Lebenshilfe Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dieses Recht/Gesetz wurde höchstrichterlich am 26.02.2020 vom Bundesverfassungsgericht verkündet. Bedauerlicherweise arbeiten trotzdem schon seit geraumer Zeit Abgeordnete des Deutschen Bundestages daran, grundlegende Elemente dieses Gesetzes ganz erheblich zu verändern und einzuschränken. So ist u.a. eine nochmalige Überprüfung der Entscheidungsfindung und des Gesundheitszustandes der Betroffenen vorgesehen. Im Ergebnis könnte das dazu führen, dass einer 89jährigen Rentnerin, die sich aus für sie zwingenden Gründen zum selbstbestimmten Sterben entschlossen hat, von einer Kommission aus Ärzten und Psychotherapeuten ein Verbot dieser von ihr gewünschten Maßnahme ausgesprochen wird. Dann würden wir uns ganz plötzlich wieder im Zeitraum vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes befinden. Nur ungern erinnere ich in diesem Zusammenhang an die im Fernsehen gezeigten Schwerstkranken, denen von höchster Stelle jahrelang die von ihnen verlangten erlösenden Medikamente versagt wurden.
Allerdings setzt sich in Deutschland die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben(DGHS), einem eingetragenen Verein, mit Sitz in Berlin für den dauerhaften Fortbestand des Gesetzes vom 26.02.2020 ein. Die DGHS ist ein bundesweit tätiger Verein mit rund 23000 Mitgliedern. Ihre Forderung nach einer Beibehaltung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben möchte sie mit einer an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichteten Petition unterstreichen.
Nähere Einzelheiten sind im folgenden Link nachzulesen, der mich als Mitglied dieses Vereins vor wenigen Tagen erreichte. Diesen Link möchte ich gern mit Euch teilen.
https://www.openpetition.de/petition/online/legale-freitodhilfe-kein-neuer-verbotsparagraf-217-stgb-sterbehilfe
LG
Detlev
Dieses Recht steht bei uns (CH) seit Jahrzehnten fest verankert. Es gibt mehrere Vereine, die sich dieses Recht auf ihre Fahne geschrieben haben. Auch meine Frau und ich sind Mitglieder eines dieser Vereine. Während es für mich Ultimo Ratio ist, ist es bei meiner Frau (leider) fast täglicher Diskussionsstoff.....
Ich habe meinem Bruder (92) letzte Woche beim langsamen Sterben zusehen müssen - und hoffe nun sehr, dass ich mein eigenes noch so rechtzeitig realisieren kann, dass ich den "Notschalter" noch selber betätigen kann.....
Dieses Recht steht bei uns (CH) seit Jahrzehnten fest verankert. Es gibt mehrere Vereine, die sich dieses Recht auf ihre Fahne geschrieben haben. Auch meine Frau und ich sind Mitglieder eines dieser Vereine. (...)
Für dieses Recht seid ihr zu beneiden!
Ich fände es wirklich beruhigend, wenn man auf diese letzte Möglichkeit zurückgreifen könnte.
Ohne Einmischung von staatlicher, kirchlicher .... Seite.
Einfach selbstbestimmt.
So wie man sein ganzes Leben auch gestaltet hat.
schorsch, solang ich noch eine Hand bewegen kann, brauch ich keine Hilfe.
Pech hat man bei totaler Lähmung. Schlaganfall.
Schlaftabletten und eine Fl. Whisky haben wir immer im Haus.
LG Hubert
Das BGH-Urteil vom 26.02.2020 geht nach meiner Definition eines selbstbestimmten Sterbens nicht weit genug, denn es bezieht sich lediglich auf eine passive Sterbehilfe – die im Prinzip nur eine Suizidhilfe bedeutet:
https://www.juraforum.de/lexikon/sterbehilfe
und selbst bei der Suizidhilfe steht der Verein "Sterbehilfe Deutschland" immer wieder vor einem Balanceakt.
Ich würde mir das Recht wünschen, eine aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, und zwar nicht nur bezogen auf gesundheitliche Aspekte, sondern unabhängig davon, aus welchem Grund ich mein Leben als nicht mehr lebenswert betrachte. Nur das würde ein wirklich selbstbestimmtes Sterben bedeuten.
Richtig und wichtig finde ich allerdings stringente Regeln – einschließlich einer strengen Kontrolle bezüglich der Einhaltung der Regeln – sowie rechtlich festgelegte Preis-Obergrenzen für die kommerzielle Sterbehilfe.
