Benutzerprofil von vorunruhestand
Ich denke, der Beitrag und die nachfolgenden Kommentare haben die Frage hinreichend beantwortet.
LG
Helmut
Hier sind einige Beispiele:
Beispiele für versicherungsfremde Leistungen:
Im Einzelnen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:
- die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
- Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung,
- Leistungen zur Empfängnisverhütung,
- Leistungen zur künstlichen Befruchtung,
- das Mutterschaftsgeld und
- Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes,
- Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.
Immer noch behaupten Journalisten, der Staat würde die Rentenkassen subventionieren – das Gegenteil ist richtig. Der Staat hat die Rentenkasse um 989 Milliarden Euro geplündert. Er bürdet ihr gesamtstaatliche Aufgabe, ohne dafür entsprechend zu zahlen. Der Plünderkatalog ist lang.
Der Staat bürdet der Rentenkasse gesamtstaatliche Leistungen auf, die nicht Aufgabe der Rentenkasse sind, sondern Aufgabe des Staats. Nur einen Teil gleicht er durch Zuschüsse aus, aber bei weitem nicht alles. Warum aber müssen die Rentenversicherten Aufgaben des Staates bezahlen und nicht die Allgemeinheit? Was ist mit den Beamten? Warum werden sie nicht dafür herangezogen? Ohne diesen Griff in die Rentenkasse würden die Renten höher ausfallen. Und viele Rentnerinnen - gerade sie trifft es - bekämen höhere Renten.
Mehr dazu unter vorunruhestand.de
Und plötzlich ist der Mann nicht mehr da. Stirbt der Ehepartner, scheint die Welt stehen zu bleiben. Für einige kommt zur Trauer noch das finanziellen Fiasko. Deswegen ist es gut, über die Witwenrente Bescheid zu wissen – zehn Wahrheiten zur Witwenrente (auch für Witwer).
Die Zehn Wahrheiten
1. Witwenrente nur auf
AntragWitwen- oder Witwerrente – auch Hinterbliebenenrente genannt – muss beantragt werden, wie und was dafür nötig ist, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Sie muss immer beantragt werden, und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung. Das entsprechende Formular heißt „R0500“ und lässt sich auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
2. Voraussetzung ein Jahr Ehe
Voraussetzung ein Jahr EheDie Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss ein Jahr bestanden haben. Ausnahm: Der Partner ist vor Ende des ersten Ehejahres bei einem Unfall gestorben.
3. Die kleine Witwenrente
Die kleine Witwen- oder Witwerrente ist eher ein Almosen – „kleine“ Witwen und Witwer bekommen lediglich 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner/Lebenspartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte, so die Deutsche Rentenversicherung.
4. Die große Witwenrente
Die „große“ Witwen- oder Witwerrente bekommt, wer älter ist als 47 Jahre oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erzieht, das noch keine 18 Jahre alt ist.
5. Anspruch ab dem 3. Monat
Der Hinterbliebene bekommt für drei Monate („Sterbevierteljahr“) nach dem Sterbemonat die volle Rente (des Verstorbenen), also hundert Prozent, danach nur noch die „kleine“ oder „große“ Witwen- oder Witwerrente.
6. Renten-Aus bei Wiederheirat
Mit einer Wiederheirat, sprich einer bei einer neuen Eheschließung, ist es vorbei mit der Witwen- oder Witwerrente.
7. Was ist mit Hinzuverdienen?
Wird das eigene Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente berücksichtigt? Ja! Je nach Höhe des eigenen Einkommens kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden.
8. Witwenrente für Geschiedene
Grundsätzlich gilt: Nach einer Scheidung gibt’s keine Hinterbliebenenrente. Die Ausnahmen von der Regel
:
9. Alternativen zur Witwenrente
Es gibt das sogenanntes Rentensplitting: Dem Rentenkonto des Hinterbliebenen wird ein Teil der Rentenansprüche des Verstorbenen gutgeschrieben, die dieser im Lauf der Ehe erwirtschaftet hat.
10. Witwen mit Kindern
Der Kinderzuschlag erhöht den Freibetrag der Zuverdienstgrenze. Das bedeutet: Für alle, die Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes eigene Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes, derzeit sind das 201,71 Euro.
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Schlimmer geht immer – zumindest gilt das für Riester. Die Zurich Deutscher Herold kürzte einem Rentner seine Riester-Rente. Das geht so nicht, wie jetzt das Landgericht Köln befand.
