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THEMA:   Renten-Trick mit Homo-Ehe

 30 Antwort(en).

rebbia begann die Diskussion am 14.01.05 (13:27) :

Renten-Trick

Nicht-lesbische Freundinnen aus Bad Schwartau gaben sich das Jawort: "Wir wollten uns absichern"

Homosexuelle Paare haben seit 1. Januar mehr Rechte. Um die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften voranzutreiben, wird jetzt auch eine Witwenrente gewährt. Ungewollt haben damit auch Heterosexuelle die Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern. Einen ersten Fall gibt es in Bad Schwartau.

Im Trauzimmer des örtlichen Standesamts gaben sich zwei Freundinnen 79 und 73 Jahre alt, das Ja-Wort, obwohl sie nach eigenen Angaben keine Lesben sind, "wir sind nicht a n d e r s, wir wollen uns aber gegenseitig absichern", sagten sie, bevor sie vor dem Standesbeamten die "Homo-Ehe" bekannt gewordene eingetragene Lebenspartnerschaft eingingen.

Freunde oder Freundinnen können sich auf diesem ungewöhnlichen Weg gegenseitig ihre Rente "vermachen". Sofern die Homo-Ehe beim Tod eines Partners mindestens ein Jahr lang bestand, kann laut Gesetz Hinterbliebenenrente beantragt werden


 Rosmarie antwortete am 14.01.05 (15:39):

Och, sag bloß???

Da hätten mein Freund und ich ja heiraten sollen... So ernähren wir uns seit 12 Jahren immer noch jeder selbst... Heißt es nicht, dass bei Heiraten nach dem Renteneintritt eine Weitergabe der eigenen Pensionsansprüche nicht mehr möglich ist. Irre ich mich?

Bei den zwei alten Freundinnen dürfte also deren Rechnung nicht aufgehen. Im übrigen sind sie dumm, wenn sie öffentlich beteuern, nicht "anders" zu sein. Irgendwer wird ihnen dann schon einen Strich durch die (Milchmädchen-?)Rechnung machen.

Sooo leicht sind Betrügereien meiner Meinung nach nicht. Oder bin ich naiv?


 schorsch antwortete am 14.01.05 (17:26):

Wer weiss, vielleicht erwischt die beiden alten Damen doch noch die Lust? (;--)))


 mart antwortete am 14.01.05 (17:33):

Rosmarie,

Was ich jetzt ergooglt habe, glaube ich, daß du dich in deinem persönlichen Fall irrst.- Bitte verfolg das noch weiter!

Daß natürlich die Möglichkeit der Versorgung eines Homo-Freundes bzw. -Lesben-Freundin durch eine Witwenpension nach Strich und Faden ausgenützt werden wird, scheint mir nur menschlich zu sein. Das muß aber allen klar gewesen sein, die für eine Eheregelung für Homo und Lesben gewesen sind und dafür gestimmt haben.


 BarbaraH antwortete am 14.01.05 (18:02):

@ rebbia

Magst Du bitte die Quelle dieser Gesetzesänderung angeben?

Nach meinen Informationen haben Partner aus gleichgeschlechtlichen Verbindungen keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Internet-Tipp: https://www.echo-online.de/suedhessen/detail.php3?id=252559


 wanda antwortete am 14.01.05 (18:18):

Wenn es so wäre, würde ich darin keinerlei Betrug sehen.
Sicher ist es auch dort so, dass diejenige die fitter bleibt, die andere betreut, also sich kümmert. Warum sollte sie dann nicht in den Genuß der Rente kommen ?

Ich habe mit 6O geheiratet, mein Mann war 66, also im Rentenalter, ich bekomme Witwenrente.

Wenn ich mich recht erinnere, mußte man aber fünf Jahre lang verheiratet gewesen sein, evtl. auch nur drei.
Damit sollten Ehen am Sterbebett verhindert werden, also solche Ehen, wo der Sterbende noch schnell jemanden absichern wollte.


 rebbia antwortete am 15.01.05 (05:10):


Hallo Barbara,

die Quelle? Gelesen in einer Norddeutschen Zeitung

-------
Nirgendwo steht geschrieben, dass es eine Liebesbeziehung sein muss. Die Lebenspartner müssen nicht mal zusammen wohnen. Nur wissen das nur wenige. Der Fall aus Bad Schwartau ist vermutlich einzigartig, zumindest in Norddeutschland.

