Benutzerprofil von Margaretha62
Guten Abend Trudi,
ich möchte dir das hier einmal Schritt für Schritt aufklären, ich hab ganz lange im juristischen Bereich gearbeitet:
Zuerst müsst ihr mindesten ein Jahr getrennt sein, das nennt sich Trennungsjahr. Währenddessen ist dein Mann schon verpflichtet dir Trennungsunterhalt zu zahlen.
Dann könntet ihr euch einvernehmlich Scheiden lassen, was Geld spart. Solltest du der Scheidung nicht zustimmen wollen, kann dein Mann nochmal zwei Jahre also insgesamt drei Jahre warten. Aber dann wäre eine Scheidung auch so möglich.
Klar bist du gerade verärgert, aber dein Mann muss so oder so zahlen. Sowohl Trennungs- als auch Ehegattenunterhalt [Werbelink entfernt. Admin] Dann auch im Rahmen des Vermögensausgleichs und beim Zugewinnausgleich [Werbelink entfernt. Admin]. Dein Beitrag zur Ehe bestand nämlich darin zuhause alles organisiert zu haben, und ist damit gleichwertig. Mit dem Unterschied, dass er was erwirtschaftet hat.
Du wirst keinesfalls einfach ohne eine "Abfindung" sitzen gelassen.