Riester ist Reinfall, wie sich jetzt im Nachhinein herausstellt. Die Renditen sind jämmerlich. Auf die Spitze getrieben hat es aber die Zurich Deutscher Herold (Slogan: „Wir sichern Sie zuverlässig ab!“). Der Versicherer senkte, so die „Zeit“, einfach den Rentenfaktor beim Riester-Vertrag, wodurch die spätere Rente geringer ausfällt. Das Landgericht Köln sah das als unzulässig an und kippte per Urteil die Kürzung.
Das Verbraucherportal „Finanzwende“ hatte die Klage eines Kölner Angestellten gegen die einseitige Kürzung seiner Riester-Rente unterstützt. Vor dem Landgericht Köln bekam der Angestellte Recht: Das Gericht erklärte die Kürzung für unwirksam. Das Urteil stärke die Position zahlreicher Versicherter, deren Rentenansprüche ebenfalls einseitig gekürzt wurden, so „Finanzwende“. Bundesweit könnten, schätzt „Finanzwende“ zehntausende Kunden betroffen sein. Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Kölner Angestellte ist nicht der einzige, der einen Brief seiner Versicherungen bekommen hat, in dem die Versicherung ankündigte, den Rentenfaktor nach unten zu korrigieren. Die Zurich hatte es wohl etwas mit der Korrektur übertrieben. Die Zurich hat ihrem Kunden mit fondsgebundener Riester-Rentenpolice laut „Finanzwende“ mitgeteilt, sie müsse den Rentenfaktor von ursprünglich vereinbarten 37,34 Euro je 10.000 Euro Kapital auf 27,97 Euro kürzen, sprich um knapp ein Viertel.
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Ich weiß, es klingt vielleicht blöd, aber ich - und nicht nur ich - habe mir die Frage gestellt, wie es eigentlich um die Rendite der Rente bestellt ist. Lohnt sich die Rente?
Lohnt sich die Rente? Ja und nein, kommt drauf an – und zwar wie alt wir werden. Die Rendite ist zwar positiv, aber ein Renditerenner ist die gesetzliche Rente bestimmt nicht.
Wie hoch ist die Rendite der gesetzlichen Rente wirklich? Da gehen die Meinungen ziemlich auseinander. Viele fürchten ein Verlustgeschäft, die Deutsche Rentenversicherung beziffert die Rendite eines Standardrentners auf 2,9, die einer Standardrentnerin auf 3,5 Prozent; der Sachverständigenrat der Bundesregierung kommt auf 2,4 bis 2,8 Prozent bei Männern und zwischen drei und 3,2 Prozent bei Frauen; Finanzmathematiker kommen laut „Welt am Sonntag“ auf bis zu drei Prozent für Rentner der Jahrgänge 1940 bis 1954 und für Rentnerinnen auf 2,1 bis 3,6 Prozent. Später Geborene müssen sich allerdings mit deutlich weniger Rendite begnügen – da sind gerade noch eineinhalb Prozent drin. Grundsätzlich ist die Rendite von Rentnerinnen aber deutlich höher, weil sie ja länger leben und damit länger Rente beziehen.
Die positive Nachricht: die Rendite ist zumindest nicht negativ. Aber das ist auch schon das einzig Erfreuliche, denn ein Renditerenner ist die Rente nicht.
Zwei unabhängige Finanzmathematiker, Werner Siepe und Friedmar Fischer, haben sich ebenfalls mit der Frage beschäftigt und gerechnet. Sie sind bei ihren Berechnung von einer durchschnittlichen Lebenserwartung ausgegangen und haben verschiedene echte Fälle mit Rentenbeitragszeiten zwischen 35 und 47 Jahren durchgerechnet. Das war dann die Basis ihrer Renditekalkulation. Die übrigen Prämissen: Rentenbeginn mit dem gesetzlichen Eintrittsalter und Beitragszeit von 45 Jahren.
Für Bestandsrentner der Jahrgänge 1940 bis 1954 kommen sie dabei auf Renditen von 1,5 bis drei Prozent erzielt, bei weiblichen Versicherten liegt der Wert zwischen 2,1 und 3,6 Prozent. Wer allerdings später geboren wurde, bekommt deutlich weniger Rendite – ein 1995 geborener Mann sogar nur 1,42 Prozent.
