Aktuelle Themen Inzest bleibt verboten
Bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich eine Mehrheit der Richter dafür ausgesprochen, die Strafbarkeit des Inzestverbotes aufrecht zu erhalten.
Betrachtet man den konkreten Leipziger Fall, in dem nur eine genetische, aber keine soziale Verwandtschaft vorlag (die Geschwister wurden getrennt aufgezogen und kannten sich nicht vorher), so würde ich Gnade vor Recht ergehen lassen und die Strafe zur Bewährung aussetzen.
Die Meinung des Anwaltes teile ich nicht. Ich bin schon dafür, dass wir unser Wissen um Erbrisiken verwenden und nicht verdrängen. Insbesondere könnten Trägern von Erbkrankheiten durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu gesunden Kindern verholfen werden. Bei gesunden Geschwistern wäre diese Methode viel schwieriger, da (noch in Abwesenheit individueller Genomanalysen) das Wissen um die Risikogene fehlen würde und eine Diagnostic deshalb wesentlich schwieriger wäre. Da aber auch die PID bei uns verboten ist, ist dies sowieso z. Zt eine akademische Diskussion.
Das Urteil der Verfassungsrichter im Inzestfall ist m. E. richtig.
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karl
Demnach bleibt Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern und anderen Blutsverwandten verboten.Ich hoffe, dass dieser Satz von Tagesschau.de so nicht wörtlich im Urteil steht, denn das würde alle und jeden betreffen, denn wo hört die Blutsverwandtschaft auf? Sind wir nicht alle verwandt? Genetisch macht das Inzestverbot aber Sinn; denn das Risiko für Erbkrankheiten wächst mit der Verwandtschaftsnähe in einer genetisch heterogenen Population. Das Risiko ist in bereits ingezüchteten "Kreisen", wie dem europäischen Hochadel etwas geringer, da die Individuen dieser ingezüchteten Population nicht mehr so sehr genetisch verschieden sind.
Betrachtet man den konkreten Leipziger Fall, in dem nur eine genetische, aber keine soziale Verwandtschaft vorlag (die Geschwister wurden getrennt aufgezogen und kannten sich nicht vorher), so würde ich Gnade vor Recht ergehen lassen und die Strafe zur Bewährung aussetzen.
Der Anwalt des Paars, Endrik Wilhelm, zeigte sich "entsetzt" über das Verfassungsgerichtsurteil und vor allem den eugenischen Teil seiner Begründung. Wenn man es zu Ende denke, laufe es auf ein Fortpflanzungsverbot auch für Behinderte oder Träger von Erbkrankheiten hinaus, weil auch in diesen Fällen Schäden für die Nachkommen nicht auszuschließen seien, sagte er.
Die Meinung des Anwaltes teile ich nicht. Ich bin schon dafür, dass wir unser Wissen um Erbrisiken verwenden und nicht verdrängen. Insbesondere könnten Trägern von Erbkrankheiten durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu gesunden Kindern verholfen werden. Bei gesunden Geschwistern wäre diese Methode viel schwieriger, da (noch in Abwesenheit individueller Genomanalysen) das Wissen um die Risikogene fehlen würde und eine Diagnostic deshalb wesentlich schwieriger wäre. Da aber auch die PID bei uns verboten ist, ist dies sowieso z. Zt eine akademische Diskussion.
Das Urteil der Verfassungsrichter im Inzestfall ist m. E. richtig.
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karl
Ich bin in einer Gesellschaft groß geworden in der die geschlechtliche Beziehung zwischen Geschwistern verboten ist.Für mich also was völlig normales. Werde meine Denkweise auch nicht ändern können. Aber mich hat der nachfolgende Artikel zumindest nachdenklich gemacht. Habe mir so den Tag durch überlegt, wie das die Bevölkerung der Länder sieht, in denen man eine ganz andere Denkweise hat.
Dieses Paar um welches es in den Medien geht,ist ja schon sehr lange bekannt.
Dass Menschen sich verlieben,womöglich in Bruder oder Schwester, kann ich mir zumindest vorstellen, dass man aber nachdem bereits behinderte Kinder zur Welt gekommen sind,einfach weitermacht, da hört dann meine Vorstellungskraft auf.
