich es empfunden.
Aber zwischem dem spontanen Impuls zu ohrfeigen oder es auch zu tun, besteht für mich ein riesengroßer Unterschied und ich vermute bei Nasti ebenfalls. Es wird sehr vielen ähnlich ergangen sein, die diese Aussage der Schwester verfolgten.


 pilli antwortete am 22.04.06 (09:13):

tja...

so sind sie, die ollen! nicht alle; aber manche:

zuschlagen regelt einiges; aber nicht alles!

nur...wie kann das den *Pröllz* vermittelt werden? wenn da der wunsch die mutter des gedankens ist, setzt halt die denke, soweit überhaupt vorhanden, aus!

in der "Potsdamer Szene" lichten sich gerade nach einer verhaftung die reihen der schläger; vielleicht ergibt sich für einige der ollen dort eine chance, wünsche wahr werden zu lassen?

:-(


 Lissi antwortete am 22.04.06 (10:55):

ich verstehe nasti so, in einer extremen situation kommt das unkontrolliert aus einem heraus, was wir menschen generell gerne unter dem mäntelchen des scheines verstecken wollen,denn solange ein gleiches oder ähnliches potential in uns ist, wird dies irgendwann reagieren.
für mich ist die reinkarnation realität, und von daher gesehen, bekommt - auch- ein familiäres thema eine andere perspektive. optimal ist, verzeihen und um verzeihung bitten, damit löst sich immer was auf beiden seiten, der entgegengesetzte weg ist dann wohl das -aug um aug, zahn um zahn.


 nasti antwortete am 22.04.06 (11:15):

Danke Medea,

du sprichst auch so wie du denkst, Eigendünkel ist Dir weit entfernt. Ich habe so hypothetisch schon einige Menschen stranguliert, muss ich immer statuieren, das es geht nicht, sehr oft irre mich, bin eine typische Sanguinikerin, sofort auf der Palme, aber in kurzem Zeit ganz lieb, alles schon vergessen.
Mein Ärger, glaube ich, kommt von meiner Kindheit, habe ich ein gewaltigen Engramm, wo mein Stiefvater hatte so bisschen türkische aussehen, er war ein engstirniger bigotter Türke innerlich, obwohl er kein Türke war.
Er predigte Wasser, und trank Wein. Er hatte das gleiche Augenbraune wie der engstirnige, primitive Vater vor der ermordeten Frau.
Die übrig gebliebene hässliche Schwester /nach meiner Meinung/ freut sich über das Tot der schönere Schwester, sogar möchte auch das Kind haben, Sie möchte eigentlich alles von der ermordeten Schwester haben. Die ganze Back sollte zurück nach Türkei, das wäre die beste Lösung.


 hugo1 antwortete am 22.04.06 (17:12):

hallo nasti,, ein kluger Mann sagte mal: "Beherrschung ist die Wurzel aller Versäumnisse"
Was man nicht im Affekt erledigt, sollte man besser ganz und gar lassen. Aber, man wird doch noch träumen dürfen !?
Nee, nu mal im Ernst, im Affekt tut man oft ungute Dinge, denkt schlimmere Dinge und träumt von noch schlimmeren Dingen, Taten Untaten die man gerne relisieren würde..
Im Nachhinein, nach reiflicher Abkühlung, Abregung und Überlegung sieht man Vieles weitaus klarer,,,
Beispiel: Ein Vater, der seinen kleinen Sohn sucht, der zum Spielen auf Nachbars Gelände geraten war und den der Nachbar (ein Bauer) aus Ärger in den Schweinestall gesperrt hatte, findet den Sohn Tod und halb aufgefressen im Stall. Sofort schnappt er sich eine nebenstehende Eisenstange und erschlägt den Bauern. Er soll straffrei geblieben sein. Hätte er 2 Stunden später zugeschlagen oder sogar 2 Monate später, sähe dies wohl -nach deutschem Recht, ganz anders aus.
Also, ich denke, unter Deiner Bemerkung: Die ganze Back sollte zurück nach Türkei, meinst Du sicher nicht sämtliche Ausländer bei uns, sondern nur das (aus Deiner Sicht Pack) der Familie. Dann wär mir Deine Bemerkung viel sympatischer. *g*


 schorsch antwortete am 22.04.06 (18:29):

Ich hoffe, dass der Veurteilte im Knast zur Besinnung kommt und die Mitschuld der Familie zugibt. Jenen Frauen aber, die unter diesen "Traditionen" zu leiden haben, wollen wir doch Mut zusprechen, sich nicht durch Drohungen davon abhalten zu lassen, aus den alttestamentalischen Tabus auszubrechen.


 hema antwortete am 22.04.06 (20:37):

Wünsch ihnen auch viel Mut und Gottes Hilfe.

Lese heute in der Rundschau den "Integrationsbericht 2006" des Instituts für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Uni Linz.

Die Ausländer (in Österreich) haben einen deutlichen Männerüberschuss. In der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen stehen 31.000 Männer nur 25.000 Frauen gegenüber.


 nasti antwortete am 22.04.06 (21:03):

Hi Hugo!

Gottes willen, in keinem Fall denke ich generell, und ich mag die Türken. Übrigens meine häufigste Kunden, habe ich schon hunderte Türkische Mädchen und Kinder gemalt. Auch Männer. Beide meine Söhne waren dick befreundet mit Iraker, Türken, Italiener, Kurden. Sie waren bei mir sehr oft. Und mit denen übrig gebliebenen in Passau bin ich jetzt befreundet, meine Söhne sind weg von Passau. Die meiste haben einen guten Humor, und Sie suchen nach Gesellschaft. Das wäre aber schön, wenn ich, die Ausländerin mit deutschem Pass verlange nach Abschiebung anderer Ausländer!
Es geht um diese Mörder, es ist auch egal welche Nation, diese Frechheit, wie Sie darüber sprechen und sich belustigen, das hat mich so geärgert. Und die Schwester ohne Reue, mit einem deutlichen Glücksgefühl in Gesicht.


 schorsch antwortete am 23.04.06 (10:37):

@ hema: "...Die Ausländer (in Österreich) haben einen deutlichen Männerüberschuss. In der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen stehen 31.000 Männer nur 25.000 Frauen gegenüber..."

Mit ein bisschen gutem Willen der einheimischen weiblichen Bevölkerung wird sich dies doch wohl ändern lassen? (;-)