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Plaudereien Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt

gerry
gerry
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Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von gerry


Unsere Landesregierung hat eine Lärmschutzverordnung erlassen, in der festgelegt ist, wann Hunde bellen und Hähne krähen dürfen. So ist es zB. einem Hahn gestattet, sonntags erst nach 9 Uhr zu krähen.

Meinen Hund habe ich gut erzogen. Er bellt genauso, wie es der Gesetzgeber und der Deutsche Mieterbund vorschreiben. Sogar nachts, wenn Nachbars Kätzchen über den Hof schleicht, enthält er sich der Stimme.
Nun habe ich noch einige Hühner und einen Hahn. Under der macht mir Kummer. Mit viel Mühe habe ich ihm antrainiert,daß er vor acht Uhr nicht krähen darf. Es hat lange gedauert, bis er es begriffen hat. Das letzte Mittel war, daß ich ihm einen Hauklotz mit dem Hackebeil vor den Hühnerstall gestellt und ihm damit die letzte Verwarnung angedroht habe. Nun höre ich manchmal morgens gegen 6 Uhr, wenn normalerweise Hähne krähen, noch ein leises Stöhnen aus dem Hühnerstall, wenn der Hahn gegen seine animalischen Triebe ankämpft.

Ein Problem habe ich leider noch nicht gelöst: Ich habe es bisher nicht geschafft, mit ihm die Wochentage zu lernen. Tagelang saß ich mit ihm vor dem Wochenkalender und bemühte mich, ihm die Wochentage in der richtigen Reihenfolge beizubringen. Ich zog auch die Erkentnisse des russischen Tierpsychologen Pawlow heran und stellte ihm sonntags das Futter eine Stunde später vor den Stall. Umsonst, er begreift es nicht!

Einige Fortschritte haben wir aber schon erreicht: Mal verlegt der Hahn das 9 Uhr-Krähen vor, auf den Freitag, mal verspätet er sich und kräht erst am Montag eine Stunde später. Es kam auch schon vor, daß für den Hahn am Mittwoch Sonntag war und er an dem Tag um 9 Uhr krähte.

Ich begrüße es von ganzem Herzen, daß das deutsche Recht sich so umfassend um das Wohl des Menschen kümmert und bin dem Deutschen Mieter bund dankbar, daß er mir den nächtlichen Gebrauch der Toilette gestattet.

Gibt es in anderen Bundesländern ähnlich bescheuerte Verordnungen?
Das fragt Gerry ))
angelottchen
angelottchen
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Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf gerry vom 24.05.2007, 14:56:32
herrliche Geschichte... und: ja, so bescheuerte Hundebellzeitregeln gibts woanders auch - 10Min darf der Hund am Tag bellen. Ab Stück oder versetzt.. egal..aber das Ordnungsamt konnte mir nicht mitteilen, ob das für jeden meiner Hunde (z Zt habe ich 8) gilt - ich also 80 Minuten Hundebellzeit habe... bin gespannt
--
angelottchen
tessy
tessy
Mitglied

Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von tessy
als Antwort auf angelottchen vom 24.05.2007, 20:53:30
...und manchmal wünschte ich mir daß manchen Menschen das Krähen vor 9 Uhr verboten wäre
--
tessy

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peter25
peter25
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Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von peter25
als Antwort auf angelottchen vom 24.05.2007, 20:53:30
Jetzt stehe ich vor der Frage:Mein Frosch im Gartenteich
quakt schon von 20 Uhr bis jetzt,ist das dem Frosch untersagt??------Oder wie sag ich dem Frosch das er aufhören soll??----------Falls sich meine Nachbarn beschweren??
Gibt es da eine Verordnung??
peter25
angelottchen
angelottchen
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Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf peter25 vom 24.05.2007, 23:53:14
oh, das Thema Froschgequake vor Gericht füllt ganze Regale von Aktenordnern - da werden Beklagte (die "Froschbesitzer" verdonnert, Lärmschutzmassnahmen zu bauen, da wird festgelegt, wie weit die "Lärmemission" gehen darf und ob ein Frosch überhaupt in Gefanngenschaft gehalten werden darf - oder ob der Gartenteich in Deinem garten vielleicht doch natürlicher Feuchtbiotop und somit Lebensraum für Deine Frösche ist ...

