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THEMA:   Wählerstimmen für JEDEN Bürger

 15 Antwort(en).

radefeld begann die Diskussion am 02.04.04 (06:56) mit folgendem Beitrag:

War es ein Aprilscherz oder ein ernst zu nehmender Vorschlag: Die Zahl der (von den Eltern) abgebbaren Stimmen bei Wahlen nach der Zahl ihrer Kinder zu bemessen? Fände ICH nicht schlecht und vor allem sehr gerecht. Dann hätten nicht mehr nur die Jungen, Schönen und Reichen das Sagen, sondern vor Allem die, deren Kinder eines Tages alle, auch diejenigen, die sich "Kinder nicht leisten können", zu versorgen haben.


julchen antwortete am 02.04.04 (07:47):

Muss ein April Scherz gewesen sein :)))

Wer 6 Kinder hat bekommt 8 Stimmen?
Wer 6 Kinder hat bekommt auch mehr staatliche
Unterstuetzung und waere ja bloed jemanden zu waehlen, der/die meint Familien Hilfe sei eventuell
zu aufwendig und sollte hier und da gekuerzt werden.

Der Kanditat, der vertritt dass Familien Hilfe bei ihm ganz oben stehen wird, wird mit Abstand gewinnen!!

Wo bleiben dann die, die keine Kinder haben? oder nur ein Kind?
Die koennen sich Creme ins Gesicht schmieren und ins Bett gehen, denn die Karre ist sowieso gelaufen!?

Mitspracherecht, fuer Kinderlose oder 1-Kind Familien.
Leuten mit erwachsenen Kindern, Rentnern, oder Jungen leuten VOR Familie und Kinder...
ist dann doch ein Ding der Vergangenheit!
Denen wird jedes Mit-Entscheidungsrecht ueber ihre
Eigene zukunft doch ganz einfach gestrichen!
Eine einzige Familie mit 2 Kinder bedeutet in dem
Fall doch bereits eine Uebermacht von 4 : 1.....

Dann koennte man wahrlich sagen: wozu denn waehlen gehen???
Oder ist dies ein wirklich dummer Plott dazu zu animieren moeglichst viele Kinder zu haben?

Neeeeee, muss ein April Scherz sein :)))) hahahahha


BarbaraH antwortete am 02.04.04 (09:26):

Nein, um einen Aprilscherz handelt es sich bei der von dem Politologen und Autor gestellten Verfassungsbeschwerde "Wahlrecht ab Geburt", Kurt-Peter Merk, mit Sicherheit nicht. Gestern Abend hat er in der Berliner PHOENIX Runde seine Argumente vorgetragen.

Z.Zt. bestimmen Arbeitnehmer, Unternehmer, Rentner und andere Volljährige Dinge, die oftmals die bislang stimmlose Generation der Nachfolgenden auszulöffeln hat. Es wird vor allem kurzfristig entschieden, da es für jede Partei vorallem darum geht, wiedergewählt zu werden. Müssten die Parteien sich auch um die Stimmen der nachfolgenden Generation bemühen, würde ihre Entscheidungsfindung wohl langfristiger und verantwortungsvoller ausfallen.

Übrigens wurde das Thema hier schon einmal diskutiert. Es ist jedoch derart wichtig, dass eine erneute Diskussion nur zu begrüßen ist.

Internet-Tipp:
Frankfurter Rundschau vom 02.04.04
Die Vision vom stimm-gewaltigen Kinderreichtum
VON THOMAS KRÖTER
https://www.frankfurter-rundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=414945

Internet-Tipp: https://www.frankfurter-rundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=414945


jeanny antwortete am 02.04.04 (09:27):

radefeld

zum schluss dieser emission,sagte eine
parlementarierin ....

das ist so nicht realisierbar,sonst müssten auch
kinder,deren eltern z.b. alzheimer haben oder
nicht mehr zur wahlurne gehen können
auch an deren stelle abstimmen .


BarbaraH antwortete am 02.04.04 (09:30):

Hier der Link zur früheren Diskussion zu diesem Thema:

/seniorentreff/de/diskussion/archiv6/a1315.html

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/diskussion/archiv6/a1315.html


BarbaraH antwortete am 02.04.04 (09:41):

Heute muss niemand einen Intelligenztest machen, bevor er sein Wahlrecht ausübt. Besonders mit den Stimmen verwirrter Alter wird durch die Möglichkeit der Briefwahl auch Missbrauch getrieben. Altersheime werden besonders, um nicht zu sagen "ausschließlich", vor Wahlen gern und häufig von Vertretern der Parteien besucht....

Kein an Alzheimer Erkrankter verliert aufgrund seiner Erkrankung sein Wahlrecht. Ein Säugling kann bereits ein Millionenerbe antreten. Er ist voll rechtsfähig, nur nicht geschäftsfähig. Daher werden seine Interessen von anderen vertreten. Warum sollten seine Eltern, die über viele Jahre wichtige Lebensentscheidungen für ihn treffen müssen, nicht auch ein Wahlrecht verantwortungsvoll für ihn ausüben?


