Innenpolitik Asylrecht kompliziert
Genau. Dein letzter augenzwinkernder Fragesatz bewegt mich auch.
Für die deutschen Bürger gilt das StGB, wenn es denn Anwendung findet. 😉
Ich bezweifle, dass das Gesetz Bestand haben wird bzw. die in es gesetzten Ziele erreichen kann.
Schon heute ist die Gesetzeslage so, dass das Verherrlichen von Terror/Gewaltaten als Volksverhetzung strafbar sein kann. Straffälligkeit kann eine Ausweisung begründen (sofern man ein Aufnahmeland findet).
Was mich stört, und zwar gewaltig, ist dass das'Gutheißen' mit der Verbreitung gleichgesetzt wird und selbst ein 'Like' ausreichen soll , um eine vorsätzliche
Verfassungsfeindlichkleit anzunehmen.
Bei solchen Plänen, dass schon Likes zur Ausweisung führen können, greife ich mir nur noch an den Kopf und frage mich, ob Frau Faeser aus einer Demokratie eine Autokratie à la Orban machen möchte.
Wie weit will die eigentlich noch gehen bei der Demolierung eines Rechtsstaats?
Und was haben die eigentlich für Juristen im Innenministerium, wenn sie glauben, so etwas würde beim Verfassungsgericht durchgehen?
Das ist Gesinnungsschnüffelei vom Feinsten und hat in einem demokratischen Rechtsstaat absolut nichts verloren. Und wohin sollen denn Deutsche abgeschoben werden, wenn sie Likes an unpassenden Stellen machen?
Na ja, ich bin mir ziemlich sicher, dass solche unausgegorenen Pläne sowieso nicht durchkommen, ich kann es mir einfach nicht vorstellen.
Ansonsten hoffe ich, dass Frau Faeser bald abgelöst wird von ihrem Posten, die fällt mir schon seit langem mit ihrer Plänen in der Flüchtlingspolitik auf, mit denen sie der AFD hinterherhechelt.
Das ist ja anscheinend nichts Neues und wurde schon 2022 gerichtlich geahndet, muß Faeser also nicht
„einführen“!
Wann ist "Liken" strafbar? Ein fragwürdiger Beschluss des LG Meiningen
Edita
Umso schlimmer!
Aber ich denke, es ist doch noch ein Unterschied, ob so etwas lokal auf zweifelhafter Basis geschehen ist oder auf Bundesebene gemacht wird. Da braucht es sicher ein gültiges Gesetz dafür. So gesehen müsste sie es dann eben doch einführen.
Was sie ja plant und ihr hoffentlich nicht gelingen wird, ich wiederhole mich. 😉
PS:
Ich sehe gerade, dass es bei dem Fall nur um die Bechlagnahme des Computers ging. Frau Faeser plant aber eine Abschiebung in solchen Fällen, das ist nochmal etwas ganz anders und kann tatsächlich nur gesetzlich geregelt werden.
Ich sehe das anders, wenn Asylanten terroristische Straftaten gutheißen , dann hätten sie in ihrem Heimatland bleiben können, sie flüchten aber wegen Terror und Krieg in ihrem Lande zu uns, dann ist es unglaubwürdig, Terror bei uns gutzuheißen!
Edita
Ich unterscheide, ob, wo, in welcher Form sich Asylbewerber über Terror äußern.
Schließlich werden sie auch ausführlich befragt.
Ein Like ist noch lange nicht Terror. Unter Terror verstehe ich etwas ganz anderes. Wenn man Likes als Terror bezeichnet, dann wird der reale Terror verharmlost. Und dafür eine Ausweisung?
Hier gehen unsere Meinungen wirklich völlig auseinander.
Niemand hat gesagt daß ein Like Terror ist!
Aber wenn Leute aus ihrem Lande wegen Terror fliehen, dann können sie in ihrem Zufluchtsland den Terror nicht mit einem Like gutheißen und beklatschen!
Das ist im geringsten Falle unanständig!
Likes sind nicht nur irgendwelche lustigen Gesichter, Likes machen was mit Menschen, überhaupt wenn sie in
politischen Hetzkanälen eingesetzt werden, dort motivieren sie potentielle
„Hetzwerker“ noch brutaler, noch rigoroser, noch gewalttätiger zu Werke zu gehen!
Nicht überall sind die Gelben so harmlos zu betrachten wie im ST!
Edita
Davon gehe ich aus, daß das sowieso so gehandhabt wird.
Edita
sie flüchten aber wegen Terror und Krieg in ihrem Lande zu uns,Was macht Dich so sicher, dass sämtliche Zuwanderer aus diesem Grund zu uns kommen?
Edita