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me4ta .

Hallo zusammen,

ich freue mich, dass ich dieses Forum entdeckt habe. Ich habe so viele hilfreiche Tipps mitgenommen.
Eine Frage bleibt noch unbeantwortet:
Kurz zu unserer Situation:
Ich pflege meinen Mann (Pflegestufe 2) seit 2017. Erst dieses Jahr habe ich von der Verhinderungspflege erfahren und dass diese rückwirkend beantragt werden kann.
Nun wäre meine Frage:
Darf ich die letzten vier Jahre in einem Antrag aufführen? Oder muss ich für jedes Jahr einen Antrag stellen?  siehe Auszug aus dem Antrag.


Vielen Dank
 


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