Das könnte sich aber ändern, da jetzt die Hinterbliebenen-Versorgung in der eingetragenen Lebenspartnerschaft geregelt wurde. Damit steht die gegenseitige Absicherung allen offen.

Man orientiert sich bei der Rechtssprechung an der Ehe. Und weil der Staat die Persönlichkeitsrechte von Eheleuten nicht verletzen darf, kann er nicht vorschreiben, dass man zusammen wohnen oder sexuelle Beziehung haben muss.

Eine Witwen-Rente gibt es, wenn bei Tod des Partners die rechtliche Beziehung ein Jahr bestand


 mart antwortete am 15.01.05 (08:36):

Hallo BarbaraH,

Ein wenig googeln genügt, um sich zu informieren:
Z.B. https://derstandard.at/?url=/?id=1917710

"Vorgang rechtmäßig

"...Laut Bundesjustizministerium ist der Vorgang rechtmäßig. "Es ist richtig, dass die Lebenspartnerschaft nicht von einer homosexuellen Neigung abhängt. Das ließe sich schwer kontrollieren", sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung.

Hinterbleibene bekommt bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen

Sofern die Homo-Ehe beim Tod eines Partners mindestens ein Jahr lang bestand, kann laut Gesetz Hinterbliebenenrente beantragt werden. Sie beträgt bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. "Ich halte die Missbrauchsgefahr dennoch für äußerst gering. Schließlich überwiegen immer noch die wechselseitigen Pflichten wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen", kommentierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Olaf Scholz die Schwartauer Hochzeit. (APA)"

Diese Angelegenheit wäre zusätzlich ein guter Grund, die Witwenrenten abzuschaffen, die ursprünglich als Schutz der Familie (im ursprünglichen Sinn dieses Wortes) gedacht waren.


 schorsch antwortete am 15.01.05 (12:17):

In der Schweiz ist das ganz anders: Als Single bekomme ich eine ganze Altersrente vom Staat (AHV). Verheiratet bekommt das Paar nur eine ganze Altersrente geteilt durch 3 Mal 2, also 2/3 dessen, was zwei Einzelpersonen bekommen.


 rebbia antwortete am 15.01.05 (14:12):


Lieber schorsch,


die "Hälfte" meiner Kinder wohnt in der Schweiz (berufstätig) – bin oft aufgrund dessen dort (überrascht?)

Ich kenne also die dortigen Verhältnisse -- ich danke Dir für Deine Antwort - (stimmt, so ist es in der CH)

Gruß - rebbia


 hugo1 antwortete am 15.01.05 (17:04):

hallo rebbia,,und was würde passieren wenn diese beiden von Dir angeführten pfiffigen Damen eine jede von Ihnen Ihren derzeitigen Freund mit ins gemeinsame traute Heim einladen, jedoch nicht beim Amt melden ?
Sind sie dann eine geteilte Bedarfsgemeinschaft ( falls die Herren noch etwas jünger und arbeitsfähig wären) ?
Theoretisch ergäbe dies dann 2 Hetero oder/und 2 Homopaare, oder 1 zu 1 oder was, wenn sich alle sehr gut verstehen ??
Die arme Rentenstelle, welche dies beurteilen entscheiden und zuweisen muss, die kann machen was sie will, es wird auf alle Fälle falsch sein.
Bekommen die 4 reichlich Moneten finden die Nachbarn das für falsch, ansonnsten gibts zumindest 4 potentielle Protestanten *g*


 rebbia antwortete am 15.01.05 (18:29):


Oh Hugu,

ich musste laut lachen. Ja, Deine Überlegung wäre gut.

In dem jungen Alter der zwei Damen wäre es dann ein privates Seniorenheim – finanziert vom Staat. Der Staat zahlt doch gern und großzügig – man muss nur recht lange leben <schmunzel>

Kritik kommt von der Opposition in Berlin."Das ist ein Beispiel für die ausufernde rot-grüne Gleichstellungspolitik, die am Ende ein Angebot für den Cleveren schafft."

Überrascht reagiert die Vorsitzende des Lübecker Seniorenbeirats, Anke Horn. Sie spricht von einer "wirklich pfiffigen Idee" der Schwartauerinnen. Es sei nicht verboten, Gesetzeslücken auszunutzen.

