Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich

Innenpolitik Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich

lupus
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von lupus
als Antwort auf minerva vom 15.04.2023, 22:38:51

Genau! Den hatte ich beispielhaft mit 2000 bis 3000 Watt in die Diskussion die Diskussion gebracht und du glaubtest ein 600Watt Kocher sei das Maß?
Da dachte ich du erkennst die Relationen mit der Platte im Ceranfeld.

RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 16.04.2023, 07:13:37
Ach, lupus, das mit dem Lehrergen musst du nicht so verbissen sehen: Es gibt Deutschlehrer, Religionslehrer, Physiklehrer, Briefkastenle- nee, das war was anderes! 

Und weg bin ich.

Simiya
lupus
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.04.2023, 09:00:48

Dieses Gen besaß und besitzt meine Schwester und es hat mich einige Male genervt! 😁😉


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olga64
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bodoso vom 15.04.2023, 14:51:24
 
Mittlerweile sieht man auf den Balkonen in unserer Umgebung immer mehr "private Kraftwerke", also angebrachte PV-Anlagen, die kostenlosen Strom in die Haushalte liefern, z.B. zum Betrieb von Waschmaschinen und Geschirrspülern.
 Olga
Wenn ich mich nicht zu sehr irre muss die Leistung von Balkonkraftwerken in Deutschland unter 800 Watt bleiben. Und hiermit Wasch - und/oder Spülmaschine zu betreiben dürfte ziemlich herausfordernd sein.

Wer eine höhere Leistung installieren will muss einen sehr bürokratischen Aufwand betreiben und die Anlage von einem Fachmann installieren bzw abnehmen lassen. Und standartmäßig landet bei diesen Anlagen zuviel produzierter Strom kostenlos im Netz.
Ich habe mich kürzlich mit einem Mitbewohner unserer Wohnanlage unterhalten ,der auf seinem Balkon so ein "Kraftwerk" betreibt (mit Genehmigung des Vermieters). Er hat diese Anlage selbstverständlich von einem Fachbetrieb anbringen lassen. Da in unserem Haus auf dem Dach seit mehr als 10 Jahren PV-Anlagen in Betrieb sind, war das kein Problem, weil er sich genau an dieses Unternehmen wandte, das ihm dann sowohl die Platten auch den Service geboten hatte.

In unserem Haus werden die Gemeinschafts-Stromkosten durch die PV-Anlage auf dem Dach seit Jahren geringer; sie liefern Strom für das Treppenlicht, die Warmwasseraufbereitung und sogar einen Teil für die Heizungspumpe.
Der Mieter auf dem Balkon kann seine Wasch- oder Spülmaschine damit betreiben; er wäscht oder spült ja nicht täglich. Ich finde die Idee sehr gut und werde den Mann nach einigen Monaten wieder befragen und mir dann evtl. selbst auch so eine PV-Anlage am Balkon anbringen lassen.
Nach dem kaufmännischen GEsetz "Nachfrage-Angebot" dürften die dann auch nochmals billiger werden. Olga
lupus
lupus
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von lupus

@Simiya
Meine Information sollte doch nur ein Gefühl für notwendige Leistung bei verschiedenen Geräten vermitteln. Erschreckt wurde nur nach ganz kleinen Geräten gesucht.
Ich hätte ja noch ganze Listen einstellen können, die dann notwendige Werte wie
Waschmaschinen und Wäschetrockner  3300 Watt
oder Geschirrspüler  2000 Watt enthalten hätten

olga64
olga64
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von olga64

Nach einer längeren Streiitphase einigte sich die Ampel-Regierung auf die Modalitäten zur Umstellung auf klimaneutrale Heizungen und auch deren staatliche Förderprogramme:

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit regenerativer Energie betrieben werden können.
Der Umstieg von fossil auf klimaneutral in selbst benutztem Wohneigentum  wird staatlich mit 30% der Kosten subventioniert.
Menschen mit weniger Geld erhalten zusätzlich 20%, was dann einer staatlichen Förderung von 50% entspricht. Darüber hinaus gibt es noch unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sog. Klimaboni.

Wie man derzeit hört, hat eine grosse Nachfrage nach Lieferungen vor 2024 von Gas- und Ölheizungen begonnen. Nicht nur werden diese nicht staatlich subventioniert, sie unterliegen auch hohen Energiekosten und müssen voraussichtlich dann in einigen Jahren generell abgeschaltet und entsorgt werden.

Es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen; für Heizungen, die nicht mehr reparabel sind, soll es Übergangsfristen geben, um sie gemäss des neuen Standards zu ersetzen.

