Innenpolitik Die Wirkung der Energiepolitik im persönlichen Bereich
Stimmt. Manche Bundesländer wollen das Gesetz sogar verschärfen.
"Im Rahmen des Gesetzes der Bundesregierung, welches das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 verfolgt, sollen fossile Heizsysteme innerhalb der nächsten 20 Jahre umgerüstet oder ausgetauscht werden.
Jedoch haben die Bundesländer oft eigene, ehrgeizigere Klimaschutzziele als die des Bundes. Aus diesem Grund streben die Länder im Bundesrat an, eine Änderung des GEG durchzusetzen, die eine Verschärfung der Heizungsregeln ermöglicht. Laut dem Vorschlag der Länder sollen sie in der Lage sein, Vorschriften zu erlassen, die „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinausgehen“.
Quelle: Blacknews v. 5/2023
Ich zitiere:
"So wird es auch sein, das Gesetz ist eine Totgeburt da unausgegoren, aus Ideologie auf die Schnelle
gemacht."
Mit deiner obigen Annahme irrst du.
Bitte, beachte meine Antwort an @weserstern.
Manche Bundesländer streben sogar ein verschärftes Gesetz an.
Anträge im Bundesrat, die sich generell gegen das Gebäudeenergiegesetz wenden, fanden keine Mehrheit.
Es geht offensichtlich weniger um den Inhalt des Gesetzes, sondern um eine zeitliche Verschiebung.
z. K. @Weserstern
Manche Bundesländer streben sogar ein verschärftes Gesetz an.Die Verschärfung sieht dann wohl so aus
Bundesländer fordern längere Übergangsfristen für Heizungstausch
Die Bundesländer fordern längere Übergangsfristen für Eigentümer, um ihnen mehr Zeit beim Heizungstausch zu geben. Demnach soll das Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar 2024, sondern erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zusätzlich sollen Eigentümer nach einer Havarie ihre Heizungsanlage nicht nur für drei, sondern für zehn Jahre durch eine neue fossile Heizung austauschen können.
u.v.m
Bundesländer fordern längere Fristen beim Anschluss ans Wärmenetz
Die Bundesländer fordern auch längere Fristen beim Wärmenetz. Derzeit sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, dass Eigentümer bis 2035 ans Wärmenetz angeschlossen werden müssen. Doch die Bundesländer halten diese Frist für nicht ausreichend und fordern, dass es keine Frist geben soll
Wenn Eigentümer die Garantie des Versorgers haben, dass bis 2045 ein Wärmenetz zur Verfügung stehen wird, sollten sie auch solange mit der Umrüstung warten dürfen.
Dieses und mehr ebenfalls nachzulesen bei
https://blackout-news.de/aktuelles/kippen-die-bundeslaender-habecks-gebaeudeenergiegesetz/
Nur wegen der gestiegenen (und in der Zwischenzeit wieder billiger gewordenen) Energiekosten?Und wenn die Regierung das irgendwie erklärt dann soll ich besser verstehen dass die Umlagen
( meine persönliche für die Eigentumswohnung) von 450,00 Euro auf 610,00
Euro gestiegen sind
Oder sind vllt. auch die Rücklagen erhöht worden um eine potenzielle Heizquellenerneuerung finanzieren zu können. Oder Ähnliches?
Die Umlagen für eine Eigentumswohnung setzen sich für gewöhnlich aus vielen Posten zusammen.
Mir wäre es zu einfach bei einer Erhöhung ohne weitere Aufschlüsselung dafür in Bausch und Bogen die Regierung verantwortlich zu machen.
In diesem Zusammenhang darf auch nicht verschwiegen werden, dass nach der Jahresabrechnung zuviel bezahlte Umlagen an den Einzahler zurückgehen. Und genau das erscheint mir bei der hohen Differenz und der inzwischen erfolgten Preisentwicklung für Energie ziemlich wahrscheinlich.
Ja, so wird es sein was die Energie anbelangt.
In diesem Zusammenhang darf auch nicht verschwiegen werden, dass nach der Jahresabrechnung zuviel bezahlte Umlagen an den Einzahler zurückgehen. Und genau das erscheint mir bei der hohen Differenz und der inzwischen erfolgten Preisentwicklung für Energie ziemlich wahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang darf auch nicht verschwiegen werden, dass nach der Jahresabrechnung zuviel bezahlte Umlagen an den Einzahler zurückgehen. Und genau das erscheint mir bei der hohen Differenz und der inzwischen erfolgten Preisentwicklung für Energie ziemlich wahrscheinlich.Als sich im Sommer 2022 abzeichnete, dass die Energie- und Stromkosten vermutlich stark ansteigen, überlegte ich mir als Vermieterin einer kleinen Wohnung in München auch, wie ich das mit meiner Mieiterin regeln werde. Für mich ist und bleibt das offene Gespräch immer der beste Weg.
Ich machte meiner Mieterin den Vorschlag, die monatliche Heizkostenpauschale (es wird mit Öl geheizt) zu erhöhen oder nach Vorlage der Endabrechnung entsprechend nachzuzahlen.
Sie entschied sich für Nachzahlung - die Endabrechnung liegt noch nicht vor; aber zwischenzeitlich wurde auch Heizöl längst wieder günstiger und ich werde ein weiteres Gespräch mit ihr führen, wenn ich ihr die Nebenkostenabrechnung übergebe.
Mein Vermieter macht es ebenso für die Mietwohnung, in der ich lebe.
Für das Jahr 2021 erhielt ich hier noch eine Rückzahlung zuviel bezahlter Nebenkosten. Das wird sicher für 2022 nicht mehr so sein, obwohl ich bei meinem Heizungsverbrauch 20% unter dem des Vorjahres lag.
Ist aber alles gedanklich eingeplant und ich werde dann reagieren, wenn die Fakten vorliegen. Olga
Auch das steht im Link. Siehe nachfolgend.
Es geht nicht an, das Gesetz in Grund und Boden stampfen zu wollen. Das gelingt nicht!
"Aus diesem Grund streben die Länder im Bundesrat an, eine Änderung des GEG durchzusetzen, die eine Verschärfung der Heizungsregeln ermöglicht. Laut dem Vorschlag der Länder sollen sie in der Lage sein, Vorschriften zu erlassen, die „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinausgehen“. Einige Beispiele für solche abweichenden Klimaschutzziele in den Ländern sind:
- Baden-Württemberg: Klimaneutralität bis 2040
- Bremen: Bis 2038 zu 95 Prozent klimaneutral, bis 2035 kein Erdgasverbrauch
- Mecklenburg-Vorpommern: Klimaneutralität bis 2040
- Rheinland-Pfalz: Klimaneutralität zwischen 2035 und 2040"
Danke Lenova. Ich verstehe es von Anfang an nicht ,wie sehr sich dauer-jammernde deutsche Menschen über ein Gesetz aufregen können, das noch gar kein Gesetz ist. Olga
Weiterhin steigende Energiepreise – was kommt auf Mietende zu?
Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen. Doch, dass die Abrechnung für 2022 (und die oft noch ausstehende Abrechnungen für 2021) hoch ausfallen wird, ist zu erwarten. Einige Immobilienunternehmen veröffentlichen Schätzungen, nach denen man für 2022 mit einer Nachzahlung von 1-2 Monatskaltmieten rechnen muss.