Innenpolitik Verkehrssicherheit Nebensache?
Wie bescheuert ist das denn schon wieder?
Nach den Vorstellungen von Verkehrsminister Andreas Scheuer sollen zukünftig Autofahrer auch ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung mit nur wenigen Zusatzstunden auch über 100 km/h schnelle Leichtkrafträder fahren dürfen, wie SpiegelOnline heute berichtet.
Die Zusatzstunden sehen für Autofahrer lediglich eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden vor. Letztere können außerhalb des Straßenverkehrs stattfinden, etwa auf einem Verkehrsübungsplatz.
Experten sind durchweg entsetzt. Sie rechnen mit deutlich mehr Unfällen Doch der Minister weiß es besser und scheint beratungsresistent zu sein.
Deutlich im Widerspruch steht diese geplante Lockerung zu dem Bestreben der Bundesregierung, die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr zu reduzieren.
Aber Scheuers neuer Entwurf passt ja auch zum kategorischen "Nein" des Herrn Ministers zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen, obwohl Experten sich einig sind, dass dadurch die Zahl der Unfalltoten reduziert werden kann.
Und wie war das doch mit den E-Rollerfahrern, die der Minister auf den Gehwegen auf die Fußgänger loslassen wollte?
Margit
Eine kleine Vorsilbe scheint dem Namen Programm zu sein!
Hier noch so ein bescheuerter Ein / Aus - fall ......
Wurden Verträge für die geplante Pkw-Maut voreilig abgeschlossen?
Edita
Zu früheren Zeiten war dies durch Erwerb des Führerscheins der Klasse 3 bereits inklusive. Auch durfte man mit dem 3er Fahrzeuge bis zur 7,5 Tonnen fahren und Anhänger ziehen.
Vermutlich besitzen die meisten ST Mitglieder einen solchen alten bzw. umgeschriebenen 3er Führerschein.
Beim Umschreiben wurde aus meinem 3er Führerschein einer für: A1 BE C1E MSL
Obwohl ich immer nur PKWs gefahren habe, darf ich alles mögliche fahren, ohne jemals als Fahrer auf einem Motorrad gesessen zu haben.
Da wären selbst die von Scheuer geforderten 6 praktischen Fahrstunden eine wesentliche Verbesserung.
Ciao
Hobbyradler
Eine kleine Vorsilbe scheint dem Namen Programm zu sein!irgenwie passt da schon "Nomen est omen"
Hier noch so ein bescheuerter Ein / Aus - fall ......
Wurden Verträge für die geplante Pkw-Maut voreilig abgeschlossen?
Edita
Pat
Soweit mir bekannt ist, berechtigt der alte Führerschein Klasse 3 nur zum Führen leichter zweirädriger Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h. Also ein Motorroller mit max. 45 km/h; Hubraum max. 50 cm³ .
Für Motorräder brauchte man schon damals eine extra Fahrerlaubnis.
Monja.
Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind daher berechtigt, mit Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).Du hast insofern recht, dass sicherlich viele der ST Mitglieder den 3er Führerschein nach Mai 1980 gemacht haben.
Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.
Link
Leichtkrafträder sind die bis 125 ccm
Ciao
Hobbyradler
OK, ich schrieb auch "soweit mit bekannt ist".
War mir nicht bewußt, daß ich auch ein Motorroller bis 125 ccm fahren darf. Habe 1969 Führerschein Klasse 3 gemacht.
Monja.
Das reiht sich ganz prima in die Reihe "Verkehrschaotenminister... Dobrindt, Scheuer "ein...
Kristine
Nein hobbyradler,
es geht nicht darum, ob heutige Entscheidungen besser sind als Zustände von anno dazumal, sondern ob sie den Ist-Zustand verbessern oder verschlechtern.
Unser Sohn ist (leider) Motoradfahrer, leider, weil wir immer voller Sorge sind, wenn wir wissen, dass er unterwegs ist. Er hat jedoch jede Menge freiwilliger, kostenpflichtiger Sicherheitstrainings nach dem Erwerb seines selbstfinanzierten Motoradführerscheins absolviert.
Die Entscheidung unseres Verkehrsministers halte ich ebenso wie Margit für verantwortungslos und wieder einmal für sehr, sehr industrienah.
Karl
Warum sollten wir nicht anderer Meinung sein?
Den aktuellen Führerschein A1 für Kleinkrafträdern kann man bereits mit 16 Jahren machen.
Das neue Verfahren hätte folgende Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
Autoführerschein mindesten seit 5 Jahren
zusätzlich 6 Fahrstunden
zusätzlich 90 Minuten Theorieunterricht
Sofern Kleinkrafträder grundsätzlich als extrem gefährlich angesehen werden, wäre es doch besser das Einstiegsalter anzuheben.
Als wichtig würde ich es ansehen auch für Radfahrer bzw. E-Roller Fahrer eine Helmpflicht einzuführen.
Ciao
Hobbyradler