Gruß - rebbia


 lobelia antwortete am 15.01.05 (23:19):

Bitte. kann es nicht auch möglich sein, dass es garnicht um Geld geht??? ( Ich weiß, das ist für viele eine kaum denkbare Vorstellung) Wenn diese beiden eine eingetragene Partnerschaft haben, dann haben sie auch die Rechte wie Ehepartner. Sie haben allerdings auch die Pflichten. Sie müssen füreinander sorgen! Sie sind berechtigt den kranken Partner ins Krankenhaus zu begleiten auch Sterbebegleitung zu leisten. Die Kinder können diese Person nicht wegschicken, weil sie ein Recht hat ! Sie bekommt Auskunft vom Arzt! Das ist ein sehr wichtiger Faktor! Wenn denn entschieden werden soll,ob die Apparate abgeschaltet werden sollen!Wenn keine lebensverlängernden Massnahmen mehr eingesetzt werden sollen! Das sind schon ganz wichtige Rechte! Ich wäre da mit Häme doch sehr zurückhaltend.


 mart antwortete am 15.01.05 (23:59):

Was hat das alles mit dem Rentenanspruch zu tun?


 BarbaraH antwortete am 16.01.05 (00:36):

Wer Menschen als Renten-Trickser diskriminiert, sollte sehr wohl darauf hingewiesen werden, dass zu den Rechten in einer eingetragenen Partnerschaft auch Pflichten gehören. Insofern ist lobelias Beitrag sehr wichtig.

Wer würde sich wohl darüber aufregen, wenn eine der Partnerinnen auf die finanzielle Unterstützung der anderen angewiesen sein sollte, da die beiden Freundinnen zum gegenseitigen Lebensunterhalt verpflichtet sind, wie in einer "normalen" Ehe auch.

Ich kann den in den Lübecker Nachrichten zitierten Worten nur zustimmen:

>>Im Gesetz ist nur von einer Partnerschaft die Rede - und das kann viel bedeuten.

Nirgendwo steht geschrieben, dass es eine Liebesbeziehung sein muss.
(...)

Einen Handlungsbedarf sehen die Politiker im Norden trotzdem nicht. "Ja, vielleicht haben diejenigen Recht, die Sorge haben, aber vor dem Schlafzimmer muss der Staat halt machen", meint der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt. Aber ohnehin würde er solche Fälle nicht als Missbrauch bezeichnen. "Wichtig ist doch, dass die beiden Menschen füreinander einstehen wollen. Und das kann dann auch mittels der Hinterbliebenenversorgung über den Tod hinaus gehen", meint er. Egal, ob es da eine homosexuelle Liebesbeziehung gebe oder nicht.Auch die Kieler Opposition hält dies für hinnehmbar.<<

Quelle: Lübecker Nachrichten vom 14.01.05
In Bad Schwartau vollzogen: Renten-Trick mit Homo-Ehe
Von Sven Wehde
https://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1572354

Internet-Tipp: https://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1572354


 mart antwortete am 16.01.05 (12:25):

Schon bisher haben die abgeleitete Rentenansprüche für Frauen, die sie auf die Ehe mit einem männlichen Versorger verweisen, an Bedeutung verloren. Dieses Rentensystem, das sich an der traditionellen Arbeitsteilung und dem Rollenbild der Geschlechter orientiert hat („Brotverdienermodell“), wird nun umso schneller auf eine Individualisierung der Leistungen umgestellt werden.

Auf das Individuum bezogene soziale Sicherungssysteme gelten in der vergleichenden Sozialstaatsforschung als wesentliche Voraussetzung für „frauenfreundliche“ Wohlfahrtsstaaten. Das bedeutet die Abschaffung oder die graduelle Beseitigung von Regeln, nach denen die soziale Sicherheit eines Individuums auf der persönlichen Beziehung zu einem anderen Individuum beruht. Dieses war schon bisher durch die verschiedensten Lebensläufe von Frauen notwendig geworden und teilweise in die Sozialgesetzgebung eingeflossen.


Meine persönliche Einschätzung dazu:

Da nun dem Missbrauch der Witwenrenten durch wirkliche oder angebliche Homosexuelle und Lesben Tür und Angel geöffnet wurde, wird das darbende Rentensystem mit großer Geschwindigkeit an der Demontage der Luxusweibchen und Luxusmännchen (auch der in heterosexuellen Partnerschaften )arbeiten – und das ist gut so.

Internet-Tipp: https://www.polwiss.fu-berlin.de/osi/people/ried/LEVI01download.pdf


 BarbaraH antwortete am 16.01.05 (13:30):

>>Da nun dem Missbrauch der Witwenrenten durch wirkliche oder angebliche Homosexuelle und Lesben Tür und Angel geöffnet wurde<< (mart)

Und wenn wir dann noch die "Missbrauchsfälle" von Heterosexuellen hinzu nehmen, die ja schon immer möglich waren...

wanda und lobelia haben zu Recht darauf hingewiesen, dass zu einer Partnerschaft Rechte UND Pflichten gehören.

