Lebenshilfe Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Auch ich kenne zwei Frauen, die durch " Sterbefasten" starben. Die eine war meine Schwiegermutter, die andere eine Nachbarin.
Es gibt den Begriff "Bilanz-Suizid". Das bedeutet, dass man quasi eine Bilanz seiner Vergangenheit und Zukunft zieht und zum Schluss kommt, dass das, was man gelebt hat, genüge, und das, was man noch zu erwarten habe, unmenschlich und unzumutbar wäre. Da kann kein Pfarrer und kein Politiker kommen und sagen, ER wisse das besser als der/die Sterbewillige.
durch meine krankheiten war ich mehrmals fast tot. einmal hat es mehrere stunden gedauert bis die beatmung beendet werden konnte und ich wieder selbst atmen konnte.
aber ich hab dabei nie irgendwas gesehen oder erlebt. es war immer nur wie tief und fest schlafen.
weil man aber nicht wirklich weiß, wie es ist wenn man sich umbringt und auch nicht weiß ob es nicht doch noch eine schöne zeit gegeben hätte, versuch lieber trotz allem durchzuhalten und mich auch über kleinigkeiten zu freuen, die gut sind.
lg
minerva
Das ist dein gutes Recht und soll ja auch nicht tangiert werden, wenn die Exit-Lösung auch in D erlaubt würde.
Als Krankenschwester bin ich sehr zwiegespalten. Ich kann den Wunsch (einiger) Schwerkranker nach selbstbestimmtem Lebensende verstehen. Trotzdem würde ich nie Beihilfe zum Sterben leisten. Falls Ärzte unter euch sind, würdet ihr es tun?
Das ist ein Aspekt, der noch nicht erwähnt wurde.
Lebensfrohe Grüße
Karolena
Es gibt den Begriff "Bilanz-Suizid". Das bedeutet, dass man quasi eine Bilanz seiner Vergangenheit und Zukunft zieht und zum Schluss kommt, dass das, was man gelebt hat, genüge, und das, was man noch zu erwarten habe, unmenschlich und unzumutbar wäre. Da kann kein Pfarrer und kein Politiker kommen und sagen, ER wisse das besser als der/die Sterbewillige.
Danke, @schorsch, genau das!
Kürzlich hörte ich zufällig ein Interview mit dem Arzt Johann Friedrich Spittler
Er vertrat u.a. die Ansicht, dass so ein Bilanz Suizid durchaus gerechtfertigt sei, wenn jemand seinen (Ehe)partner verliert, mit dem er quasi lebenslang innig verbunden war.
Es gibt ganz sicher auch Hinterbliebene in so einer Situation, die sich noch einmal "aufrappeln" und nach einer Weile wieder ein Leben führen, das sie für lebenswert halten. Das ist sehr schön und wäre wünschenswert für alle - aber man sollte dies nicht regelhaft erwarten.
Erst kürzlich ereignete sich nahe unserem Wohnort ein (so wird vermutet) erweiterter Suizid - ein achtzigjähriges Ehepaar verstarb an Schussverletzungen.
@Corgy
Inwieweit dir eine Patientenverfügung in puncto Suizid(hilfe) weiterhelfen soll, verstehe ich jetzt nicht.
Nun, in dem ich alle lebensverlängernden Massnahmen im Krankenhaus ablehne, inklusive künstliche Ernährung
Nun, in dem ich alle lebensverlängernden Massnahmen im Krankenhaus ablehne, inklusive künstliche ErnährungDies habe ich auch in meiner Patientenverfügung so bestimmt.
Es würde mir aber in keinster Weise weiterhelfen, wenn ich (nicht todkrank) einen "Bilanz Suizid", wie @Schorsch ihn erklärt hat, in Erwägung zöge.
Eine in der Tat altbekannte und doch nur vom Einzelnen beantwortbare Frage (Gewissen), die mE. das biologische Leben (Hirnaktivitätsnachweis) als absoluten Wert setzt....nie Beihilfe zum Sterben leisten. Falls Ärzte unter euch sind, würdet ihr es tun?
Der Arzt muss Leben erhalten, richtig. Aber auch wenn es der Patient gar nicht wünscht ?
Ich kann Ärzte verstehen, die das Leben umfassender verstehen, d.h. zur Biologie auch noch die - iwS. - 'Psyche' zum Leben hinzuzählen, d.h. die den Patienten und sein 'Wohlergehen' als Ziel ihrer Bemühungen stellen, nicht nur funktionierende Organe.
Die Gesetzmäßigkeit der Evolution will, dass der Mensch ins Leben geworfen wird, ohne dass man ihn gefragt hat, ganz ohne seinen Willen. Er bekommt aber von dieser Evolution - das ist letztlich ihr Sinn - auch den Befehl mit, dieses Leben leben zu wollen.
Was aber, wenn dies nur unter (zumindest subjektiv empfundenen) Siechtum und Leiden iwS möglich ist, der 'Lebens-Wille' schwach ausgeprägt ist oder schwindet, gilt der "Befehl zum Leben" der Evolution dann auch noch ?
Darf der Arzt dann nur helfen, um das Leiden zu lindern, oder darf er auch mit seinen Mitteln helfen, dieses Leiden im Interesse und auf Wunsch des Leidenden zu beenden oder überlässt er den Sterbewilligen sich selbst ?
Wie gesagt, eine individuelle Entscheidung, es gibt keine richtige oder falsche, die aber nicht zur Stigmatisierung derer führen darf, die Sterbehilfe leisten.
Die Absolutsetzung des Lebens und die damit einhergehende Pflicht an den Menschen bis zum Ende durchzuhalten, 'um jeden Preis', ist aus meiner Sicht glaubensbedingt, von den von Menschen definierten ethischen Werten einer Religion, bei uns der christlichen.
Da wir aber beanspruchen kein Religionsstaat' zu sein, sollte der Staat 'neutral' bleiben, was aber schwierig ist in einer demokratisch-repäsentativen Staatsordnung, wenn die Mehrheit der Bevölkerung christliche Glaubenswerte vertritt. Mit deer geringer werdenden Beutung der Kirche und ihrer Einflussmacht auf die Politik, wird sich das aber allmählich ändern. Mir jedenfalls sind keine Agnostiker/Atheisten bekannt, die eine Sterbebegleitung ablehnten
Ich jedenfalls respektiere die Hilfs-Entscheidungen all der vielen Ärzte in den Ländern, wo diese Hilfe erlaubt ist.
Auch ihre Hilfe ist zutiefst human und ethisch wertvoll.
Ich jedenfalls respektiere die Hilfs-Entscheidungen all der vielen Ärzte in den Ländern, wo diese Hilfe erlaubt ist.Bei uns ist sie erlaubt, Euthanasie seit 20 Jahren in Belgien legal.
Auch ihre Hilfe ist zutiefst human und ethisch wertvoll.
Ich habe ohnehin nicht vor Belgien wieder zu verlassen, bin ja schließlich auch schon lange Belgier.
Auch ich habe noch einen Huisarts in Belgien ...