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THEMA: Ehevertrag - ja oder nein?
32 Antwort(en).
Karl
begann die Diskussion am 07.09.05 (18:14) :
Ich lebe - wie wahrscheinlich viele von euch - in "Gütergemeinschaft" ohne Ehevertrag. Offensichtlich werden Eheverträge aber immer beliebter. Wie haltet ihr es damit? Würdet ihr euren Kindern Eheverträge empfehlen?
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/ehevertrag
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Claude
antwortete am 07.09.05 (18:20):
Bei der heutigen Scheidungsquote sollten junge Leute unbedingt einen Ehevertrag abschließen. Claude
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mart
antwortete am 07.09.05 (18:23):
Ja, unbedingt!
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angelottchen
antwortete am 07.09.05 (18:51):
müsste es dann aber nicht eigentlich Trennungsvertrag heissen? Ein Ehevertrag sollte doch beinhalten, was beide zB einzuhalten oder zu erfüllen haben ...??? spanische eheverträge regeln die ehelichen pflichten bez der versorgung und finanz. sicherstellung der familioe, haushalt und besorgung des haushalts (kochen, putzen) und früher war sogar geregelt, ob die frau verhüten dürfe oder nicht. islamische eheverträge ( da hab ich vor kurzem erst einen aus dem 12. jh gelesen, der scheinbar immer noch angewendet wird) geben zb das Versprechen, dass die Tochter noch jungfrau ist usw ..
Bei deutschen eheverträgen scheint es mir nur um das zu gehen was passiert, wenn der Krug zerbrochen ist - deshalb müsste es dann doch Trennungsvertrag heissen? Denn hätte man im wörtlichen Sinn einen Ehevertrag, in dem die Partner eine Basis haben, auf der man sich immer wieder einigen kann, würde es doch vielleicht auch weniger Scheidungen geben - oder bin ich naiv? :-) Ohne Einigungsbasis gehts beim Streit ins Uferlose und in letzter Konsequenz natürlich auch zur Scheidung-
und: beinhalten deutsche Eheverträge eigentlich auch die "Morgengabe" ?? Schöner islamischer Brauch :-))
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mart
antwortete am 07.09.05 (19:19):
Der Normalfall ohne Ehevertrag ist aber nicht "Gütergemeinschaft", sondern vom Gesetz her die Zugewinngemeinschaft. (So habe ich es zumindest nachgelesen)
"1. Durch die Heirat hat sich zunächst nichts geändert: Jedem Ehegatten gehört sein Eigentum auch nach der Heirat allein, und jeder Ehegatte kümmert sich grundsätzlich auch allein darum. Das gilt auch für die Sachen, die Sie während der Ehe erwerben.
2. Kommt es zur Scheidung, wird eine "Vorher/Nachherbetrachtung" angestellt: Das Vermögen, dass jeder Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, wird mit seinem jetzigen Vermögen verglichen. Es wird festgestellt, was für ein Vermögen jeder Ehegatte im Laufe der Ehe dazu gewonnen hat (= Zugewinn). Dieser Zugewinn errechnet dementsprechend wie folgt: von dem Vermögen jedes Ehegatten werden dessen Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen. Weiterhin ist das Anfangsvermögen des Ehegatten, also das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat, abzuziehen. Das Ergebnis ist der Zugewinn.
3. Ist der Zugewinn errechnet, kommt es zum Ausgleich: Derjenige Ehegatte mit dem höheren Zugewinn gibt die Hälfte seines Überschusses an den anderen ab. Das während der Ehe angehäufte Vermögen wird somit beiden Partnern zu gleichen Teilen zugerechnet."
Neben der Gütertrennung können die Eheleute im Ehevertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren. Die Folgen im Falle der Scheidung hängen von den genauen Vereinbarungen ab.
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/6duqFxPGh
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mart
antwortete am 07.09.05 (19:32):
Ich glaube, gerade vor einer Hochzeit, die doch in der überwiegendsten Zahl mit dem Vorsatz einer lebenslangen Gemeinschaft gefeiert wird, ist es sinnvoll und vertrauensfördernd, diese juristischen Dinge zumindest durchzudiskutieren.
Wenn im vom Karl angegebenen Link sich die Mehrzahl der heiratswilligen Menschen dafür ausspricht, können dafür die schlechten Erfahrungen, die Freunde bei einer Scheidung gemacht haben, den Ausschlag geben.
Ich war zum Beispiel ganz erstaunt, daß bei einer Scheidung die Frau/der Mann zum Beispiel wissen muß, wieviel Einkommen und Zusatzeinkommen der Mann/die Frau hat, wo welche Sparbücher mit welcher Einlagensumme etc. vorhanden sind, usw. Ich dachte in meiner Naivität, daß der Arbeitgeber des Mannes bzw. das Finanzamt hier auskunftpflichtig seien. Aber so ist das nicht (zumindest in Österreich). Das heißt aber auch, daß die Frau oder der Mann sich zuhause als Spion mit Fotokopierer betätigen muß, um nicht rübergezogen zu werden.