Das Sexualleben des Einzelnen geht niemanden etwas an, ist totale Privatsache.


 mart antwortete am 16.01.05 (15:44):

In deiner Erregung, Barbara, hast du wohl entweder meinen Satz nicht vollständig gelesen oder vergessen vollständig zu zitieren:-)

Das Sexualleben geht niemanden etwas an, - wohl aber die Verwendung von Geldern, für die auch ich meinen Beitrag leiste und die einmal zur Absicherung von Witwen und Waisen im Sinne einer Solidargemeinschaft verwendet wurden.
Es wäre mir auch neu, daß durch die Beistandspflicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft ein Rentenanspruch begründet werden kann.


Meine Voraussage:

Witwenrenten, die nur auf dem Verdienst eines Ehepartners beruhen, werden rasant gekürzt werden - dieses Modell der Altersicherung erscheint schon seit geraumer Zeit veraltert, da es den großen gesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr entspricht.
Rentenleistungen werden zunehmend an die einzelne Person und ihre Tätigkeit geknüpft werden.

Indem das Individuum zum Bezugspunkt der Rentenberechnung werden wird, wird die eigenständige Alterssicherung gerade von Frauen gestärkt werden. Hier sind verschiedene Wege denkbar, um Verluste durch Erziehungszeiten angemessen berücksichtigen zu können.

Damit werden sich auch die Lesben und Schwulen abfinden müssen.


 hugo1 antwortete am 16.01.05 (17:48):

hallo mart, meine Voraussage:
All jenen, denen es bisher nicht gelang ein einkommensgestärktes durchschnittliches Leben zu führen (egal ob durch zu niedrig bezahlte schwere Arbeit, durch Krankheit oder Arbeitslosigket usw.)brauchen sich keine Sorgen zu machen, das sie zum Eintritt ins Rentenalter plötzlich einem Kulturschock durch unerwartet hohe Renteneinkünfte ausgesetzt sein werden.
Ich bin mir sicher, der Staat wird dafür sorgen, das es einen nahtlosen Übergang vom finanzproblembehaftetem Arbeitsleben (durch schwache Rentenzahlung und hohe Abgaben und Steuerlast und somit überschaubare monetäre Ausstattung) zur geldverschleuderfreien Lebensweise garantiert geben wird.


 pilli antwortete am 16.01.05 (18:41):

nun...nachdem auch schwule und lesben kinder adoptieren könnten mart,

gelten auch für sie dann die erziehungszeiten.

im übrigen frage ich mich nicht erst seit heute...viele meiner bekrittelten beiträge beweisen das...wieso witwen,
die niemals dafür gearbeitet haben, das brot das sie essen, auch zu verdienen, nun auch noch alimente vom staat erhalten...nix anderes ist für mich eine witwenrente.

für was wird da gezahlt?

das so ein hausmännchen nicht genügend knete hatte, der liebsten ein gehalt zu überweisen, sodass die frau für ihre sicherlich nicht leichte und einfache arbeit entsprechend von ihm bezahlt würde (Tarife für Pfarrer-Hausshälterin reiche ich gerne nach) und dass sie nicht von ihm forderte, was ihr zustand, ist doch nicht schuld des Staates?

:-)


 mart antwortete am 16.01.05 (19:18):

hugo, Natürlich hast du recht, - dank dieser erwähnten Tricks wird allerdings die Stunde der Wahrheit früher kommen:-)

pilli, ich kenne deine Argumentationslinie und muß dir einfach nur recht geben. Faulenzende und ihrem Partner als einzige Aufgabe Streicheleinheiten gebende Luxusweibchen und Luxusmännchen, gleich ob Homo oder Hetero brauchen nicht von der Allgemeinheit im Alter unterstützt werden.


 mart antwortete am 16.01.05 (19:20):

Hoppla, pilli, eine Korrektur: Frauen, die aufgrund ihrer Kinder weniger Verdienstjahre haben, müssen dafür natürlich einen entsprechenden Ausgleich erhalten - von der Allgemeinheit!


 utelo antwortete am 16.01.05 (20:06):

Das bekommen die Frauen doch, die Rente wird pro Kind um ein paar Euro höher. Bei 3 Kindern sind das z.Z. 45 Euro (meine ich wenigstens). Aber es wird nur jeweils 1 Jahr Erziehungszeit angerechnet. Bei den jetzigen Müttern werden 10 Jahre angerechnet.


