Lebenshilfe Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
detsurfer, natürlich macht es die Menge aus. Aber ich hab noch eine 9 mm. Doch man muss sich noch bewegen können, für BEIDES.
Hab einen schönen Tag.
LG Hubert
@Der-Waldler,
ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Damit kein falscher Zungenschlag hier reinkommt: mir ging es um die Haltung zu staatlichen Eingriffen in den Würdebereich, in das Freiheitsrecht des Individuums, nicht um die Wertigkeit von Leben.
Den Widerspruch den ich meinte : in der Abtreibungsfrage wurde die 'Fremdbestimmung' des Körpers (am Beispiel der schwangeren Frau) vehement zurückgewiesen. Nicht gerade wenige (nicht alle!) lehnen aber das Recht des Menschen auf einen selbstbestimmten Tod ab.
Ich hätte gerne gewusst, dass mir mal jemand diesen Widerspruch aufdröselt - ich kriege ihn durch meine eindimensionale Logik nicht auf die Reihe. es geht mir um den Widerspruch, nicht um die Feministinnen.
Dein Trisomie - Beispiel und der damit verbundenen Frage nach der jeweiligen Motivation zu frühgeburtlichen Untersuchungen geht m.E. eher in Richtung der nicht nur unter dem III Reich , sondern auch noch heute (wie ich meine) zunehmenden Eugenik-Problematik (was ist ein lebenswertes, gesundes Leben ?).
Auch ein bisschen - aber nur ganz am Rande - aus welcher Quelle schöpft der Staat eigentlich seine Werte ?
Bei den Nazis war es die Rasseideologie (Lehre/gesunder Volkskörper usw.).
Ist heute der z.B. erst 2008 geschaffene "Bundes"-Ethikrat unser ethisch-moralisches Metronom und u.U.dessen Zusammensetzung (Ernennung durch Bundespräsident- ausschließlich eminente kirchliche und akademische Eliten) vorprägend für seine Empfehlungen /Schiedsbeurteilungen ?
Der große Filmregisseur Jean-Luc Godard entschied , wann und wie er starb. Es war erst vor 2 Tagen, Dienstag, 13. September morgens. Der Ort: sein Haus in Rolle (Schweiz). Die Methode: durch assistierten Suizid, erlaubt durch das Schweizer Gesetz. Er ist möglicherweise die berühmteste Person, von der bekannt ist, dass sie ihre Tage so beendet hat.
SPIEGELARTIKEL
Den Widerspruch den ich meinte : in der Abtreibungsfrage wurde die 'Fremdbestimmung' des Körpers (am Beispiel der schwangeren Frau) vehement zurückgewiesen. Nicht gerade wenige (nicht alle!) lehnen aber das Recht des Menschen auf einen selbstbestimmten Tod ab.Hier wurde gar nchts "vehement zurückgewiesen". Es wurde nur auf den Fehler von Verallgemeinerungen betr. Feministinnen hingewiesen, die nicht alle gleich ticken oder urteilen und durch die Hintertür diskreditiert werden sollten.
Ich hätte gerne gewusst, dass mir mal jemand diesen Widerspruch aufdröselt - ich kriege ihn durch meine eindimensionale Logik nicht auf die Reihe. es geht mir um den Widerspruch, nicht um die Feministinnen.
geschrieben von aixois
Und den Widerspruch habe ich schon versucht aufzudröseln, indem ich auf den Unterschied zwischen geborenem und ungeborenem Leben hingewiesen habe.
Aber was nicht verstanden werden will, wird halt nicht verstanden. So ist das hier, auch in anderen Threads.
Allmählich gewöhne ich mich daran. D.h.ich bin schon längst daran gewöhnt.
Auch international weniger bekannte Künstler können, wenn sie sich im richtigen Land aufhalten, den Zeitpunkt ihres Sterbens selbst bestimmen :
Hugo Claus, atteint de la maladie d'Alzheimer, a choisi la date de sa mort et a demandé, comme la loi belge l'y autorisait, à subir une euthanasie.
Hugo Claus war ein belgischer Schriftsteller, der auch als Maler, Dramatiker, Journalist, Lyriker, Librettist, Drehbuchautor, Übersetzer sowie als Film- und Fernsehregisseur tätig war.
Er war an Alzheimer erkrankt und hat in Übereinstimmung mit den hier geltenden Gesetzen Euthanasie in Anspruch genommen, an einem von ihm bestimmten Tag.
......................Ich denke, du verwechselst da etwas: Es ist doch ein Unterschied, ob "der Staat" ihm unliebsame Menschen ermorden lässt, oder ob voll-mündige und im vollen Bewusstsein ihres Tuns lebende selber entscheiden, wann und wie sie "von der Welt abtreten" wollen.
Bei den Nazis war es die Rasseideologie (Lehre/gesunder Volkskörper usw.).
Ist heute der z.B. erst 2008 geschaffene "Bundes"-Ethikrat unser ethisch-moralisches Metronom und u.U.dessen Zusammensetzung (Ernennung durch Bundespräsident- ausschließlich eminente kirchliche und akademische Eliten) vorprägend für seine Empfehlungen /Schiedsbeurteilungen ?
Was ist - bzw. was soll aus so einem SAtz eigentlich werden?
Ich hätte gerne gewusst, dass mir mal jemand diesen Widerspruch aufdröselt - ich kriege ihn durch meine eindimensionale Logik nicht auf die Reihe. es geht mir um den Widerspruch, nicht um die Feministinnen.