BarbaraH antwortete am 02.04.04 (09:45):

Ein weiterer Link zur Vertiefung des Themas:

https://www.familien-partei.de/html/body_wahlrechtinf.html

Internet-Tipp: https://www.familien-partei.de/html/body_wahlrechtinf.html


jeanny antwortete am 02.04.04 (09:54):

natürlich verlieren alzheimer kranke nicht ihr wahlrecht....

sie wissen aber nicht mehr ,was dieser zettel bedeutet ,
und was sie damit anfangen sollen.


Tobias antwortete am 02.04.04 (10:18):

Bereits am 13.11.2003 habe ich mich für das Wahlrecht aller Bürger/innen in Deutschland ausgesprochen und Kinder gleich welchen Alters sind Bürger/innen dieses Landes.

Auf eine 2003 geführten Diskusion hat BarbaraH bereits hingewiesen.


BarbaraH antwortete am 02.04.04 (10:19):

So "natürlich" ist das gar nicht, jeanny, wenn man z.B. geistig Verwirrten die Hilfe Dritter bei Briefwahl zugesteht, dagegen einem 12- oder 14jährigen interessierten Bürger sein Grundrecht auf Wahl einfach nimmt.

Lt. Argumentation von Prof. Kurt-Peter Merk besteht folgender Sachverhalt:

Im Grundgesetz (Art. 3.1) heißt es:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Und weiter im Artikel 20.2:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Dagegen wird im Artikel 38.2 GG die Ausübung des aktiven Wahlrechts an die Vollendung des 18. Lebensjahres gebunden. Dieser Artikel verstößt somit u.a. gegen Artikel 19.2 GG, der lautet:
"In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Der das Wahlrecht beschränkende Artikel 38.2 steht somit im Widerspruch zu sämtlichen Artikeln 1.1, 3.1, 19.2, 20.2 und 38.1 des Grundgesetzes.

Zur Erinnerung:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." (1.1 GG)

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." (38.1 GG)


guglielmo antwortete am 02.04.04 (10:31):

Ich war als 12-jähriger so, wie hier zu lesen, ein "interessierter" Bürger - und war von Hitler begeistert und folgte mit brennendem Interesse den Kriegshandlungen und sah so, wie die damalige Propaganda es vermittelte, in Juden Untermenschen. Will sagen - in d e m Alter kann jeder etwas verkauft bekommen.

Und wie ist es eigentlich mit ungeborenem Leben? Gelten für die auch alle diese hübschen Paragraphen, die da aufgezählt wurden? Oder sollte man nicht vielleicht doch eine Grenze ziehen, z.B. nach der ersten Schulklasse, wenn die Gören wenigstens lesen und sich somit eine eigene politische Meinung bilden können?


ricardo antwortete am 02.04.04 (11:27):

jeanny
Die Stimmen der Altersverwirrten zählen gegen die Siebengescheiten, die aber Gottseidank nicht siebenmal wählen dürfen!

Man würde sich vielleicht manchmal wundern, daß auch verwirrte Menschen ganz nach ihrer Tradition wählen können, schließlich haben sie ja eine lange Zeit Urteilsvermögen gehabt.
Nicht zu schnell abschreiben!
Gruß
Ric

Und das mit den Altenheimen ist ein beliebtes Gerücht, man könne dort Stimmen sammeln.


BarbaraH antwortete am 02.04.04 (13:19):

>>Einsichtsfähigkeit

Auch mangelnde Einsichtsfähigkeit des Kindes darf nicht zum Entzug eines Grundrechtes führen. Bei keinem Wähler werden Einsichtsfähigkeit in gesellschaftliche Zusammenhänge oder grundlegende Kenntnisse der politischen Struktur zur Bedingung für die Stimmabgabe gemacht. Eine Kontrolle würde hier wahrscheinlich nicht selten Erschreckendes zu Tage fördern und Verschiebungen im Stimmengefüge der Wahlen herbeiführen.

Ein anderer Aspekt: Bei vielen Bürgern füllt eine zur Pflegschaft bestellte Person den Briefwahlschein aus.<<

Soweit Befürworter des Grundrechtes auf aktive Wahl für jeden Bürger und jede Bürgerin... unabhängig vom Alter

https://www.familien-partei.de/KIWAEND.pdf

Internet-Tipp: https://www.familien-partei.de/KIWAEND.pdf


schorsch antwortete am 02.04.04 (13:41):

Warum eigentlich nicht von der Spermien-Anzahl her stimmen? Da kämen doch bei jederman(n) locker ein paar Millionen zur Abstimmung (;--))))


julchen antwortete am 03.04.04 (08:43):

LOL, Schorsch....
good one...
...da zeige sich dann wirklich was ein Mannsbild ist :)))

Selbstverstaendlich erwarte ich dann entsprechende kompensation.

Denn Erstens ist mit den weiblichen Eierstoecken gaaa nix verkehrt und zweitens hat die Natur den Mann
so minderbemittelt, dass es eben ein Paar Millionen mehr braucht um gleichwertig zu sein :)))

Aber es ist nicht fair, dass "Mann" seine "shortcomings" an der Wahl Urne bevorteilen sollten.

Ich sage mal 1: 50,000 waere gute Grundlage zur Debatte. :)))


schorsch antwortete am 03.04.04 (12:23):

Ich war immerhin mal vor bald 72 Jahren der vorderste von 3`777`261! (;--))))