Bis 2045 soll die Umstellung auf nicht fossile Heizungssysteme generell abgeschlossen sein. Olga


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Bodoso
Bodoso
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von Bodoso
als Antwort auf olga64 vom 19.04.2023, 17:15:53


Es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen; für Heizungen, die nicht mehr reparabel sind, soll es Übergangsfristen geben, um sie gemäss des neuen Standards zu ersetzen.

Bis 2045 soll die Umstellung auf nicht fossile Heizungssysteme generell abgeschlossen sein. Olga
Was ist das denn für eine Aussage: Eine Übergangsfrist für Heizungen die nicht mehr reperabel sind ?
Eine Heizung die nicht mehr reperabel ist , ist kaputt . Vielleicht ist dieser Begriff etwas gängiger.
D.H es muss eine neue her. Übergangsfrist hin oder her.
Man darf jetzt dafür also wieder eine neue ÖL oder Gasheizung einbauen, die dann nach dieser Übergangsfrist wieder entfernt werden muss ? Also wenn man Pech hat nach 2 oder 3 Jahren.

Und dann bis 2045 Umstellung aller Heizungen auf nicht fossile Systeme . Na gut.
D.h doch unsere Stromversorgung darf nicht mehr von Gas oder Kohlekraftwerken abhängig sein. Denn sonst würden ja die ganzen strombetriebenen Wärmepumpen nicht fossil frei sein.
Und wir müssten unser Netz aus dem europäischen Verbund auskoppeln , sonst könnte ja schmutziger Strom aus den Nachbarländern unseren sauberen Strom kontaminieren.
Irgendwie ist das noch nicht wirklich durchdacht, oder der Begriff nicht fossil ist ziemlich schwammig .
olga64
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bodoso vom 20.04.2023, 12:49:44
Was ist das denn für eine Aussage: Eine Übergangsfrist für Heizungen die nicht mehr reperabel sind ?
Eine Heizung die nicht mehr reperabel ist , ist kaputt . Vielleicht ist dieser Begriff etwas gängiger.
D.H es muss eine neue her. Übergangsfrist hin oder her.
Man darf jetzt dafür also wieder eine neue ÖL oder Gasheizung einbauen, die dann nach dieser Übergangsfrist wieder entfernt werden muss ? Also wenn man Pech hat nach 2 oder 3 Jahren.

 
Ich bewundere mich allmählich selbst für meinen Langmut, mit dem ich bei manchen DisputantInnen darauf reagiere, wenn diese sich nicht selbst informierten und dadurch falsche Behauptungen oder grösseres Unwissen verkünden:

Es wird eine ca 3-jährige Übergangsfrist für den Einbau z.B. gebrauchter Öl- und Gasheizungen geben, wenn die alte nicht mehr reparabel ist. Das betrifft z.B. ältere Menschen (ab 80 Jahren) oder auch solche, die für eine moderne Heizung vorher noch ihr gesamtes Haus sanieren müssten, weil sie es in vielen Jahrzehnten bisher versäumten.

Gebrauchte Heizungen dürften auch keine allzu lange Lebensdauer haben - auch deshalb diese Übergangsfrist.
Es gibt nun doch viele Optionen und Alternativen für deutsche Menschen, die im selbst bewohnten Wohneigentum leben, um hier ihren Pflichten nachzukommen.
Der allerwichtigste Punkt sollte jedoch am Anfang der Sache stehen: einen versierten Energieberater beauftragen, der sich an Ort und Stelle von den Gegebenheiten überzeugt und daraus ableitend die Zukunft beschreibt und hier auch berät. Olga
weserstern
weserstern
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von weserstern
als Antwort auf olga64 vom 20.04.2023, 19:14:19
Was ist das denn für eine Aussage: Eine Übergangsfrist für Heizungen die nicht mehr reperabel sind ?
Eine Heizung die nicht mehr reperabel ist , ist kaputt . Vielleicht ist dieser Begriff etwas gängiger.
D.H es muss eine neue her. Übergangsfrist hin oder her.
Man darf jetzt dafür also wieder eine neue ÖL oder Gasheizung einbauen, die dann nach dieser Übergangsfrist wieder entfernt werden muss ? Also wenn man Pech hat nach 2 oder 3 Jahren.

