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Helen47
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Helen47 .

Hallo mane,

mein Mann ist Februar 2016 verunfallt und bekam 2017, nach der Pflegestufe 3, den Pflegegrad 4.
Das erste Jahr wusste ich von der Verhinderungspflege noch nichts. Habe sie also auch nicht genutzt.
Dann, ab 2017 kam ich mit der Verhinderungspflege auf etwa 1200 €.
Bislang habe ich sowieso nur 1600 € genutzt. Von diesxen weiteren 800 € weiß ich erst seit der letzten Beratung vor 3 Monaten.
Heißt das jetzt, dass ich die nicht genutzten Beträge nachgezahlt bekäme???

Schon mal vorab meinen Dank für deine Antwort. :-)

 

hat auf das Thema RE: Wörter,die ein Tier enthalten...1 im Forum Wortspiele online geantwortet

Hasenfuß

Hallo Woschi,

habe deinen Bericht mit großem Interesse gelesen.
Über die Verhinderungspflege bin ich informiert.
Über die Nachzahlung mehrerer Jahre wundere ich mich allerdings sehr.
Davon habe ich weder gehört, noch hat mich diesbezüglich der Beratungsdienst unterrichtet.
Nun liegt dein Schreiben schon etwa einen Monat zurück und...wie ich sehe... ist die Resonanz nicht sehr groß. Auch mein Mann hat den Pflegegrad 4 und ich nutze hin und wieder auch eine Auszeit. Ebenso sind mir die ca. 1600 € jährlich, sowie weiterere 800€ aus der Kurzzeitpflege bekannt.
Wofür aber gibt oder kann es eine Nahzahlung geben. Davon ist mir bislang noch nichts bekannt.

Zu dem anwortenden Bericht möchte ich etwas berichtigen. Soweit mir bekannt ist, ist die Anhebung von der Pflegestufe in den Pflegegrad seit 2017 immer nur eine Stufe. Heißt, habe ich Pflegestufe 3 gilt der Pflegegrad 4. Also nicht 2 Erhöhungen.

Über eine aufklärende Antwort wäre ich sehr dankbar.


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