Aktuelle Themen Inzest bleibt verboten
Übelkeit bei der Inzucht Gedanke
ich hatte auch ein Bruder, nie kam in mein Kopf so eine Gedanke. Mit einem "gesunden" Instinkt strebte ich nach grogewachsene Männer als zukünftige Väter, die Wahl hatte ich. Bin nur 160 cm groß, und ich wünschte mir größere Kinder als ich bin.
Noch ein Glück das die meiste Menschen besitzen ein gesunden Instinkt.
Meine Söhne sind Groß gewachsene nicht aber so groß wie der Vater.
Und wieder in eine andere Thema geschlüpft. Mir dreht sich das Magen bei der Inzucht Gedanke, dieser diskutierter Fall ist eigenartig genug, trotzdem.
Nasti
ich hatte auch ein Bruder, nie kam in mein Kopf so eine Gedanke. Mit einem "gesunden" Instinkt strebte ich nach grogewachsene Männer als zukünftige Väter, die Wahl hatte ich. Bin nur 160 cm groß, und ich wünschte mir größere Kinder als ich bin.
Noch ein Glück das die meiste Menschen besitzen ein gesunden Instinkt.
Meine Söhne sind Groß gewachsene nicht aber so groß wie der Vater.
Und wieder in eine andere Thema geschlüpft. Mir dreht sich das Magen bei der Inzucht Gedanke, dieser diskutierter Fall ist eigenartig genug, trotzdem.
Nasti
ich halte das Urteil der Verfassungsrichter im Inzestfall für
falsch. Wenn Menschen über 18 Jahre alt sind, sollte sich der
Staat und andere Institutionen raushalten, wenn sich erwachsene
Personen einvernehmlich lieben (wollen)!
...
Im Zuge der vielen Verhütungsmöglichkeiten und der pränatalen
Diagnostik wird deutlich, daß Inzest "mit und ohne Folgen"
für die Gesellschaft nur ein "moralisches Entrüstungsthema" ist.
Nun ja,
ich habe von dem Fall erstmals diese Woche in den Nachrichten gehört
und teile die oben zitierte Meinung!
Die Mutter wurde in dem Bericht als leicht geistig behindert beschrieben,
der Vater/Bruder machte auch keinen besonders intelligenten Eindruck.
Ich denke der Verteidiger hat Recht mit seiner Argumentation!
Wenn es nur um die genetischen Risiken geht,
dann muß das Verbot auch für andere Problemgruppen -
bis hin zum Down Risiko bei Eltern über 35 - gehen.
Wer will das in D fordern?
Ich finde Erwachsene sollen ihre Sexualität leben,
wie sie es wollen, sofern niemand dabei geschädigt wird.
Ich finde es verantwortungslos,
bewußt behinderte Kinder zu zeugen,
aber das sollte dennoch die freie Entscheidung der Eltern bleiben.
Endlich mal ein Thema ohne Ost-West-Schützengräben
--
pea
ich kann als 2. Nachfolgegeneration froh sein, keine gen. Krankheiten zu besitzen!
@ Karl
Jetzt bräuchte ich Smilies...
Aber ich schau mir mal lieber den Freigeister-Link von Arno an
und suche weitere Infos zu dem Fall/Thema!
--
pea
Re: Inzest bleibt verboten, warum eigentlich???
geschrieben von ehemaliges Mitglied
na pea, da werden doch zwei grundsätzlich verschiedene schuhe miteinander verglichen. das down-syndrom ist ja wohl was anderes als wenn kinder gezeugt werden, wohl wissentlich, das behinderte kinder dabei geboren werden können.
ich schliesse mich allerdings voll und ganz deiner bemerkung Ich finde Erwachsene sollen ihre Sexualität leben,wie sie es wollen, sofern niemand dabei geschädigt wird an. in diesem fall sind aber von 4 kindern 2 geschädigt worden. aber das sollte dennoch die freie Entscheidung der Eltern bleiben. das finde ich verantwortungslos von die eltern, die für ihre kinder nicht sorgen können.
--
plumpudding
ich schliesse mich allerdings voll und ganz deiner bemerkung Ich finde Erwachsene sollen ihre Sexualität leben,wie sie es wollen, sofern niemand dabei geschädigt wird an. in diesem fall sind aber von 4 kindern 2 geschädigt worden. aber das sollte dennoch die freie Entscheidung der Eltern bleiben. das finde ich verantwortungslos von die eltern, die für ihre kinder nicht sorgen können.
--
plumpudding
das finde ich verantwortungslos von die eltern, die für ihre kinder nicht sorgen können
Das sollte man aber nicht allein mit dem Inzest-Tatbestand verknüpfen.
Was ist z.B. mit Kindern, die durch Alkohol-Mißbrauch in der Schwangerschaft behindert geboren werden? Das Down-Risiko war nur ein Beispiel von vielen Möglichen...
Ich würde die Legalität und Akzeptanz der Sexualität trennen
von der Frage der Elternschaft,
die halte ich in allen verantwortungslosen Fällen für problematisch
und denke, daß sie gesellschaftlich betreut werden sollten.
