Forum Politik und Gesellschaft andere gesellschaftliche Themen Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.

andere gesellschaftliche Themen Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.

Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Solange solche Machenschaften nicht per Gesetz geregelt werden,
brauchen wir uns über den Klimawandel nicht aufzuregen.
Was nutzt es, wenn es erlaubt wird, etwas Energiesparendes vorzuschreiben und zu produzieren,
wenn dieses Gerät schnell durch ein neues ersetzt werden muss?
Beispiel Leuchtmittel.
Die Garantie ist auf 6 Monate für LEDs begrenzt.
Weshalb, wenn sie doch jahrelang halten sollen?

Deshalb plädiere ich, bei technischen Geräten für eine Mindestgarantiedauer von 5 Jahren.
Die Firmen können freiwillig verlängern!
Die angebotene Garantiezeit muss! bei der Preisauszeichnung,
also auf dem Preisschild genannt werden.
Dann wird sie nämlich mit zum Verkaufsargument!

Und nun eine Bitte: 
Dein Gerät, ob Waschmaschine oder Toaster usw. ist kurz nach dem Ablauf der Garantiezeit kaputt und muss entsorgt werden.
Es wäre gut,
wenn Du uns dies, unter Angabe der Marke,
mitteilen könntest.
Zumindest könnte ich beim Neukauf,
mir den Kauf der Marke überlegen
und darüber Nachdenken,
ob es wirklich von denen,
ein Gerät sein muss!

Weshalb sollt Ihr nicht
von meinem Schaden lernen?
 

minerva
minerva
Mitglied

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von minerva

gute idee.

bei mir ist in den letzten ca. 15 jahren nur ein gerät kurz nach der garantiezeit kaputtgegangen. eine spülmaschine von bauknecht.
(ich vermisse sie sehr.)

alle anderen (waschmaschine und trockner von siemens, kühlschrank, tk-schrank und e-herd von exquisit) funktionieren schon seit über 10 jahren völlig problemlos und sie waren auch noch sehr preiswert.


lg
minerva 

 

Tina03
Tina03
Mitglied

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von Tina03

Wichtig wäre auch eine gesetzlich festgelegte Dauer für die Verfügbarkeit von Ersatzteiien. Bei mir hat an einem Waschtrockner von LG lediglich eine Pumpe (sage und schreibe 1 Monat nach Ablauf der - auf eigene Kosten auf 5 Jahre verlängerten! - Garantie) den Geist aufgegeben. Die Maschine hat stets hervorragend funktioniert und war ansonsten technisch in perfektem Zustand.

Die Reparatur scheiterte allein daran, dass es keinen Ersatz für die Pumpe gab, da die Ersatzteil-Liefergarantie ebenfalls auf fünf Jahre begrenzt war.

Ich hatte mich wegen der Reparatur an einen Handwerker gewandt, der sich (aus Umweltgründen - weil es ihn immer maßlos geärgert hatte, wie viele Geräte viel zu früh auf dem Müll landen) allein auf die Reparatur von Hausgeräten spezialisiert hat, in der Hoffnung, dass er eine Pumpe aus einer anderen Maschine übrig haben und verwenden könnte, aber ... es gab keine passende eines anderen Herstellers.

Da er immer wieder vor dem Problem steht, aus diesem Grund ansonsten gute Geräte nicht reparieren zu können, ist seine Forderung an die Politik die Einführung von seitens der Produzenten technischer Geräte verbindlich einzuhaltender DIN-Normen für Standardteile, wie eben läppischer Pumpen. Dem kann ich mich nur anschließen.


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RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Tina03 vom 16.07.2022, 18:24:28

10 Jahre Garantie wären natürlich besser!
Im Punkt Verbraucherschutz ist Deutschland immer noch zu industriefreundlich!

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf minerva vom 16.07.2022, 16:56:47

Ein Gerät pro Familie.
Rechne das mal hoch!

minerva
minerva
Mitglied

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von minerva

5 geräte funktionieren schon seit über 10 jahren völlig problemlos

rechne das mal hoch.  😊

 


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ingo
ingo
Mitglied

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von ingo

Die EU ist ja seit einiger Zeit mit einem Gesetz zugange, das die Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten garantieren soll. Bekanntestes Beispiel sind da ja die Smartphone-Akkus. Wenn dieses Gesetz dereinst kommt, ist zu hoffen, dass die "Soll-Verfallsdaten/Soll-Bruchstellen" auch ausgemerzt werden, weil sie dann weniger Sinn machen.

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf minerva vom 16.07.2022, 20:57:50

@minerva
Du sagst damit: nur jedes sechstes Gerät mit eingeplantem Defekt.
Eine gute Bilanz,
für die Industrie!

minerva
minerva
Mitglied

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von minerva

der defekt muß nicht eingeplant sein. es kann doch auch ein "montagsauto" sein.

teils kommt es auch auf die firma an. bei div. warentests schneiden manche oft besser ab als andere.


lg
minerva

Tina03
Tina03
Mitglied

RE: Eingebautes Verfalldatum bei technischen Geräten.
geschrieben von Tina03
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2022, 19:30:09

Ich erinnere mich zwar nicht an die vor längerer Zeit (z. B. vor 20 J.) gültigen gesetzlichen Garantievorschriften, doch haben Geräte damals so lange gehalten, dass Hersteller bedenkenlos längere Fristen hätten gewähren können.
 
Einige Beispiele für 2009, als wir viele alte, nach wie vor bestens funktionierende Geräte nur wegen ihres hohen Energieverbrauchs ersetzt haben:

Siemens Waschmaschine 28 J.alt
AEG Trockner 22 J. alt
BBC Gefrierschrank 31 J. alt (Dieser wurde einer Dame geschenkt, die ihn trotz des hohen Verbrauchs haben wollte. Er funktionierte bei Nachfrage ein Jahr später immer noch!)
 
Die (bei unserem Umzug) in unserer Einbauküche verbliebenen Geräte - Miele Spülmaschine, AEG Elektroherd, Mikrowelle - waren 24 J. alt und funktionierten ebenfalls noch einwandfrei.

Wenn das kein Beweis ist, dass Geräte heute vorsätzlich auf kürzere Lebensdauer ausgerichtet hergestellt werden ......

NACHTRAG: Gerade Ersatzteilverfügbarkeit für BBC gefunden!   


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