Grundsatzurteil: Aus Naturschutzgründen müssen quakende Frösche im Teich des Nachbarn geduldet werden. (LG Hanau NJW 1985, 500 )

Aber es gibt viele Ausnahmen

Magst Du ein bissel nachlesen? Bitte schön ... l


http://www.ra-kotz.de/froesche.htm

http://www.ra-karlbrenner.de/quakende_froesche.htm

http://www.ratgebergesund.de/kultur/artikel/3_315.html

Persönlich empfinde ich es als Armutszeugnis, wenn Leute zirpende Grillen, Nachtigallengesang oder Froschgequake als Lärmbelästigung bezeichnen - selbst aber wahrscheinlich mit dem Soundblaster im Auto bis zum Anschlag durch die Gegend fahren ...



--
angelottchen
albawil
albawil
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Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von albawil
als Antwort auf gerry vom 24.05.2007, 14:56:32
Du solltest mal heimlich schauen ob es da nicht eine Henne gibt die Krähen übt! Vielleicht gibt es auch dort eifersüchteleien )
--
albawil

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kagula
kagula
Mitglied

Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von kagula
als Antwort auf albawil vom 25.05.2007, 11:33:59
...krähen vielleicht nicht aber aufgeregtes Gegacker wenn sie ihre Pflicht erfüllte und ein Ei gelegt hat - und alle anderen Hennen stimmen unisono ein. Kommt einem doch irgendwie bekannt vor???
--
kagula
angelottchen
angelottchen
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Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf albawil vom 25.05.2007, 11:33:59
na wer will denn da wohl wieder mit überflüssigen Sticheleien die Suppe hochkochen?
--
angelottchen
peter25
peter25
Mitglied

Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von peter25
als Antwort auf angelottchen vom 25.05.2007, 09:16:36
angelottchen schrieb am 25.05.2007 um 09.16:
> oh, das Thema Froschgequake vor Gericht füllt ganze Regale von Aktenordnern - da werden Beklagte (die "Froschbesitzer" verdonnert, Lärmschutzmassnahmen zu bauen, da wird festgelegt, wie weit die "Lärmemission" gehen darf und ob ein Frosch überhaupt in Gefanngenschaft gehalten werden darf - oder ob der Gartenteich in Deinem garten vielleicht doch natürlicher Feuchtbiotop und somit Lebensraum für Deine Frösche ist ...

> Grundsatzurteil: Aus Naturschutzgründen müssen quakende Frösche im Teich des Nachbarn geduldet werden. (LG Hanau NJW 1985, 500 )

> Aber es gibt viele Ausnahmen

> Magst Du ein bissel nachlesen? Bitte schön ... l


> http://www.ra-kotz.de/froesche.htm

> http://www.ra-karlbrenner.de/quakende_froesche.htm

> http://www.ratgebergesund.de/kultur/artikel/3_315.html

> Persönlich empfinde ich es als Armutszeugnis, wenn Leute zirpende Grillen, Nachtigallengesang oder Froschgequake als Lärmbelästigung bezeichnen - selbst aber wahrscheinlich mit dem Soundblaster im Auto bis zum Anschlag durch die Gegend fahren ...



> --
> angelottchen

Hallo,
der Meinung bin ich auch...."persönlich empfinde.....

Nur ich frage mich manchmal,ich habe meine Gartenteiche schon über 25 Jahre und vor 7 jahren haben sich die ersten Frösche bei mir eingefunden,weil wahrscheinlich die Feuchtbiotope mit Bauschutt verfüllt worden sind.
Ich beobachte auch sorgenvoll das am Anfang 5 Frösche ein neues Zuhause gefunden haben und dieses Jahr nur einer(Teichfrosch),das gibt mir zu denken?
Da hier einige Hausbesitzer auch noch G-teiche haben,frag ich mich warum sind die Frösche nur bei mir?? und nicht dort??(Wahrscheinlich fühlen die sich wohl bei mir).
Gott sei Dank sind meine umliegenden Nachbarn noch mit dem gequake einverstanden.Aber wie lange noch?

Aber es gibt auch andere Menschen die den Gartenteich und "Froschbesitzern" das Leben zur Hölle machen,die das Wasser verunreinigen damit die Frösche und die Fische "verschwinden".

Gruß peter25
gerry
gerry
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Re: Lärmschutzverordnung in Sachsen-Anhalt
geschrieben von gerry
als Antwort auf peter25 vom 25.05.2007, 12:10:27
Ganz schlimm finde ich, wenn sich Leute vom "Lärm" spielender Kinder genervt fühlen. Gibts es Schöneres als Kinder? Waren wir nicht allesamt mal welche?
--
gerry

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