 pilli antwortete am 16.01.05 (20:15):

viele haben mich mart,

nicht verstanden auch wenn ich oft bissi heftig argumentiert habe; aber ich meinte schon immer, dass es einer gerechten bezahlung bedarf; sei es durch ein "Hausfrauen-Gehalt" oder wenigstens durch die zahlung eines entsprechend hohen taschengeldes desjenigen, der sich eben nicht mit einschaltet in die häuslichen pflichten, sodass es eben möglich ist, dass sich derjenige, der nun "zu hause bleibt" zumindest eigene versorgungsansprüche
"verdienen" kann.

das meine ich sollte für beide gelten, mann und frau. da werden seit generationen die frauen verantwortlich gemacht, dafür zu sorgen, dass mann und kinder mit gebügelten klamotten zu bewundern sind;

wo steht das?
welches gesetz beinhaltet sowatt? :-)
wer hat die regel erfunden, dass weibli kochen soll, ist nicht mann oft kreativer? :-)

wie schafft bequemer und mit den jahren immer weniger redseliger :-) mann es, weibli bis ins hohe alter davon zu überzeugen, sie sei nur für ihn, die lieben kleinen und den unangenehmen kram da und zuständig das nun zu "managen"?

auch als junge frau habe ich nicht verstanden, was daran so verlockend sein kann?

ist es nicht wunderbar, wenn frau im alter nicht abhängig ist, von wem auch immer, wenn es heißt, geld zum leben zur verfügung zu haben, dass auf "eigenem" anspruch basiert und es nicht irgendwelcher tricks bedarf?


 Karl antwortete am 16.01.05 (20:17):

Ich halte es einerseits für konsequent. Wenn schon gleichgeschlechtliche Partnerschaften offiziell anerkannt werden, so kann dies nicht mit einer Forderung nach einem aktiven partnerschaftlichen Sexleben einhergehen. Vernunftsehen müssen auch gleichgeschlechtlichen Partnern erlaubt werden.

Andererseits führt dies, so wie das Mart m. E. richtig sieht, zu einer weiteren Belastung des Rentensystems und zu einem noch schnelleren Kollaps desselben. Das sage ich ohne Wertung und ist für mich einfach eine logische Folge der Tatbestände.

Ob die Gesetzgeber bei der Formulierung der Gesetze alles richtig vorhergesehen haben, wage ich zu bezweifeln, aber es wird interessant sein zu beobachten, mit welcher Eigendynamik die gesellschaftlichen Entwicklungen hiervon beinflusst werden.


 hugo1 antwortete am 16.01.05 (21:20):

tja pilli,,das ist eben wohl die Kunst, dem Frauchen beizubringen dass es Ihm ja soo gut geht, dass es soo glücklich ist, ihm zu suggerieren, bei mir läufts wie geschmiert, vorbildlich und ich kann stolz auf mein Männli sein gg
Aber ist es überhaupt für viele Frauen heutzutage noch nötig sich über die finanzielle Situation im Alter sorgen zu machen ?
Wenn ich einem Artikel im Focus online vertrauen darf ( aus meiner Sicht sehr zweifelhaft), dann sollten sich zumindest die Frauen in Bayern, BW, NS, NRW, auf ein sorgenfreies, mit riesigen finanziellem Polster versehenem Altenteil, im Rentenalter erfreuen können.
Bei einer Sparrate von über 25tausend € pro Jahr und mehr, und durchschnittlicher Verzinsung dürfte die Durchschnittsfamilie locker auf eine Millionen € gut angelegter oder flüssiger Mittel zurückgreifen können.

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/uUrdX3X9a


 BarbaraH antwortete am 16.01.05 (22:52):

Karl,

die Frage ist, ob unsere Sozialsysteme durch diese neuen Hinterbliebenenrenten mit einem höheren Betrag belastet werden, als der eingesparte Betrag von Sozialhilfe aufgrund eingetragener Partnerschaften ausmachen wird; schließlich müssen auch gleichgeschlechtliche Partner gegenseitig für ihren Lebensunterhalt aufkommen.


 wanda antwortete am 17.01.05 (08:03):

@utelo bei meinen 67 und 69 geborenen Kindern habe ich weiter gearbeitet, also im Beruf. Das führt dazu, dass ich nicht in den Genuss dieser 15 Euro komme, man wird also bestraft, wenn man weiterarbeitet.
Zu dieser Zeit war ich freiberuflich tätig. Im Angestelltenverhältnis war ich erst seit 74 entsprechend "klein" fällt die Rente aus.
Mein Mann hatte, bevor er sich selbstständig machte bei der BVA eingezahlt. Deshalb habe ich keinerlei Bedenken oder gar Schuldgefühle, diese Rente anzunehmen.
Für mich kommt das Geld von ihm und nicht vom Staat.


 mart antwortete am 17.01.05 (09:28):

Warum solltest du ein schlechtes Gewissen haben, Wanda?