Von einem Anwalt hörte ich privat bei einem Scheidungsfall, wo er den Mann vertrat und fast das ganze Vermögen plötzlich verschwunden war, auf meinen Einwand, das er doch wisse, daß das alles erlogen ist, einfach die simple Antwort "Die Frau kann sich doch auch einen guten Anwalt nehmen. Wenn sie so dumm ist, ...."
Wenn es also möglich wäre, diebezügliche Streitigkeiten ein wenig zu vermindern, wäre das schon gut.
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Lissi
antwortete am 07.09.05 (19:59):
In Zeiten sinkender Moral sind Eheverträge offenbar nötig. Ich brauche keinen.
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mart
antwortete am 07.09.05 (20:16):
Du wurdest auch nicht gefragt, ob du einen brauchst:-), Lissi - aber vielleicht wäre dein Mann glücklicher, wenn er einen hätte:-)))
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Illona
antwortete am 07.09.05 (20:56):
mart, wir sind nicht weniger oder mehr glücklich, weil wir einen haben und auch ein Testament und Patientenverfügung(alles hinterlegt) Ordnung muss sein... ich finde ja sonst nichts.. Gruß Illona
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angelottchen
antwortete am 07.09.05 (21:05):
"Sinkende Moral" hat aber glaube ich viel weniger mit den vielen Ehescheidungen zu tun als Sprachlosigkeit, Kommunikationsprobleme, Unsicherheit oder mangelndes Selbstvertrauen und daraus resultierendes Klammern und Kontrollieren am bzw des Partners/der Partnerin, überspitze Ansprüche und falsche Vorstellungen und vor allem Bequemlichkeit ...
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welsch
antwortete am 07.09.05 (21:15):
Solange man der Überzeugung ist, dass die eigene Ehe gut läuft und man sich suggeriert, es sei ja alles in bester Ordnung, sagt es sich leicht und schnell, man brauche keinen Vertrag.
Läuft die Sache aber nicht mehr nach Wunsch und man steht vor den Trümmern dessen, was man als seinen Lebensinhalt betrachtet hatte und sich nicht vorstellen konnte, dass das schief gehen könnte, sieht die Sache plötzlich ganz anders aus. Da ist dann oft nur noch Heulen und Zähneklappern.
Ich kann nur raten, einen Vertrag zu machen, damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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Illona
antwortete am 07.09.05 (21:39):
Ehevertrag: Das müssen Sie alles beim Abschluss eines Ehevertrags beachten
€ 14,00 ISBN 3-937887-20-2 28 Seiten, DIN A4
"Verliebt – verlobt – verheiratet. In früheren Zeiten schien die Sache mit der Ehe einfach zu sein: Ein Paar heiratete, der Mann verdiente das Geld für die Familie und die Frau widmete sich Haushalt und Kindern. Diese Realität hat sich zwar sehr verändert, das Eherecht geht aber immer noch von diesem Modell aus, das schon lange nicht mehr zeitgemäß ist. Heutzutage sind häufig beide Partner berufstätig, bringen eventuell bereits Vermögen mit in die Ehe und haben oft individuelle Vorstellungen von Leben und Partnerschaft. Und auch wenn sich jeder wünscht, dass die große Liebe ein Leben lang hält, sprechen die Statistiken leider dagegen: Jede dritte Ehe wird hierzulande geschieden.
Ein Ehevertrag ist auch ein Zeichen von Vertrauen "
Kann ich nur bestätigen Gruß Illona
Internet-Tipp: https://www.unsertag.de/tipps/ehevertrag.html
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Claude
antwortete am 07.09.05 (21:41):
Mart schrieb,Du wurdest auch nicht gefragt, ob du einen brauchst:-), Lissi - aber vielleicht wäre dein Mann glücklicher, wenn er einen hätte:-)))
Das war aber nicht charmant!Lache. Gruß Claude
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Claude
antwortete am 07.09.05 (21:55):
Wir haben keinen Ehevertrag, wir hatten uns gar keine Gedanken gemacht, nun es ging und geht gut. Das war Glück hätte ja auch anders laufen können.
Mart einen Ehevertrag setzt eine Zugewinngemeinschaft nicht in jedem Fall außer Kraft, wenn der Vermögensunterschied zu groß ist verstößt er gegen die guten Sitten und es muss doch etwas gezahlt werden.
