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THEMA: Altersvergesslichkeit oder Überlastung?
7 Antwort(en).
Illona
begann die Diskussion am 05.08.05 (22:22) :
Wem geht es ähnlich ??
Endlich bekomme ich mal eine richtig GUTE Nachricht. Ich kann so vieles nicht finden, weil.... von Unaufmerksamkeit , Vergesslichkeit bis Schludrigkeit wird mir nichts nicht unterstellt. Nunmehr habe ich es Schwarz auf Weiß: Das meiste kann ich schon deshalb nicht finden, weil ich es NIE bekommen habe!!! Juchuu.....( dies aber leider auch schon wieder vergessen hatte).
-----Ursprüngliche Nachricht----- Gesendet: Freitag, 5. August 2005 12:43 Betreff: Re: Anfrage Abt. Grundsteuer Sehr geehrte Frau .... Sie haben den Steuerbescheid von 2004 nicht erhalten und können ihn deshalb auch nicht finden, denn der Steuerbescheid von 08.04.2003 ist ein Mehrjahresbescheid und gilt solange, bis eine Änderung erfolgt. Aus diesem Grund können Sie diesen Bescheid auch für die Folgejahre für Ihre Abrechnungen bzw.Finanzbehörde verwenden. Mit freundlichen Grüßen Martin Z. ____________________________________________________________________ Anfrage Abt. Grundsteuer Sehr geehrter Herr Z. könnten Sie bitte so nett sein und mir eine Kopie des Bescheides über die Grundsteuer für das Jahr 2004 durchfaxen Durch unseren Umzug kann ich diesen im Moment nicht finden, benötige ihn aber für die Abrechnung . Gruß .....
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dutchweepee
antwortete am 05.08.05 (22:50):
ich hab am ende des textes vergessen, was du am anfang gesagt hast.
...sind das anzeichen von altersvergesslichkeit, oder von überlastung?
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Claude
antwortete am 06.08.05 (07:37):
dutchweepee , könnte es auch am IQ liegen ????? Um Gottes Willen ich behaupte jetzt nichts,ist nur eine Frage!!!!! Grinse unverschämt, Gruß Claude
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schorsch
antwortete am 06.08.05 (09:01):
Glückliche Menschen, die einen Mehrjahresbescheid erhalten. Wir in der Schweiz müssen jedes Jahr eine neue Steuererklärung ausfüllen, ob sich nun etwas geändert hat oder nicht.
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schorsch
antwortete am 06.08.05 (09:34):
Noch vergessen: Eine über 90 Jahre alte Frau, die im Altersheim wohnt und Ergänzungsleistungen bezieht, muss in der Schweiz periodisch beweisen, dass sie seit der letzten Eingabe keine Kinder bekommen hat.....
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angelottchen
antwortete am 06.08.05 (09:38):
wobei ich das Wort "periodisch" in dem Zusammenhang besonders witzig finde, Schorsch :-))
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elvi
antwortete am 06.08.05 (10:56):
Vielleicht, schorsch, ist die alte Dame den Behörden als besonders lebenslustiger Mensch bekannt ........ da kommt soŽn 'Beamter' dann schon mal ins Grübeln ... und im Zweifelsfalle = Formular ausfüllen - periodisch natürlich!!
;-)))
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Illona
antwortete am 06.08.05 (13:22):
schorsch So ist es ganz und gar nicht,es handelt sich hierbei lediglich um einen Grundsteuerbescheid für eine Mietwohnung, den ich dem Mieter für die Abrechnung zusenden muss, möchte , will, kann---wenn ich ihn denn hätte.Denn auch der von 2003 ist nicht auffindbar.Aber wenn ich dem Mieter nun sage, die Grundsteuer ist seit 2 Jahren nicht angehoben worden und unverändert, dann braucht der vielleicht keinen Beleg, da er ihn ja schon in seinen Unterlagen hat und sich freut, dass irgendetwas mal nicht teurer geworden ist. Am IQ liegt es sicher nicht, denn der von dutchi kann sich sicher mit 140 sehen lassen. Der EQ ist es..... Gruß Illona
Internet-Tipp: https://www.alpenland.com/cgi-local/eq2.pl
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