Ich hoffe nur dass die Kinder alle Unterstützung bekommen,die nötig ist, damit sie vernünftig durchs Leben kommen, sofern das mit diesem sozialen Hintergrund überhaupt noch möglich ist.
darklady
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darklady
Dieses Paar um welches es in den Medien geht,ist ja schon sehr lange bekannt.
Dass Menschen sich verlieben,womöglich in Bruder oder Schwester, kann ich mir zumindest vorstellen, dass man aber nachdem bereits behinderte Kinder zur Welt gekommen sind,einfach weitermacht, da hört dann meine Vorstellungskraft auf.
Ich hoffe nur dass die Kinder alle Unterstützung bekommen,die nötig ist, damit sie vernünftig durchs Leben kommen, sofern das mit diesem sozialen Hintergrund überhaupt noch möglich ist.
darklady
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darklady
das wort TABU stammt von den australischen und polynesischen ureinwohnern und bezeichnet dinge, die undenkbar sind. dazu gehört auch die paarung zwischen geschwistern und nahen verwandten. selbst die "unzivilisiertesten" völker der menschheit wissen, daß dies einfach ungesund ist.
allerdings gebe ich KARL recht, daß in leipzig ein sonderfall verhandelt wurde, der dieses strafmaß nicht verdient hat.
allerdings gebe ich KARL recht, daß in leipzig ein sonderfall verhandelt wurde, der dieses strafmaß nicht verdient hat.
Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Grundsätzlich hat das Inzestverbot absolut seine Berechtigung.
In diesem besonderen Fall wäre aber meiner Meinung nach absolut eine Ausnahmeregelung angebracht gewesen!
Die Beiden sind getrennt voneinander aufgewacshen,wussten nicht, dass sie Geschwister sind,als sie sich kennen und lieben lernten.
Es wird berichtet,dass Beide aus unguten Verhältnissen kommen.......
Da die Kinder nun auf der Welt sind,hätten die Karlsruher Richter ein humaneres Urteil mit entsprechender Auflage -keine weiteren Kinder- finden können.
Mich erbarmte der traurige,verzweifelte Gesichtsausdruck der Beiden.
Ich hoffe sehr,dass in Brüssel für diese kleine Familie ein anderes Urteil gefällt wird!
Irgendwie verstehe ich die Aufregung nicht. Schliesslich ist schon mein Grossvater mit meiner Grossmutter, mein Onkel mit meiner Tante, mein Vater mit meiner Mutter ins Bett gestiegen. )
Und ich? Ich tu`s ihnen gleich - und steige mit meiner Frau ins Bett (
Aber nun im Ernst: Wenn Geschwister, die zusammen aufgewachsen sind, Kinder zeugen, ist das zwar genetisch bedenklich, nicht aber unbedingt gefährlich. Schliesslich wird zur Reinerhaltung von Tier-Rassen auch Inzucht betrieben. Wenn aber Geschwister, die einander nicht kennen, da in verschiedenen Familien aufgewachsen, sich nicht kannten, sich ineinander verlieben und Kinder zeugen, sollten sie nicht bestraft werden dürfen.
--
schorsch
Und ich? Ich tu`s ihnen gleich - und steige mit meiner Frau ins Bett (
Aber nun im Ernst: Wenn Geschwister, die zusammen aufgewachsen sind, Kinder zeugen, ist das zwar genetisch bedenklich, nicht aber unbedingt gefährlich. Schliesslich wird zur Reinerhaltung von Tier-Rassen auch Inzucht betrieben. Wenn aber Geschwister, die einander nicht kennen, da in verschiedenen Familien aufgewachsen, sich nicht kannten, sich ineinander verlieben und Kinder zeugen, sollten sie nicht bestraft werden dürfen.
