Warnung vor Betruegern Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
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" Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
Kurth: "Wir verfolgen Rufnummernmissbrauch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln"
Die Bundesnetzagentur hat auf die jüngste Welle der telefonischen Gewinnversprechen umgehend reagiert. Bereits kurz nachdem bei ihr die ersten Verbraucherbeschwerden über den Erhalt von unverlangten Gewinnanrufen eingegangen sind, hat die Behörde die ersten Maßnahmen ergriffen. Bisher wurde die Abschaltung von 16 Rufnummern angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.
Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine (0)900er-Rufnummer zu wählen.
Diese Gewinnanrufe verstoßen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen (0)900er-Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.
"Die Bundesnetzagentur steht an der Seite der Verbraucher. Diese werden zu oft durch rechtswidrige Werbeformen getäuscht und belästigt. Wir verfolgen den Rufnummernmissbrauch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für die aktuellen Gewinnanrufe sind drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spam ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern sind bei demselben Netzbetreiber geschaltet gewesen.
Von den Maßnahmen der Bundesnetzagentur – Rufnummernabschaltung sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverbot – sind bislang die folgenden Rufnummern betroffen:
(0)9003 030 120
(0)9003 080 110
(0)9003 080 810
(0)9003 101 331
(0)9003 101 335
(0)9003 131 010
(0)9005 120 530
(0)9005 120 540
(0)9005 120 550
(0)9005 120 570
(0)9005 120 580
(0)9005 120 590
(0)9005 703 410
(0)9005 703 420
(0)9005 703 430
(0)9005 703 440
Ein Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. "
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karl
" Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
Kurth: "Wir verfolgen Rufnummernmissbrauch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln"
Die Bundesnetzagentur hat auf die jüngste Welle der telefonischen Gewinnversprechen umgehend reagiert. Bereits kurz nachdem bei ihr die ersten Verbraucherbeschwerden über den Erhalt von unverlangten Gewinnanrufen eingegangen sind, hat die Behörde die ersten Maßnahmen ergriffen. Bisher wurde die Abschaltung von 16 Rufnummern angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.
Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine (0)900er-Rufnummer zu wählen.
Diese Gewinnanrufe verstoßen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen (0)900er-Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.
"Die Bundesnetzagentur steht an der Seite der Verbraucher. Diese werden zu oft durch rechtswidrige Werbeformen getäuscht und belästigt. Wir verfolgen den Rufnummernmissbrauch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für die aktuellen Gewinnanrufe sind drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spam ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern sind bei demselben Netzbetreiber geschaltet gewesen.
Von den Maßnahmen der Bundesnetzagentur – Rufnummernabschaltung sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverbot – sind bislang die folgenden Rufnummern betroffen:
(0)9003 030 120
(0)9003 080 110
(0)9003 080 810
(0)9003 101 331
(0)9003 101 335
(0)9003 131 010
(0)9005 120 530
(0)9005 120 540
(0)9005 120 550
(0)9005 120 570
(0)9005 120 580
(0)9005 120 590
(0)9005 703 410
(0)9005 703 420
(0)9005 703 430
(0)9005 703 440
Ein Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. "
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karl
Es gibt ebenfalls zu dem Thema "Unerwünschte Werbeanrufe" Neuigkeiten:
Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Schutz der Verbraucher vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt.
Der komplette Text ist unter dem Link zu finden.
--
kirk
Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Schutz der Verbraucher vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt.
Der komplette Text ist unter dem Link zu finden.
--
kirk
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
geschrieben von olga64
Gibt es immer noch Menschen, die auf solche Versprechungen reinfallen? Wenn eine Nummer nicht angezeigt wird, wie wollen Sie diese strafrechtlich verfolgen?
Jedes Telefon hat einen Knopf, der durch Druck ein "Aus" darstellt - sollten alle mal ausprobieren, die in einer Art Kindergartenbetreuung immer nach Hilfe von aussen schreien.
--
olga64
Jedes Telefon hat einen Knopf, der durch Druck ein "Aus" darstellt - sollten alle mal ausprobieren, die in einer Art Kindergartenbetreuung immer nach Hilfe von aussen schreien.
--
olga64
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
Die Rufnummer wird zwar beim Angerufenen nicht angezeigt, wenn sie unterdrückt wird, d. h. aber nicht, daß sie nicht feststellbar ist.
Stichwort: Vorratsdatenspeicherung,
wie soll die funktionieren, wenn die Rufnummer völlig unterdrückt werden könnte?
Also Strafanzeige oder Meldung an die Netzagentur mit genauen Zeitangaben, und der Anrufer kann ermittelt werden.
--
rolf
Erg.:
Nicht jedes Telefon hat einen extra Knopf zum Beenden des Gesprächs, es gibt auch noch die "alte" Möglichkeit des Hörerauflegens.
Die Störung durch den unerwünschten Anruf ist damit aber nicht zu verhindern.
Stichwort: Vorratsdatenspeicherung,
wie soll die funktionieren, wenn die Rufnummer völlig unterdrückt werden könnte?
Also Strafanzeige oder Meldung an die Netzagentur mit genauen Zeitangaben, und der Anrufer kann ermittelt werden.
