Expertensprechstunde - Rechtsanwaltskanzlei Baumeister Rosing Patientenverfügung
Jeder erzählt was anderes, Standard-Formulare seien Quatsch, Unterschriftgeglaubigung nötig/unnötig.
Empfohlene Formulare meiden/genügen? aber welche?
Unterschrift immer wieder erneuern?
da wird man ganz wirr im Kopf.
Wenn man eine hat - und diese gesichert aufbewahrt ist (Mitmenschen seines Vertrauens informiert), braucht es keine Erneuerungen mehr. Es sei denn, man habe sich anders entschieden.
Erste Info: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html
Hier einige Vordrucke zum Vergleich: https://www.sovd-sh.de/2017/12/14/5-gute-formulare-zur-patientenverfuegung-im-jahr-2017/
Regelmäßig (jedes Jahr?) kurz mit Unterschrift, geg.falls Anmerkung aktualisieren kann nicht schaden.
das ist genau mein Problem, die Muster-Formulare sind verschieden, haben verschieden viele Kriterien und die Beschäftigung damit mit diesen vielen Details verwirrt (mich).
Ich habe schon vor vielen Jahren eine solche, eine WISO-Vorlage ausgefüllt, nun aber ist ja alles viel komplizierter geworden, Dank Internet kann man das ganze als Vollzeitbeschäftigung betreiben, für mich ist das nicht einfach abgeschlossen, weil man immer wieder von neuen Gerichtsurteilen hört.
Mich würde interessieren, von weiteren Mitgliedern, ob ihr den Kopf in den Sand steckt oder eine Zauberlösung habt?
Da die Patientenverfügung irgendwo hinterlegt ist, trage ich einen Zettel in der Brieftasche.
Bsp.: Im Notfall bitte benachrichtigen: Name - Tel.-Nr. einer vertrauten Person, die natürlich auch Zugang zu den Dokumenten hat bzw. selbst eine Kopie besitzt.
Aufgefallen ist mir, dass einige Angaben missverständlich sind. Die habe ich mit meiner Hausärztin besprochen.und dabei festgestellt, dass ich auch andere Punkte missverstanden hatte.
Einmal im Jahr schaue ich mir die Dokumente an. Kann ja sein, dass ich zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gewonnen habe.
Ich denke wir machen so es ganz richtig--
Hallo heigl,
der Bundesgerichtshof hatte 2016 ein weitreichendes Urteil zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gefällt. Faktisch erklärte er alle für wirkungslos, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernde Maßnahmen“ beinhalten. Dieses Problem trifft nach ärztlicher Erfahrung auf einen Großteil aller erstellten Verfügungen zu.
Mein Mann und ich haben Patientenverfügungen und Vollmachten des Hospiz- und Palliativ-Vereins, die diese Präzisierungen enthalten.
Neue Formulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Originale sollten in den Händen der Vorsorgebevollmächtigten sein. Alle anderen, auch man selbst bekommt eine Kopie.
Die vorgefertigten Formulare sind gültig, wenn nötig zusätzliche persönliche Vorstellungen hinzufügen und eigenhändig unterschreiben.
Gruß Mane
Ich habe meine Patientenverfügung beim Hausarzt und bei meinen Töchtern hinterlegt. Etwas wurde hier noch nicht erwähnt: Man kann in seinem Handy die Nummern der Angehörigen, die bei einem Notfall benachrichtigt werden sollen mit ICE (In Case of
Emergency) oder in Deutschland auch mit IN (Im Notfall) kennzeichnen, dies macht im Hinblick auf die Patientenverfügung durchaus Sinn, wenn man diese bei den ICE-Personen hinterlegt hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/In_Case_of_Emergency
Ausserdem (gilt nur für die Schweiz) habe ich als Mitglied von Exit meine Patientenverfügung dort deponiert und die Code zum Abrufen im Internet bei Exit steht auf meinem Exit-Ausweis, den ich immer bei mir trage.
Ich finde auch, wie es hier schon erwähnt wurde, dass es sinnvoll ist, seine Patientenverfügung in Abständen einmal wieder zu kontrollieren. Es werden immer neue Verfahren entwickelt, die man eventuell mit einschliessen muss. Bei meinem Schwiegersohn zum Beispiel, der Träger eier künstlichen Herzpumpe war, musste letztlich abgewartet werden, bis er an Nierenversagen starb , denn die Pumpe war in der Verfügung noch nicht vorgesehen und so durften die Ärzte, nicht mal auf seinen dringenden Wunsch hin, diese abstellen während seinem Sterbeprozess.
Zusätzlich zur P.Verfügung habe ich einen Vorsorgevertrag bei einem Notar hinterlegt, der meinen Töchtern Volmacht erteilt für den Fall, dass ich bei Lebzeiten nicht mehr handlungsfähig bin.
Tine1948
Patientenverfügung von meinem Mann und mir sind beim jeweiligen Hausarzt und bei uns.
grüße
klaro
mir graut vor der Analyse, die ich machen müßte, um nun alle neuen Inputs zu berücksichtigen, und die Naivität von mir und meiner Frau ist unterschiedlich, ich neige mehr zu der Hoffnung, nicht zu tief einsteigen zu müssen, in die Details, das ganze ohne Notar zu machen, denn es gibt scheinbar trotz der neuen Gerichtsurteile viele Möglichkeiten, das ganze neu aufzusetzen, und jeder Spezialist, fürchte ich, rät ein bisschen was anderes.
Kopf kratz