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schorsch
schorsch,
man hat sich an deine kommentare, die 2 mal am tag pünktlich abgeliefert werden gewöhnen müßen.
manches ist interessant, vieles so wichtig, wie der wasserstands meldung von beijing.
aber zu manche themen bitte lieber gar nichts schreiben, als so ein schmarren.
oder mal sich die mühe machen, und komplett alles lesen.
ich werde das gefühl nicht los, du liest die letzte beitrag, wenns hochkommt, die letzte 2, und legst los.
diese thema ist zu ernst, um es zu veralbern.
--
eleonore
man hat sich an deine kommentare, die 2 mal am tag pünktlich abgeliefert werden gewöhnen müßen.
manches ist interessant, vieles so wichtig, wie der wasserstands meldung von beijing.
aber zu manche themen bitte lieber gar nichts schreiben, als so ein schmarren.
oder mal sich die mühe machen, und komplett alles lesen.
ich werde das gefühl nicht los, du liest die letzte beitrag, wenns hochkommt, die letzte 2, und legst los.
diese thema ist zu ernst, um es zu veralbern.
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eleonore
Du hast etwas zu schnell reagiert. Lies meinen editierten Beitrag.
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schorsch
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schorsch
Schorsch,
ich habe dein Humor verstanden.
Bin gleich deiner Meinung Darklady,
gegen eine so merkwürdige Liebe kann man gar nichts verwenden, Liebe ist Liebe, aber unglückliche und kranke Kinder zeugen ist dumm.
Nasti
Re: Inzest bleibt verboten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Karl, ich bin da anderer Meinung. Wie aus dem Artikel, den ich unten einstelle, ersichtlich ist, ist der Inzest in Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden straffrei.
Jerzy Montag von den Gründen argumentiert damit, dass diese unsere Gesetze verstaubt und veraltet sind und aus einer Moralvorstellung des vorigen Jahrhundert stammen. Und der Anwalt Joachim Frömling sagt, „das Gesetz ziele allein auf das sittliche Empfinden der Gesellschaft ab, das Strafrecht sei aber nicht dazu da, Moralvorstellungen zu schützen“, dem schließe ich mich an, vor allem in diesem Fall, wo man durch das Urteil eine Familie auseinanderreißt.
Zitat aus einem anderen Artikel: „Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. Die Berücksichtigung „eugenischer Gesichtspunkte“ – also des Risikos von Genschäden – sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. „Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat.“
Ich vermute, dass das Urteil deshalb so hart ausgefallen ist, weil kein Präzendenzfall geschaffen werden sollte, der Inzest für die Zukunft erlaubt.
Das Thema PID würde ich nicht mit diesem vermischen, da es hier nicht unm künstliche Befruchtung geht. Aber generell zum Thema, ob Behinderungen in Kauf genommen werden sollten, kann ich nur sagen: Eine Gesellschaft, die diese von vornherein als unwertes Leben ausschließen will, wird zu einer inhumanen Gesellschaft.
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marina
Jerzy Montag von den Gründen argumentiert damit, dass diese unsere Gesetze verstaubt und veraltet sind und aus einer Moralvorstellung des vorigen Jahrhundert stammen. Und der Anwalt Joachim Frömling sagt, „das Gesetz ziele allein auf das sittliche Empfinden der Gesellschaft ab, das Strafrecht sei aber nicht dazu da, Moralvorstellungen zu schützen“, dem schließe ich mich an, vor allem in diesem Fall, wo man durch das Urteil eine Familie auseinanderreißt.
Zitat aus einem anderen Artikel: „Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen. Die Berücksichtigung „eugenischer Gesichtspunkte“ – also des Risikos von Genschäden – sei von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Auch der Schutz der Familie werde mit der Norm nicht erreicht. „Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat.“
Ich vermute, dass das Urteil deshalb so hart ausgefallen ist, weil kein Präzendenzfall geschaffen werden sollte, der Inzest für die Zukunft erlaubt.
Das Thema PID würde ich nicht mit diesem vermischen, da es hier nicht unm künstliche Befruchtung geht. Aber generell zum Thema, ob Behinderungen in Kauf genommen werden sollten, kann ich nur sagen: Eine Gesellschaft, die diese von vornherein als unwertes Leben ausschließen will, wird zu einer inhumanen Gesellschaft.
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marina