 
Ich bewundere mich allmählich selbst für meinen Langmut, mit dem ich bei manchen DisputantInnen darauf reagiere, wenn diese sich nicht selbst informierten und dadurch falsche Behauptungen oder grösseres Unwissen verkünden:

Es wird eine ca 3-jährige Übergangsfrist für den Einbau z.B. gebrauchter Öl- und Gasheizungen geben, wenn die alte nicht mehr reparabel ist. Das betrifft z.B. ältere Menschen (ab 80 Jahren) oder auch solche, die für eine moderne Heizung vorher noch ihr gesamtes Haus sanieren müssten, weil sie es in vielen Jahrzehnten bisher versäumten.

Gebrauchte Heizungen dürften auch keine allzu lange Lebensdauer haben - auch deshalb diese Übergangsfrist.
Es gibt nun doch viele Optionen und Alternativen für deutsche Menschen, die im selbst bewohnten Wohneigentum leben, um hier ihren Pflichten nachzukommen.
Der allerwichtigste Punkt sollte jedoch am Anfang der Sache stehen: einen versierten Energieberater beauftragen, der sich an Ort und Stelle von den Gegebenheiten überzeugt und daraus ableitend die Zukunft beschreibt und hier auch berät. Olga
Ja das bewundere ich auch hier @Olga , doch von den vielen Folgekosten haben sie wenig Ahnung. Viele Wohnungsbaugesellschaften, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, haben überhaupt nicht die Mittel, um diese Neuerungen alle umzusetzen.
Es geht hier nicht nur um Wohneigentum, sondern die Folgen der Gesetzesänderung insgesamt auf den ganzen Wohnungsmarkt umzusetzen.

weserstern


 
olga64
olga64
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RE: Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
geschrieben von olga64
als Antwort auf weserstern vom 20.04.2023, 19:47:42
 
Es geht hier nicht nur um Wohneigentum, sondern die Folgen der Gesetzesänderung insgesamt auf den ganzen Wohnungsmarkt umzusetzen.

weserstern


 
Bringen Sie hier einiges durcheinander?
Bei dem Gesetzesentwurf für die Erneuerung von Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum geht es um Privatbürger und genau diese können dann staatlich bis zu 50% für ihre Investition unterstützt werden, wenn sie den Regeln dieses Gesetzesenwurfes folgen.
Bei grösseren Mietobjekten ist noch nicht ganz klar, welche Kosten hier Vermieter und Mieter übernehmen müssen, bzw. welche staatlichen Subventionen hier greifen werden.
Aber wie schon erwähnt: es ist ein Gesetzesentwurf, der noch Parlament und Bundesrat passieren muss -dann wird man sehen, was letztendlich als Gesetz hier herauskommt.

Mit dem gesamten Wohnungsmarkt, für den Frau Geiwitz zuständig ist, die aber schon Anfang des Jahres erklärte, dass die prognostizierten Zahlen der SPD hier nicht eingehalten werden können, hat das nichts zu tun. Dieser ist sehr viel komplexer, zumal sich hier nicht nur die Kosten stark erhöht haben, wenn jemand plant, neue grosse Wohnobjekte zu investieren,bzw. auch das Interesse hochpotenter Investoren mehr und mehr nachlässt, weil nicht nur die baurechtlichen Bestimmungen immer strenger werden,bzw. deren Genehmigung zu lange dauert, sondern auch mittlerweile die steigenden Zinsen solche Investitionen in Wohnanlagen oft nicht mehr so leicht finanzierbar sind.
Wenn dann noch evtl. eine Enteignung drohen sollte - wie zB in Berlin gefordert - werden noch mehr abspringen.

Bei dem aktuellen Gesetzesentwurf zu Heizungen fällt mir immer auf, dass private Häuslebesitzer sofort demonstrieren, wenn z.B. in Nähe ihrer Immobilie ein Windrad aufgestellt werden soll. Sie argumentieren dann zumeist - auch juristisch - dass  dadurch der Wert ihrer Immobilie stark gemindert würde.

Wenn aber Menschen bei eigenem Wohneigentum über Jahre nicht oder sehr wenig, bzw. wenig zielgerichtet auch bei einem Sanierungsstau investieren, dürfte sich der Wert der Immobilie sehr stark reduzieren, d.h., dieses Objekt dürfte schwer verkäuflich werden und irgendwann nur noch das Grundstück - je nach Lage - einen gewissen Wert darstellen.

Es gibt vermutlich genügend solcher Häuschen,die nach dem Tod des Erblassers von den Kindern oder Erben abgerissen werden, um dann mit dem verbleibenden Grundstück entsprechend zu spekulieren, bis sich ein Käufer findet, der angemessen dafür bezahlt und einen Neubau darauf errichtet. Olga

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