"Mein Bauch gehört mir" skandierten zu Recht (wenn man z.B. die anatomische Seite betrachtet) vor mehr als 50 Jahren Frauen in Deutschland. Damals gab es die Frauenbewegung und natürlich waren darunter vermutlich auch "Feministinnen" - die übrigens von vielen deutschen Menschen oft genauso verächtlich benannt wurden wie auch "Emanzen".
Diese Frauen,die daran teilgenommen hatten, sind heute ältere Damen, wenn sie noch leben. Teilweise haben sie Kinder bekommen - teilweise sich dagegen entschieden. Das war ja damals möglich, weil die Erfindung der Antibaby-Pille auch Frauen eigene Entscheidungswege geboten haben.
Aber was hat das mit dem schwierigen Thema eines selbstbestimmten Sterbens zu tun?
Olga
Aber was hat das mit dem schwierigen Thema eines selbstbestimmten Sterbens zu tun?
Olga
Nichts, Olga, gar nichts.
Aber es ist eine willkommene Gelegenheit, einen Rundumschlag auf selbstbewusste und selbstbestimmte Frauen loszuwerden, die die Unverschämtheit besitzen, nicht mehr unterwürfig zu Männern aufzublicken.
Diese Vergleiche Abtreibung und selbstbestimmtes Sterben sind hanebüchen.Erst recht, wenn sie von einem Mann kommen, der nie in die Verlegenheit kommen konnte, ungewollt schwanger zu werden und auch nicht die Konsequenzen tragen musste.
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Ich sehe wirklich nicht, was ich da 'verwechsle'.
Ich setze ja nichts gleich, schon gar nicht das Töten von als lebensunwürdig erachteteten Menschen unter dem Naziregime mit dem Individual-Recht auf assistierten Suizid.
Meine Frage war: wer legt fest, welche Werte werden herangezogen, damit der Staat bestimmen kann, wann, ob und wie ein Leben beendet wird.
Im Dritten Reich waren das 'rassenhygienische' Gründe, die staatliche 'Erbpflege' zur 'Reinhaltung' der überlegenen (deutschen/germanischen) Rasse, die festlegten, was der Staat durfte und was der Einzelne nicht durfte.
Ein Selbstmörder wurde damals als feige, minderwertig, egoistisch oder lebensuntüchtig eingestuft, weil er sich seiner Pflicht entzog, dem Volkskörper zu dienen .
Da besteht nun wirklich keine Verwechslungsgefahr mit 'heute'.
Es geht um das Recht (und seine Herleitung) der Selbst- oder Fremdbestimmung, das der Staat gewährt oder eben nicht.
Entspricht es der Würde eines Menschen über den Zeitpunkt seines Todes zu bestimmen oder steht er staatlicherseits unter dem Zwang, sein Leben so lange leben zu 'müssen' bis es - ohne sein Zutun - durch den Funktionsausfall von Organen beendet wird ?
Für einen gläubigen Christen stellt sich die Frage sicher anders als für einen Anders- oder Nichtgläubigen und doch ist der Staat gefordert 'regulierend' einzugreifen und 'Vorgaben' für alle zu machen.
Ein Christ wird ein Recht auf Suizid eher ablehnen, einer Kultur des 'Lebens' den Vorzug geben, den Suizidanten aber nicht verurteilen, vom dem aber erwartet wird, durch die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod Leiden und selbstzerstörende Lebens-Sinnlosigkeit anzunehmen und zu ertragen.
Wird gleiches - vielleicht in abgeschwächter Form - auch vom Atheisten, vom Nicht-Christen erwartet ?
Wer legt das fest ? Die nur ihrem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten, die aber wenn sie Christen sind, dann nicht frei, sondern ihrem Glauben gemäß entscheiden dürften.
Ex Minister Spahn - aus seiner ethisch-christlichen Überzeugung heraus - hat ja auch die Freigabe von Medikamenten zur Selbsttötung verweigert und das höchstrichterliche Urteil einfach ignoriert.
Wie schwer sich die Politik mit den Folgen des BVerfG Urteils von 2020, zeigt ihre Zögerlichkeit, die Umsetzung des Urteils in geordnete Bahnen zu lenken, was u.a. die Mediakmentenfreigabe angeht ,aber auch staatlich regulierte Beratungsangebote für Menschen, die einen assistierten Freitod wünschen.
Trotz der Gefahr, dass ungeregelte, wenn nicht sogar unseriöse Dienstleistungen überhand nehmen.
Die Meinung der deutschen Ethikräte (Bund und Länder) scheint da auch noch weit entfernt von einer "Einhelligkeit" inbezug auf Sterbehilferegelungen zu sein
Interessant dürfte die von Macron angekündigte breite Bürgerdiskussion über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Frankreich sein, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Todes von Jean Luc Godard vor einigen Tagen, der ja Sterbehilfe in Anspruch genommen haben soll.
Rispe - vielleicht war der Vergleich Birne und Äpfel doch dergestalt gegeben als es ja Männer gab und gibt, die zwar Kinder - oft ausserbeziehlich - zeugten, dann aber nicht so sehr an Unterhaltszahlungen interessiert waren.
Solche männlichen Einzelschicksale gibt es ja auch und können diese viele Jahrzehnte zahlungstechnisch verfolgen, wenn eine Frau anders entschied und zwar für ein Kind. Wer weiss das schon? LG Olga