Es dürfte anhand dieser wenige Beispiele schnell klar werden, dass es die eine Renditezahl nicht gibt. Es hängt davon ab, welches Geschlecht jemand hat und wann er geboren wurde. Untergrenze für die Rendite ist den beiden Finanzmathematikern zufolge 1,42 Prozent pro Jahr. Die Rendite der gesetzlichen Rente fällt eher mager aus – und sie ist nur dann negativ, wenn jemand frühzeitig stirbt.
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Richtig, in Frankreich ist es selbstverständlich mit der Karte zu zahlen. Ich war letzte Jahr da - und das ging problemlos
Das steht genau im Beitrag im Detail drin. Bitte noch mal lesen.
Ich weiß ja nicht, wie's euch geht, aber mich regt das Geldautomaten-Sterben auf: Es gibt in der Stadt keinen Geldautomaten der Postbank mehr und auch nicht der HypoVereinsbank. Zum Geld Abheben muss ich jetzt zur nächsten Gemeinde fahren. Das dürfte mittlerweile vielen so gehen.
Wer im meiner Stadt Olching als Kunde der Cash Group (Postbank, HypoVereinsbank, Deutsche Bank, Commerzbank) Bargeld braucht, kann das auch an der Supermarktkasse abheben. Dazu habe ich etwas recherchiert. Vielleicht hilft's dem einen oder anderen:
Die Supermarktkasse wird zum Geldschalter, wie das EHI-Handelsinstitut bestätigt. Mittlerweile bieten neun von zehn Super- und Drogeriemärkten Barauszahlung an der Kasse an – bei den meisten werden nur Girocards akzeptiert, bei einigen auch Kreditkarten. Vereinzelt bieten auch Baumärkte, Tankstellen und andere Fachhändler diesen Service an. Die Institute der Cash Group arbeiten beispielsweise mit Shell zusammen. Der Haken an der Sache: Der Bargeldservice ist in Super- und Drogeriemärkten an einen Mindesteinkauf geknüpft. Hier eine Zusammenstellung: :
Aldi Süd
Die Auszahlung bei Aldi Süd ist in 10-Euro-Schritten gestaffelt.
- Abhebung mit EC-/Girocard und mit Debit- oder Kreditkarte
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 5,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: 10 Euro
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Diska ist ein Tochterunternehmen der Edeka-Unternehmensgruppe Lebensmittelmärkte in Nordbayern, Sachsen und Thüringen.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
- Abhebung mit EC-/Girocard und mit Mastercard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: bereits ab dem ersten Produkteinkauf
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: kein Mindestbetrag
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Edeka
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 20,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Familia Nordost ist eine Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe Bartels-Langness.
- Abhebung mit EC-/Girocard und mit Mastercard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Familia Nordwest ist eine Tochtergesellschaft der Bünting-Gruppe mit 20 SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten in Nordwestdeutschland.
- Abhebung mit EC-/Girocard und mit Mastercard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Globus ist ein konzernunabhängiges Familienunternehmen mit 61 Markthallen, 90 Baumärkte und sechs Elektrofachmärkte werden in Deutschland betrieben.
- Abhebung mit EC-/Girocard und mit MasterCard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 5,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Kaufland betreibt über 1.470 Filialen.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: 5,00 Euro
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Lidl ist genauso wie Kaufland ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 5,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: 10,00 Euro
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Die Marktkauf Holding GmbH gehört zu den größten deutschen Handelsunternehmen und ist Teil der Edeka-Gruppe.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: 10,00 Euro
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
- Abhebung mit EC-/Girocard, MasterCard und VisaCard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 20,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Netto ein Schwesterunternehmen der Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG.
- Abhebung mit EC-/Girocard und mit Debit- oder Kreditkarte einmal täglich
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: 10,00 Euro
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Norma gehört seit über fünf Jahrzehnten zu den führenden deutschen Discount-Unternehmen.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 5,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
NP ist eine Marke der EDEKA-Minden-Hannover und betreibt 330 Filialen.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Penny gehört zur Rewe Group.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: 10,00 Euro
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Tegut betreibt rund 300 Filialen.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
Toom gehört zu den führenden Anbietern in der Baumarktbranche.
- Abhebung mit EC-/Girocard
- Nötiger Mindesteinkaufswert: 10,00 Euro
- Minimaler Betrag für die Bargeldabhebung: keine Angabe
- Maximaler Betrag für die Bargeldabhebung: 200 Euro
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