--
rolf
Erg.:
Nicht jedes Telefon hat einen extra Knopf zum Beenden des Gesprächs, es gibt auch noch die "alte" Möglichkeit des Hörerauflegens.
Die Störung durch den unerwünschten Anruf ist damit aber nicht zu verhindern.
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
geschrieben von olga64
Wer ist schon bereit, sich diesem Aufwand auszusetzen? Gibt ja auch noch das Datenschutzgesetz usw.
Ist es wirklich nicht einfacher, ein solches Gespräch einfach abzuzbrechen, bzw. die persönliche Gier, ohne eigenes Zutun tolle Sachen zu gewinnen, einfach zu vermeiden?
--
olga64
Ist es wirklich nicht einfacher, ein solches Gespräch einfach abzuzbrechen, bzw. die persönliche Gier, ohne eigenes Zutun tolle Sachen zu gewinnen, einfach zu vermeiden?
--
olga64
Schön wenn du so souverän damit umgehen kannst.
Es gibt aber in unserer Gesellschaft durchaus Menschen, die durch diese Werbeanrufe verunsichert werden und sich auch genötigt fühlen.
Diese gilt es zu schützen und den TelefonSpammern gilt es auf die Finger zu klopfen.
Wenn du das nicht willst, musst du es ja auch nicht tun.
Da wird jahrelang darum gekämpft, daß diese Coldcalls endlich wirksamer bekämft werden können und zumindest die Rufnummer angezeigt werden muss, und dann kommt eine olga64 her und meint das wäre ja alles nicht nötig.
Bei mir kommen solche Werbeanrufe schon lange nicht mehr vor. Anscheinend hat sich bei einigen Callcentern mein Verhalten zu solchen Anrufen herumgesprochen, denn solche Anrufe sind mir im letzten Jahr nicht mehr untergekommen. Trotzdem bin ich sehr dafür, daß hier endlich mehr durchgegriffen wird und die beschriebene Veränderung ist ein Schritt auf dem Weg dorthin.
--
kirk
Es gibt aber in unserer Gesellschaft durchaus Menschen, die durch diese Werbeanrufe verunsichert werden und sich auch genötigt fühlen.
Diese gilt es zu schützen und den TelefonSpammern gilt es auf die Finger zu klopfen.
Wenn du das nicht willst, musst du es ja auch nicht tun.
Da wird jahrelang darum gekämpft, daß diese Coldcalls endlich wirksamer bekämft werden können und zumindest die Rufnummer angezeigt werden muss, und dann kommt eine olga64 her und meint das wäre ja alles nicht nötig.
Bei mir kommen solche Werbeanrufe schon lange nicht mehr vor. Anscheinend hat sich bei einigen Callcentern mein Verhalten zu solchen Anrufen herumgesprochen, denn solche Anrufe sind mir im letzten Jahr nicht mehr untergekommen. Trotzdem bin ich sehr dafür, daß hier endlich mehr durchgegriffen wird und die beschriebene Veränderung ist ein Schritt auf dem Weg dorthin.
--
kirk
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
geschrieben von schorsch
Meine Frau benötigt, um solche Anrufe zu beenden, etwa 1 Minute; ich 3 Sekunden!
--
schorsch
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schorsch
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Vielleicht...
vielleicht darf man auch mal dran denken, daß Menschen in Ausnahmesituationen sein können.
Gebrechlich, krank, psychisch eingeschränkt, was auch immer.
Oder unbedingt beruflich erreichbar sein müssen.
Muß man durch die Wohnung hetzen nur um dann Reklame zu hören ?
Das gehört verboten und geahndet.
Sonst ufert es aus.
Es gibt gute Gründe, eine Telefonnummer nicht zu veröffentlichen.
Die Wähleinrichtungen dieser Firmen scheinen aber willkürlich Nummernkreise zu wählen.
Also wird man unnötig gestört.
Das ist nicht notwendig.
--
nordstern
vielleicht darf man auch mal dran denken, daß Menschen in Ausnahmesituationen sein können.
Gebrechlich, krank, psychisch eingeschränkt, was auch immer.
Oder unbedingt beruflich erreichbar sein müssen.
Muß man durch die Wohnung hetzen nur um dann Reklame zu hören ?
Das gehört verboten und geahndet.
Sonst ufert es aus.
Es gibt gute Gründe, eine Telefonnummer nicht zu veröffentlichen.
Die Wähleinrichtungen dieser Firmen scheinen aber willkürlich Nummernkreise zu wählen.
Also wird man unnötig gestört.
Das ist nicht notwendig.
--
nordstern
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
geschrieben von longtime
Gewinn-Versprechen gehört auch zu dem trickreich aufgeputzten "Dialog-Marketing".
S. TIPP!
--
longtime
S. TIPP!
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longtime
Re: Bundesnetzagentur greift bei telefonischen Gewinnversprechen erneut durch
geschrieben von schorsch
Heute bekam ich per E-Mail die freudige Mitteilung eines Herrn Lopez, der mir eröffnete, dass ich 1,7 Millionen geerbt habe......
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schorsch
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schorsch