Eine weitergehende Reglementierung dürfte sich wohl in D von selbst ausschliessen.
--
pea
Re: Inzest bleibt verboten, warum eigentlich???
geschrieben von ehemaliges Mitglied
da geb ich dir schon recht. aber ich glaube kaum, dass sich menschen, deren geistige kompetenz sehr gering ist, darüber einen kopf machen.
--
plumpudding
--
plumpudding
Noch ein Link zu dem Thema und ein Zitat daraus zum Nachdenken:
"Warum? Das ist nicht leicht zu beantworten in einer Republik mündiger Bürger, wo Homosexualität und Ehebruch legalisiert sind und wo die sexuelle Selbstbestimmung, sofern sie niemandes Rechte verletzt, als Teil der Handlungsfreiheit gesetzlich garantiert ist. Denn der Paragraf 173 StGB bestraft nicht in erster Linie inzestuösen Missbrauch Abhängiger, der als Missbrauch ohnehin unter Strafe steht. Er bestraft auch nicht die Zeugung erbkranker Kinder oder Sex unter Brüdern. Er bestraft einvernehmlichen Vaginalverkehr mit »leiblichen Abkömmlingen« oder »leiblichen Verwandten aufsteigender Linie« oder »leiblichen Geschwistern« – ausdrücklich auch zwischen Erwachsenen. Eine innige Herzensbindung der Delinquenten erwirkt keine mildernden Umstände. Wo aber Liebe ein Verbrechen ist, wird Schwangerschaft zur Tragödie und der sonst von allen Instanzen gepriesene Nachwuchs zum Verhängnis."
--
pea
"Warum? Das ist nicht leicht zu beantworten in einer Republik mündiger Bürger, wo Homosexualität und Ehebruch legalisiert sind und wo die sexuelle Selbstbestimmung, sofern sie niemandes Rechte verletzt, als Teil der Handlungsfreiheit gesetzlich garantiert ist. Denn der Paragraf 173 StGB bestraft nicht in erster Linie inzestuösen Missbrauch Abhängiger, der als Missbrauch ohnehin unter Strafe steht. Er bestraft auch nicht die Zeugung erbkranker Kinder oder Sex unter Brüdern. Er bestraft einvernehmlichen Vaginalverkehr mit »leiblichen Abkömmlingen« oder »leiblichen Verwandten aufsteigender Linie« oder »leiblichen Geschwistern« – ausdrücklich auch zwischen Erwachsenen. Eine innige Herzensbindung der Delinquenten erwirkt keine mildernden Umstände. Wo aber Liebe ein Verbrechen ist, wird Schwangerschaft zur Tragödie und der sonst von allen Instanzen gepriesene Nachwuchs zum Verhängnis."
--
pea
Re: Inzest bleibt verboten, warum eigentlich???
in diesem fall sind aber von 4 kindern 2 geschädigt worden. aber das sollte dennoch die freie Entscheidung der Eltern bleiben. das finde ich verantwortungslos von die eltern, die für ihre kinder nicht sorgen können.
--
plumpudding
Das hat aber nichts mit Inzest zu tun.
Um das zu verhindern, dürften Paare nur nach vorheriger geistiger und genetischer Prüfung Kinder zeugen, wenn sie auch finanziell in der Lage sind, für die Kinder zu sorgen. Anschließende pränatale Untersuchungen müßten dann jedes Restrisiko ausschließen, zumindest das Restrisiko minimieren.
--
rolf
@arno
mein bruder und ich waren froh und glücklich, daß nur der vaginalverkehr verboten ist. bei anal- und oralverkehr wird vielleicht doch noch was aus uns beiden, weil wir beide zum glück keine vagina haben und somit nicht in versuchung kommen. allerdings ist er zwanzig jahre älter als ich und dann zerreißen sich die nachbarn bloß das maul, wenn er sich sowas "junges" wie mich nimmt.
...so ein schmarrn! da bricht sich das katholische bürgertum wiedermal nen juristischen zacken aus der krone!
mein bruder und ich waren froh und glücklich, daß nur der vaginalverkehr verboten ist. bei anal- und oralverkehr wird vielleicht doch noch was aus uns beiden, weil wir beide zum glück keine vagina haben und somit nicht in versuchung kommen. allerdings ist er zwanzig jahre älter als ich und dann zerreißen sich die nachbarn bloß das maul, wenn er sich sowas "junges" wie mich nimmt.
...so ein schmarrn! da bricht sich das katholische bürgertum wiedermal nen juristischen zacken aus der krone!
Um das zu verhindern, dürften Paare nur nach vorheriger geistiger und genetischer Prüfung Kinder zeugen, wenn sie auch finanziell in der Lage sind, für die Kinder zu sorgen. Anschließende pränatale Untersuchungen müßten dann jedes Restrisiko ausschließen, zumindest das Restrisiko minimieren.
Das wäre die logische Konsequenz dieser Rechtssprechung!
Wäre das nicht im Interesse der noch ungeborenen Kinder?
Allerdings ist das ein anderes Tabuthema.
--
pea