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dannwann .

hat auf das Thema kunstfreiheitsgarantie eine Phrase oder wat? im Forum Sonstiges geantwortet
Also verstehe ich nicht wieso ich für die richtigen Fragen, permanent die falschen antworten erleiden muss. Da ich mit Hinsicht auf den Verfassungsrechtlichen Prüfbescheid -1-BvR-189-81- weder Art und Weise erklären muss, wie und wo ein Kunstmaler seine Werke herstellen und verkaufen möchte und mit Hinweis auf den Prüfbescheid -- 1 BvR 816/82 – auch nicht mehr Zeit und Ort für das Wirken mit der Straßenkunst. Siehe hier: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv067213.html Da Frage ich mich wieso nimmt man mir von Amtswegen den Gewerbeschein weg, um zu beweisen, dass das Herstellen und verkaufen selbst gemachter Kunst, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun haben soll. siehe Hier http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/garch Ja, meint die Stadtbehörde Köln und die Stadtbehörde in Düsseldorf, solange du unter diesem gewerberechtlichem Vorbehalt stehst, haste als Straßenkünstler schlechte Karten, denn als Straßenkünstler haste keinen Rechtsanspruch darauf, Dir die Kunstfreiheitsgarantie freiwillig erlaubt wird. Ganz einfach gesagt: Du hast Rechte, andere Leute aber auch. Diese Rechte müssen gegeneinander abgewogen werden. Dabei gibt es u. U. Verlierer- das kannst durchaus auch Du sein und das ist sogar vom Grundgesetz abgedeckt, ganz ehrlich! Da kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen. warum das „Behördenpalaver“ auch nur Blödsinn ist. siehe http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/umsonst Das Obsiegen vor den Gerichten ändert nichts an der Erlaubnisverweigerung als solches, denn ich habe, nach Ansicht der Behörden die Prozesse nicht gewonnen, sondern lediglich erklärt bekommen. siehe http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/weegen0003 Die zugestandene Klagefreiheit wird mir erst 1996 eingeräumt, aber auch dieses Ergebnis weiter ignoriert. Siehe hier http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/ewig Zwischenzeitlich ist es Norm geworden Straßenkünstler zu differenzieren, Bzw. Kunstmaler die Bilder in Fußgängerzonen herstellen und verkaufen, formal zu dulden, höchstens bei einer wahrnehmbaren Störung vor Ort, zu einem Platzwechsel genötigt werden dürfen, aber nicht mehr verjagt. das scheint eine Stadtverwaltung Köln oder in Düsseldorf wenig zu stören, hier behaart man auf die Polizeigewalt, das nicht erlaubte Warenverkaufen bestrafen zu dürfen. siehe hier http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/weegen0004 und http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/erwin Ja und, fragt der Stadt- und Landtagspolitiker NRW. Wo ist denn da dass Problem, wenn die Erlaubnis doch freiwillig gewährt werden soll, dann holen sie sich doch eine Erlaubnis. Um es noch mal deutlich zu machen, ich habe echt kein Problem damit bei einer Behörde eine Erlaubnis zu fragen. Die darf sich aber nicht Sondernutzungserlaubnis für das verkaufen von Waren aller Art nennen, Dann komme ich nie aus dem Blödspruch raus, Dass das verkaufen nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat. Ich denke, dafür musste ich nicht 30 Jahre lang quengeln. Um mit den falschen Antworten von Amtswegen beleidigt zu werden. Also, ich bin ein Künstler, wie aber komme ich hier raus. Siehe http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/hrecht Und http://home.arcor.de/kunstmacher/wastext/kassierte -- dannwann

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