Lebenshilfe Stammkundenabzocke
also rolf,
soweit kann die deutsche und österr. Gesetzesgebung nicht voneinander abweichen.
In den Mietverträgen (Österreich) wird meist festgehalten, dass bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Eigentümers/Vermieters erfolgen dürfen. Dass tragende Wände nicht durchbrochen werden dürfen, das leuchtet sicher jedem ein, dafür kann nicht mal der Eigentümer seine Zustimmung geben, da kommt aber auch nicht das Mietrecht sondern das Baurecht zum Tragen.
Einen Boden verlegen, ich glaube kaum, dass ein Vermieter da Einspruch erheben würde, es sei denn, dass der Mieter die Kosten hiefür dem Eigentümer in Rechnung stellen will. Allerdings, ein PVC-Boden ist ein schalldämmender Boden, also kann der Vermieter verlangen, dass auch der neue Boden gleiche Schalldämmungsmerkmale aufweist. Ansonsten wird doch jeder Vermieter sich die Hände reiben, wenn der Mieter eine Verbesserung des Mietobjektes vornimmt. Wenn z.b. eine bestehende alte Küche durch einen modernen Küchenblock ersetzt werden soll, so kann der Vermieter den Mieter auffordern, die Schränke und Geräte zwischenzulagern (Keller) bzw. muss sich der Mieter verpflichten, den alten Zustand wiederherzustellen oder die neuen Einbauten bei Auszug ohne Ablöseforderungen in der Wohnung zu belassen.
Ich glaube wohl dass da der Spruch angebracht wäre - mit Reden kommen die Leut zusammen.
--
bongoline
soweit kann die deutsche und österr. Gesetzesgebung nicht voneinander abweichen.
In den Mietverträgen (Österreich) wird meist festgehalten, dass bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Eigentümers/Vermieters erfolgen dürfen. Dass tragende Wände nicht durchbrochen werden dürfen, das leuchtet sicher jedem ein, dafür kann nicht mal der Eigentümer seine Zustimmung geben, da kommt aber auch nicht das Mietrecht sondern das Baurecht zum Tragen.
Einen Boden verlegen, ich glaube kaum, dass ein Vermieter da Einspruch erheben würde, es sei denn, dass der Mieter die Kosten hiefür dem Eigentümer in Rechnung stellen will. Allerdings, ein PVC-Boden ist ein schalldämmender Boden, also kann der Vermieter verlangen, dass auch der neue Boden gleiche Schalldämmungsmerkmale aufweist. Ansonsten wird doch jeder Vermieter sich die Hände reiben, wenn der Mieter eine Verbesserung des Mietobjektes vornimmt. Wenn z.b. eine bestehende alte Küche durch einen modernen Küchenblock ersetzt werden soll, so kann der Vermieter den Mieter auffordern, die Schränke und Geräte zwischenzulagern (Keller) bzw. muss sich der Mieter verpflichten, den alten Zustand wiederherzustellen oder die neuen Einbauten bei Auszug ohne Ablöseforderungen in der Wohnung zu belassen.
Ich glaube wohl dass da der Spruch angebracht wäre - mit Reden kommen die Leut zusammen.
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bongoline
oh jolli, da haste ja tatsächlich doppeltes Pech gehabt mit dem Anbieter,,manchmal sollte man eher Anbiederer sagen,,
Nee bei mir hats geklappt, früher zahlte ich für 3600 Kwh ca 720 bis 780 € und dieses Jahr 615 € (bei allerdings jährlicher Vorauszahlung) und den Reisegutschein hab ich kopiert, ausgedruckt und meiner Neckermanndame vorgelegt bei der letzte Reise und,,,nach 3 Wochen war der Betrag aufs Konto überwiesen.
ergo nochmal 100 € billiger der neue Strom.
Ich bin mir aber sicher, das dies nicht so weitergeht und das ich -falls ich bei dem Anbieter bleibe- dann als Altkunde die Prämie für die Neuen mitblechen muss.
--
hugo
Ja, Hugo, so hatte ich es mir vorgestellt, aber in der Ankündigung des Gutscheins klang es etwas anders als in dem Webportal, in dem ich meine Reise hätte buchen müssen. Dieses Portal hat natürlich alle gängigen großen Anbieter im Angebot gehabt, aber dort stand dann geschrieben: wenn sie einen Gutschein einlösen wollen...... blablabla...
Mir ist klar, dass ich nie ein Altkunde in puncto Strom werde. Aber ich glaube, die Prämie für Neukunden sind in der gesamten Kalkulation schon eingeplant, kann vielleicht auch von denen als Werbung von der Steuer abgesetzt werden???
--
jolli
Die großen Gesellschaften handeln da wohl anders als die privaten Vermieter.
Sie wollen ja auch die Wohnungen, zumindest in einer Anlage, einheitlich haben.
Und bis bei dem Verwaltungsweg ne Genehmigung vorliegt kann ich schon nen Platz aufm Friedhof buchen, oder die Wohnungen haben schon wieder nen neuen Besitzer.
Sind doch heute nur noch Spekulationsobjekte.
--
rolf
Aber wir verzetteln uns hier im Einzelfall, der nur als Beispiel dienen sollte, daß es nicht nur bei Banken und Stromanbietern so ist, mit der Kundenpflege.
Sie wollen ja auch die Wohnungen, zumindest in einer Anlage, einheitlich haben.
Und bis bei dem Verwaltungsweg ne Genehmigung vorliegt kann ich schon nen Platz aufm Friedhof buchen, oder die Wohnungen haben schon wieder nen neuen Besitzer.
Sind doch heute nur noch Spekulationsobjekte.
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rolf
Aber wir verzetteln uns hier im Einzelfall, der nur als Beispiel dienen sollte, daß es nicht nur bei Banken und Stromanbietern so ist, mit der Kundenpflege.
Mein Beispiel betrifft eine bekannte Wohnbaugenossenschaft.
Aber vielleicht wiehern bei deiner noch zu viele Bürohengste.....
--
mart1
Aber vielleicht wiehern bei deiner noch zu viele Bürohengste.....
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mart1