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THEMA:   Vertragsrecht.

 8 Antwort(en).

Tobias begann die Diskussion am 06.03.05 (08:35) :

Wenn ich bei einer Firma, einen schriftlichen Vertrag mit einer Kündigungszeit von 7 Werktagen vereinbart habe, kann dieser Vertrag einseitig dann so nebenbei per E-Mail Mitteilung auf 20 Tage geändert werden ? Ich habe so einen Fall und bitte um euere Meinung.

Vielen Dank schon jetzt, Tobias


 schorsch antwortete am 06.03.05 (09:37):

Nein, das kann die Firma nicht. Du hast das Recht das zu tun, was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Ich jedenfalls hätte kein Vertrauen mehr zu einem Vertragspartner, der sich solches erlaubt.....


 bongoline antwortete am 06.03.05 (09:49):

@ Tobias,

auf alle Fälle sofort schriftlich auf den Vertrag und den Vertragspunkt hinweisen, in dem diese 7-Tage-Kündigungsfrist festgehalten wurde.

Ein Nichtreagieren auf diese E-Mail könnte seitens des Vertragspartners als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.


 Tobias antwortete am 06.03.05 (10:00):

Aber ich habe es nicht gelesen bongoline, soll angeblich bereits im Oktober mir zu gegangen sein.
Die Frage ist ob dieser Vertrag, so mir nichts dir nichts per Mail, abgeändert werden darf.

Schorsch es ist die Firma T-Online International AG und ich habe diese Firma verlassen, aber sie verlangen nochmals Geld von mit dem Hinweis,im Oktober 2004 hätte sich eine Änderung ergeben.


 feldi antwortete am 06.03.05 (11:54):

Stillschweigende Zustimmung ist aber nur unter Kaufleuten wirksam und auch dann nur dann wenn der Vertrag beiderseits im Bewußtsein der beidseitigen Kaufmannseigenschaft geschlossen wurde. Kauft ein Autohändler ein Schnitzel in der Metzgerei ist es kein Geschäft unter Kaufleuten.


 Karl antwortete am 06.03.05 (12:03):

@ Tobias,


ich denke, dass eine Vertragsänderung per E-mail nicht wirksam ist. Ich z. B. erhalte soviel SPAM, dass es schon mal möglich ist, wichtige Mails zu überlesen. Im gegensatz zum fax hat die E-Mail m. E. zu Recht keine bindende Wirkung, zumindest solange darauf nicht positiv reagiert wurde.


 maggy antwortete am 06.03.05 (14:49):

@ Tobias

Ein Vertrag ist immer eine Sache auf Gegenseitigkeit. Schau Dir den Vertrag nochmal genau an Tobias. t-online schickt Änderungen eigentlich mit der Post.
Am Besten Du rufst über free call bei t-online an, und läßt Dir das Ganze gründlich erläutern.

Unten habe ich einen link reingesetzt. Dort geht es um das online-Recht.

Es grüßt Dich maggy

Internet-Tipp: https://www.online-recht.de/vores.html?Vertragsrecht


 carla antwortete am 06.03.05 (15:16):

Offenbar gehen die Meinungen auseinander, ob per Email rechtsgültige Abmachungen getroffen werden können. Auf jeden Fall muß eine Signatur drunter sein.
Ich würde auch anrufen, mich erkundigen und dann schriftlich mit Einschreiben und Rückschein bestätigen, was bei dem Gespräch oder in meiner Meinung herausgekommen ist.

Weil bei mir immer wieder Emails im Spam-Filter landen, obwohl sie mir wichtig sind, schaue ich diese Filter von Zeit zu Zeit durch, damit ich nichts wirklich Wichtiges verpasse.


 schorsch antwortete am 06.03.05 (15:19):

Im Falle einer Gerichtsverhandlung oder einer Betreibung hätte diese Firma überhaupt keine Chancen. Das ist so, wie wenn ein Zeitungsverlag dir ein paar Musterexemplare ihres Erzeugnisses schicken würde und dazu einen Brief, in dem sie dir mitteilt, wenn du keine Antwort gibst, nähmen sie an, du wolltest ein Abo.