Ein schwieriges Thema, finde ich. Auf der einen Seite steht der Sterbewunsch des Menschen, der wirklich nicht mehr leben möchte. Auf der anderen Seite könnten Menschen stehen, die das Leben kranker Menschen als nicht mehr lebenswert empfinden und zum Sterben drängen.
Liebe Enya,
in der Zielsetzung gebe ich Dir Recht.
Aber: Jede/r HAT doch das Recht, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Mir ist nur nicht klar, warum der Staat dazu die Mittel zur Verfügung stellen soll. Es gibt zahllose Möglichkeiten, ohne Hilfe seitens des Staates, Suizid zu begehen, und zwar ohne sich vor den Zug oder aus dem Fenster zu werfen, wodurch man ja andere Menschen schwer traumatisieren kann.
Liebe Grüße
DW
Meine persönlichen Gedanken zu diesem Thema:
Ich befürworte für mich die Inanspruchnahme des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, nicht, weil ich Angst vor dem Tod habe, sondern weil ich Angst davor habe, in irgendeiner Pflegeeinrichtung die Kontrolle über mich zu verlieren. Damit meine ich die Kontrolle über meinen wachen Verstand, über meine Präsenz im Hier und Jetzt, über meine Sprache, über meine Arme und Hände, über meine Beine und Füße aber auch über meine Ausscheidungsorgane. Ich habe auch Angst davor, meine Fähigkeiten zur eigenen Körperpflege, zur Nahrungsaufnahme und zur Wahrnehmung von Gefühlen zu verlieren. Auch möchte ich es meinen Liebsten, der Ehefrau, meinen Kindern und Enkelkindern ersparen, mich in besagter Pflegeeinrichtung in einem Zustand zu erleben, in dem ich sie nicht mehr erkenne und mit einem anderen Namen anspreche. Wenn ich überhaupt noch sprechen kann.
Guten Tag,
auch ich bin pro Sterbehilfe.
Meine Mutter hatte die tödliche Krankheit ALS.
Drei Monate vor ihrem Tod - bettelte sie täglich - selbstbestimmt aus dem Leben gehen zu dürfen.
Ein erfolgloses Betteln, das mich bis heute noch beschäftigt.
Wohl dem, der rechtzeitig eine notarielle Patientenverfügung unterschrieben hat und die
gesetzlichen Regelungen der vier Länder, die aktive Sterbehilfe ausdrücklich erlauben,
kennt.
- Belgien
- Luxemburg
- Niederlande
- Schweiz
Ländervergleich s.:
www.patientenverfuegung.digital/blog/sterbehilfe-im-ausland
Meine persönlichen Gedanken zu diesem Thema:
Ich befürworte für mich die Inanspruchnahme des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, nicht, weil ich Angst vor dem Tod habe, sondern weil ich Angst davor habe, in irgendeiner Pflegeeinrichtung die Kontrolle über mich zu verlieren. Damit meine ich die Kontrolle über meinen wachen Verstand, über meine Präsenz im Hier und Jetzt, über meine Sprache, über meine Arme und Hände, über meine Beine und Füße aber auch über meine Ausscheidungsorgane. Ich habe auch Angst davor, meine Fähigkeiten zur eigenen Körperpflege, zur Nahrungsaufnahme und zur Wahrnehmung von Gefühlen zu verlieren. Auch möchte ich es meinen Liebsten, der Ehefrau, meinen Kindern und Enkelkindern ersparen, mich in besagter Pflegeeinrichtung in einem Zustand zu erleben, in dem ich sie nicht mehr erkenne und mit einem anderen Namen anspreche. Wenn ich überhaupt noch sprechen kann.
Ganz genauso sind meine Gedanken zu diesem Thema.
Die Tatsache, dass wir keine Nachkommen haben, die ggf. mein Dahinsiechen begleiten würden,
macht es mir ganz große Sorge, mich im Fall der Pflegebedürftigkeit in total fremde Hände begeben zu müssen. Mit allen möglichen Konsequenzen für Leib und Leben.
Und - das ist auch bedenkenswert - für das Vermögen.
@Der Waldler:
ich meine nicht, dass der Staat für mein selbstbestimmtes Ableben aufkommen soll.
Nein, ganz und gar nicht.
Doch kann man z.B. nicht legal an Medikamente (Barbiturate beispielsweise) gelangen.
So, wie das @Jeweller angedeutet hat.