Expertensprechstunde - Rechtsanwaltskanzlei Baumeister Rosing Patientenverfügung
OT
Lieber Schorsch,
ich muß gestehen, daß ich nicht verstehe, was Du damit meinst. Aber es scheint jedenfalls nicht bös gemeint zu sein.
Ich wünsche Dir eine sonnige Woche.
ankama
Hier sind noch einige wichtige Hinweise:
Gruß ManeDie Patientenverfügung ist nur im Original gültig und muss im Bedarfsfall rasch zur Verfügung stehen.
Die Patientenverfügung sollte an mehrere Vertrauenspersonen gegeben werden, mit einer Liste, an wen sie vergeben wurde und wer im Bedarfsfall die Wünsche des Verfassers nachhaltig vertreten soll.
Es ist ratsam, eine Kopie der aktuellen Version bei sich selbst oder an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren, mit dem Hinweis, wo sich das Original befindet.
Zweckmäßig ist ein Hinweiskärtchen im Geldbeutel mit dem Vermerk, dass eine Patientenverfügung verfasst wurde und wo sich das Original befindet.
Quelle
Bundesministerium der Justiz:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html?nn=6765634
Bayerisches Finanzministerium (mit sehr guten Erläuterungen!):
Der große Vorsorgeberater
https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:283773,AARTxNR:04005917,AARTxNODENR:349986,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMJV,AKATxNAME:StMJV,ALLE:x)=X
@Mareike: Danke, dass die Info Ihnen gefällt. Wenn Sie mehr zur digitalen Vorsorge wissen möchten, gibt es z.B. einen Berater, siehe Digitale Existenz