Wichtig ist auch ein Testament in dem man sich gegenseitig zum Erben einsetzt, das ist ein gewisser Schutz vor zu gierigen Kindern. Gruß Claude
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mart
antwortete am 07.09.05 (22:04):
Claude,
hast wieder einmal, sowie bei dem einem Punkt als auch bei dem anderen, recht - :-))
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trux
antwortete am 07.09.05 (22:23):
Empfehle jungen Paaren den Ehevertrag. Es lebt sich damit ruhiger.
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Lissi
antwortete am 07.09.05 (22:51):
woher möchte die mart wissen, ob es meinen Mann recht wäre, einen Ehevertrag zu haben ??
Wir haben mal im Freundeskreis über dieses Thema geredet, woraufhin mein Partner sagte: er benötigt keinen Ehevertrag, wenn ihm seine Frau hineinlegen möchte, dann hätte er offenbar nichts besseres verdient!
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mart
antwortete am 07.09.05 (23:01):
Es geht doch nicht darum, den Partner hineinzulegen oder nicht hineinzulegen, Hintertürchen zu öffnen, zu verschleiern, zu tricksen und auszutricksen.
Es geht darum, so gut wie möglich klare Verhältnisse zu schaffen - im Vorhinein.
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Lars
antwortete am 07.09.05 (23:08):
Bin auch der Meinung, dass in der heutigen Zeit ein Ehevertrag abgeschlossen werden muss! Viele haben sonst nach einer Scheidung grosse finanzielle Probleme, konnte das bei einem Sohn feststellen, er fand, ein Ehevertrag sei unnötig, nun hat er eine 2 auf seinem Rücken. Zum Glück hat er noch Eltern, die zu ihm stehen. Wir hoffen, das wird ihm bestimmt eine Lehre sein, sonst ist dem Mann nicht mehr zu helfen.
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Lissi
antwortete am 07.09.05 (23:41):
@ mart<es geht darum klare Verhältnisse zu schaffen>
Wenn ich einen Ehevertrag abschließe, dann kalkuliere (gleich programmiere) icxh in mein Unterbewußtsein bereits die mögliche Trennung mit hinein.
Dann braucht sich der Mensch nicht wundern, wenn die Trennung tatsächlich eintrifft.
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angelottchen
antwortete am 07.09.05 (23:57):
nun weiss ich es immer noch nicht - ist ein ehevertrag nicht etwas anderes als ein trennungsvertrag?
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mart
antwortete am 08.09.05 (00:15):
siehe
Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag
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Illona
antwortete am 08.09.05 (03:57):
Lissi "Wenn ich einen Ehevertrag abschließe, dann kalkuliere (gleich programmiere) icxh in mein Unterbewußtsein bereits die mögliche Trennung mit hinein."
Das ist wohl möglich(einkalkulieren-nicht programmieren- muss man das wohl irgendwie immer), aber ich kann wenigstens sicher sein, dass ich nicht wegen meines Vermögens geheiratet werde. Und wenn keines vorhanden war,dass dann das zu erarbeitende eben gerecht geteilt wird. Und Lars schildert ja,dass es manchmal(immer öfter) anders kommt , als man denkt. Wenn jemand seinem zukünftigen Ehepartner sagt,der andere würde ihm nicht vertrauen, wenn er einen Ehevertrag verlange,dann kann der, der ihn verlangt, doch dasselbe Argrument vorbringen, nämlich , dass der Ablehner ihm auch nicht vertraut und ihn nicht nur aus reiner Liebe heiratet. Es wird eine klare Basis für und nicht das Ende der glücklichen Zukunft geschaffen. Und Streitigkeiten wegen des Geldes -der Hauptgrund für sehr viele Ehekrachs- fallen schon mal fast aus. Gruß Illona
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Claude
antwortete am 08.09.05 (07:45):
Ich schrieb, wenn der Vermögensunterschied zu groß ist verstößt er gegen die guten Sitten und es muss doch etwas gezahlt werden.
Oh Mart habe ein wenig ungeschickt formuliert, lache verschämt, aber ich denke du weist was ich meinte. Gruß Claude
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Tobias
antwortete am 08.09.05 (09:12):
Gute Verträge bringen Klarheit, dies gilt auch für einen Ehevertrag.
Übrigens wurden Eheverträge bereits vor über 2.000 Jahre geschlossen. Es waren damals hauptsächlich Kaufleute die ihre Töchter verheiratet haben und solche Verträge abschlossen. Für uns war es kein Hindernis einen zu haben, denn es geht langsam auf die Goldene zu und zum Scheidungsvetrtrag ist er nicht geworden.
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Tobias
antwortete am 08.09.05 (09:21):
Noch eine Anmerkung. Sehr wichtig ist ein Ehevertrag aber dann, wenn eine Einheirat stattfindet oder ein Geschäft gegründet wird. Bei Selbständigen ist ein Ehevertrag unbedingt erforderlich, da geht es um Mithaftung.
