andere gesellschaftliche Themen Heute 9.00 Uhr auf Phoenix. Bundestag: Suizidhilfe
Heute wird im Bundestag über Anträge bzw. Gesetzesintitiativen bzgl. eines Gesetzes über Suizidhilfe diskutiert und abgestimmt. Dazu gibt es eine Live-Übertragung aus dem Bundestag.
Sender: Phoenix.
Uhrzeit: 9.00 Uhr
DW
Beide Entwürfe sind abgelehnt, es bleibt alles so wie es ist: Unbefriedigend.
Mareike
Es wird NEU abgestimmt!
Wieder abgelehnt.
Beide Entwürfe sind abgelehnt, es bleibt alles so wie es ist: Unbefriedigend.
Ich persönlich bin sehr ,sehr froh,dass ich in solch komplizierten Gemengenlagen nirgendwo abstimmen muss - habe ich doch selbst keine eindeutige Meinung dazu für mich gefunden.
Mareike
Ich bin auch froh,dass es sich in unserem Land niemand einfach macht, eine solche ultimative Entscheidung, an dessen Durchführung auch Dritte beteiligt sind, zu treffen.
Das war alles in unserem Land schon mal sehr anders - und so lange ist das noch nicht her und sollte uns gerade bei dieser Angelegenheit immer warnend vor Augen stehen.
Olga
Beide Entwürfe sind abgelehnt, es bleibt alles so wie es ist: Unbefriedigend.Mich wundert diese Ablehnung in keiner Weise. Zum Glück für mich muss ich mich darüber auch nicht ärgern, denn hier in Belgien ist seit 20 Jahren aktive Sterbehilfe legal.
Mareike
eine nicht nachvollziehbare Entscheidung.
Selbst bei uns in Spanien ist das seit fast 2 Jahren erlaunt.
Stand: 18.03.2021 16:34 Uhr
Nur wenige Länder erlauben medizinischem Personal die gewünschte Herbeiführung des Todes von Schwerstkranken. Spanien gehört nun dazu. Konservative und Kirche lehnen das beschlossene Gesetz strikt ab.
Das spanische Parlament hat die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Bei der abschließenden Abstimmung im Abgeordnetenhaus votierte eine deutliche Mehrheit von 202 Abgeordneten für das entsprechende Gesetz. 141 Abgeordnete der konservativen und rechte Parteien stimmten dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich.
Mit dem Gesetz können Menschen mit einer schweren und unheilbaren Krankheit oder chronischen, stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen Wunsch Sterbehilfe erhalten, um "unerträgliches Leid" zu vermeiden.
Erlaubt ist dem Gesetz zufolge sowohl die bewusste Herbeiführung des Todes durch medizinisches Personal als auch Unterstützung dabei, wenn Sterbewillige ihrem Leben selbst ein Ende setzen wollen.
Grundlage der Debatte waren 2 Initiativen fraktionsübergreifender Gruppen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich das Recht aus selbstbestimmtes Sterben und das Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, betont.
Der Staat hat die Pflicht dafür den rechtlichen Rahmen zu schaffen.
In der Debatte geht es nicht um individuelle Wertvorstellungen, sondern um ein Grundrecht.
Die Beihilfe zur Selbsttötung finde schon statt, aber in einer rechtlichen Grauzone und ohne Klarheit für Ärzte. Der Zustand kann so nicht belassen werden, die Rechtslücke muss geschlossen werden.
Ein Gesetzentwurf sah ein abgestuftes und ausgewogenes Schutzkonzept vor, das die Autonomie und Freiverantwortlichkeit tatsächlich gewährleisten sollte. Assistierter Suizid würde damit unter Bedingungen ermöglicht, aber nicht gefördert.
Der Gesetzentwurf der Gruppe unter Künast plädierte dafür, das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abzusichern und klarzustellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“,
Beide Entwürfe wurden abgelehnt.
Mareike
dieses Thema gehört bei mir zu jenen, die ich, ganz ehrlich gesagt, nur beobachte, ich wüsste aus dem Stand nicht, weil es ein unangenehmes Thema ist, für mich, wie ich mich entschieden sollte.
Im Gegensatz zu vielen Themen, wo ich eine klare Meinung habe, auch wenn ich die nicht allgemein kundtue.
Ich bewundere aber, wenn manche hier klar Stellung beziehen. Meine Meinung.
Was Sie bei Ihren SChilderungen immer vergessen, ist die nicht vorhandene Bereitschaft von Ärzten, sich aktiv an dieser Sterbehilfe zu beteiligen.
Ich unterhalte mich seit Jahren mit Medizinern darüber (teilweise aus unserem Freundeskreis, teilweise, wenn sie mich persönlich ärztlich behandeln und beraten): die meisten wollen hier nicht mitmachen, weil sie die logische Meinung vertreten, sie seien zur Erhaltung des Lebens zuständig und nicht zur Beendigung.
Trotzdem haben mir aber auch Ärzte schon erzählt, dass sie für sich und evtl. die Familie entsprechende Arzneien hätten und auch verabreichen würden, wenn ihnen ein weiteres Leben aus medizinischen Gründen nicht möglich erschien.
Aber eine verpflichtende Beteiligung an begleitenden Suiziden dürfte gesetzlich nie möglich wäre und das finde ich auch gut so. Genau wie die Tatsache, dass man es sich in unserem Land nicht so leicht macht mit der Entscheidung - das war in Teilen unserer deutschen Geschichte ja auch schon völlig anders und grausamer. Olga