Ursprünglich waren Witwen und Waisen von der Wohltätigkeit anderer (Kinder, Kirche, Zünfte, Zwang zur Wiederverehelichung ..)abhängig - und verhungerten oft.
Durch die hohe Frauensterblichkeit bei der Geburt war auch die Lebenserwartung von Frauen wesentlich geringer als bei Männern - so gab es gerade bei der hart arbeitenden Bevölkerung kaum Frauen, die ihren Lebensabend "genießen" konnten.

Die Rente, die von der Erwerbstätigkeit des Mannes abgeleitet wurde, war eine große soziale Errungenschaft.

Meiner Meinung nach pervertierte diese Idee schon zu der Zeit, als dem Mann aufgrund des Gleichheitsprinzips ebenfalls aus der Tätigkeit der Frau Rentenansprüche zugesprochen werden mußte.

Jedenfalls gibt es bei uns seit kurzem ein sehr differenziertes Berechnungssystem, um die gröbsten Ungerechtigkeiten, die sich aus diesen Witwenrenten ergeben, etwas bessern. Das sind die Fälle, wo durch Eigenverdienst oder Eigenrente + Witwenrente, ein sehr hohes Einkommen erzielt wird - dann kann die Witwenrente sogar total gestrichen werden, bzw. die Fälle, wo Frauen aufgrund ihrer Kindererziehung und dadurch mangelnder Beitragszeiten unverschämt benachteiligt sind.

Wenn ich da von 15 € Ausgleich lese, steigen mir die Grausbirnen auf. Jedenfalls wurden mir meine Zeiten der Abwesenheit von der Erwerbstätigkeit wesentlich besser angerechnet (Allerdings zahlte ich für einen Teil davon weiterhin meine Beiträge)
So wird besonders von den Grünen (Öllinger) die Abschaffung der Witwenrenten in der heutigen Form gefordert.

Ein Problem sind natürlich die Übergangsfristen, das Geschrei um "wohlerworbene" Rechte und ein veraltetes, konservatives Weltbild, das mit dem Heimchen am Herd und im Bett eines Mannes auskommt.


 utelo antwortete am 17.01.05 (13:51):

Hi Wanda, meine Bemerkung, dass wir Mütter ja einen Ausgleich fürs Kindererziehen bekommen, war eher etwas ironisch gemeint. Bei den paaar Euro könnte man sich ja nicht selbst ernähren. Ich habe bei den beiden ersten Kindern nicht gearbeit, weil mein Mann das nicht wollte. Ab dem 3 Kind waren wir selbständig und ich habe Tag und Nacht mitgearbeitet, allerdings ohne dafür sozialversichert zu sein. Erst nach der Scheidung habe ich wieder gearbeitet und das 32 Jahre lange. Meine Rente dafür ist so groß, dass ich sie kaum ausgeben kann -ironisch natürlich-. Da ich aber ein 2. Standbein habe, komme ich ziemlich gut zurecht. Und ich werde keine lesbe heiraten, um in den Genuss einer Zusatzrente zu kommen.


 hugo1 antwortete am 17.01.05 (16:32):

ohhh wie schade utelo und dabei hätteste Dir doch weltweit Partner aussuchen können. Vielleicht sogar einen/e Künstler mit hoher Gage oder noch besser, einen Lebenskünstler. Tja und das Besondere, wir hätten alle zum Polterabend kommen können, Dein 2. Standbein wäre zum Tanzbein geworden und noch in zig Jahren hätten unsere Enkel davon geschwärmt.
Ja wie sagte schon der berühmte Herr Y ? Eine Frau und Mutter kann X Kinder ernähren -und einen hungrigen Mann dazu- und somit dem Staat die Garantie für sein Weiterbestehen sichern, aber die Kinder und/oder der Staat tun sich schwer ihren/seinen Müttern im Alter so halbwegs vernünftig über die Runden zu helfen. *g*