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schulle
antwortete am 08.09.05 (10:11):
Genau, Tobias,
das ist der wichtigste Fall, wo ein Ehevertrag unumgänglich ist. Da wird nämlich der Ehepartner davor geschützt, mit seinem eigenen Vermögen für die mögliche Insolvenz seines Partners haften zu müssen. Und da kann so ein Ehevertrag auch die Ehe retten.
Grundsätzlich ist bei jedem Vertrag wichtig, dass er eine individuelle Abmachung der Vertragspartner darstellt, man also seine eigenen Vorstellungen einbringt und nicht im Falle eines Falles gesetzlichen Regeln unterworfen ist, die im Einzelfall nicht sinnvoll sind. Und die sich auch ändern können.
Was soll also schlecht daran sein, einen Ehevertrag zu schließen? Allerdings ist eine juristische Beratung und Abfassung meiner Meinung nach unerläßlich, ich glaube, sie ist sogar vorgeschrieben (habe keinen Ehevertrag)
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Illona
antwortete am 08.09.05 (10:34):
Wie wird der Vertrag rechtlich verbindlich?
Egal ob mit oder ohne Anwalt, rechtlich gültig ist ein Ehevertrag erst mit dem Siegel eines Notars. Die Notargebühren für einen Ehevertrag richten sich nach dem Die Erstellung eines Ehevertrages
Durch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Vertägen zu scützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden. Dazu ist die gleichzeitige Anwesenheit von Ihnen und Ihrem Partner beim Notar erforderlich, wobei Sie sich auch vertreten lassen können. Schließen Sie mit Ihrem Partner einen Vertrag, der Einfluss auf den Güterstand hat, ohne notarielle Beglaubigung bzw. Beratung, so ist dieser ungültig.
Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgendert werden.
Das Haftungsausschlussprinzip war auch bei uns mit ein Grund dafür. Gruß Illona
Internet-Tipp: /seniorentreff/de/ehevertragrechtsanwa
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Marina
antwortete am 08.09.05 (10:40):
Am besten gar nicht erst heiraten, dann braucht man weder Ehevertrag noch Scheidungsvertrag und spart viel Kosten und Ärger. ;-)
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Illona
antwortete am 08.09.05 (10:56):
Stimmt schon Marina, aber der Mensch irrt, so lange er lernt..:-)
Es gibt fast ein halbes Jahrhundert Erfahrung mit der Kinderlosigkeit der Akademikerin. Die deutsche Akademikerin eignet sich nicht besonders gut zur Mutterschaft, wie man seit den siebziger Jahren weiß, als studierte Frauen gerade mal zwei Prozent der weiblichen Bevölkerung ausmachten – und schon die höchste Kinderlosigkeit hatten. Wen interessierte die Fortpflanzung von Blaustrümpfen? Ein Fehler – rückblickend zeigt sich, dass Deutschland schon bei den Jahrgängen 1960 die meisten kinderlosen Frauen in Europa hat. Das Problem sind weniger Frauen als Frauen in Kombination mit Männern, kurz: unmodernes Paarungsverhalten, wie das Institut für Weltbevölkerung festgestellt hat....
Dieser Artikel in der Zeit sagt es auch, dass es eben " ein Zug der Zeit " ist. Gruß Illona
Internet-Tipp: https://www.zeit.de/2005/11/Frauen_2fMayer_11
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Agnes
antwortete am 08.09.05 (12:09):
schulle hat recht: soll ein Ehevertrag zum Tragen kommen, muß man dafür einen Anwalt bezahlt haben.
Um im Jargon derer zu reden, die von "Aufzucht" und "Nachbrut" schreiben: ich hatte auch keinen Ehevertrag, ich weiß das aber von meinen Foeten.
(Dieser Ausdruck stammt von dem, mit dem ich besser einen Ehevertrag abgeschlossen hätte.)
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Tobias
antwortete am 08.09.05 (12:42):
Selbst einen Vertrag aufsetzen und zum Notar.Der bringt die Sache nach Recht und Ordung ins Reine und dann nur noch unterschreiben. Einen Anwalt dazwischen zu schieben ist bei uns nicht notwendig da nur der Notar solch einen Vertrag für rechtsgültig ausstellen kann.
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schorsch
antwortete am 08.09.05 (20:18):
Nicht nur bei der Heirat, sondern auch VOR der Heirat beim Konkubinat sollte man einen Vertrag aufsetzen. Leider glauben die meisten Jungverliebten, dieser euphorische Zustand halte lebenslang an und Scheidungen passieren nur den anderen.
Ich habe mit meiner Frau - wir sind beide in zweiter Ehe verheiratet und beide haben Kinder mit in die Ehe gebracht - schon vor der Heirat einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Denn wir möchten nicht, dass eines Tages, wenn eines vorabstirbt, das andere mit abgesägten Hosenbeinen dasteht.
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